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Rheinland-Pfalz

Verfassungsgericht: Staat muss sich gegenüber der AfD nicht neutral verhalten 

Das Rheinland-Pfälzische Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass Äußerungen von Regierungsmitgliedern gegen die AfD unter bestimmten Voraussetzungen mit der Landesverfassung vereinbar sind. Das Urteil markiert eine Zäsur in der deutschen Rechtsprechung: Erstmals hat ein deutsches Gericht damit dem regierungsamtlichen „Kampf gegen Rechts“ den Vorrang vor dem Gebot der staatlichen Neutralität eingeräumt.

Die ehemalige Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) war von der AfD verklagt worden - als Reaktion schafft das Landesverfassungsgericht nun die staatliche Neutralitätspflicht gegenüber der AfD ab.

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Die Alternative für Deutschland (AfD) ist am Mittwoch mit einer Klage gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. Diese hatte die AfD öffentlich unter anderem als verfassungsfeindlich als bezeichnet. Das Verfassungsgericht sah in Dreyers Aussagen keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, sondern eine legitime Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Dreyer hatte Anfang 2024 im Kontext der öffentlichen Erregung um das vermeintliche „Geheimtreffen von Potsdam“ auf ihrem offiziellen Instagram-Kanal eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die AfD als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“ sowie als „Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden“ bezeichnet und sie als eine Partei kritisiert hat, die Pläne zur „Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven“ habe.

Diese zum Teil auch gerichtlich bereits widerlegten Aussagen seien laut Gericht gerechtfertigt gewesen, da sie sich auf eine nachvollziehbare Einschätzung der AfD als verfassungsfeindlich stützten und angeblich keine diffamierenden oder parteipolitisch motivierten Inhalte enthielten​. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die „amtlichen Äußerungen zwar in das Recht auf Chancengleichheit“ der AfD eingegriffen und „das Neutralitätsgebot nicht gewahrt“ hätten, „aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ gewesen seien.

Die Entscheidung bricht mit der strengen Linie des Bundesverfassungsgerichts, das vergleichbare Aussagen von Regierungsvertretern bisher stets als verfassungswidrig eingestuft hat. Die AfD sieht in dem jüngsten Urteil daher einen „gefährlichen Präzedenzfall“, der die staatliche Neutralität gegenüber politischen Parteien aushöhle​ und dem Missbrauch von Regierungsämtern für parteipolitische Stellungnahmen Tür und Tor öffne.

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei begrüßte das Urteil hingegen ausdrücklich. Staatssekretär Fedor Rose sprach von einer „Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung“, die es der Landesregierung erlaube, „kommunikativ für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde einzutreten“. Die Entscheidung gebe klare Maßstäbe an die Hand, wie Amtsträger künftig öffentlich auftreten können​.

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Juristisch markiert das Urteil zweifellos einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel: Während das Bundesverfassungsgericht bisher das staatliche Neutralitätsgebot auch bei berechtigter Kritik an extremistischen Parteien äußerst streng auslegte, lässt das Landesverfassungsgericht nun mehr Spielraum für politische Stellungnahmen, sofern diese vorgeblich dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung dienen.

Der Staatsrechtler Joachim Wieland wies gegenüber dem SWR zwar darauf hin, dass dieser Spielraum nicht unbegrenzt sei. In einem vergleichbaren Verfahren gegen den derzeitigen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD), der die CDU wegen einer parlamentarischen Zusammenarbeit mit der AfD kritisiert hatte, bestehe seiner Ansicht nach etwa keine ähnliche Rechtfertigung – da es in diesem Fall um parteipolitische Auseinandersetzungen gehe und nicht um den Schutz der Verfassungsordnung​.

Geht es künftig allerdings nicht gegen die CDU, sondern um die AfD und den „Kampf gegen Rechts“ ist das bisher geltende Gebot zur absoluten staatlichen Neutralität mit dem Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts de facto aufgehoben. Auch bundesweit könnte die Entscheidung Nachwirkungen haben: Regierende anderer Länder und auf Bundesebene könnten sich auf das Urteil berufen, um sich offensiver gegen die AfD zu positionieren.

