Corona-Krise
AfD scheitert in Karlsruhe mit Klage gegen 2G-plus-Regeln im Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen die 2G-plus-Regeln im Parlament verworfen. Karlsruhe erkennt dabei einen Eingriff in die Rechte ungeimpfter Bundestagsabgeordneter an – hält ihn aber für rechtmäßig.
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Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die während der Corona-Krise geltenden 2G-plus-Regeln im Deutschen Bundestag gescheitert. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verwarf die Anträge der AfD-Fraktion sowie der Abgeordneten Stephan Brandner und Tino Chrupalla sowie des damaligen Abgeordneten Joachim Wundrak.
Die damalige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte am 12. Januar 2022 mit einer Allgemeinverfügung die Zugangsregeln für das Parlament verschärft. In Bereichen, in denen zuvor die 3G-Regel gegolten hatte – darunter der Plenarsaal, Ausschusssitzungen und Veranstaltungen –, galt auf Anweisung der SPD-Politikerin fortan 2G-plus.
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Zutritt zur unteren Ebene des Plenarsaals erhielten damit nur noch geimpfte oder genesene Abgeordnete, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen konnten. Ungeimpfte Parlamentarier durften bei Vorlage eines negativen Tests weiterhin an Plenarsitzungen teilnehmen, mussten dafür aber auf besonders gekennzeichneten Plätzen auf der Tribüne sitzen.
Karlsruhe erkennt Eingriff in Teilhaberechte an
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Zugangsregeln die parlamentarischen Teilhaberechte der betroffenen Abgeordneten aus Artikel 38 des Grundgesetzes berührten. Der Ausschluss von der unteren Ebene des Plenarsaals und von Ausschusssitzungssälen war demnach ein Eingriff in die gleichberechtigte Ausübung des Mandats.
Verfassungswidrig war dieser Eingriff nach Auffassung des Senats jedoch nicht. Die Regeln seien zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestags während der Corona-Krise gerechtfertigt gewesen.
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Für die Verhältnismäßigkeit sprach nach Ansicht der Richter auch, dass die verschärfte Regel zunächst auf einen Monat befristet und erkennbar an die konkrete Pandemiesituation gebunden war. Es habe deshalb keinen Anlass gegeben, darin den Beginn einer dauerhaften Zweiteilung der Abgeordneten zu sehen.
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Auch der Umstand, dass aufgrund der Sitzordnung Rückschlüsse auf den persönlichen Impfstatus einzelner Parlamentarier möglich waren, machte die Regelung nach Auffassung des Senats nicht unzumutbar.
AfD sprach von „Bekämpfung der Opposition“
Die AfD hatte die Maßnahmen Anfang 2022 scharf kritisiert. Brandner, damals Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der Fraktion, bezeichnete den Ausschluss ungeimpfter Abgeordneter aus Teilen des Parlaments als „stigmatisierend und undemokratisch“.
Die Regelung richte sich gezielt gegen die AfD, weil diese die Corona-Politik der damaligen Regierung ablehne, erklärte Brandner seinerzeit. Die Platzierung ungeimpfter Abgeordneter auf der Tribüne komme einer „gezielten Bekämpfung der Opposition“ gleich.
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Tschüss Gewaltenteilung, und hoffentlich auf Wiedersehen :/
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold
Vorsitzende des Zweiten Senats
Man hat doch für die Richter vorgesorgt. Dafür hat man doch die im Dezember 2024 beschlossene Grundgesetzänderung durchgezogen. Wie war noch die Begründung? Ach ja „Künftig werden die Regeln für die Richter im Grundgesetz festgeschrieben. So sollen sie vor politischer Einflussnahme geschützt sein.“
Man schützt Richter, die durch politische Einflussnahme Richter werden vor politischer Einflussnahme, damit sie ungestört politische Einflussnahme ausüben können.
Nebenbei
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Vormittag sein Urteil zum sogenannten Heizungsgesetz. Dabei geht es um die Grundsatzfrage, wieviel Zeit Bundestagsabgeordnete haben müssen, um einen Gesetzesentwurf und etwaige Änderungen zu prüfen und sich eine Meinung zu bilden.
Der ehemalige CDU-Abgeordnete Heilmann hatte geklagt, weil seiner Ansicht nach nicht genug Zeit blieb, um das Heizungsgesetz und kurzfristige Änderungen zu prüfen und darüber zu beraten.
