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Bundesverfassunsgericht

Eilanträge abgewiesen: Alter Bundestag darf über Schuldenplan abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der alte Bundestag trotz der von Union, SPD und Grünen geplanten Lockerung der Schuldenbremse und dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen abstimmen darf. Sämtliche Eilanträge wurden abgewiesen.

Der alte Bundestag darf über die Lockerung der Schuldenbremse und der Verabschiedung des Sondervermögens entscheiden

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Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.

Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.

In den Begründungen zu den Anträgen äußert sich das Bundesverfassungsgericht dabei teils erst gar nicht zur Sache. In einem Urteil heißt es: „Ungeachtet der Frage, ob die Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“, sei eine einstweilige Anordnung aus Gründen der „Folgenabwägung“ nicht zu erlassen. Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller Recht geben könne.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisch. Gegenüber der Bild erklärt er, dass das Grundgesetz durchaus die Möglichkeit vorsehe, den alten Bundestag nach einer Neuwahl nochmals einzuberufen. „Die Idee dieser Regelung ist allerdings, dass es ‚keinen Regierungs-Leerlauf‘ zwischen der Abwahl des alten und der Konstituierung des neuen Bundestags gibt.“ Und weiter: „Es ist also eine Notfall-Regelung.“

Delivered by AMA

Inwiefern ein solcher Notfall vorliegen soll, ist durchaus fraglich. „Union und SPD wollen eine weitreichende Verfassungsänderung erreichen. Es geht um ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Aufweichung der Schuldenbremse“, so Boehme-Neßler weiter. „Das sind klar in die Zukunft gerichtete Änderungen – und sollten damit nicht von einem abgewählten Bundestag entschieden werden.“

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235 Kommentare

  • Man ist geneigt, dem Blogger Hadmut Danisch zuzustimmen (Zitat): „Ich schreibe das schon lange und erlebe das immer häufiger, dass es keine Rechtsfindung mehr gibt, sondern eine Willkürjustiz mit anschließender Begründungsfindung.“

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    • Genauso habe ich es auch im Familienrecht erlebt. Man findet bewusst ein falsches Ergebnis und schreibt dann irgendwelchen Stuss als Begründung hin, der mit der Sache nichts aber auch garnichts zu tun hat. Unter dem bewussten Vorwand: naja, da hat sich das Gericht eben geirrt.

    • wurden dieselben leute nicht damals schon von einer bundeskanzlerin mit spitznamen „mutti“ zu einem abendessen nach berlin eingeladen um deren sympathien fuer eine schwierige entscheidung zu gewinnen, die dann auch wenige tage nach dem abendessen zu mutti’s gunsten ausfiel.

    • Hadmut Danisch hat zu alles und jedem eine wohlfundierte Meinung. Ein Informatiker versteht und weiß halt alles, so wie die Soziologen.

      -27
      • Ich kann mich nicht daran erinnern, auf seinem Blog die Lottozahlen von morgen gelesen zu haben. Hab‘ ich da evtl. was übersehen?
        Falls nicht, dann scheint er ja wohl nicht zu *allem* eine Meinung zu haben. 😉
        Ansonsten ist mir jemand lieber, der zu bestimmten Positionen eine Meinung hat, als ein Politiker mit dem Profil eines osteuropäischen LKW-Reifens…
        (In der Art von: Da muss man sofort handeln, daher werden wir schnellstmöglich beratschlagen, ob wir einen paritätisch besetzten Arbeitskreis in’s Leben rufen, der das Thema gesamtinhaltlich zur Diskussion für uns vorbereiten könnte ….. 😀 )

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      • Würden Sie seinen Blog lesen, wüssten Sie, dass das mit den Sozilologen so nicht hinkommt. Aber es bedarf auch einer gewissen geistigen Reife, da gelesene auch zu verarbeiten. Da schliesse ich Sie mal davon aus.

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        • „Aber es bedarf auch einer gewissen geistigen Reife…“
          Versuchen Sie’s nochmal. Bin mir sicher, dass Sie das noch besser können.