Zugleich wirft das Urteil grundsätzliche Fragen zum staatlichen Neutralitätsgebot auf. Es steht zu befürchten, dass mit der Entscheidung eine politische Einfallstür geöffnet wurde, durch die Regierungen künftig unbegrenzt missliebige Parteien als verfassungsfeindlich klassifizieren und öffentlich verurteilen könnten – auch jenseits objektiver Maßstäbe.

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120 Kommentare

  • Kann man die Richter der Rechtsbeugung belangen?

    173
    • Hier oder in US?

      • Im obigen Artikel geht es um INNENPOLITIK.

        Guten Moooooorgen!

        3
    • Dreyer hat den Richter noch vor kurzem als Kandidat für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen.
      Da ist das Urteil auch kein Wunder.
      (SPD-Gerangel um Richterwahl, Die Rhein-Pfalz. 2020-05-12)

    • „Kann man die Richter der Rechtsbeugung belangen?“

      Natürlich! Siehe Richter in Weimar, der die Maskenpflicht als unverhältnismäßig einstufte.

    • Natürlich ist es Rechtsbeugung, denn es steht nirgendwo in diesem Paragraphen, dass man sich von der Schuld befreien kann, wenn es um die richtige Sache geht. „Neutral“ ist neutral, und nicht „neutral nur wenn …“. Das hat der Richter dann selbständig hineingedichtet, als ob er Teil der Legislative wäre.
      Allerdings benötigt es für ein gerechtes Urteil auch neutrale Richter und nicht nur Richter, die neutral sind, wenn …

    • …dann würden wieder dt. Richter entscheiden. Und wie die urteilen, weiss man…

    • Ja, sollte auf jeden Fall gemacht werden. Auch ein Gang zum BFG wäre sinnvoll.

      • Zum Bundesferfassungsgericht?? 😂😂😂

        14
      • Unbedingt !
        Das muss von höchster Stelle begutachtet werden.

        3
    • Bei einer wieder Einkehr der Rechtsstaatlichkeit, droht diesen Richter einhundert Jahre Verfolgung! Siehe die NAZI Richter! Nur die hatten keine Wahl und ich betone absolut keine Wahl, denn bei Urteilen gegen das Regime wurden sie erschossen!

    • In einem Rechtstaat wäre das möglich, aber in Deutschland natürlich nicht !

    • Welche Richter hatte man nach ’45 und ’89 belangt?

  • Ich verstehe bis heute nicht, warum die AfD und ihre Ziele nicht mit der FDGO vereinbar sein sollen.

    145
    • …dann würden wieder dt. Richter entscheiden. Und wie die urteilen, weiss man…

    • Und ich verstehe nicht, wie es der Rechtsstaat zulassen kann, dass ein MP als Vertreter des Staates über eine Oppositionspartei

      – erwiesen unwahre Tatsachen
      – und nicht erweislich wahre Tatsachen

      verbreitet,

      welche den Adressaten verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und zugleich sein politisches Wirken erheblich zu erschweren geeignet sind.

      Damit darf der Staat mit richterlichem Seegen politische Propaganda und Zersetzung betreiben.

      Damit ist das Neutralitätgebot kassiert.

      Dabei macht das Gericht mit der Landesregierung „gemeinsame Sache“. Denn man einigt sich auf staatliche Narrative als Tatsachen, statt den Sachverhalt aufzuklären. Man übernimmt die ideologischen Wertungen der Politik und pervertiert gleichsam den Begriff „Demokratie“.

      Denn wer der Opposition rabulistisch und manipulativ „Extremismus“ unterstellt und diese bekämpft, verteidigt seine politische Macht, nicht aber die FDGO.

      Das müffelt langsam, aber deutlich nach DDR-Justiz!

    • Weil über die AfD gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Wäre all das wahr, was über diese Partei behauptet wird, wäre die AfD nicht Teil des demokratischen Spektrums. Es ist aber nicht wahr, zB,
      – dass die AfD die Frauen wieder an den Herd verbannen will,
      – dass alle Menschen mit MiHiGru ausgewiesen werden sollen,
      – dass die AfD antisemitisch sein soll,
      – dass sie die Demokratie abschaffen will,
      – dass sie homophob und intolerant ggü sexuellen Minderheiten ist
      …nur eine Auswahl.
      Die AfD ist einfach das, was die Unionsparteien unter Kohl und Strauß waren.

