Regionalversammlung
AfD-Liste nicht zugelassen: Teil der saarländischen Kommunalwahl muss wiederholt werden
Wegen der Nichtzulassung einer AfD-Liste muss ein Teil der saarländischen Kommunalwahl wiederholt werden. Betroffen ist die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken am 9. Juni 2024.
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Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken am 9. Juni 2024 muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Zuvor hatte die Saarbrücker Zeitung darüber berichtet.
Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanz bestehen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte im Mai 2025 entschieden, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss. Hintergrund ist die Nichtzulassung der AfD zur Wahl.
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Vor der Abstimmung waren im Namen der Partei zwei konkurrierende Wahlvorschläge eingereicht worden. Der zuständige Wahlausschuss ließ daraufhin keine der beiden Listen zu. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war dieses Vorgehen rechtswidrig. In der Entscheidung heißt es, „ein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung“ habe nicht vorgelegen. Vielmehr habe „nur ein zulassungsreifer Wahlvorschlag vorgelegen, der zur Wahl hätte zugelassen werden müssen“.
Der zweite Wahlvorschlag hätte nach Auffassung des Gerichts zurückgewiesen werden müssen. Bei der Listenaufstellungsversammlung seien die im Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Mindestregeln einer demokratischen Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden. Unter anderem sei der gesamte Wahlbereich Saarbrücken nicht ordnungsgemäß zur Versammlung eingeladen worden.
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Betroffen ist nicht die Kommunalwahl im Saarland insgesamt, sondern ausschließlich die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken. Das Gremium hat 45 Mitglieder und wird von den Bürgern der zehn verbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt. Es entscheidet über die Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbands; ein vergleichbares Gremium in anderen Landkreisen ist der Kreistag.
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Das Verwaltungsgericht begründete die Ungültigerklärung damit, dass Auswirkungen des Fehlers auf die Sitzverteilung nicht ausgeschlossen werden könnten. In der Entscheidung heißt es: „Da angesichts der Umfrageergebnisse der AfD und ihrer erzielten Ergebnisse bei den Bezirksratswahlen Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers auf die Sitzverteilung nicht ausgeschlossen werden könnten, sei die Wahl gemäß § 48 Abs. 3 KWG für ungültig zu erklären.“
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Es geschieht doch überall. Gesetze werden schnell geändert, Verordnungen erlassen, Richterposten für viele Jahre mit linksgrünen Aktivisten besetzt – alles um „unsereDemokratie“ vor der wirklichen Demokratie zu schützen.
Siehe Sachsen Anhalt und Thüringen, da werden vom SED Kartell über Nacht sämtliche Gesetze die seit Jahrzehnten gültig sind geändert, zum Vorteil (Macht u. Fleischtrog erhalt) des SED Kartells und Nachteil der AFD!!
Sie stärken mit sowas den Zuspruch für die AfD, bis diese die absolute Mehrheit gewinnt. Solange der Wähler nicht offiziell entmachtet wird, wird sich an der Wahlurne die wirkliche Demokratie durchsetzen.
Wie in Ba-Wü? So langsam zweifele ich!
Edit: in BaWü geht es den Menschen noch zu gut. Sie erkennen nicht mehr den Zusammenhang von Ursache und Wirkung. Der ÖRR tut sein Bestes zur Verblödung der Menschen. Und die machen immer wieder ihr Kreuz bei den Brandstiftern in der Hoffnung, daß diese die Brände bald löschen.
@Bärli Liegel: Ermächtigungsgesetze
für die rotgrüne Einheitsfront unsererdemokratischen Parteien.
Ja, aus der Geschichte nix gelernt. Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Man muß den Linksgrünen Respekt zollen. Der Marsch durch die Institutionen ist gelungen. Ob nun Justiz, ÖRR, NGOs oder Wirtschaftsverbände – überall sitzen sie und halten die Zügel in der Hand.
Aber ihr rafft es, dass der Ausgangspunkt die Einreichung von 2 konkurrierenden Listen der Chaos-AfD dort war, die das verursacht hat???
So hätte man bei PAUL in Ludwigshafen auch entscheiden MÜSSEN.
Das stimmt. Das war ein schlimmes (offensichtlich politisches) Fehlurteil.
Und in Bremen, wo die AfD auch nicht zugelassen wurde wegen zwei konkurrierenden Listen. Natürlich ist das auch ein peinlicher Fehler von der AfD gewesen.
Ein gallisches Dorf inmitten der juristischen Mitläuferjustiz?
Es wäre zu hoffen!
Lasst sie machen. Die AfD gewinnt stetig an Zuwachs, wie bspw. in BaWü zu sehen. In meiner Bekanntschaft sind ehemalige SPD und FDP-Stammwähler die entweder bereits bei der letzten BT-Wahl AfD gewählt haben und/oder dies bei der anstehenden LT-Wahl tun werden.
Darauf kommen die volle zwei Jahre später? Andererseits: Wen interessiert schon die Saarbrücker Regionalversammlung? 😀
Wurden sie von IM Erika beraten, sie konnte ja die Wahl nicht mehr rückgängig machen.
Wobei man wissen muss, dass der saarländische AfD-Landesverband nun wirklich seit Jahren unter echter Vetternwirtschaft (Dörr-Clan) leidet und ein einziges Trauerspiel ist.
man musssich das mal auch ohen AfD Brille verinnerlichen : Da werden Unzulässigkeiten udn fehler bei einer Wahl festgestellt und dann dauert das fast 2 Jahre bis festgestellt wird :
„Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken am 9. Juni 2024 muss wiederholt werden“
In diesem kranken Land muss man sich wahrloich über gar nichts mehr wundern udn so langsam versthe ich jeden der sagt : „Wozu soll ich noch wählen gehen “
Alle anderen Parteien rotten sich immer gegen die AfD zusammen und grenzen sie mit allen Mittel aus , oder es werden Fehler bei einer Wahl festgestellt, dann dauert es “ Jahre“ bis man sagt : Die Wahl muss wiederholt werden ./ oder es passiert gar nichts , siehe BSW bei der Bundestagswahl , oder Paul von der AfD in Ludwigshafen ….
Deutschland ist eine linksgrünes sozialistisches schwer krankes Land
Und die in weiten Teilen linksextreme Justiz arbeitet zu langsam.