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Jetzt bekannt

Es gab noch weitere Kurzstreckenflüge für Baerbock

Annalena Baerbock geriet in die Kritik, nachdem sie für eine Kurzstrecke von Frankfurt nach Luxemburg ein Flugzeug der Flugbereitschaft nutzte – und dabei auch noch das Nachtflugverbot umging. Jetzt kommt raus: Es gab noch weitere Kurzstreckenflüge.

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Wenn es bei der Bundesaußenministerin denn mal mit dem Fliegen klappt, kostet Annalena Baerbock dieses Privileg auch so richtig aus. Kürzlich geriet die Grünen-Politikerin in die Kritik, nachdem sie für eine Kurzstrecke von Frankfurt am Main nach Luxemburg ein Flugzeug der Flugbereitschaft genutzt hatte, obwohl doch die Grünen sonst so gerne Kurzstreckenflüge kritisieren.

Während die Grünen in Frankfurt jahrelang für ein absolutes nächtliches Flugverbot gekämpft haben, scheint für Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) offenbar ein anderes Regelwerk zu gelten. Denn am 23. Juni startete um 23:54 Uhr eine Maschine mit der Grünen-Politikerin an Bord – also 54 Minuten nach Inkrafttreten des Nachtflugverbots. 

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Das berichtete Bild. Zuvor hatte Baerbock noch das EM-Spiel Deutschland gegen die Schweiz in der Main-Metropole besucht. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ließ sich aus Frankfurt ausfliegen. Das hessische Wirtschaftsministerium erteilte dafür kurzerhand eine Sondergenehmigung – angeblich im „öffentlichen Interesse“. Am nächsten Tag fand das EU-Außenministertreffen in Luxemburg statt, zu dem Baerbock direkt weiterreisen wollte. Ausnahmen sind nur in Notfällen möglich und müssen vom hessischen Wirtschaftsministerium genehmigt werden.

Ein Bericht des Spiegels enthüllte jedoch, dass dieser Einsatz weitere Flüge nach sich zog. Nach der Ankunft der Ministerin in Luxemburg kehrte das Flugzeug aufgrund der maximal erreichten Flugstunden der Crew zurück nach Köln. Am folgenden Morgen flog die Maschine erneut von Köln nach Luxemburg. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu, dass die technische Flugplanung der Regierungsjets außerhalb ihrer Kontrolle liege.

Baerbock hatte im Bundeswahlkampf 2021 noch erklärt, Kurzstreckenflüge durch eine „klimagerechte Besteuerung“ unattraktiv machen zu wollen. Nun übernahm der Steuerzahler die Kosten für ihren Nachtflug.

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