Auf Antrag Heilmanns hatte Karlsruhe das Gesetz per Eilantrag gestoppt. Im BR-Interview sagte Heilmann nun, die aktuelle Gesetzgebungspraxis sei bedenklich.
Er plädierte dafür, in der Geschäftsordnung des Bundestags verbindliche Fristen für die Beratung von Gesetzen festzulegen.
Hoffentlich.
„Rechtmäßig“… das ist hier das Vorzeichen der Gewaltkonzentration.
Da wird Scheibchen für Scheibchen eine Staatsterror-Giftsalami zusammentaktiert, schon gemerkt?
Die vom US-Außenministerium nun geplante ‚internationale Erklärung für Meinungsfreiheit und gegen „Hate-Speech“-Gesetze‘ kommt hoffentlich nicht zu spät.
Dieses Urteil hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.
Es ist ein Manifest a la Reichsgericht und des von übelsten Partikularinteressen getriebenen Totalitarismus. Der weitere Pfeil im Köcher der Herrschsüchtigen.
NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS (außer der weiteren widerwärtigen Obrigkeitsrechtssprechung) HAT MAN DORT DEN 6 JAHREN(!!!) GELERNT. NICHTS!
Eine derart ostentativ zur Schau gestellte Ignoranz der heutigen Erkenntnisse zur Plandemie ist unfassbar.
Eine wohl vollends bewusst herbeigeführte Kernschmelze im Justizreaktor.
Karlsruhe ist damit ENDGÜLTIG zum Ort der SCHANDE für unser Land geworden.
Ein Bumerang kommt oft zurück, manchmal fliegt er nur einige Jahre…
Was für ein genialer Nick!! Hintergrundiger feinsinniger und sehr intelligenter niveauvoller Humor. Klasse!!!!!!!!
Wenn das die Kernkompetenz der AfD ist, sinnlose Klagen einzureichen, dann wird sie bald von der Bildfläche verschwunden sein.
Aber ist sie ja nicht. Falls sie es nicht bemerkt haben, sind die Kläger seit Einreichung der Klage fleißig beim Kompetenzen sammeln. Die Umfragen belegen die Effizienz. Also, keine Sorge vor leeren Bildern. Blau geht nie aus, guter Mann.
Gerdolfo versteht wiedermal Bahnhof und versucht gegen die demokratische AfD zu hetzen.🤣
An diesem Kommentar erkenne ich als Kernkompetenz das nicht selbst Denken.
ja die Kernschmelze erfasst irgendwann die Gärigen
Sinnlos? Leider ja; auf jeden Fall! . . . Aber warum? Liegt es an der juristischen Form der Klage oder nicht doch daran, dass das beste Bundesverfassungsgericht aller Zeiten eben nicht aus Richtern besteht, sondern aus Parteibonzen von CDU, SPD, Grüne und FDP?!?!?!? 😉 Recht sprechen, egal, aber dutzende „Abendessen“ in Berlin pro Monat.
„Sinnlos“ ist die Klage nicht.
Sie beweist die völlige Unabhängigkeit der Judikative.
Muahahaha.
Die AfD liegt nun bei 29,99%. Irgendwann wird man ihr die „3“ vorne zugestehen. Im Umkehrschluß liegt die Kernkompetenz der AfD woanders 😉
Unter uns mit Großem Latrinum Modus tollens genannt.
Wo ist das Hirn?
Wieder ein überbezahlt er Antisemiten ARDler…
Offenbar hat das BVerfG bis heute nicht mitbekommen, dass die Corona „Impfungen“ keinen Fremdschutz boten, also die Regelungen unsinnig waren. Wie Jens Spahn ja inzwischen munter eingeräumt hat, wurden die Impfungen auch nie auf Fremdschutz getestet. Was dann dieser ganze Regelungsquatsch sollte, müsste das BVerfG ja nun dann doch mal näher erklären. Aber in unserem Land ist keine Institution mehr die, die sie noch vor 20 Jahren war.
die werden das schon mitbekommen haben.
aber corona war der anfang vom ende der *freiheit* fast aller menschen weltweit, und dieses narrativ darf nicht fallen.
denn dann wuerde als naechstes die klimakrise angezweifelt, die wasserkrise , die erneuerbaren energien und alles anderen massnahmen, die gegen uns gerichtet sind.
solange sich das gesamte system legislative, exekutive, judikative einig, und von gleichgesinnten unterwandert ist, brauchen sie das narrativ nur immer wieder zu wiederholen und zu bestaetigen.
es bleibt dann schon als normalzustand in den koepfen der meisten menschen haengen.
