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Grünen-Politiker

Nach falscher Berichterstattung: RBB-Rundfunkrat prüft Fall Gelbhaar

Der Rundfunkrat des RBB prüft die zurückgezogene Berichterstattung zu Belästigungsvorwürfen gegen Stefan Gelbhaar. Der Programmausschuss will mögliche Konsequenzen und journalistische Versäumnisse erörtern.

Nach der zurückgezogenen Berichterstattung im Fall Stefan Gelbhaar nimmt sich nun der RBB-Rundfunkrat der Sache an

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Im Zuge der zurückgezogenen Berichterstattung zu Belästigungsvorwürfen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar beim RBB wird der Fall nun vom Rundfunkrat geprüft. Am Mittwoch kommt das Kontrollgremium in einer nicht-öffentlichen Sitzung zusammen, wie die Geschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Programmausschuss des Rundfunkrats will sich dabei mit den Hintergründen und möglichen Konsequenzen befassen.

Der Rundfunkrat setzt sich aus Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Religion und anderen Bereichen zusammen. Seine Hauptaufgabe ist es, zu überprüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Programmauftrag gerecht wird und die journalistischen Grundsätze einhält.

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Die Kontroverse begann, als der RBB am Freitagabend bekannt gab, einen Teil seiner Berichterstattung zu den Vorwürfen zurückzuziehen. Der Grund: Zweifel an der Identität von Anne K., einer Frau, die per eidesstattlicher Versicherung Aussagen über die Vorwürfe gegen Gelbhaar gemacht haben soll.

Eine grüne Bezirkspolitikerin soll sich als Anne K. ausgegeben und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben. Nachdem sie für einige Tage nicht erreichbar war, stellte sich heraus, dass es sehr wahrscheinlich keine solche Frau gibt. Diese Politikerin bestreitet die Vorwürfe und behauptet lediglich, den Kontakt zu Anne K. hergestellt zu haben. Beweise für die Existenz dieser Person kann sie nicht vorlegen. Der RBB äußerte sich skeptisch: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit existiert diese Frau gar nicht.“

Gelbhaar weist die Vorwürfe gegen ihn entschieden zurück und spricht von einer gezielten Kampagne. In einer Stellungnahme bezeichnete er die Vorgänge als „Lüge“ und erklärte: „Ich weiß seitdem, dass es sich bei diesem Vorgang um eine in Teilen geplante Aktion handeln muss. Das Ziel ist, mich massiv zu diskreditieren. Das ist schlichtweg kriminell.“

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Am Wochenende räumte der RBB ein, dass in der Recherche Fehler passiert seien. Gleichzeitig kündigte der Sender an, den gesamten Ablauf detailliert zu analysieren, um aus den Versäumnissen zu lernen. In einer Mitteilung betonte der RBB: „Derzeit analysiert der RBB den Ablauf detailliert und wird notwendige Ableitungen der Nichteinhaltung journalistischer Standards für die Zukunft daraus ziehen.“

Nach Angaben von RBB-Chefredakteur David Biesinger seien „journalistische Standards nicht vollumfänglich eingehalten worden.“ Besonders problematisch sei, dass die Identität dieser zentralen Person nicht ausreichend geprüft wurde. Details zu den konkreten Fehlern oder den Umständen wurden allerdings nicht öffentlich gemacht.

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12 Kommentare

  • Recherchen werden VORHER gemacht und nicht nachher.

    So steht es zumindest im Ratgeber „Journalismus4Dummies“.

    22
  • Man darf gespannt sein, wobei alles vermutlich ins Leere laufen wird. Ob die Strafanträge etwas Aufklärung bringen werden, bezweifele ich auch.
    Wie bei vielen Themen die letzten Jahre: ich stelle mir gerade vor, wenn dieser Vorgang sich im Bereich der AfD abgespielt hätte.

  • Es wird das passieren was in solchen Fällen seit Merkel und unter der Ampel immer passiert:
    Nichts, auch wenn noch so höchst peinlich ist – da wird keiner bestraft oder zurück treten müssen.

  • Das wird lustig

    Eine Krähe prüft die andere…

  • https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf

    Lesen wir doch mal:

    § 6
    Sorgfaltspflichten
    (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt
    auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

    Sie sind also nach „Wahrheit und Herkunft“ zu prüfen. Ok, ich finde leider keinen Fehler, denn es waren doch Journalisten????? Ach ja, „sachlich und unabhängig“, hier ist der Fehler, ich dachte ich finde ihn nie. Genau “ gebotene Sorgfalt“. Nein, ich glaube, den kennt dort keiner den Anspruch.

  • Der RBB überprüft „falsche Berichterstattung“. Entweder eine Scherzmeldung, oder er hätte bis Weihnachten zu tun.

  • Rundfunkrat ….. !! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

  • ÕRR auflösen ist die einzige Lösung für diesen Augiastall.

  • Gelbhaar soll sich paar gute Anwälte nehmen und dann alle Verantwortlichen vor Gericht zerren.
    Und vor allem Wiedergutmachung fordern.

  • Pöser, ganz pöser Bub! Dududu!!!

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