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Geschäftsordnung

Ampel will schärfere Ordnungsgelder für „diskriminierende“ Äußerungen im Bundestag – wohl auch gegen AfD

Die Ampel-Koalition plant, Bundestagsabgeordnete, die sich gegenüber anderen Abgeordneten „beleidigend oder diskriminierend, insbesondere rassistisch oder sexistisch“ äußern, scharf zu bestrafen. Offenbar hat man dabei vor allem die AfD-Fraktion im Visier, die aktuell am meisten Ordnungsrufe kassiert.

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Insbesondere die AfD-Fraktion dürfte unter den neuen Strafen leiden: Sie kassiert am meisten Ordnungsrufe.

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Die Ampel-Koalition plant, die Sanktionsmöglichkeiten gegen Abgeordnete, die im Bundestag stören, deutlich zu verschärfen. Offenbar hat man es vor allem auf die Abgeordneten der AfD abgesehen. In der laufenden Legislaturperiode seit 2021 hat die AfD-Fraktion mit Abstand die meisten Ordnungsrufe erhalten. Am Mittwoch soll über einen entsprechenden Antrag beraten werden.

Das Ordnungsgeld soll laut dpa von bisher 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden. Bei Wiederholungsfällen sogar auf 4.000 Euro. Wer innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe kassiert, soll automatisch mit einem Ordnungsgeld bestraft werden. Zudem soll es künftig verboten sein, andere Abgeordnete „beleidigend oder diskriminierend, insbesondere rassistisch oder sexistisch“ anzugehen. 

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Dafür soll ein Passus in der Geschäftsordnung ergänzt werden. Wörtlich soll es darin heißen: „Jegliche beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden.“ Wann eine Aussage als „beleidigend oder diskriminierend“ gilt, ist unklar.

Auch die Macht der Ausschussvorsitzenden soll ausgebaut werden. Mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit sollen Abgeordnete bei „erheblichen Störungen“ künftig von sämtlichen weiteren Beratungen ausgeschlossen werden können, heißt es in der Meldung der dpa. Gleichzeitig wollen SPD, Grüne und FDP angeblich auch die Rechte der Opposition stärken. Öffentliche Anhörungen, die von Oppositionsfraktionen verlangt werden, müssen demnach künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen durchgeführt werden. Bisher gab es dafür keine zeitlichen Vorgaben. Die Bundesregierung begründet die Verschärfungen damit, dass die Geschäftsordnung des Bundestags modernisiert werden müsse. Diese stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1980.

Wahrscheinlich dürfte die Ampel vor allem auf die provokanten Auftritte mancher AfD-Politiker zielen. So musste kürzlich die AfD-Politikerin Beatrix von Storch 1.000 Euro Strafe zahlen, weil sie die Grünen-MdB und Transfrau Tessa Ganserer als „biologischen Mann“ bezeichnet und mit dem abgelegten, aber juristisch weiter geltenden Vornamen „Markus“ angesprochen hatte (Apollo News berichtete).

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Laut Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt habe sich von Storch „herabwürdigend und respektlos“ gegenüber Ganserer verhalten, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt und mit Ordnungsrufen belegt worden sei. Ganserer, ein biologischer Mann, gab im Januar 2019 bekannt, künftig als Frau unter dem Namen Tessa Ganserer leben zu wollen.

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