Nein, ich denke nicht, dass es da eine offene Abstimmung der Handelnden gab und gibt, das ist bei ideologisch intendierten gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nötig. Viele Protagonisten staatlichen Handelns und auch außerhalb passen sich ganz freiwillig ideologischen Narrativen an – staatliche Propaganda macht es möglich. Erinnert sei „die ganze Republik soll mit dem Finger auf sie zeigen“.
Das BVerfG hat schon lange sein früheres Ansehen verspielt, nur haben es die Richter noch nicht gemerkt und dünken sich immer noch über jede Kritik erhaben. Wie soll auch verantwortliches Handeln und Entscheiden möglich sein, wenn man sich über allem schwebend sieht, wie das offenkundig beim BVerfG inzwischen der Fall ist. Gab es früher noch das Bewusstsein, in der Verantwortung vor Gott zu stehen, so sieht man sich heute gegenüber jeder höheren Verantwortung enthoben. Dann wird aber aus Recht Ideologie und letztlich bloße Willkür.
Woher wusste denn die Bas, welche Abgeordneten „echt“ gespritzt waren oder wer Placebos gespritzt bekommen hatte? Oder hat sie Impfausweise kontrolliert?
Mal das Personal und deren Verbindungen anschauen… dann ist das beinahe selbsterklärend…
Was will man von Prof./innen schon verlangen , wenn Sie Gefangene Ihrer Selbst sind !! Sie können sich in Ihrem Elfenbeinturm gar nicht vorstellen , dass Wissenschaftler auch Wissenschaft für Ihre persönliche Zwecke missbraucht !!
Genau das ist das Problem , es hatte keine Auswirkungen auf den Fremdschutz … und nach wie vor ist und war es keine Coronaimpfung , sondern ein Herzmittel mit dem man Herzinfarkte vorbeugen wollte !! Nun zeigt sich , dass diese Mittel offenbar genau das Gegenteil bewirken , da viele Geimpfte nun Herzrhythmusstörungen entwickeln ! Dem Gericht scheint es nicht mal zu stören , dass der Erfinder nun plötzlich alles verkaufte und schnell wieder ins Heimatland zurück kehrte !!
Mir scheint , das Gericht ist und war nicht an der Rechts-und Wahrheitsfindung bemüht , denn Schweden hat nicht schlechter angeschnitten als Deutschland !!
„Die 2G-plus-Regel habe unter den damaligen Bedingungen dem Ziel gedient, das Infektionsrisiko im Parlament zu verringern und zugleich dessen Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten.“
Die Impfung hat nachweislich nicht vor Infektionen geschützt. Damit ist die Begründung des Verfassungsgerichts sachlich falsch. Leider kann man trotz solcher krassen Falschbehauptungen nicht mehr gegen dieses Urteil vorgehen. Die obersten Richter sind unfehlbarer als der Papst.
Formulierung zielt aber auf die damalige Situation, nicht auf die heutigen Erkenntnisse. Man hätte vermutlich die Klage ergänzen müssen, dass die Situation nicht ausreichend geprüft wurde. Vermutlich hätte aber damals das RKI keine anderen Erkenntnisse zur Verfügung gestellt. Da hätte der Anwalt im schriftlichen Verfahren nachladen müssen ….
Wir sind, inzwischen ganz offensichtlich, auf uns allein gestellt.
Das BVerfG wurde von SPD-Genosse Voßkuhle in die Tonne gekloppt, ab 2010.
Die grüne Baer hat dann noch den Deckel zugeklappt.
einfach mal in eine Verein gehen, Vogelzuchtverein oder so, da ist man nicht alleine
Warum ist Dein Impfstatus eigentlich abgelaufen?
Sehr schade. Willst Du nicht noch mal?
Du würdest Dich gegenüber der Gemeinschaft sehr solidarisch verhalten.
