Gießen
Ärztin warnte vor Corona-Impfung – Gericht verurteilt sie zu Geldstrafe von 2.500 Euro
Dr. Heidi Göldner, eine Allgemeinmedizinerin aus Braunfels, wurde zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, weil sie in ihrer Praxis angeblich irreführende Informationen über die Corona-Impfungen verbreitet haben soll.

Der Allgemeinmedizinerin Dr. Heidi Göldner aus Braunfels, Hessen, wird vorgeworfen, angeblich irreführende Informationen über Corona-Impfungen verbreitet zu haben. In ihrer Praxis hatte sie im Herbst 2021 einen Aushang angebracht, in dem sie vor Folgen der Impfung warnte. Darin erklärte sie, dass allein in ihrem Umfeld mehr als 40 oder sogar 50 Menschen nach der Impfung verstorben seien. Die Landesärztekammer Hessen hatte deshalb ein berufsgerichtliches Verfahren gegen Dr. Göldner eingeleitet.
Konkret erklärte Gölder auf besagtem Aushang: „Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, aufgrund wiederholter Nachfragen: Wegen der unverhältnismäßig hohen Anzahl an teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen und der im Umfeld erfahrenen inzwischen mehr als 40 (eher 50) Toten im Zusammenhang mit den Covid-19-Impfungen werde ich weiterhin keine Covid-19-Impfungen in meiner Praxis durchführen!“
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Gegenüber der Zeitung Mittelhessen hatte Gölder ihren Ausführungen schon 2021 damit verteidigt, dass Patienten, Bestatter und Bekannte ihr damals von plötzlichen Todesfällen berichtet hätten – von Personen, die kurz zuvor gegen das Corona-Virus geimpft worden seien. Die Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen hatte Gölders Aktion auf Nachfrage verschiedener Zeitungen kritisiert.
Gegenüber RTL ließ der Pressesprecher Karl Roth damals verlauten: „Wir halten die gemachten Aussagen für falsch und querdenkerisch.“ Die Landesärztekammer Hessen erklärte zudem, dass man konsequent allen Beschwerden gegen Ärzte nachgehen würde, die Corona leugnen oder falsche Behauptungen über die Impfung aufstellen würden.
Am Dienstag kam es schlussendlich zur Verhandlung in Gießen und es wurde geurteilt, dass die Hausärztin eine Strafe von 2.500 Euro zu zahlen hat. Göldner erklärte kurz nach Verkündung des Urteils, dass sie „fassungslos“ sei. Von der Landesärztekammer zeigte sie sich maßlos enttäuscht. Statt hinter ihren Ärzten zu stehen und diese in der Ausübung ihres Eids zu unterstützen, falle man den Medizinern in den Rücken.
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Am Samstag wurde vor dem Wetzlarer Dom im Vorfeld der Verhandlung eine Solidaritätsbekundung für die Ärztin abgehalten. Dort erklärte sie abermals, dass „sie sich lediglich ihrem Eid als Ärztin und ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet fühlt“. Auch wurde die umfassende Aufarbeitung der Corona-Pandemie und der entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung gefordert.
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Nach all den ans Tageslicht gebrachten politischen Manipulationen und Unwahrheiten über die Corona Maßnahmen und den Impfstoff sieht sich ein Deutscher Richter immer noch Verpflichtet dem System zu folgen ?
Wow !!! Die Qualifikation für den Richterjob sind auch nicht mehr das was sie mal waren oder sein sollten .
Ein Bürger mit gesundem Rechtsempfinden hätte das Verfahren wohl eingestellt .
Obwohl die RKI Files mittlerweile öffentlich sind, die zeigen, dass die Wirksamkeit der Impfung stark bezweifelt wurde, wird die Ärztin trotzdem verurteilt?
Kann man es jetzt nicht endlich mal gut sein lassen?
In diesem Land geschieht jeden Tag tausendfacher Rechtsbruch, ob Visa, Asylerschleichung und was weiß ich.
Alles bleibt für die Verantwortlichen ohne Konsequenzen.
Aber was das C angeht, da wird jedes noch so kleines Bußgeld oder jede vermeintliche „Straftat“ bis zum erbrechen verfolgt. Koste es was es wolle.
Woran merkt man, dass wir hier in keinem funktionierenden Rechtstaat mehr leben? Genau! Daran.
danke frau gölder, die haben alles richtig gemacht und wohl einige gerettet. der richter nicht.
Es gab doch reichlich rote Hand Briefe, die genau auf diese Gefahren hinwiesen:
Rote-Hand-Brief
Die Verantwortung für die Erstellung und den Versand von Rote-Hand-Briefen obliegt den pharmazeutischen Unternehmern. Rote-Hand-Briefe werden in der Regel von den zuständigen Behörden (EMA, BfArM, PEI, Länderbehörden) angeordnet und inhaltlich mit ihnen abgestimmt. Mit Rote-Hand-Briefen werden Angehörige der Heilberufe über neu identifizierte, bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zur Risikominimierung informiert.
Die Handlung der Ärztin ist eher als Notwehr und somit als legitim zu bewerten.
Drei Dinge fehlen in Deutschland:
Einigkeit,
Recht und
Freiheit.
Ich kenne einige Ärzte, die den Eid des Hippokrates in ihren Praxisräumen öffentlich aushängen haben. Insofern gibt es an den Verhalten Dr. Gölders nichts, aber auch gar nichts zu kritisieren.
Die KV Hessen sollte einmal die Homepage der Landesärztekammer Hessen zur Kenntnis nehmen und verinnerlichen!
https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aerzte/Rund_ums_Recht/Publikationen_und_Merkblaetter/Hippokratischer_Eid_Genfer_Geloebnis.pdf