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Ortskräfte

Afghane kam mit Ortskräfteverfahren nach Deutschland: Drei Jahre später wurde er zum Mörder

Milad R., ein 25-jähriger Afghane, der 2022 über das Ortskräfteverfahren nach Deutschland kam, erstach am 4. Februar 2025 in Schwerin einen 17-jährigen Landsmann. Das Bundesinnenministerium verteidigte vor kurzem noch die „strengen Aufnahme- und Sicherheitskriterien“.

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Der 25-jährige Afghane Milad R. kam im März 2022 im Rahmen des Ortskräfteverfahrens nach Deutschland. Gut drei Jahre später wurde er in Deutschland zum Mörder. R. erstach am 4. Februar 2025 nach einem Streit einen 17-jährigen Landsmann.

Die Tat ereignete sich am Marienplatz in Schwerin, einem als Kriminalitätsschwerpunkt bekannten Bereich der Stadt. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb das Opfer noch am Tatort.

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Milad R. war im März 2022 im Rahmen des Ortskräfteverfahrens nach Deutschland gekommen, wie die Bild berichtete. Sein Vater, der für das deutsche Entwicklungshilfeministerium tätig war, erhielt im September 2021 eine Aufnahmezusage. Während der Vater im Februar 2022 einreiste, folgte sein Sohn einen Monat später. Wie alle Personen, die über das Ortskräfteverfahren aufgenommen wurden, musste auch Milad R. ein Sicherheitsinterview durchlaufen. Diese Befragungen finden in der deutschen Botschaft in Islamabad statt und werden von Bundespolizei, BKA und Verfassungsschutz durchgeführt. Gebracht hat es im Fall von Milad R. offenbar nichts.

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 erhielten die afghanischen Ortskräfte, ehemaligen Unterstützer der Bundeswehr und anderer deutscher Institutionen, eine Aufnahmezusage. In den letzten Wochen kamen wieder vermehrt Afghanen nach Deutschland – die Flüge, die eigentlich für jene Ortskräfte gedacht waren, wurden zu einem Flug für normale Zivilisten. Von den geplanten 157 Personen, die an Bord sein sollten, waren nur zwei Ortskräfte (Apollo News berichtete). Auch die ursprüngliche Zahl von 157 wurde minimiert.

Kurz vor dem Abflug wurden 25 Namen von der Liste gestrichen. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken sowie ungeklärte Identitäten und mutmaßlich gefälschte Dokumente. Besonders bemerkenswert: Auch eine Ortskraft mit acht Familienangehörigen wurde nicht zugelassen – obwohl diese Personengruppe eigentlich eng mit deutschen Stellen zusammengearbeitet hatte und den Behörden bekannt sein sollte.

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Bis vor Kurzem verteidigte das Bundesinnenministerium das Verfahren und lobte die „strengen Aufnahme- und Sicherheitskriterien“. Man betonte, dass nur Personen aufgenommen würden, die eine umfassende Überprüfung bestanden hätten. Der Fall Milad R. offenbart etwas anderes.

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