Thüringen
Ausschluss von AfD-Mitgliedern zulässig: Verfassungsgericht bestätigt Extremismus-Klausel für Nachwuchsjuristen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss von AfD-Bewerbern von einem juristischen Pflichtdienst bestätigt. Es geht um eine Extremismus-Klausel aus dem Jahr 2022 – ein Jahr zuvor war die AfD in Thüringen als extremistisch eingestuft worden.
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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss von AfD-Bewerbern vom juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt. Das urteilte das höchste thüringische Gericht am Mittwoch. Demnach sei Bewerbern, „die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind“, die Zulassung zu dem Vorbereitungsdienst zu versagen – auch ohne eine gerichtliche Entscheidung.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen eine seit 2022 im Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG) verankerte Klausel geklagt, die diesen Ausschluss verfassungsfeindlicher Bewerber ermöglicht. Die Partei sah darin ein Berufsverbot und stieß deshalb ein Normenkontrollverfahren an – über das jetzt von dem Verfassungsgerichtshof ablehnend entschieden wurde.
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Entscheidend war die Frage, ob die Klausel mit der Berufsfreiheit vereinbar sei. In einer Pressemitteilung erklärte das Gericht diesen „Eingriff in die Berufsfreiheit“ mit Verweis auf die „Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege“ als zulässig. Die Rechtspflege setze voraus, dass das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz bestehen muss. „Hiermit ist es unvereinbar, wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt sind, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind.“
Der thüringische Landesverband der AfD wird vom dortigen Verfassungsschutzamt seit 2021 – also ein Jahr bevor die entsprechende Klausel im ThürJAG verankert wurde – als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft, ihre Mitglieder werden deshalb als aktiv gegen die Verfassung agierende Personen gehandelt.
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Der Verfassungsgerichtshof hielt jetzt jedoch auch fest: Der „Eingriff in die Berufsfreiheit“ nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 3 des ThürJAG sei „nur verhältnismäßig, wenn die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht sind“. Damit ist gemeint, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei „für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst“ nicht ausreicht.
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In Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 3 des ThürJAG steht seit 2022: „Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. Dass jedes Parteimitglied einer vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften Partei gemäß dieses Gebots abgelehnt werden kann, ist dem Paragrafen aber eben nicht zu entnehmen.
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Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichts, Klaus von der Weiden, bereits festgehalten: „Die Sache ist nicht einfach.“ Die AfD hatte auch deshalb gegen die Klausel geklagt, weil sie darin einen Verstoß gegen die gebotene Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb sah. Außerdem ist der Vorbereitungsdienst notwendig, um Volljurist zu werden. Nur durch den Dienst können Studenten zum zweiten Staatsexamen zugelassen werden.
In ähnlich gelagerten Fällen gab es zuletzt mehrmals Streit in anderen Bundesländern. Jeweils handelte es sich um Einzelfallentscheidungen, beispielsweise wurde im Sommer einem Diplomjuristen das Rechtsreferendariat im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vom Verwaltungsgericht Koblenz entsagt.
Es handelte sich bei dem Beschwerdeführer um ein ehemaliges Mitglied der mittlerweile aufgelösten AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, der zudem noch ein Buch veröffentlicht hatte, in dem er in den Augen des Gerichts menschenverachtende Texte verfasst hatte. Worte wie „Neger“ oder „Erdnussköpfe“ wurden als Synonym für schwarze Personen verwendet, auch die Begriffe „Affenjungen“ und „Schimpansen“ fielen in diesem Kontext. „Diese Aussagen sprechen für sich“, urteilte dann das Gericht.
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„Die Rechtspflege setze voraus, dass das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz bestehen muss.“
Welches natürlich vollumfänglich vorhanden ist….
Danke für den Brüller!
Ich vertraue voll und ganz auf die Rechtstreue der sozialistischen Rotrobenbrigade in Karlsruhe. Besonders seit sie im Kanzleramt zum Leichenschmaus über Deutschland eingeladen waren.
…..und nach wie vor auch sind!
Chinesische Staatsform – chinesische Justiz.
Alles normal soweit.
Kriminogene menschliche Entwertungsbezeichnungen/Beleidigungen zu zivilgesellschaftlichen Zielmarkierungszwecken privater Erziehungs- & Korrekturmaßnahmen von links natürlich weiterhin straffrei & unbedingt gewollt, wie in jeder anderen trivial-gutbürgerlichen UnsereDemokratie stalinistischer Prägung.
Es kann durchaus passieren, das das Pendel in die andere Richtung ausschlägt.
SED und Grüne sollten sich auf so etwas einstellen.
Und genau DESHALB übt die Bundeswehr die Aufstandsbekämpfung!
Noch Fragen…?!
Oder: EuroGendFor
Aber mit extremistischen SED-Mitgliedern oder Antifa nahem Klientel hat der Verfassungsgerichtshof keine Probleme? Das ist ja ein richtig illustrer demokratischer Verein.
Das ist ganz einfach zu erklären. ALLE Gerichte in Deutschland werden parteipolitisch besetzt. War schon immer so. Die Verfassung selbst (Gewaltenteilung) hat in D noch nie Anwendung erhalten.
Die sitzen alle in diesem „Gericht“…
Und anbei ein sehr wichtiges Thema:
„EU-Chatkontrolle: Mitgliedstaaten einigen sich hinter verschlossenen Türen“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/eu-chatkontrolle-mitgliedstaaten-einigen-sich-li.10007457
Justitia wird seit vielen Jahren auf eine harte Probe gestellt. Meine Beobachtung : Die Balance auf der Rasierklinge wird Deutschland nicht weiterbringen. Klare Rechtsprechung inkl. normaler Menschenverstand sind momentan schwierig.
