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„Next Generation EU“

Ampel verschleppt Tilgung: Deutschland muss bis zu 180 Milliarden für EU-Corona-Fonds zurückzahlen

Der Bundesrechnungshof warnt, dass der Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ erhebliche finanzielle Belastungen für den deutschen Bundeshaushalt mit sich bringen wird. Der Bundesrechnungshof empfiehlt aus Kostengründen eine rasche Tilgung. Die Ampel-Koalition lehnt dies jedoch ab.

Die Ampel-Koalition will die Schuldenrückzahlung herauszögern

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Der Bundesrechnungshof schlägt in einem aktuellen Bericht Alarm. Demnach könnte der Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ in den kommenden Jahren erhebliche Löcher in den Bundeshaushalt reißen. „Unsere Berechnungen zeigen, dass der Schuldendienst für den Wiederaufbaufonds den EU-Haushalt in den nächsten Jahrzehnten erheblich belasten wird“, heißt es in dem Dokument.

Alles in allem umfasst der Wiederaufbaufonds, angepasst an die Preisentwicklung, ein Gesamtvolumen von 812,1 Milliarden Euro. Von dieser Summe können die Mitgliedsstaaten 421,1 Milliarden Euro beantragen. Bisher wurden nach Information der Welt 274,9 Milliarden Euro abgerufen. Deutschland selbst hat bisher jedoch nur einen Bruchteil des dem Land eigentlich zustehenden Geldes beantragt. Noch bis 2026 hätte man hierfür theoretisch Zeit.

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Sicher ist jedoch, dass Deutschland die Rückzahlung des über 800 Milliarden Euro teuren Fonds zu großen Teilen zu tragen hat. 24 Prozent der Schulden wird allein die Bundesrepublik zurückzahlen müssen. Ein konkreter Tilgungsplan existiert dabei nicht. Genau dieser Umstand wird auch vom Bundesrechnungshof bemängelt. Klar ist nur, dass die erste Rate 2028 gezahlt werden muss. Final getilgt werden muss der Kredit nach den EU-Haushaltsplänen jedoch erst bis 2058.

Als zweiten schwerwiegenden Konzeptionsmangel kritisieren die Rechnungsprüfer, dass kein Plan B für den Fall steigender Zinssätze ausgearbeitet wurde. Zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme im Jahr 2020 galt wohlgemerkt noch die Nullzinspolitik der EZB. Der Bundesrechnungshof mahnt aus diesen Gründen eine rasche Schuldenrückzahlung an. Würde man die Tilgung nur zögerlich vornehmen, wären die Kosten letztlich deutlich höher, so die Rechnungsprüfer. „Eine späte Tilgung führt … zu erheblichen Mehrausgaben“, heißt es in der Analyse der Behörde.

Ampel will Rückzahlung auf die lange Bank schieben

Je nachdem, wann die Schulden final zurückgezahlt werden, kommen auf die EU-Mitgliedsstaaten Zahlungen in Höhe von insgesamt 574 bis hin zu 752 Milliarden zu. „Auf den Bundeshaushalt würden dann – je nach Tilgungsplan – mindestens 138 bis 180 Milliarden Euro entfallen“, so heißt es in dem Papier des Bundesrechnungshofs. Die Sozialdemokraten im Europaparlament wollen der Empfehlung des Bundesrechnungshofes jedoch nicht folgen, wie die Welt berichtet – in Einigkeit mit der Ampel-Koalition in Deutschland.

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Eine rasche Tilgung der Schulden würde die Ausgaben der aktuellen Regierung erheblich erhöhen. Eine verlängernde Rückzahlung verteilt die Last auf einen längeren Zeitraum, was zwar die Gesamtbelastung erhöht, jedoch vor allem zu Lasten künftiger Regierungen geht. Dem Rechnungshof zufolge entfallen je nach Plan jährlich 4,6 bis 6 Milliarden Euro für die Tilgung. Zudem müssen künftig auch noch nationale Schulden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückgezahlt werden.

Der ursprüngliche Plan sah vor, dass die Rückzahlung der im Jahr 2020 aufgenommenen Kredite von etwa 42 Milliarden Euro im Jahr 2023 beginnen und innerhalb von 20 Jahren abgeschlossen sein sollte. Dies hätte eine jährliche Tilgung von 2,1 Milliarden Euro bedeutet. Allerdings haben die Parteien der Ampel-Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rückzahlung der Pandemie-bedingten Sonderschulden zu verlängern und an die Zeiträume der EU-Corona-Hilfen anzupassen. Ab 2028 muss der Bundeshaushalt also auf einen Schlag gleich die Rückzahlung mehrerer Kredite schultern.

Hinzu kommt, dass „die Bundeshaushalte der näheren Zukunft durch Mittelvorbindungen festgelegt und – bildlich gesprochen – weitgehend gesetzlich versteinert“ sind, wie es in dem Analysedokument heißt. Nur noch über etwa 10 Prozent der Ausgaben könnte eine Regierung überhaupt frei entscheiden. Die übrigen 90 Prozent seien durch rechtliche Verpflichtungen – insbesondere im Sozialbereich – von vornherein gebunden. Aus diesem Grund würde mit Rückzahlung der Corona-Fonds eine erhebliche Belastung für Deutschlands Haushalt einhergehen.

Der Bundesrechnungshof hatte vor dieser Situation schon im Jahr 2021 gewarnt. Damals wurde gefordert, die Haftungsrisiken zu minimieren und zentrale fiskalische Regeln auf den Wiederaufbaufonds anzuwenden. Auch das Bundesverfassungsgericht prüfte damals die deutsche Beteiligung an dem EU-Wiederaufbaufonds.

Es führte aus, dass das Risiko besteht, dass die Größe des Schuldendienstes und der deutsche Beitrag dazu die nationale Budgetautonomie gefährden könnten. Fachleute äußerten sich in den Verhandlungen jedoch optimistisch und schätzten die zusätzlichen jährlichen Ausgaben auf drei bis vier Milliarden Euro als moderat ein. Unter Vorbehalt der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit billigte das Bundesverfassungsgericht schließlich die deutsche Beteiligung an dem Wiederaufbaufonds.

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