Berlin
AfD gewinnt vor Gericht: Berliner Senat muss Vornamen von Messerstraftätern nennen
Der Berliner Senat muss auch dieses Jahr die 20 häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen in Messerdelikten veröffentlichen. Das Berliner Verfassungsgericht gibt der Klage des AfD-Abgeordneten Marc Valledar im Streit mit dem Berliner Senat Recht.
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Die AfD siegt vor dem Verfassungsgericht gegen den Berliner Senat. Dieser soll nun die 20 häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen in Messerdelikten veröffentlichen. Es geht um insgesamt 1197 Tatverdächtige, die im Jahr 2023 ermittelt wurden. In den Jahren zuvor wurden die Vornamen stets veröffentlicht.
Der Berliner AfD-Abgeordnete und rechtspolitische Sprecher der AfD Berlin, Marc Valledar, stellte eine Anfrage an den Berliner Senat, um die häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aus dem Jahr 2023 zu erfahren. Mit einem Hinweis auf den Datenschutz verweigerte der Senat jedoch die Herausgabe, da die Verdächtigen unter Umständen dann identifizierbar seien. Daraufhin rügte Valledar den Senat und strengte ein Organstreitverfahren an, da es relevant sei, ob ein bestimmter Personenkreis häufiger als andere an Messerdelikten beteiligt sei und welche Ursachen dem Phänomen zugrunde liegen, um der Messergewalt entgegenzuwirken.
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Ein Grund für das Interesse an den Vornamen ist, dass seit 2022 ein vorliegender Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen nicht mehr erfasst wird und so eine Informations- und Transparenzlücke über den gesellschaftlichen Hintergrund der Täter entsteht. Die Veröffentlichung von Vornamen kann diese Lücke zumindest in Teilen schließen. Der Senat hatte sich gegen die Veröffentlichung gewehrt, da „Träger der betroffenen Namen“ „soziale Stigmatisierung“ erfahren könnten und sie so gesellschaftlich pauschal abgewertet würden. Die Nennung der Namen würde keinen statistischen Mehrwert bringen und lediglich zu Fehlinterpretationen einladen.
Das Berliner Verfassungsgericht folgte der Argumentation des Senats jedoch nicht. Mit einem knappen Votum von fünf zu vier gaben sie Valledar bereits am 13. Mai Recht. „Eine Identifizierbarkeit einzelner konkreter Tatverdächtiger aufgrund der Seltenheit ihres Namens dürfte angesichts des Umstandes, dass nur nach den 20 häufigsten Namen gefragt wurde, nicht ernsthaft in Betracht kommen.“ Die vier Richter, die gegen eine Veröffentlichung gestimmt haben, begründeten in einem Sondervotum, dass die Herausgabe die Menschenwürde verletze, weil deutsche Staatsbürger nach „ethnischen Kriterien“ bewertet würden.
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Die mögliche pauschale Abwertung durch die Veröffentlichung der Namen konnte das Gericht im Prozess nicht berücksichtigen, da der Senat diese Befürchtung erst im Laufe des Verfahrens anbrachte, nicht jedoch in der Ablehnung der Anfrage. Der Berliner Senat muss jetzt erneut entscheiden, ob er die Namen der Tatverdächtigen an Valledar herausgibt; sollte dies nicht erfolgen, kündigte der Abgeordnete an, dass „der Fall wieder vor Gericht landen“ wird.
Nun ja, wir wissen doch, dass es in der Mehrheit australische Austauschstudenten sein werden🙈🙈🙈
Selbst diese Info dürfte die übergroße Mehrheit völlig kalt lassen. Es geht weiter seinen Gang Richtung Abgrund unter großem Jubel für Merz.
Gut dass es die AFD gibt. Wegner CDU wollte der Öffentlichkeit die Wahrheit vorenthalten
Zeit wird es ja, zumal dann die Statistiken doch ein ganz anderes Bild zeigen werden. Gut gemacht, ein Herr Wegner gehört dort nicht hin, wenn er seinen „Wählern“ die Wahrheit verschweigen will.
„Mit einem Hinweis auf den Datenschutz…“! Da ist der Schutz der Daten wieder ganz wichtig! WO war der eigentlich als an jeder Tür Einer stand um den „Status“ und die vollständigen(!) „Kontaktdaten“ zu kontrollieren?
Endlich mal eine gute Nachricht. 👍 🤗
Bravo!
AFD deckt auf!
Und genau das ist der Grund warum die Altparteien die AFD am liebsten weg haben wollen.
Wenn ich wetten müsste, wären meine Top 4:
Mohamed
Muhamed
Mohammed
Muhammed
Meine 3 Favoriten : Ali, Mohamed und Ibrahim.
„Berliner Senat muss Vornamen von Messerstraftätern nennen“
Muss er?
Laut Urteil muss der Senat die Namen NICHT nennen, sondern lediglich eine „bessere“ Begründung nachliefern.
Siehe ebenda:
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Zitat:
Benedikt Lux (Grüne) Innenpolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus im Interview mit „neues deutschland“
Wie viele Schreibweisen von Mohammed gibt es? Chatgpt kommt auf 50, die heutzutage im Gebrauch sind. Wenn man alle gemeinsam zählt, dürfte es für den ersten Platz reichen.
Ein Deutscher namens „M. Müller“ oder „S. Schulze“ bzw. „Michael M.“ oder „Stefan S.“ wird ja auch nicht als diskriminierend für alle anderen Namensträger betrachtet.
Menschen mit klarem Verstand ist längst klar, dass es sich hierbei um eine reine Verschleierungstaktik handelt – zudem eine, die in der öffentlichen Wahrnehmung massiv ethnische Deutsche diskreditiert und kriminalisiert.
Man wird kreativ Mittel und Wege finden, auch deutsche Vornamen zu präsentieren.
Will nicht die Party crashen, aber das Gericht hat nur gesagt, dass das Establishment mit besseren Begründungen die Veröffentlichung der Vornamen untersagen muss. :-[
Wetten, dass das Urteil in einer Woche gekippt ist?
Gruss aus Frankfurt (Oder)
Verletzt es nicht auch die Menschenwürde der Deutschen, wenn sie unter Nichtbenennung des Migrationshintergrunds in ihrer Ethnie beschädigt werden?
Ist nicht ganz richtig. Das Gericht monierte nur die Begründung und empfahl, eine andere Begründung zu finden.
Hi, es wäre schon ein Wunder, wenn die Schlechten aufhören würden, sich so lange zu winden, wie sie können. Freundlichst Fiete
Lange keine AFD-Umfragewerte mehr zu lesen bekommen. Woran liegts? 🙈 🙉 🙊
Die AFD ist doch immer wieder für völlig neue Erkenntnisse gut. 😂🤣🤪😜🤦🏻
Na dann auf das nächste Jahrzehnt voller Innovation.
Okay, selbst sachliche Kommentare werden hier sofort gelöscht. Apollo was soll das?
Was soll das bringen? Die Vornamen kennen wir doch ohnehin alle.
Man dreht sich weiter im Kreis, da es auch dieses Jahr keine Kollektivhaftung gibt und geben wird. Zudem keinerlei neuen Erkenntnisse.
Aha Namen als „ethnischen Kriterien“, dann dürfen also Eltern mit rein deutscher Abstammung (was immer das heißen mag?) ihren Sprößling nicht Kevin, oder Mohamed nennen oder, denn dann könnte es ja zu „ethnischen“ Verwirrungen kommen.