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Iranische Revolutionsgarden

Aussage von Terrorismus-Gutachten verdreht: Täuschte Baerbock die Öffentlichkeit?

Baerbock will nach eigener Aussage die Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einstufen lassen, doch ein Rechtsgutachten soll sie daran hindern. Jetzt kommt heraus: Das Gutachten gibt das gar nicht her. Warum zögert die Außenministerin dann?

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Die Iranischen Revolutionsgarden sind gemessen an ihren faktischen Möglichkeiten wohl die gefährlichste Terrororganisation unserer Zeit. Als Schattenarmee des Mullah-Regimes destabilisieren sie systematisch weite Teile des Nahen Ostens, unterstützen Hisbollah, Hamas und Islamischen Dschihad im antisemitischen Mord. Und auch in Deutschland agieren sie im Umfeld schiitischer Moscheen, waren eventuell in Anschlagspläne auf eine Synagoge 2022 involviert.

Spätestens seit den Massenprotesten der iranischen Opposition, bei denen es stark um Frauenrechte ging, und der darauffolgenden Repressionswelle durch die Revolutionsgarden ist das eigentlich ein Thema für Außenministerin Baerbock und ihre „feministische Außenpolitik“. Doch die Politik Baerbocks gegenüber dem Iran ist bis heute extrem zurückhaltend, jüngst wurde bekannt, dass das Auswärtige Amt iranische Oppositionelle nur heimlich empfangen wollte, offenbar um das Regime in Teheran nicht zu provozieren.

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Immer wieder sprach sich Baerbock allerdings – auch nach Druck von Aktivisten – dafür aus, die Revolutionsgarden endlich auf die Anti-Terror-Liste der EU zu setzen. Sie twitterte noch im Januar: „Die Revolutionsgarde als Terrororganisation zu listen, ist politisch wichtig & sinnvoll“. Dass dies nicht zustande kam, schob sie dabei immer auf die angeblich fehlenden rechtlichen Möglichkeiten. Sie will den juristischen Dienst des Europäischen Rates um eine Einschätzung gebeten haben, ob eine Listung der Revolutionsgarde unter dem europäischen Anti-Terror-Sanktionsregime aktuell möglich sei. „Die Antwort lautete: Nein“, sagte Baerbock der Welt.

Recherchen der taz zeigen jetzt allerdings: Das betreffende Gutachten des Juristischen Dienstes – das als Verschlusssache geführt wird – sieht eine solche Absage überhaupt nicht vor. Es erläutert eher abstrakt die rechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens – u.a. ein Verfahren in einem Mitgliedsstaat, das es noch nicht gibt.

Lukas Märtin, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, erklärt gegenüber der taz zu dem Gutachten: „Dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Revolutionsgarden gegenwärtig rechtlich nicht vorlägen, geht aus der Stellungnahme des Juristischen Dienst vom 15. Februar 2023 nicht hervor.“

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Ein Ausschluss eines solchen Verfahrens geht aus dem Gutachten nicht hervor – genau hier täuschte die Außenministerin die Öffentlichkeit. Die Einstufung als Terrororganisation scheitert bis dato also eben nicht an juristischen Hürden, sondern schlichtweg am fehlenden politischen Willen. Und der fehlende Wille eine härtere Gangart gegen die islamistische Regierung im Iran zu fahren, zieht sich durch Baerbocks außenpolitischen Kurs. Bis heute herrschen bei ihr die Ideen der Ära Merkel vor, die sich wiederum an den Vorstellungen Obamas orientierten: Man will das Atomabkommen sichern und den Iran im Gegenzug nicht allzu stark sanktionieren oder behelligen. Über seine terroristischen Aktivitäten blickt man großzügig hinweg, selbst seine Vernichtungspläne gegen Israel nimmt man hin.

Auch nach dem 7. Oktober ändert sich an diesem Kurs unter Baerbock nichts. In der wohl drängendsten und brisantesten feministischen Frage unserer Zeit duckt sich die Außenministerin weg und flüchtet sich hinter Scheinargumente.

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