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SED-Rechtsnachfolger

Recht oder Unrecht? Sowohl Die Linke als auch der Staat beanspruchen Eigentum an den SED-Akten

Gregor Gysi hat im Juni behauptet, die Linke sei nach wie vor Eigentümerin der SED-Akten im Bundesarchiv. Auf Anfrage der AfD widerspricht die Bundesregierung dieser Auffassung nicht, sondern erklärte schlicht, dass sowohl der Bund als auch die Linke sich für die rechtmäßigen Eigentümer halten.

Alterspräsident des 21. Deutschen Bundestages und letzter SED-Vorsitzender: Gregor Gysi (Linke) (IMAGO/Hartenfelser)

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Die Eigentumsverhältnisse an den verbliebenen Akten der früheren DDR-Staatspartei SED sorgen mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR erneut für politische Aufmerksamkeit – und sind nach wie vor juristisch umstritten. Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist eine Äußerung des Linken-Politikers Gregor Gysi in einer öffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien. Dort hatte der frühere Partei- und Fraktionschef der Linken Ende Juni die Eigentumsrechte an den SED-Akten im Bundesarchiv für seine Partei reklamiert.

Konkret hatte Gysi während der 24. Sitzung des Ausschusses, die unter dem Motto „Kollektives Gedächtnis im digitalen Zeitalter“ stand, erklärt, er habe nach dem Ende der SED-Unrechtsherrschaft als damaliger PDS-Vorsitzender einen Vertrag mit der Bundesregierung geschlossen, in dessen Rahmen das SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben worden sei. Zugleich habe der Vertrag vorgesehen, dass die PDS Eigentümerin bleibe (Apollo News berichtete).

Die AfD-Bundestagsfraktion nahm diese Aussage zum Anlass für eine Kleine Anfrage und befragte die Bundesregierung Anfang August zu den „Eigentumsansprüchen der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv“. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass es einen entsprechenden Einbringungsvertrag gab, den Gregor Gysi am 29. Dezember 1992 selbst für die PDS unterzeichnete. Zugleich geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass sowohl der Bund als auch die SED-Rechtsnachfolgeparteien das Eigentum an den Beständen beanspruchen.

Gysi, der letzte Vorsitzende der SED, hatte in der betreffenden Ausschusssitzung freimütig erklärt, er habe nach dem Ende des SED-Regimes „mit der Bundesregierung Deutschlands einen Vertrag geschlossen als Vorsitzender der PDS“, in dem „das ganze SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben“ worden sei. Der Vertrag habe allerdings vorgesehen, „dass wir [die PDS, Anm. d. Red.] Eigentümer bleiben.“

Auf Gysis Äußerung reagierte der CDU-Abgeordnete Johannes Volkmann während der Ausschusssitzung amüsiert: „Ich finde es erstaunlich, dass Sie Eigentumsrechte an den SED-Akten geltend machen. Ich dachte, dass es nach dem Selbstverständnis eigentlich Volkseigentum sein müsste, das Sie dort geschaffen haben“, so Volkmann über den in Gysis Ausführungen zutage getretenen Doppelstandard. „Aber Sie können sich sicher sein, dass, solange es Fraktionen gibt, die den Unrechtscharakter der SED-Diktatur leugnen, wir ihn immer wieder betonen werden“, erklärte Helmut Kohl-Enkel Volkmann weiter.

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Die Bundesregierung dementiert in ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion nun Gysis Ausführungen nicht und tritt dessen Rechtsauffassung mit Blick auf die Akten der ehemaligen Staatspartei der DDR nicht entgegen. Konkret sei der „Einbringungsvertrag“ über die SED-Akten zwischen der PDS und dem Bundesarchiv am 29. Dezember 1992 in Bonn geschlossen und für die PDS von Gysi unterzeichnet worden.

Die Unterlagen und Materialien des früheren Zentralen Parteiarchivs (ZPA) der SED, die keine Stasi-Materialien enthalten, seien in diesem Zuge von der damaligen PDS als „Depositum“ in die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv, kurz SAPMO, eingebracht worden. Bei einem Depositum handelt es sich definitionsgemäß um eine Sache oder ein Dokument, das eine Person oder ein Amt an einem Ort zur Aufbewahrung abgibt, ohne dadurch das Eigentum daran aufzugeben.