      • Man höre sich mal die Aussagen von H. Schmidt an aus seiner Kanzlerzeit. Und der war in der SPD. Das zeigt wie weit die ehemalige Mitte nach ganz ganz links gerückt ist.

        21
        • Sogar Brandt, der alte Sozi. Er hat In Sachen Zuwanderungstopp von Gastarbeitern in einem Interview mal gesagt, dass man natürlich zuerst an das deutsche Volk denken müsse.
          Dieser Satz würde heute im linksgrünen Parlament zu fortgeschrittener Schnappatmung führen.

          20
        • Stimmt. Schmidt müsste heute wohl mit einem Parteiausschluss rechnen.

          18
      • Das Lowlight war für mich wirklich die Behauptung in der Wahlarena, die AfD wolle Leute vom anderen Ufer wieder konzentriert an einem Ort sammeln…

        3
    • Weil das undemokratische Linkskartell es so will. Mit Diffamierungen kommt man inzwischen nicht mehr weiter, da muss jetzt die Rechtsbeugung her.

    • … weil die AfD die einzige Fraktion ist, die für die FDGO eintritt und bei zu viel Einfluss die Etablierten mit ihrem Verrat am Volk justiziabel konfrontieren wird;

      • 100 Punkte!

        21
  • Tschüss Demokratie, war schön mit Dir!

    132
    • Ach, sie lebten jemals in einer Demokratie?

  • Für mich wieder ein Grund mehr, die AfD zu wählen!!

    188
  • Da das Gericht in Koblenz buchstäblich vor meiner Haustür liegt….

    nur zur info:
    wir haben hier eine SPD geführte Ampel…
    seit 1991 stellt diese Partei den Ministerpräsidenten bzw bis voriges Jahr Frau Dreyer….
    natürlich bildet sich in dieser unglaublich langen Zeit viel sagen wir mal „Beziehungsfilz“…

    Präsident des genannten Gericht ist -natürlich- Clubmitglied im Verein SPD.

    https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/lars-brocker-wird-hoechster-richter-im-land_aid-6062376

    von daher bitte keine Verwunderung über das Urteil.

    138
    • Dreyer hat den Richter noch vor kurzem als Kandidat für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen.
      Da ist das Urteil auch kein Wunder.
      (SPD-Gerangel um Richterwahl, Die Rhein-Pfalz. 2020-05-12)

    • Danke für den Link. Der beseitigt jedweden Zweifel am RLSPDVG-Filz.

  • No comment

  • Das Verfassungsgericht hat meiner Laienrinschätzung nach damit auch die Tür zur Beliebigkeit politischer Diffamierung geöffnet. Man darf als Regierungsmitglied künftig zunächst einmal recht großzügig mit Begriffen wie Verfassungsfeindlich etc. umgehen. Schließlich muß alles nur auf „aktuellen“ Kenntnissen basieren. Ist der Schaden dann angerichtet – gibt’s rückwirkend einen entschuldigenden Dreizeiler auf der letzten Seite… Der Glaubwürdigkeit der Politik ist das natürlich sehr förderlich. (Ironie aus!)

    • Die Gretchenfrage wäre dann künftig immer, ob (parteipolitisch geprägte) „Äußerungen [einer Regierung] zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ sind. Es leuchtet Juristen wie Nicht-Juristen ein, dass hierin eine Menge Interpretationsspielraum steckt …
      Eine Ministerpräsidentin darf also auf einem offiziellen Instagram-Account die Teilnahme an Demos („Zeichen gegen Rechts“) bewerben – und daran als Landesregierung (neben der Antifa & Co.?) teilnehmen und kundtun: „Die AfD ist ein Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden, die diese Partei genau im Blick haben. Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das können wir nicht dulden …“ Man könnte das als Bekämpfung von Oppositionsparteien/quasi Wahlwerbung gegen Konkurrenz ansehen. Ist in Rheinland-Pfalz also künftig als Regierungshandeln voll ok.

