Bundesverfassunsgericht
Eilanträge abgewiesen: Alter Bundestag darf über Schuldenplan abstimmen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der alte Bundestag trotz der von Union, SPD und Grünen geplanten Lockerung der Schuldenbremse und dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen abstimmen darf. Sämtliche Eilanträge wurden abgewiesen.

Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.
Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.
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In den Begründungen zu den Anträgen äußert sich das Bundesverfassungsgericht dabei teils erst gar nicht zur Sache. In einem Urteil heißt es: „Ungeachtet der Frage, ob die Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“, sei eine einstweilige Anordnung aus Gründen der „Folgenabwägung“ nicht zu erlassen. Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller Recht geben könne.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisch. Gegenüber der Bild erklärt er, dass das Grundgesetz durchaus die Möglichkeit vorsehe, den alten Bundestag nach einer Neuwahl nochmals einzuberufen. „Die Idee dieser Regelung ist allerdings, dass es ‚keinen Regierungs-Leerlauf‘ zwischen der Abwahl des alten und der Konstituierung des neuen Bundestags gibt.“ Und weiter: „Es ist also eine Notfall-Regelung.“
Inwiefern ein solcher Notfall vorliegen soll, ist durchaus fraglich. „Union und SPD wollen eine weitreichende Verfassungsänderung erreichen. Es geht um ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Aufweichung der Schuldenbremse“, so Boehme-Neßler weiter. „Das sind klar in die Zukunft gerichtete Änderungen – und sollten damit nicht von einem abgewählten Bundestag entschieden werden.“
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Man ist geneigt, dem Blogger Hadmut Danisch zuzustimmen (Zitat): „Ich schreibe das schon lange und erlebe das immer häufiger, dass es keine Rechtsfindung mehr gibt, sondern eine Willkürjustiz mit anschließender Begründungsfindung.“
Das muss ja ein prächtiges Dinner gewesen sein.
Deutschland hat entgültig fertig. Ich erinner mich daran, wie das BVerfG bei dem Klimaurteil entschieden hat, die heutige Generation darf nichts zum Schaden späterer Generationen machen. Bei immensen Schulden, die nie zurück gezahlt werden können, zählt das wohl nicht.
Das bedeutet das Ende der deutschen Demokratie. Jetzt ist es amtlich.
Wer nimmt dieses Gericht noch ernst?
Wer hätte das gedacht.
Das war mit Ansage , das es abgelehnt wurde.
Verstehen kann man es nicht .
Juristisch stützt sich das BVerfG wohl auf den Grundsatz der Parlamentskontinuität: „Die Amtszeit des Bundestages endet nicht mit der Wahl, sondern erst mit der Konstituierung des neuen Parlaments.“ Allerdings besteht Verfassungsrecht nicht nur aus Regeln, sondern auch aus politischer Kultur – und diese Kultur leidet, wenn Politik nach dem Motto handelt: „Legal ist genug.“ In der Summe bleibt ein schaler Nachgeschmack: Das Bundesverfassungsgericht hat formal korrekt, aber politisch entkoppelt entschieden. Der Schaden trifft nicht das Gesetz – sondern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine faire politische Ordnung.
War ja abzusehen. Politisch besetzte Gerichte.
Hat’s geschmeckt?
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Zu allererst dem Parteibuch verpflichtet, danach eventuell dem Volk.