Entscheidend ist die anschließende Feststellung der Bundesregierung: Sowohl der Bund als auch die PDS wollten mit dem Vertragsschluss und der Einbringung der Unterlagen Anfang der 90er-Jahre eine Zersplitterung des Gesamtbestands der SED-Akten vermeiden. Offenbar waren jedoch schon damals die genauen Eigentumsverhältnisse zwischen beiden Parteien umstritten. Anstelle einer eindeutigen Klärung verständigte man sich auf einen Formelkompromiss, der zu der widersprüchlich anmutenden Situation führte, dass sich sowohl die PDS als auch der Bund als legitime Eigentümer der SED-Aktenbestände fühlen konnten.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, betrachtete der Bund seinerzeit „alle Unterlagen der SED als sein Eigentum“, soweit diese „die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben“ betrafen. Die PDS wiederum betrachtete „den Gesamtbestand als ihr Eigentum“ – ausgenommen jenes Archivgut, das erst durch privatrechtliche Verträge in das frühere Zentrale Parteiarchiv eingebracht worden war.

An dieser Auffassung scheint sich ausweislich Gysis Ausführungen im Kulturausschuss und ungeachtet der mehrfachen Umbenennung seiner Partei bis heute nichts geändert zu haben. Daraus folgt: Die Frage, wer heute tatsächlich über die rechtliche Sachherrschaft an den Akten der ehemaligen DDR-Staatspartei verfügt, ist umstritten und müsste im Streitfall wohl erst durch ein unabhängiges Gericht beantwortet werden.

Dass die Eigentumsfrage der im Bundesarchiv verwahrten SED-Akten wohl tatsächlich offen ist, zeigt auch ein Vorgang aus Thüringen aus dem Spätherbst 2018. Ende November 2018 unterzeichneten die damalige Landesgeschäftsführerin der Thüringer Linken, Anke Hofmann-Domke, und der langjährige Leiter des Landesarchivs, Dr. Bernhard Post, einen Vertrag über die beim Landesarchiv verwahrten Unterlagen der Bezirksparteiarchive der SED Erfurt, Gera und Suhl.

Die öffentliche Mitteilung über den Vertragsschluss veröffentlichte der Freistaat unter der Überschrift „Offene Eigentumsfragen zu SED-Akten geklärt“. Darin heißt es unter anderem, dass der 1993 geschlossene Einbringungsvertrag durch die neue Vereinbarung aufgehoben worden sei und die im Besitz des Landesarchivs Thüringen befindlichen Unterlagen der Bezirksparteiarchive der SED Erfurt, Gera und Suhl in das Eigentum des Freistaats Thüringen übergegangen seien.

Weiter hieß es, dass die Unterlagen der SED-Bezirksparteiarchive bereits im Jahr 1993 durch den Einbringungsvertrag zwischen dem Landesvorstand der PDS und dem Land Thüringen an die damaligen Staatsarchive in Thüringen übergeben worden seien. Allerdings hätten beide „Vertragspartner jeweils einen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht“, was teilweise zu einer Beeinträchtigung der archivfachlichen Erschließung und „zu Verhandlungen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LINKE-Landesverband über einen Eigentumsübergang geführt“ habe.

Anders als in Thüringen haben solche Verhandlungen auf Bundesebene bisher nicht stattgefunden. Von einer abschließenden Klärung der Eigentumsfrage kann dort daher keine Rede sein. Der von Gysi unterzeichnete Einbringungsvertrag von 1992 ist samt seinen eigentumsrechtlichen Besonderheiten bis heute in Kraft. Ohne neue vertragliche Festlegungen oder ein bindendes Gerichtsurteil wird sich daran auf absehbare Zeit auch nichts ändern.

Die historischen Hintergründe dieser paradoxen Situation reichen bis in die Verhandlungen über den Einigungsvertrag zurück. Eine abschließende Regelung für das Archivgut der Parteien und Massenorganisationen der DDR war damals nicht zustande gekommen. Das Einigungsvertragsgesetz stellte nur jene Unterlagen unter den Schutz des Bundesarchivgesetzes, die bei staatlichen Stellen der DDR entstanden waren. Das Schriftgut des Zentralen Parteiarchivs der SED war davon zunächst nicht erfasst.