Ich würde Dir auch altruistisch und auf eigene Kosten einen Bus oder eine Straßenbahn als Ort des Volkskörperschutzvollzugs mieten. Gerne auch mit multikulturellem Nebenprogramm. 😘
Gemessen an Deinen sprachlichen Fähigkeiten gehörst Du aber wohl ohnehin schon zu letzterem.
Tut das eigentlich nicht weh, das Fehlen multipler Gehirnzellen?
Selten dämlicher Vergleich … währen meine Schwiegermutter im Altenheim buchstäblich ohne unsere Hilfe verrecken musste ! Das erinnert mich an die Nazizeit , wo Menschen ebenfalls separiert wurden und die „tätlichen Helfer „ Ihr Unwesen trieben !!
Ist schade, die Begründung des BVerfG kann man m. E. jedoch akzeptieren.
„Das zweite ist was die Infektionsschutz angeht nach einer Impfung war immer klar, war übrigens auch von der WHO definiert, dass das Ziel der Impfstoffforschung
und Beschaffung ist, ein Impfstoff zu haben, der vor schweren Verläufen schützt. Es war nie Ziel, auch der WHO nicht bei der Impfstoffentwicklung
dass es zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt, wie das übrigens bei anderen Impfstoffen ja durchaus auch nicht unüblich ist.“ Zitat Jens Spahn, 15.12.2025 in der Enquete-Kommission „Corona“
https://www.youtube.com/watch?v=7H5PpZn4t7A
Was hat das mit dem Zwang zu tun ?? Menschen wurden dafür diskriminiert und unter Verdacht gestellt … in China sogar an Bäume gebunden oder in Hochhäusern sich selbst überlassen !! Was hat das noch mit Vorsorge zu tun , die es gar nicht gibt … aber dafür sitzen Spahn und Streek heute in der ersten Reihe und scheinen offenbar sich gegenseitig gestützt zu haben … natürlich mit Leihmütter . Wie es den Kindern dabei geht ist diesen Leuten egal !! Wie ist dass mit den nun schwer kranken Geimpften, einige sind Tot !!
Karlsruhe sollte man langsam in Rechtsruhe umbenennen.
Karlsruhe ist eine Linksradikale Hochburg. Das liegt an der tiefroten Uni und strahlt durch die ganze Stadt. Ekelhaft ist das.
das hat man ja sicher vorher bei einem freundschaftlichen Abendessen vereinbart.
Ich dachte, Brosius Gersdorf hätte ihre Berufung zum Bundesverfassungsgericht verpasst. Tolles Urteil, echt was für die Archive.
Nach 4 Jahren erfolgt ein Urteil. Diese armen ueberarbeiteten Richter….
„…über uns ist nur noch der blaue Himmel“ – die kriegen eher Sonnenbrand als Schwielen vom Arbeiten. Das Zitat ist von irgend so ner roten KA-Tussi.
Die Reglung war erkennbar an die Pandemiesituation gebunden. Die nicht vorhandene Pandemiesituation. Wer braucht Gewaltenteilung, wenn überall die Gleichen sitzen.
Überzeugungen sind an die Bezugsgruppe gebunden – auch beim Bundesverfassungsgericht.
Wenn die Bezugsgruppe beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird ein Bundesverfassungsgericht die Rechte der Gartenzwerge stärken und der Schlümpfe schwächen.
Gruppendenken ist das gemeinschaftliche Ausleben von Überzeugungen, die für die Realität gehalten werden – können auch Illusionen sein.
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann weder Gruppendenken noch Illusionen abbauen, denn der Verstand führt – auch beim Bundesverfassungsgericht – nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Sagt mal: Hat hier ernsthaft Jemand ein anderes Ergebnis erwartet?!?!?!?
im Ernst, man kann kein anderes Ergebnis erwarten. Das wäre ja völliger Blödsinn.
Ist leider klar, bei einer „Simulation von Demokratie“. Nicht vergessen, manch megareicher „Menschenfreund“ von Übersee (hat an sich mit Computern zu tun) hat uns schon das „Jahrhundert der Pandemien“ vorausgesagt, natürlich ohne Glaskugel. Nix ist vorbei, dabei geht es in keinster Weise um Gesundheit.
