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Bundesverfassunsgericht

Eilanträge abgewiesen: Alter Bundestag darf über Schuldenplan abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der alte Bundestag trotz der von Union, SPD und Grünen geplanten Lockerung der Schuldenbremse und dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen abstimmen darf. Sämtliche Eilanträge wurden abgewiesen.

Der alte Bundestag darf über die Lockerung der Schuldenbremse und der Verabschiedung des Sondervermögens entscheiden

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Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.

Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.

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In den Begründungen zu den Anträgen äußert sich das Bundesverfassungsgericht dabei teils erst gar nicht zur Sache. In einem Urteil heißt es: „Ungeachtet der Frage, ob die Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“, sei eine einstweilige Anordnung aus Gründen der „Folgenabwägung“ nicht zu erlassen. Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller Recht geben könne.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisch. Gegenüber der Bild erklärt er, dass das Grundgesetz durchaus die Möglichkeit vorsehe, den alten Bundestag nach einer Neuwahl nochmals einzuberufen. „Die Idee dieser Regelung ist allerdings, dass es ‚keinen Regierungs-Leerlauf‘ zwischen der Abwahl des alten und der Konstituierung des neuen Bundestags gibt.“ Und weiter: „Es ist also eine Notfall-Regelung.“

Inwiefern ein solcher Notfall vorliegen soll, ist durchaus fraglich. „Union und SPD wollen eine weitreichende Verfassungsänderung erreichen. Es geht um ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Aufweichung der Schuldenbremse“, so Boehme-Neßler weiter. „Das sind klar in die Zukunft gerichtete Änderungen – und sollten damit nicht von einem abgewählten Bundestag entschieden werden.“

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