Sondervermögen
AfD will Merz‘ Plan mit Verfassungsklage stoppen
Der alte Bundestag soll in Sondersitzungen ein 500-Milliarden-Sondervermögen und eine Lockerung der Schuldenbremse beschließen, doch die AfD droht mit Verfassungsklage. Sie fordert eine Absage der Sitzungen.
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Die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zur Beschließung eines 500-Milliarden-Euro schweren Sondervermögens und einer Lockerung der Schuldenbremse stoßen auf entschiedenen Widerstand der AfD. Die Partei fordert eine Absage der Sitzungen und droht mit einer Verfassungsklage, sollte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas an der Einberufung festhalten. Unterstützt wird die AfD in ihrem Vorhaben von dem Rechtsanwalt Ralf Höcker.
Die Sitzungen, die für die kommenden zwei Wochen angesetzt sind, wurden auf Verlangen von CDU/CSU und SPD einberufen. Hintergrund ist eine Grundgesetzänderung, die erforderlich wäre, um einen Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen und massive Investitionen in die Verteidigung zu ermöglichen. Die bisherigen Mehrheitsverhältnisse im alten Bundestag würden eine Verabschiedung noch ermöglichen – im neuen Parlament hingegen fehlen SPD, Union und Grünen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.
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Die AfD kritisiert dieses Vorgehen scharf. Der stellvertretende Parteivorsitzende Stephan Brandner argumentiert gegenüber der Rheinischen Post, dass es nicht Aufgabe des alten Bundestages sei, „grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen“. Sobald das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl feststehe, müsse Bas den neuen Bundestag einberufen, so die Forderung der AfD.
Brandner kündigte ein offizielles Schreiben an die Bundestagspräsidentin an, in dem sie zur Absage der Sitzungen aufgefordert wird. Sollte sie dem nicht nachkommen, werde die AfD zu Beginn der kommenden Woche eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. „Wir als Abgeordnete haben nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und zur politischen Willensbildung, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden“, betonte Brandner.
Auch aus juristischer Sicht sieht die AfD das Verfahren kritisch. Artikel 39 des Grundgesetzes verlangt, dass ein Drittel der Abgeordneten eine Sondersitzung beantragt. Laut Bas habe jedoch lediglich die Fraktion von CDU/CSU und SPD dies verlangt – Fraktionen seien dazu jedoch nicht befugt. Es müssten konkrete, handschriftlich unterzeichnete Anträge namentlich benannter Abgeordneter vorliegen.
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Die Thüringer AfD wurde von der Parlamentarischen Kontrollkommission, dem Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, ausgeschlossen. Zwei Eilanträge gegen dieses Vorgehen wurden nun durch den Verfassungsgerichtshof des Landes abgelehnt.Auch die Linke erwägt, juristisch gegen die Sondersitzungen vorzugehen. „Wir prüfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke.
Zusätzlich hat die parteilose Abgeordnete Joana Cotar, ehemals AfD, bereits angekündigt, eine Verfassungsklage einzureichen. Sie hält es für nicht nachvollziehbar, warum „völlig ohne Not das alte Parlament noch einmal antreten soll“, wenn der neue Bundestag bereits feststeht. Ihrer Ansicht nach verletze dieses Vorgehen die Rechte der Abgeordneten, da nicht genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Beratung der Vorschläge bleibe.
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Im Fernsehen hat man mir erzählt, die AfD sei verfassungsfeindlich – wie kann es dann sein, dass sie sich für unsere Verfassung einsetzt?
Das ist der zielführende Weg. Danke, Herr Brandner!
Das was Merz hier mit der SPD machen will, ist so frech und Wähler verachtend, dass das die einzig richtige Antwort ist.
Zwischen der ersten und der zweiten Sondersitzung müssen mindestens 14 Tage liegen und nicht 5 Tage, wie angesetzt. Schon daran müsste es scheitern.
In einem Staat mit einer Demokratie wären alle o.g. Argumente richtig. Das gilt natürlich nicht für „Unsere Demokratie“.
So sehr ich den Plan der AfD unterstütze, aber dieses Vorhaben hätte nur eine Chance wenn wir eine echte Demokratie mit einer notwendigen Gewaltenteilung hätten. So aber ist das alles vergebliche Liebesmüh.
Das Verfassungsgericht ist mit von CDU und SPD berufenen Mitgliedern besetzt. Und deren Vorsitzender Harbarth CDU wurde von Merkel extra eingesetzt, damit es keine Probleme mit dem Parlament gibt-
Was uns und unserem geschundenen Land noch alles Üble blühen wird, falls es denn zur Merz-Katastrophe kommen wird, ist ja schon jetzt absehbar.
So dermaßen verlogen und rotzfrech volksverachtend war wirklich noch nie eine Politik-Kaste je zuvor.
Schwarz und Rot sind übrigens die Farben der Antifa.
Irgendwie will mir das alles nicht in den Kopf. Da wird einerseits gerade offensichtlich die Demokratie geschändet und andererseits kann das anscheinend allenfalls durch juristisches „Klein-Klein“ verhindert werden.
Offen, wie das juristisch ausgeht. Es ist ja letztlich keine Frage von Moral. § 39 GG: (1) … Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. …“ Der BT wäre also noch bis zum 25.3. im Amt, selbst wenn Steinmeier den alten aufgelöst hat. Website des BT: „Darüber hinaus enthält Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts jedoch noch ein ungeschriebenes sachliches Tatbestandsmerkmal: ‚Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine [des Bundeskanzlers] Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.‘ “ Die geplanten Beschlüsse sprechen aber doch noch für eine beachtliche Handlungsfähigkeit des alten Bundestags?