Die spätere Lösung bestand in der Errichtung der unselbstständigen Stiftung SAPMO im Bundesarchiv. Ihre Aufgabe war es, die umstrittenen Unterlagen und Materialien zu übernehmen, dauerhaft zu sichern und zugänglich zu machen. Für nichtstaatliche Unterlagen sollten gesonderte Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern geschlossen werden.

Heute sind die Bestände Teil des Vermögens der unselbstständigen Stiftung im Bundesarchiv. Die Bundesregierung verweist dabei auf die gesetzlichen Grundlagen der Stiftung sowie auf Regelungen des Bundesarchivgesetzes. Danach gehört es zu den Aufgaben des Bundesarchivs, die Unterlagen der SED und der mit ihr verbundenen Organisationen und juristischen Personen zu verwahren.

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27 Kommentare

  • Die Akten die noch nicht geschreddert wurden, sind somit immer noch Eigentum der Linken (SED)? Gysi, Ramelow und Merkel wollen jetzt nur noch ein positives Bild über die Sozialistische DDR verbreiten und die Verbrechen an den Menschen und die Toten an den Grenzen verdrängen. Die Geschichte der DDR zeigt eindrucksvoll, wohin eine sozialistische Brandmauer führt

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    • Nicht umsonst haben die Nachfolger der Linksextremistischen Mauermörder Partei unlängst z.b gefordert das die DDR-Geschichte kein Pflichtstoff mehr in Berlins gymnasialer Oberstufe sein soll .
      Man gut dass wir keine Nazis mehr in der Politik haben . Die würden wohl auch Vordern dass die zeit zwischen 1933-und 45 nicht mehr Bestandteil irgendwelcher Lehrpläne in Deutschland bleibt
      Die Linksextremistische Übernahme durch „unsere Demokratie „läuft danke der massiven Unterstützung durch IM Erika und ihrer Parteifreunde der CDU/CSU auf vollen Touren und in allen Bereichen !

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  • Das ist ja,so, als hätten die nicht verurteilten NSDAP Genossen darauf bestanden, dass die Unterlagen weiter in ihrem Besitz bleiben. Aber die SED, Gysi, kann sich heute ungeniert darauf berufen. Naja, die SED ist ja auch heute wieder im „demokratischen“ Spektrum zu finden. Aber NSDAP und SED waren und sind (auch heute) Unrechtsparteien, die für eine Diktatur stehen.

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  • Also den Linken gehören die Akten schon mal auf gar keinen Fall…

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    • Zwei Anmerkungen:
      1)
      „Die Linke ist“ nicht „Rechtsnachfolgerin“ der SED.
      Vielmehr sind „Die Linke“ und die SED rechtsidentisch.

      An Eides Statt erklärte Bundesschatzmeister Karl Holluba: „,Die Linke‘ ist rechtsidentisch mit der ,Linkspartei.PDS‘, die es seit 2005 gab, und der PDS, die es vorher gab, und der SED, die es vorher gab.“
      https://www.welt.de/politik/article3649188/Prozess-Die-Linke-Wir-sind-Rechtsnachfolgerin-der-SED.html
      => Die Linke ist rechtlich dieselbe Partei wie die SED, trotz der zwischenzeitlichen Namens- und Organisationsänderungen – auch wenn die Artikelüberschrift bei der WELT mit dem Begriff „Rechtsnachfolgerin“ etwas anderes impliziert.
      „Die Linke“ ist damit die alte, aber mehrmals umbenannte SED.

      In einer Antwort zu diesem Post Erläuterungen, warum die Eigentumsfrage letztlich kaum Relevanz haben wird.
      Siehe dort!

