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Sozialstaat

Geständnis des Scheiterns: Ampel beschließt Bürgergeldwende

Die Ampel verschärft die Maßnahmen gegen Arbeitsverweigerer im Bürgergeld. Mit dieser Wende gestehen die Ampelparteien ein: Ihr Bürgergeld war ein Fehler.

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Die Ampel gesteht sich beim Bürgergeld fehler ein und geht wieder Richtung Hartz IV

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Das Bürgergeld war ein Herzensprojekt von SPD und Grünen. Das von beiden Parteien verhasste, aber von ihnen selbst eingeführte Hartz IV sollte ersetzt werden. Aus „Hartzern“ sollten Bürgergeldempfänger werden, die weniger unter Druck gesetzt werden sollten. Die Ampel-Koalition versprach ein menschenwürdiges, aber auch zur Arbeit animierendes Grundeinkommen. Die größte und relevanteste Sozialstaatsreform der letzten Jahrzehnte.

Doch der lasche Kurs und die finanzielle Verbesserung der Sozialleistungen brachten keinen Erfolg. Im Gegenteil: Die Kosten für das Bürgergeld explodierten. Während 2022 alle Hartz-IV-Empfänger zusammen 36,6 Milliarden Euro bekamen, waren es ein Jahr später schon 42,6 Milliarden Euro. Das sind sechs Milliarden Euro Mehrausgaben für den ohnehin schon teuersten Sozialstaat aller Zeiten. Jetzt haben sich die Ampelparteien auf eine „Bürgergeldwende“ geeinigt – und gestehen sich damit indirekt ein, dass sie bei der Einführung des Bürgergelds gescheitert sind und Fehler machten.

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Wie die Bild am Sonntag berichtet, sollen zukünftig drei Stunden Arbeitsweg für Pendler zumutbar sein, wobei die drei Stunden für Hin- und Rückweg zusammen gelten. Bisher galten mehr als zweieinhalb Stunden als unzumutbar. Durch diese Neuregelung können zukünftig den Bürgergeldempfängern Jobs im Umkreis von bis zu 50 Kilometern angeboten werden.

Wer sich hingegen weigert und eine Ausbildung, Eingliederungsmaßnahme oder zumutbare Arbeit ablehnt und keinen triftigen Grund nennen kann, muss zukünftig schneller Kürzungen beim Bürgergeld hinnehmen. Außerdem sollen Totalverweigerern zukünftig häufiger 1-Euro-Jobs angeboten werden. Alle, die dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen, weil sie niemanden zu Hause betreuen und auch nicht in einer Fortbildungsmaßnahme sind, müssen sich künftig einmal im Monat beim Arbeitsamt melden.

Besonders brisant beim Bürgergeld war, dass im ersten Jahr ein Schonvermögen von 40.000 Euro galt. Diese Karenzzeit für Vermögen soll auf ein halbes Jahr reduziert werden. Ab dann beträgt das Schonvermögen nur noch 15.000 Euro. Bei Schwarzarbeit von Bürgergeldempfängern soll zukünftig drei Monate lang das Bürgergeld um 30 Prozent gekürzt werden.

Es sind richtige Maßnahmen, die zu spät ergriffen werden. Aber sie zeigen: Das Ampel-Projekt Bürgergeld ist gescheitert. Sozialromantik und Vollversorgungs-Mentalität sind eben keine Mittel, um einen funktionsfähigen Sozialstaat zu gestalten – die SPD und die Grünen, die einst Hartz IV durchsetzten, hatten das schon verstanden.

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