          -16
      • Im Gegensatz zu Ihnen und den Klotrollen beherrscht er wenigstens die deutsche Sprache.

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      • Sehe ich ganz ähnlich.
        Dieser H. Danisch wird die ein oder andere Erfahrung bei Gericht gemacht haben, das macht ihn aber noch lange nicht zum Rechtskundigen oder gar Rechtsexperten.
        Ein Richter ist grundsätzlich nur dem eigenen Gewissen unterworfen, an Anträge usw. ist er nicht gebunden und wenn im Urteil hinterher auf den ein oder anderen Pkt. nicht eingegangen wird, dann ist das in den allermeisten Fällen nicht zu beanstanden. Hierzu gibt es reichlich Rspr.
        Jeder Jurist kann zu einem bestimmten Sachverhalt ein Urteil zusammenbasteln, wo ein vorgegebenes Ergebnis bei raus kommt – sowas nennt man „Urteilsstil“, d.h., das Urteil wird von hinten her geschrieben.
        Wir haben keinen Rechtsstaat, wir haben einen Staat in dem Rechtsnormen angewandt werden.

        -11
  • Juristisch stützt sich das BVerfG wohl auf den Grundsatz der Parlamentskontinuität: „Die Amtszeit des Bundestages endet nicht mit der Wahl, sondern erst mit der Konstituierung des neuen Parlaments.“ Allerdings besteht Verfassungsrecht nicht nur aus Regeln, sondern auch aus politischer Kultur – und diese Kultur leidet, wenn Politik nach dem Motto handelt: „Legal ist genug.“ In der Summe bleibt ein schaler Nachgeschmack: Das Bundesverfassungsgericht hat formal korrekt, aber politisch entkoppelt entschieden. Der Schaden trifft nicht das Gesetz – sondern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine faire politische Ordnung.

    • Eben nicht. Die Idee ist der der Parlamentskontinuität, dh es geht darum dass immer ein entscheidungsfähiges Parlament vorhanden ist. Entscheidend ist hier die zeitliche Komponente, dh ein dringendes Anliegen welches keinen Aufschub duldet. Hier entsteht die Dringlichkeit aber bloß durch die Neuwahl, also veränderte Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Die Sache selbst könnte wohl noch einige Wochen warten. Also hat das Bundesverfassungsgericht selbst den Geist und Buchstaben unseres Grundgesetzes gebrochen um bei einem politischen Vorhaben behilflich zu sein. Das ist ein Skandal.

    • Mag zwar gesetzlich nich geregelt sein aber man sollte das nich zulassen das nach der Wahl so eine dratische Änderung vorgenommen werden kann. In dem Fall schafft man sich noch Vorteile für seine nächste Regierung. Wer sagt das es nicht auch ins Gegenteil läuft, wenn das Wahlergebnis das nächste mal nicht passt? Spricht man schafft Nachteile für die nächste Regierung.

    • Das Gericht hat sich für Kontinuität, Systemtreue und praktikable Ordnung entschieden – ein möglicher konservativer Auslegungsstil. Wer jedoch einen stärkeren Legitimationsschutz oder materielle Demokratieprinzipien über formale Ordnung stellt, hätte abweichende Urteile herleiten können.

    • Kultur ?
      Haben wir doch nicht …

    • Ich unterstütze ihren Kommentar, möchte aber darauf hinweisen, dass das Gericht nach Recht und nicht nach Kultur zu entscheiden hat, auch wenn die Akzeptanz einem schwer fällt. Deutlich: Das BVG hat nicht die politische Unfähigkeit der Politik und der Bürger zu korrigieren.

      -10
      • Für eine Entscheidung, die Deutschland bis mindestens 2045 binden soll, Dringlichkeit zu beanspruchen und trotz dieser behaupteten Dringlichkeit die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags auf den spätestmöglichen Termin zu legen – dafür bedarf man wohl einer „doppelten Raison“ wie Büchners astronomisches Pferd.

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        • „Büchners astronomisches Pferd“? Bitte um Aufklärung.