Der größte Schwindel aller Zeiten müsste doch auch endlich mal bei den Richtern angekommen sein, die aber weiterhin stur so tun, als hätte es eine gefährliche Pandemie gegeben.
Teilhaberechte berührt, aber dann doch nicht? Vermutlich kommt es darauf an, WER bzw. welche Partei klagt! Bereits damals war klar, dass die Impfung weder vor Ansteckung noch vor der Weitergabe des C-Virus schützt! Über das Tragen diese FFP-Masken fange ich erst gar nicht an. Die dürfen nämlich nur nach einer eingehenden Schulung, wie die Masken aufgesetzt werden müssen und wie lange überhaupt, getragen werden! Auch erinnere ich an Bilder, wo Politiker „unsereDemokrarie“ im Flugzeug ihre Masken abnahmen….🤢
Jens spahn selbst hat zugegeben, dass die Impfung keinen Fremdschutz bietet.Das Bundesverfassungsgericht deligitimiert sich selbst.
Die Schritte zurm Totalitarismus werden immer länger und schneller. Bitte nicht wieder sagen, habe ich nicht gewußt. Jeder der die Altparteien wählt, hatte damals auch die Solzialisten gewählt.
SPD+GRÜNE+SED bei 37%. Man vergleiche mit kurz vor 1933.
was war kurz vor 19:33 Uhr ?
Das Urteil aus Karlsruhe war erwartbar, aber fatal für den Rechtsstaat. Dass die Klage gegen die 2G-Plus-Regeln scheitert, überrascht niemanden mehr. Wer hier noch Unabhängigkeit erwartet, ignoriert die Realität. Wenn Richterposten nach Parteibuch vergeben werden, sitzen dort am Ende keine neutralen Juristen, sondern treue Parteisoldaten im Staatsdienst. Karlsruhe agiert zunehmend wie ein verlängerter Arm der Politik. Wenn Oppositionsklagen ohnehin chancenlos sind, kann man sich diese teure Institution sparen. Ein System, das sich selbst kontrolliert, schafft sich ab!
So ein Schmarrn. Ich bin ungeimpft, habe während Corona täglich die S-Bahn nutzen müssen, hatte noch nicht einmal Husten, während um mich herum die Geimpften reihenweise an Corona erkrankten.
Das BVerfG urteilte im Interesse der
damals Verantwortlichen. Darauf ein Abendessen im Kanzleramt.
Glaunt der RIchter etwa nicht was Spahn gesagt hat? „In der Enquete 15. Dezember 2025 sagt er dann klar, was er vorher nur durch hedging angedeutet hat: “Das Zweite ist, was den Infektionsschutz angeht nach einer Impfung – war immer klar, war übrigens auch von der WHO definiert –, dass das Ziel der Impfstoffforschung und Beschaffung ist, einen Impfstoff zu haben, der vor schweren Verläufen schützt. Es war nie Ziel, auch der WHO nicht, bei der Impfstoffentwicklung, dass es zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt, wie das bei anderen Impfstoffen durchaus auch nicht unüblich ist.”“ https://drbine.substack.com/p/jens-spahn-wir-werden-uns-viel-verzeihen-0a2?utm_source=publication-search
So wie die Opposition damals auf die sog. „Seuchenbank“ verbannt wurde und in vielen Teilen ausgeschlossen, sie leben eben Millionen in diesem Land dank Ausgrenzung im eigenem Land.
Auch das Gerichte wieder bewusst u.a. RKI Files NICHT berücksichtigen, die die Lügen und Vertuschungen der Vertreter der ReGIERungen Merkel und Scholz, überrascht kaum noch. würden manche hinweisen.
Eine Schande das Gerichte behaupten Recht zu sprechen, obwohl Fakten und Wahrheiten bewusst ignoriert werden und damit rechtswidriges Handeln bekannter Kreise legitimiert werden, würden manche sagen.
Unsere Bundesverfassungsjuxtiz – immer wieder für einen Demokratiegag gut …
Die Angriffe gegen die AFD werden immer heftiger weil das Kartell aus Altparteien mit Kanzleramt-Justizapparat und Bundespräsident merkt dass die Macht langsam schwindet- es sind die letzten Zuckungen des totalitären Regimes und kampflos werden sie die Macht nicht abgeben