Möglicher Verdachtsfall
Staatliche Neutralitätspflicht: Verfassungsschutz will nach der Wahl über Beobachtung der AfD informieren
Ob der Berliner Verfassungsschutz die AfD beobachtet, bleibt vorerst geheim. Wegen der staatlichen Neutralitätspflicht will die Innenverwaltung frühestens nach Bildung des neuen Senats Auskunft geben.
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Die Berliner Innenverwaltung will frühestens nach Abschluss der Regierungsbildung öffentlich darüber informieren, ob der Landesverfassungsschutz die Berliner AfD beobachtet. Selbst nach Bildung des neuen Senats ist allerdings nicht sicher, ob unmittelbar eine Auskunft über eine mögliche Einstufung der Partei als Verdachtsfall erfolgen wird. Das geht aus der Antwort einer Sprecherin der Innenverwaltung auf eine Anfrage des Tagesspiegels hervor.
„Wir sind nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus bis zur Bildung einer Regierung daran gehindert, im Einzelfall über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Beobachtungstätigkeit des Berliner Verfassungsschutzes Auskunft zu geben“, erklärte eine Sprecherin dem Tagesspiegel.
Hintergrund sind nach Angaben der Behörde die staatliche Neutralitätspflicht und das damit verbundene Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Dieses endet aus Sicht der Innenverwaltung nicht mit der Schließung der Wahllokale. Vielmehr müsse zunächst die Regierungsbildung abgeschlossen sein.
Konkret bedeutet das: Es reicht nicht aus, das Ende der Wahl abzuwarten. Nach Auffassung der Innenverwaltung muss zunächst der neue Regierende Bürgermeister gewählt und vereidigt werden. Auch die neuen Senatoren müssen vereidigt sein. Erst danach sieht die Behörde den Zeitpunkt erreicht, an dem eine öffentliche Mitteilung über eine mögliche Beobachtung der AfD grundsätzlich zulässig sein kann. Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit sei vom Grundgesetz „in seiner Gesamtheit geschützt“.
Die Innenverwaltung beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Dieses betraf Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten. Merkel hatte das damalige Abstimmungsergebnis, das mit Stimmen der AfD zustande gekommen war, als „schlechten Tag für die Demokratie“ bezeichnet und erklärt, das Ergebnis müsse „rückgängig“ gemacht werden.
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Ende Oktober veranstaltet Apollo News wieder ein Seminar für Autoren unter 35 Jahren. Ein Wochenende in Berlin – hier die Details.Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen Verstoß gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit. In seinem Urteil stellte es grundsätzlich fest: „Der Prozess der politischen Willensbildung ist nicht auf den Wahlkampf beschränkt, sondern findet fortlaufend statt.“ Der politische Wettbewerb herrsche auch außerhalb von Wahlkämpfen und wirke auf spätere Wahlentscheidungen zurück. Deshalb müsse das Gebot staatlicher Neutralität auch außerhalb der eigentlichen Wahlkampfzeit beachtet werden.
Besondere Bedeutung erhält die Frage durch eine Änderung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Seit September darf der Landesverfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht mehr ausschließlich über gesichert extremistische Gruppierungen informieren. Eine schwarz-rote Gesetzesnovelle ermöglicht auch öffentliche Informationen über Verdachtsfälle.
Nach Paragraf 10 des erneuerten Gesetzes darf die Behörde die Öffentlichkeit bereits unterrichten, „wenn hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Bestrebung oder Tätigkeit vorliegen“. Damit besteht nun grundsätzlich eine Rechtsgrundlage, um auch eine mögliche Einstufung der Berliner AfD als Verdachtsfall öffentlich zu machen.
Ob der Landesverband tatsächlich bereits als Verdachtsfall geführt oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet wird, ist zwar wahrscheinlich, aber weiterhin unklar. Die Innenverwaltung erklärte jedoch, es sei „grundsätzlich beabsichtigt“, dass der Verfassungsschutz „zum frühestmöglich zulässigen Zeitpunkt“ von seiner neuen gesetzlichen Informationsbefugnis Gebrauch mache. Das soll ausdrücklich auch gelten, wenn eine behauptete oder vermutete Beobachtung der AfD tatsächlich nicht besteht.
Damit ist allerdings noch nicht garantiert, dass unmittelbar nach der Vereidigung des neuen Senats Klarheit geschaffen wird. „Vor einer öffentlichen Mitteilung prüft der Berliner Verfassungsschutz tagesaktuell, ob Hinderungsgründe einer solchen Mitteilung entgegenstehen“, erklärte die Innenverwaltung.
Zu solchen Gründen könnten nach Angaben der Behörde „operative Belange“, kurzfristige Gerichtsentscheidungen oder sogenannte „Stillhaltezusagen“ in verwaltungsgerichtlichen Verfahren gehören. Wann eine mögliche Einstufung öffentlich gemacht werden könnte, lässt sich daher derzeit nicht verbindlich bestimmen.
Auch nähere Angaben dazu, welche juristischen Prüfungen hinsichtlich einer möglichen Beobachtung der Berliner AfD bereits stattgefunden haben, macht die Behörde nicht. „Zu den Umständen ihrer Entscheidungsfindung gibt die Berliner Verfassungsschutzbehörde zum Schutz ihrer Arbeitsweise grundsätzlich öffentlich keine Auskunft“, erklärte eine Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel.