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    • Das, was man persönlich für „politische Kultur“ halten mag, ist aber nicht justuziabel.

      -15
  • Das muss ja ein prächtiges Dinner gewesen sein.

    Deutschland hat entgültig fertig. Ich erinner mich daran, wie das BVerfG bei dem Klimaurteil entschieden hat, die heutige Generation darf nichts zum Schaden späterer Generationen machen. Bei immensen Schulden, die nie zurück gezahlt werden können, zählt das wohl nicht.

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    • Politversagen auf der ganzen Linie, aber hoffentlich hat das Essen gemundet.

    • Die heutigen Gerichte – besonders das BVerfG – entscheiden erst (nach Parteibuch/politischer Gesinnung) und dann denken sie sich eine irgendeine halbwegs glaubhafte Begründung aus. So ist es auch heute wieder geschehen.

    • Und hier sein auch nicht vergessen, das es die Mehrfachehe für Rechtens hält! Dazu noch den Mann mit seinen 4 Frauen und 25 Kindern erlaubt hier auf unsere Knochen zu leben!

    • Wen überrascht es in ‚UnsereDemokratie‘ ?
      Da sitzen Leute mit Parteibüchern der Altparteien und spielen Richter.
      Noch Fragen ?!

    • Es ist doch „politisch“ gesprochen „Sondervermögen“, also eine Bereicherung künftiger Generationen.

      Wenn man schon keine Sicherheit, Wirtschaft und Wohnraum hinterlassen kann, dann doch die Früchte des „Sondervermögens“. Die gedeihen prächtig und wachsen jährlich an was die Grünen an eine Gartenpflanze wohl erinnert.

  • Das bedeutet das Ende der deutschen Demokratie. Jetzt ist es amtlich.

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    • Da geht es nicht um die Demokratie, sondern um den Rechtsstaat.

    • Absolut richtig.
      Merz‘ pervers gigantische Schuldenlawine und die weiteren Nebenlawinen, die sie auslösen wird, hält nichts und niemand mehr auf.
      Merz hat das Tor zur Hölle aufgerissen, nur nicht in dem Sinne, den Mützenich meinte.
      Umbenennung von „Karlsruhe“ in „Korruptingen“.
      Es wird Zeit für den aktiven Widerstand gegen diese verdorbene Autokratenbande in Berlin.

    • Nein. Es bedeutet nur, dass für die kommentierenden Hobbystaatsrechtslehrer auf AN die Legitimität von Gerichten davon abhängt, ob sie diese gemäß Ihrer persönlichen politischen Meinung entscheiden oder nicht.

      -32
      • Was sind Sie nur für ein Treppenwitz…..Bruder des Wander…..??? Könnte man meinen.

        7
        • Nein. Es ist ganz einfach. Ich habe einen bürgerlichen Namen, der nicht auf -witz endet und vertrete lediglich eine Meinung, die von den Vorgaben des TikTok-Kanals der AfD abweicht. Damit haben hier eine ganze Menge Leute ein ziemliches Problem (warum eigentlich?) und ich eine Menge Spaß, hier den Klassenclown zu spielen. Irgendwo muss man sich ja mal austoben — so wie alle anderen hier auch.

          -13
      • Habe Ihnen einen Daumen hoch gegeben, weil ja nicht jeder hiesige Kommentator auf Augenhöhe ist.

        Bis 30 Tage nach der Wahl haben die alten Abgeordneten noch ein wirksames Mandat. Wer das nicht verstehen will, kann nicht auf Augenhöhe diskutieren.

        Dass Merz die Wähler verrät und ohne seine Vorwahllügen die FDP und BSW im neuen Bundestag wären, ist aber schon auch wahr.

        Nur führt das eben nicht dazu, dass durch diese Lügen der Bundestag seine Gestaltungsmacht verliert.

        Die verliert er eben erst 30 Tage nach den Wahlen.

        -12
        • Wenn etwas aufgelöst wurde, um für etwas Neues Platz zu machen
          https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1035368

          dann kann es nach Auflösung sowie der vollzogenen Wahl nicht wieder ein Rückzug geben.