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      • 2)
        Die Frage um das Eigentum ist letztlich für die Allgemeinheit bedeutungslos.
        Die Akten liegen heute beim Bundesarchiv bei der SAPMO (Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR).
        Per Einbringungsvertrag vom 29. 12.1992 zwischen dem Bundesarchiv und der damaligen PDS wurde das ehemalige Zentrale Parteiarchiv der SED in die SAPMO eingebracht.
        Regelungen:
        a) Wer verwahrt die Akten? => SAPMO
        b) Wer darf darüber verfügen und sie zugänglich machen? => SAPMO
        c) Wer ist zivilrechtlicher Eigentümer? => Umstritten

        Wenn „Die Linke“ erfolgreich Eigentumsrechte geltend machen würde, so könnte sie theoretisch Akten an Interessierte verkaufen.
        Davon unberührt bliebe aber das Verfügungsrecht der SAPMO.
        Ein neuer Eigentümer könnte dann stolz verkünden, dass er der neue Eigentümer sei – aber verfügen dürfte er über die Akten nicht.
        Mir fehlt die Fantasie, mir vorzustellen, wer auf die Idee kommen könnte, zu diesen Bedingungen alte SED-Akten zu kaufen.

        Viel heiße Luft um nichts.

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        • Die Erfahrung lehrt das da wo Rauch ist auch Feuer sein muss !
          Wenn es so unerheblich sein sollte ! Warum kümmert sich Gysi plötzlich um die Eigentumsverhältnisse ?
          Wie sie selbst schon sagen :Mir fehlt die Fantasie, mir vorzustellen, wer auf die Idee kommen könnte, zu diesen Bedingungen alte SED-Akten zu kaufen.
          Bei den Linken passiert nichts zufällig oder ohne ein Langfristiges Ziel . Stasi eben ! Ich würde auch die Intelligenz Strategien und Umtriebigkeit dieser Partei nicht an Personen wie Heid Reichinek und ihren doch sehr eingeschränkten Möglichkeiten festmachen . Die soll nur ablenken !

          Und warum sind die Eigentumsverhältnisse nicht längst in den letzten 36 Jahren per Gesetz geklärt worden ?
          Denke 99% der wirklich Relevanten Inhalte haben wir nie zu Gesicht bekommen . Das gilt für ehemalige Funktionäre der DDR aber auch der BRD !

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    • Das ist das Rechtsstaats und Demokratieverständnis einer Partei die es für rechtlich selbstverständlich gehalten hat und immer auch noch hält Menschen zu töten die nicht unter ihrer Gewaltherrschaft leben und aus dem Land fliehen wollten .

      Die CDU/CSU hat anscheinend keine Probleme damit mit Menschen auf dem politisch Ideologisch ethisch moralischem Niveau Nordkoreas sind zusammenzuarbeiten !

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  • Man stelle sich vor, Offiziere der Gestapo hätten Rente bezogen gemäß ihrem Rang!

    0
  • Eigentumsrechte ja, Unrechtsfolgen, nein? Macht so den Eindruck, dass die SED also noch existent ist …. Aus Raider wird Twix, inhaltlich ändert sich nichts ….

    0
  • Und wo befindet sich das verschwundene SED- Vermögen? Darüber schweigt sich die Linke aus.

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    • Schweiz, Norwegen……
      Die Gauner haben es leicht gehabt, die Stasi hatte, und hat immer noch viele im Griff. Viele korrupte West-Politiker waren erpressbar, so kam Merkel ans Ruder.
      Warum ist SPD-Engholm so schnell von der Bühne verschwunden,Stasi-Kontakt?
      Dass Typen wie Gysi & Co. frei herumlafen, sagt alles. Von wegen Wende.

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  • Die einzige Motivation ist doch dir, dass sie sich wie einst Honecker der Verurteilung entziehen wollen.

    Ich bin mir sicher, dass hier als „Beifang“ auch der Tod von Detlev Rohwedder und Uwe Barschal aufgeklärt werden kann – um nur einmal die prominenstesten Fälle zu nennen.

    Es kann deswegen auch gut möglich sein, dass sich die Anklagepunkte gegen Gysi (und Konsorten) noch deutlich ausweiten.

    0
  • Man ist von Anfang an viel zu schwach mit der SED umgesprungen. Warum auch immer – sicher liegen da auch einige westliche Leichen im Keller.

    Wie konnte man 1992 solch einen Vertrag mit der SED schließen?