      • Zusammengefasst: der Zweck heiligt die Mittel wobei alles erlaubt ist, was den Zweck erfüllt. Den Rest mag sich jeder selbst ausmalen. Ich warte auf die Firmierung diverser Schutzbünde, Sturmabteilungen etc.. Die Antifa ist längst aus den Startlöchern. Eine „Gegenbewegung“ scheinen manche geschichtsvergessen Richter in diesen Kangaroo Courts ja geradezu herbeizubetteln… Es ist zum Fürchten!

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  • Es wird immer besser hier. Das beste Deutschland aller Zeiten.

  • Ist schon klar, ist ja auch nur in rechtsstaatlichen Demokratien so.

  • Ein Staat, der sich offiziell zum Verfechter des „Kampfes gegen rechts“ erklärt, hat den Boden der Demokratie verlassen, denn allein mit „links“ kann man keinen (Rechts-) Staat machen.
    Die Gerichte machen sich immer mehr zu Handlangern dieser bedenklichen Entwicklung, was mit ihrer vermutlich linkslastigen Besetzung zusammenhängen dürfte..
    Für eine politisch ausgewogene Gesellschaft gehören neben den demokratischen Linken (Progressive) auch die demokratischen Rechten (Konservative) sowie die sog. Mitte (Liberale).
    Hier aber wird nicht einmal mehr nach demokratisch bzw. extremistisch unterschieden. Während links der Mitte alles gern gesehen ist und dort der Zweck die Mittel heiligt, ist alles rechts der Mitte zum Feindbild erklärt worden.
    Das wars dann mit FDGO!

    103
    • War ab 1933 genauso. Geschichte wiederholt sich.

  • Gerichte und auch Regierungen müssen in einer funktionierenden Demokratie NEUTAL sein. Sein sie es nicht , dann handelt es sich um keine Demokratie.

  • Das Urteil sollte man wegen der politischen Tragweite im Original lesen. (Aktenzeichen: VGH O 11/24, 2.4.) Wenn das BVerG sich die neue Sichtweise zu eigen macht, ist die parteipolitische Neutralität von Regierungen hinfällig. Mit Verweis auf die FDGO können sie sich nach Lust und Laune gegen einzelne Parteien positionieren und das Recht auf Chancengleichheit von Parteien einschränken.
    „Der Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Partei sei aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.“ In dem Text des Verfassungsgerichtshofs wird die AfD als „verfassungsfeindliche Partei“ eingeordnet. Vor allem wird der REGIERUNG zugestanden, „an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilzunehmen, ob Ziele und Verhalten einer politischen Partei oder deren Mitglieder als verfassungsfeindlich einzuordnen sind“. Dies ist demnach nicht (mehr) Zuständigkeitsbereich von Gerichten oder Verfassungsschutz, dies dürfen konkurrierende regierende Parteien.

    • Dreyer hat den Richter noch vor kurzem als Kandidat für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen.
      Da ist das Urteil auch kein Wunder.
      (SPD-Gerangel um Richterwahl, Die Rhein-Pfalz. 2020-05-12)

    • Ein Schritt mehr, hin zum Verbot.

  • Einfach das Wort „Verfassungsfeinde“ gegen das Wort „Regierungsfeinde“ tauschen. Dann bekommt die Sache eine gewisse Logik. Und die Opposition ist nun mal von Natur aus regierungsfeindlich. Das war schon immer so.

  • Können oder wollen sie nicht verstehen, dass die Blauen demokratisch gewählt sind?

  • Von einem überparteilichem, Verfassungsgericht das nur der Verfassung Treu bleiben soll ist dieses Urteil politisch und in sich widersprüchlich.
    Vielleicht sollten sich mal unsere Richter auf die Gewaltenteilung besinnen. So wie es eine Demokratie vorgesehen hat.

  • Jeden Tag gibt es neue Nachrichten, die lediglich zu der Erkenntnis beitragen, dass Deutschland nicht mehr die Demokratie von einst ist.

  • Das Grundgesetz sagt selbst aus, dass es von einer anderen, vom Volk gewählten Verfassung abgelöst werden kann. Einzig diejenigen Normen und Prinzipen müssen gewahrt werden, welche der sog. „Ewigkeitsgarantie“ unterliegen. Steht alles im GG.
    Genau dazu gab es mal ein Urteil des BVerfG, welches die Werbung für eine andere Verfassung, welche die Normen der „Ewigkeitsgarantie“ beachten würde, als legitim präjudizierte.
    Komisch, nicht?