          Man kann auch nicht hunderte Lottoscheine am Freitag kaufen, die Samstagsziehung abwarten und wenn nichts gewonnen hat am Montag den Kauf rückgängig machen.

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        • Könnten Sie mir das nochmal erklären, so dass ich es auch verstehe? Ich blicke es immer noch nicht, sorry.

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  • Hat’s geschmeckt?

    • Was es wohl gab? Mich intressiert das Menü ggf. die Gastgeschenke. 500er Merser oder karibischer Flott-trip mit der ganzen Familie?

  • Ich fliege nach Ungarn.

  • Parteien, die Wahlen verlieren und die absolute Macht gewinnen.
    Parteien, die Wahlen gewinnen und keine Macht haben.
    Gelebte Demokratie halt.

  • Wer nimmt dieses Gericht noch ernst?

    181
    • Eine absolute Bankroterklärung für unser Rechtssystem.

    • Flieht

    • Das Gericht ist offensichtlich leider ernst zu nehmen – es sollte abgesetzt werden!

    • Das werden Sie schon tun müssen. Die sind ein realer Machtfaktor.

      • Sehr richtig, ein Machtfaktor.

        Dazu noch eine Beobachtung. Wenn man einfach mal quer durchs Internet Kommentare von ganz rechts bis ganz links zu diesen Entscheidungen des BVerfG liest, fällt einem – finde ich – zweierlei auf:

        1. Ich finde es im Kern richtig, diese Entscheidungen „rein politisch“ zu sehen. Ist aber – anders als hier bei Apollo – fast nirgendwo so. Fast überall schreibt man, das sei halt verfassungsrechtlich „nun mal so“, egal ob man jetzt pro oder contra Merz ist.
        2. Erstaunlich viele Kommentatoren haben selbst „auf dem Schirm“, dass es hier (u.a.) um Art. 39 GG geht. Sie zitieren mit einer großer Bestimmtheit die Vorschrift, das sei doch klar, man müsse nur lesen können etc. Dabei handelt es sich erkennbar um Nichtjuristen.

        Ein Machtfaktor, richtig, man könnte hinzufügen: ein sehr deutscher Machtfaktor.

        2
        • @whiteshark

          Vielleicht habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt.

          Ich sags mal so: natürlich sind die Kommentaristen im Internet jetzt nicht völlig repräsentativ. Aber so halb vielleicht schon. Und da haben wir folgenden Tatbestand: die Bevölkerung hat ein neues Parlament gewählt. Und jetzt entscheidet trotzdem noch das alte Parlament, über eine ziemlich wichtige Sache, weil im neuen die Mehrheiten nicht reichen. Das BVerfG findet das ok.

          Wie reagiert so ein Volk darauf?

          Da finde ich ganz interessant, dass doch viele fast mit Stolz den Buchstaben des Gesetzes verteidigen – an welche kürzlich zurückliegende Phase erinnert mich das bloß? -, aber nur sehr wenig den „Geist“ eines Parlamentes.

          Wobei man in Deutschland ja nicht mal sagen kann, dass die braven Menschen, die für das Recht in den Paragraphen „alles tun“ würden, immer auf der Gewinnerseite des Lebens standen.

          1
        • „Fast überall schreibt man, das sei halt verfassungsrechtlich „nun mal so“, egal ob man jetzt pro oder contra Merz ist.“

          Das ist auch die richtige Ansicht, weil sich der 2. Senat am BVerfG strikt an den Gesetzeswortlaut gehalten hat.
          All dies fällt aber bei dem 1fach gestrickten „Publikum“ hier auf taube Ohren und es müßig ist, denen dies näher zu bringen.

          -3
    • Niemand.
      Deutschland wird auch im Ausland nicht mehr ernst genommen.

      • beste antwort auf diese gerichtsentscheidung: ausreise aus der brd in ein anderes land

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    • Sie vielleicht nicht. Aber das macht nix.

      -31
  • War ja abzusehen. Politisch besetzte Gerichte.