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Mit welchem Recht beobachtet diese Behörde eine Partei, die im Programm viel mehr Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung direkt enthalten hat als alle anderen?
https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/05/Programm_AfD_Online_.pdf
Weil diese Partei demoratischer aufgestellt ist als die Konkurrenz-Parteien.
Klingt widersinnig, aber Realität.
Man müsste den Verfassungsschutz mal selber beobachten.
Sehr gute Idee. ..
Der VS ist ein Instrument der ReGIERung, im Bund wie auch auf Länderebene. Entsprechend ist doch klar, daß er gegen oppositionelle Meinungen vorgeht. Somit ist er eben NICHT neutral. Alles Augenwischerei für die Gutgläubigen.
Entweder besteht über die Beobachtung eine Auskunftspflicht, oder nicht. Falls ja, dann hat der Senat sie zu erteilen, und nicht die Option, sie nach eigenem Ermessen bis zum St. Nimmerleinstag zu verschieben.
Wir leben doch längst in einer kommunistischen Diktatur.
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
Wie lange stand das Plakat noch da?
Aufgestellt, Bild gemacht, zerstört?
Er muss alle Politiker überwachen, falls es einen Indiz gibt. Er tut das aber nicht, weil dieser Staat schlecht konstruiert ist: Es gibt keine Amtszeitbegrenzung, keine unabhängigen Behörden und keinen unabhängigen Verfassungsschutz. All das hätte man längst umsetzen können, aber aus eigennützigen Interessen weigert man sich, entsprechende Reformen durchzuführen.
Der VS hat in den vergangenen Jahren beobachtet, beobachtet, beobachtet …
Der VS hat in den vergangenen Jahren Gutachten, Stellungnahmen, Einordnungen produziert, gemacht, geschrieben, veröffentlicht …
bis zum Abwinken, sodass seine „gesicherten“ Einordnungen niemandem mehr „Angst“ machen. Die Einordnungen sind ein stumpfes Schwert geworden. Die „Gutachten“ in der Öffentlichkeit, Medien, Staatsrechtlern usw. in der Luft zerrissen worden.
Keiner hat mehr Angst vor dem „bösen Wolf“. Ein Geheimdienst, der permanent in den Medien ist, ist nicht mehr geheim. Für viele nur noch lästig.
Wie es um die staatliche Neutralitätspflicht bestellt ist, kann man sehr gut am Bundesuhu beobachten. Immer so, wie es gerade passt…….
Es geht nur darum die Flut der negativen Nachrichten über die AFD aufrecht zu erhalten. „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Wer kann schon ständig die Inhalte solcher Parolen verifizieren. Auch gar nicht gewollt. Es soll einfach in den Gehirnen negativ verdrahtet werden. Rechts = AFD = Pfui!
das beeindruckt sowieso niemanden mehr
VS ist Partei gebunden. Sitzen Altparteien drin. In keinster weise neutral.
Nur noch AfD!
🇩🇪🇩🇪🇩🇪🇩🇪🇩🇪
Im Rahmen der staatlichen Neutralitätspflicht müsste auf jeden Fall auch die Linkspartei beobachtet werden, und eigentlich SPD und Grüne gleich mit. Aber ist der Staat heute noch neutral?
Die drei genannten Parteien sind gesichert verfassungsfeindlich und gehören verboten.
Ich befürworte die Einstufung des Verfassungsschutzes und seiner Führung als gesichert verfassungsfeindlich im Sinne unseres Grundgesetzes. Daher ist die Auflösung von der zukünftigen, staatsrechtlich einwandfreien Regierung zu beschließen. – Aber, wer bin ich schon….. 🤡
Geheimniskrämerei…..ekelhaft.
Der Verfassungsschutz gehört auf die 🇩🇪Streichliste, wo schon ÖRR, NGO, cdU und viele weitere stehen……
Eine deutsche Behörde schwadroniert über „staatliche Neutralitätspflicht und das damit verbundene Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ …
….
Ähm, ja… da fällt einem nichts mehr zu ein.
Am Berliner Gymnasium wurden anlässlich der Wahl Vertreter verschiedener Parteien zum Information/Diskussionsabend eingeladen. Die AfD hat keine Einladung der Schule erhalten…
Das sind aber dann die gleichen, die gegen Diskriminierung protestieren.
Doppelmoral!
„Staatliche Neutralitätspflicht“……
Ein echter Schenkelklopfer !
Besonders bei ARD und ZDF …..
Die heutigen deutschen Geheimdienste beobachten auch die Pädos immer nur anstatt den vielen armen Kindern und Kleinkindern zu helfen. Sie machen sich daher mitschuldig an Verbrechen der schlimmsten Sorte.
Spannend- aber da es Berlin ist dann denke ich dass der VS dort genau das macht was die linksgrünrote Regierung sagt da er weisungsgebunden ist- der VS in Deutschland schützt nicht die Verfassung sondern die Regierung – das ist leider so
Nach den 1000 – seitigem Gutachten des Verfassungsschutzes scheiße ich auf weitere Informationen durch diese Behörde. Ist doch eh alles Lug und Betrug