  • Ein Vogel (indianisches Sprichwort) kann nur mit beiden Flügeln fliegen, weder mit dem linken, noch mit dem rechten allein. Sind gar keine Flügel da, oder beim Vogel die Federn zuviel oder auf nichts gestutzt, bleibt der Vogel am Boden. Dann kann er nur noch nach allen Seiten picken, sich Essen bringen und seine Exkremente von wiederum anderen Unterstützern putzen lassen, wofür er bezahlen muß. Da er aber kein Einkommen mehr erwirtschaften kann, muß er irgendwie an Kredite kommen, die seine Unterstützer auch befürworten, denn sie sind ja die hauptsächlichen Nutznieser. Irgendwann sind die Kredite dann all, der flügellose Vogel tot und die Nutznieser weg.

  • Ich verstehe das Neutralitätsgebot hier nicht. Warum soll eine Ministerpräsidentin neutral sein? Wie soll ein Ministerpräsident denn z.B. neutral Wahlkampf machen? Söder haut ja auch ständig auf die Grünen drauf.
    Kann da jemand weiterhelfen, um was es wirklich geht?

  • Die Abteilungsleiter in den Ministerien in Sachsen-Anhalt sind angewiesen, Mitarbeiter zu melden die AfD-Gedankengut verbreiten oder es den Anschein hat, dass sie AfD-Anhänger sind.

  • Ein Blick in die Zukunft unserer Urenkel:
    Im Jahr 2117 wird man sich sicher wieder fragen, wie war das noch vor ~90 Jahren? Es fing doch wieder an mit Schildern wie „Kauft nicht bei Ungeimpften“ und endloser Kriegshysterie. Zur gleichen Zeit begann aber damals auch der Prozess der Gleichschaltung von Justiz & Politik, Politik & Medien, Politik & Wissenschaft u.v.a.m.. Ich hoffe, unsere Nachfahren lernen endlich mal aus der Geschichte!

    • Es gibt EINEN (!) entscheidenden Unterschied zu den zwei bekannten Phasen: WIR können jederzeit raus. Das konnten sie früher nicht.

      • Wohin denn?

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        • Also wir sind vor Jahren schon 3000 km weit weg gegangen.
          Alles Plunder in D verkloppt….
          Heute belächelt man hier das Land U d EU nur noch …

          0
    • Ich habe mich so oft gefragt: Warum SEHEN sie es nicht. Warum schreien sie „nie wieder ist heute“ und begreifen die Ironie dahinter nicht.

      • Ist mir auch ein absolutes Rätsel, welches ich bis heute nicht lösen konnte.
        Wenn mir heute einer mit „wehret den Anfängen kommt“, dann frage ich immer, was er gemacht hat, als 2G eingeführt wurde.
        Aber das wird immer mit dem „bösen, unbekanntem Virus“ gerechtfertigt.
        Und dann weiß ich, dass ich sehr viel erklären müsste……

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        • Mir nicht. Liegt an der allgemeinen Verblödung.
          Ständiger Konsum von RealityTV, übermäßige Smartphone-Nutzung und andauerndes Kiffen macht eben doof.
          Und Nachwuchs zeugen nur noch die ganz Bescheuerten und vererben ihre Gene. Fi…en kann halt wirklich sogar der Dümmste.

          War klar: Kommentar geht nicht durch. Die Wahrheit ist anscheinend doch nicht zumutbar.

          1
  • Dafür braucht der Staat kein Verfassungsgericht, das macht er doch sowieso jeden Tag.

  • Den Richtern und der SPD sollte langsam ganz langsam klar werden, dass sie zu einer Minderheit gehören, die gerade noch an den Hebeln der Macht geduldet werden. In unserem System sind starke Regimewechsel gedämpft. Die USA erleben diesen Wechsel sehr intensiv bei gleichzeitig hoher Zustimmung für die aktuelle Regierung.

  • Was ist nur aus unseren Gerichten geworden? Es gibt kaum noch Entscheidungen, die ich nachvollziehen kann.

  • …dann kommt die Gerechtigkeit.

    • bis sich der wind dann wieder dreht und dann wieder…

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