  • Damit wurde der Graben in unserer Gesellschaft zementiert! Historiker werden das BVerfG dereinst mit anderen Augen sehen.

  • Viele haben einfach noch nicht auf dem Schirm, dass Gerichte oft Richter haben, die ehemals für bestimmte Parteien oder (N)GOs tätig waren. Das Thema verdient wesentlich mehr Aufmerksamkeit als bisher.

    • …und die meisten sind halt freie Maurer …ohne Loge keine Karrière !!

  • War zu erwarten.
    Gute Nacht Deutschland.

    • Ja aus Paraguay, Murksel (CDU-SED-Linke, IM Erika, Rosenholz) die von Rinder soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eislaufen, kauft sich eine Riesen Ranch in Paraguay.

  • Die machen das, weil sie es können. Aber die Frage ist schon, ob das klug war vom BVerfG.

  • War alles schon vor der Wahl beschlossen, da gibt es keine Widerrede. Das wird knallhart durchgezogen.

  • Jetzt müsste ein Drittel der neugewählten unterschreiben, dass sie sofort eine Sondersitzung des neuen Bundestags wollen. Linkspartei und AfD hätten dieses Drittel beisammen ? Wenn sich am Montag der neue Bundestag konstituiert wird das nichts mit dem alten Bundestag am Dienstag.

    Das van Aken und Krah quasi gemeinsam unterschreiben ist aber nicht zu erwarten.

  • Jeder Jurastudent im Erstsemester hätte hier Schwierigkeiten eine unaufschiebbare Dringlichkeit feststellen zu können. Ich frage mich wie die Richter des Bundesverfassungsgericht hier eine Dringlichkeit ausmachen konnten.

  • Parteien, die Wahlen verlieren und die absolute Macht gewinnen.
    Parteien, die Wahlen gewinnen und keine Macht haben.
    Gelebte Demokratie halt.

    • Die Wahl haben CDU/CSU gewonnen. Auch die AfD braucht Mehrheiten. Sie tut nur nix dafür, welche zu bekommen.

  • Wer hätte das gedacht.
    Das war mit Ansage , das es abgelehnt wurde.
    Verstehen kann man es nicht .

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    • Auswandern, einfach nur Auswandern, aber dann NONEU

      • Russland? 🤗

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        • Nein, denn es gibt noch andere NonEU Länder, aber das nächste was kommen wird, ist das Lastenausgleichgesetz, was erneut angewendet wird, darauf kann man wetten.

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    • Wie schreibe ich’s, dass es dem Zensor gefällt….?

      *Verstehen* kann ich es sehr wohl…. 😉
      Jedoch halte ich die Entscheidung für grundlegend falsch.

    • Jetzt

  • „Das Problem mit dem Sozialismus ist, daß einem früher oder später das Geld anderer Leute ausgeht.“ – Margret
    Thatcher

  • Da bisher niemand von Tilgung gesprochen hat werden die Zinsen langfristig im Haushalt verbleiben. Ich zweifle, ob die künftige neue Kultur unsere Gesellschaft an der permanenten Erarbeitung solcher Kosten Interesse hat!

  • Es muss nicht immer Kaviar sein! Der Verrat geht auch günstiger

  • Wer ein anderes Ergebnis erwartet hatte, muß schon ein großer Phantast sein.

    • Nein, nur jemand der noch an das Gute, das Anständige im Menschen glaubt. Die Hoffnung starb zuletzt 🙁

  • So überraschend wie Rechtssprechung in der DDR.

  • Spätetens jetzt wäre es doch an der Zeit zu fragen:
    Ist die parlamentarische Demokratie, in der Parteiinteressen Vorrang vor den Interessen des Souveräns haben, eine wirkliche Demokratie?
    Sind Richter und Staatsanwälte die durch Minister ernannt oder durch Parteienproporz auf den Posten kommen unabhängig?
    Immer wieder der Verweis auf die Website „Gewaltenteilung.de“ auf der gezeigt wir, wie eine Demokratie funktionieren sollte und könnte.

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