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Urteil

Berufung zurückgezogen: Freispruch im Verfahren gegen Soldaten wegen Verweigerung der Corona-Impfung rechtskräftig

Der Soldat Pascal Gasch verweigerte die Corona-Impfung, musste sich dafür vor Gericht verantworten und wurde freigesprochen. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft jetzt die Berufung zurückgezogen.

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Die Staatsanwaltschaft Kassel hat die Berufung gegen den Freispruch des Soldaten, der sich gegen die Corona-Impfung wehrte, zurückgenommen (Symbolbild). (IMAGO/imagebroker)

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Weil er die Corona-Impfung verweigerte, wurde der Bundeswehrsoldat und Dorstener AfD-Mitglied Pascal Gasch im Frühjahr 2025 wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt. Doch das Urteil fiel zugunsten des Unteroffiziers aus – dagegen ging die Staatsanwaltschaft zunächst noch in Berufung. Doch wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung mittlerweile wieder zurückgezogen.

Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber Apollo News. Demnach habe man nach Eingang der Urteilsbegründung die Erfolgsaussichten der Berufung geprüft. Anschließend entschied sich die Staatsanwaltschaft im Mai dieses Jahres, die Berufung zurückzuziehen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

Das Verfahren gegen Gasch zog sich ab März 2025 über mehrere Monate hin. Schließlich verkündete der Dorstener AfD-Stadtverband im Dezember das Urteil in dem Verfahren. Während die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Haftstrafe forderte, sprach das Gericht den Soldaten frei.

Ab November 2021 war die Covid-Impfung Teil der verpflichtenden Basisimpfung und daher für die Soldaten zwingend vorgeschrieben. Im Juli 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht noch die Verpflichtung zur Covid-19-Impfung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Diese wurde erst im Frühjahr 2024 vom Verteidigungsministerium aufgehoben.

Gasch ist nicht der einzige Soldat, der sich aufgrund seiner Weigerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, einem Gerichtsverfahren ausgesetzt sah (mehr dazu hier). Anfang dieses Jahres wurde ein Oberleutnant erneut vor Gericht gezerrt, weil er die Corona-Impfung verweigerte. Dieser wurde bereits in erster Instanz im Jahr 2023 vom Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.

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Zudem läuft auch ein gerichtliches Disziplinarverfahren der Bundeswehr gegen den Oberleutnant. Dieser könnte aus dem Dienst entfernt werden, was auch die Rückzahlung der Ausbildungskosten nach sich ziehen könnte.

sf

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17 Kommentare

  • Gibt es jetzt wenigstens ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten Staatsanwälte ? Diese sind nach diesen Aktionen doch gesichert nicht auf dem Boden unserer Verfassung unterwegs. Oder müssen wir erst auf eine demokratische Regierung warten ?

  • Das war ein staatlich gesteuerter Massenmord, das wird niemals verjähren.

    • Ich würde nicht so weit gehen, es als Massenmord zu bezeichnen. Aber es war eine Massenvergiftung, bei der man in Kauf genommen hat, daß Menschen geschädigt werden, teilweise schwer, und einige auch starben. Und Sie haben recht, es wird niemals verjähren.

    • Und die Krebsfälle steigen rasant an, insbesondere bei jungen Menschen.

  • Ob wir das über die ÖRR erfahren hätten?

    • Wenn dann zur besten Sendezeit nachts um 3Uhr.

  • Das war sicher nicht die Idee der Staatsanwaltschaft. Weder die Berufung noch der Rückzug der gleichen. Wenn man Soldaten braucht, muß man halt auch ein bißchen konzilianter sein… .

  • Bei Staatsanwaltschaften fällt der Groschen oft nur 1/1000 Pennyweise.

  • In einem normalen Rechstaast ein Stoff, aus dem Haftstrafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung (mit und ohne Todesfolge) gemacht sind. Millionen warten, global Milliarden. Der modRNA-Schuss.

  • Abscheulich, diese Justiz, hier die Staatsanwaltschaft.

    Für mich sind Menschen wie Herr Gasch starke Charaktere. Ich will nur das Wort „Held“ nicht überstrapazieren.

  • Ahnt so mancher, dass es besser ist, den Wendehals zu machen? Der Tag der Verantwortung rückt unaufhaltsam näher!

  • Befehlsverweigerer mit der richtigen Einstellung. Wäre gut, wenn das immer so wäre. Dann hätte es keine Mauerschützen gegebenen und keine Fans und Unterstützer von Konzentrationslagern.

    • Ich kann die Anklage nicht nachvollziehen, wohl aber den Freispruch.
      Vor welchem Gericht standen die Befehlshabenden in der Linie?
      Strafbar ist, rechtswidrige Befehle zu geben, also?

  • Schön das sie sich GG konform entschieden haben.

  • Lauter gute Argumente für eine Berufslaufbahn bei der Bundeswehr

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