Ich würde zu gerne wissen, welchen politischen Hintergrund diese Verfassungsrichter haben und ob sie privat links-aktivistisch tätig sind.
In Bayern gab es einen vergleichbaren Fall. Hier wurde allerdings vom Gericht entschieden, dass der Staat auch einem „problematischen“ Kandidaten die Ausbildung im Referendariat ermöglichen muß.
Ich frage mich immer, ob man mit solchen Gesetzen oder Urteilen auch bedenkt, dass die AfD im Falle ihres Amtsantrittes nicht eben jene zuvor erlassenen Gesetze bzw. Urteile nützen könnte um sie z.B. bei Mitgliedern der Antifa oder der studentischen Asta zum Einsatz zu bringen. Aber so weit scheinen weder die aktuellen Richter noch die aktuellen Politiker zu denken. Deshalb zählt am Ende nur die Freiheit!
Eine niederträchtige und erbärmliche Farce ist das, von vorne bis hinten und von unten bis oben, was hier als Rechtsprechungs-Simulation präsentiert wird, und eine Schande für das ganze Land noch obendrein. Pfui Teufel !
Bekanntlich hat sich dieser „Verfassungsgerichtshof“ bereits in der jüngeren Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wie allgemein bekannt sein dürfte. Wie kommt es ? Nun, es sind wohl die offenkundig falschen Leute auf „verschlungenen Wegen“ in dieses Gremium gelangt (worden !!). Wer meint, dabei einen „Zufall“ gefunden zu haben, darf ihn gerne behalten.
Unverstaendlich, dass es wie ein Kollektivurteil wirkt.
Man urteilt ueber einzelne Personen einzig aufgrund einer Mitgliedschaft und unterstellt diesen -aehnlich einer Sippenhaft- den Vorwurf eines „Extremismus“.
Muesste dies juristisch nicht auch einer individuellen Ueberpruefung standhalten ?
Oder wieso duerfen dann Faeser, Klingbeil, etc der AntiFa nahestehen, obwohl die auch eine extremistische Position bezieht ? Und in den USA als Terroristen eingestuft …..
Ich hoffe den etablierte Parteien ist klar, dass ihre Regierungsbeteiligung nur bei exzellenter politischer Arbeit verlängert wird. Denn wenn die AfD Regierungspartei wird, bleibt die Verfassungsschutzbehörde dem Innenministerium eine weisungsgebunde Behörde. Dieses Gesetz kann dann ganz schnell zum Boomerang für „UnsereDemokraten“ werden.
Ob das gut für das Land ist steht auf einem anderen Blatt.
Es wird Zeit,dass Trump sich „Europa“ und ganz besonders Deutschland gründlich! anschaut und der Rubio-Plan umgesetzt wird.
Da kann man nichts schönreden, das ist schlichtweg Apartheid.
Das die Gerichte in Thüringen in keinster Weise unabhängig sind hat man nach der Wahl in Thüringen in Reinform gesehen, wo der Sohn des obersten Verfassungsrichter im Landtag sitzt und noch am selben Tag, nachdem der AfD den Landtagspräsidenten verhindert haben. Tolle „Unsere Demokratie“ unser Postengescharre eher!
PS. Gibt’s mal was neues bei der TU Chemnitz nach 1 Jahr und 3 Monate Prüfung der Plagiate von Mett Mario Voigt???
Wird wie Filz anscheinend untern Teppich gekehrt.
Die „unsere Demokratie“ macht es möglich. Man regt sich über China, Türkei usw. auf und ist kein Stück anders. Im Gegenteil! Diese Regierung mit ihren weisungsgebundenen Institutionen verdient sich ihre große Abneigung ganz alleine.
Ach so.
Aber linksextrem ideologisierte Richterinnen als bestellte Sprechpuppen in den II. Senat des BVerfG einschleusen, das geht.
Gute Nacht, Rechtssprechung.
Alles nur Willkür der Willigen “ Unsere Demokratie“.
Des Weitern denke ich es geht wieder los und viele rufen wie damals Hurra.
Habe noch mehr geschrieben aber das alles wurde Zensiert. Ihr wisst schon Kauft nicht….
Das Problem ist der deutsche Michel. Er begreift nicht was er anrichtet, wenn er immer wieder sein X bei der Einheitspartei macht. Deswegen ist der deutsche Untergang nur folgerichtig und gerecht!
Unabhängige Justiz, lach
„…in dem er in den Augen des Gerichts menschenverachtende Texte verfasst hatte“
Eine Begründung, die den Thüringer Verfassungsgerichtshof als linke Jauchegrube entlarvt.
„Neger“ war zwar einmal ein normales Wort für einen schwarzen Menschen, wurde aber von der linken Gesinnungspolizei zu einem Unwort gemacht. Das hat sich in der gesamten Gesellschaft und bis in die höchsten Gerichte durchgesetzt. Da ist wohl nichts mehr zu machen. Heute müssen wir aufpassen, daß es der links-woken Zensurbewegung nicht gelingt, uns weitere Wörter zu verbieten.
Zu „Erdnussköpfe“, „Affenjungen“ und „Schimpansen“ braucht man nichts mehr zu sagen. Das spricht für sich. Wer Menschen schwarzer Hautfarbe mit solchen Ausdrücken belegt, hat selbst einen an der Waffel. Das ist Böhmermann-Niveau. Er soll seine Schriften von mir aus bei wem auch immer verlegen, im Staatsdienst hat er nichts zu suchen.
„Affenjunge“ und Ähnliches finde ich tatsächlich menschenverachtend und ekelhaft, auch wenn ich schon einige Male die AfD gewählt habe. Solche Ausdrücke und das Denken dahinter finde ich abstoßend.
Artikel 20?