    Nach der Wende hätte es zu echten Säuberungsaktionen im demokratischen, rechtsstaatlichen Sinne kommen müssen. Das wäre juristisch sicher möglich gewesen.

    Der Feigheit und dem verzagten Vorgehen gegen das SED Unrechtregime damals, haben wir es heute zu verdanken, dass es immer noch eine zu starke Linke gibt, die noch nicht einmal immer auf dem Boden unseres Grundgesetzes agiert.

    Das ist eine Schande für all die Opfer des Regimes und eine Gefahr für unsere heutige Demokratie.

    Aber, anscheinen waren jene, die sich heute noch „konservativ“ schelten einfach zu blöd um die Dimension all dessen zu erkennen.

    0
  • Gregor Gysi hat im Juni behauptet, die Linke sei nach wie vor Eigentümerin der SED-Akten im Bundesarchiv.

    Das er und die linken das gerne so haben würde mag ich wohl gut verstehen !
    Die Kontrolle über diese Akten sind eine art Existenzgarantie diese Linksradikalen Mauermörder Partei .
    Aber wo sind wir Mittlerweile Hingekommen das dieser Mann und seine Ideologisch Verblendeten diese tatsächlich meinen Vordern zu können ?
    Wenn überhaupt gehören die Akten allen Ostdeutschen oder eben alle Menschen als teil der Geschichte Diktatorischer Unrechtsregime der Menschheit Veröffentlicht !

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    • Ein ganz neuer Ansatz. Wenn die Schergen der Hüter des §188 im Morgengrauen dein Handy durchsuchen wollen, behauptes du, es wäre dein Eigenum und was da drauf ist, geht niemanden was an.

      Köstlicher Humor!

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  • ja nee, is klar. schon üblich , dass man verbrechern und mördern das vorhandene beweis material über sie überlässt.

    gysi gehört in den knast. in einer normalen welt..
    wie war das mit dem dem volk abgepressten sed-vermögen? gibts da neues?

    hat apollo schon mal nachgefragt?

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  • Nun, wer Zugriff auf Archive hat, verfügt auch über den Zugriff auf die Geschichte.

    Das wußten schon die Mönche, weshalb das Klosterarchiv meist ein eigener, von anderen abgetrennter und entfernter Bau war, damit er bei Bränden möglichst nicht in Mitleidenschaft gezogen wird …

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  • Die Akten sind historische Beweise für Verbrechen gegen die Menschenwürde durch einen kriminellen Unrechtsstaat und seinen kriminellen Bediensteten.
    Sie sind Eigentum des deutschen Volkes und dienen zur Aufklärung, Aufarbeitung und wissenschaftlichen Auswertungen.
    Wo kämen wir hin, wenn wir Beweismittel den Tätern überließen?

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    • 😳 die heutigen Wissenschaftler sind auch alle Links wie die Linke!! Nicht’s wird jemals Aufgearbeitet.Wo kämen wir da hin. Es sind mittlerweile alle ihre Enkelkinder in den richtigen Position’en , sie sitzen damit wieder an den Schalthebel’n der Macht. Nicht’s hat sich geändert, sie sind alle wieder da. Deshalb kann es für Heidi keine Zusammenarbeit mit der AfD geben, sie persönlich hat natürlich ein Intresse daran das nicht’s aufgeklärt wird. Genau so wie bei den Braunen Sozialisten nach ’45. Die waren da auch ganz schnell wieder ganz oben.

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  • Gysi steckt da doch voll mit drin. Klar das der seine eigenen Akten nicht veröffentlichen will. Der war kein Unschuldslamm wie viele es glauben.

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  • Da fordert die SED-Nachfolgepartei allen Ernstes die Eigentumsrechte an ihren alten Diktatur-Akten ein. Gregor Gysi hat 1992 klammheimlich einen Vertrag unterschrieben, damit die Genossen Eigentümer ihrer eigenen Überwachungsberichte bleiben. Die Bundesregierung zuckt auf Anfrage der AfD nur müde mit den Schultern. Anstatt diese Beweismittel des DDR-Unrechts unmissverständlich dem Staat oder den Opfern zuzusprechen, gilt das Täterwissen wohl weiter als Privateigentum der Linken. Unfassbar.

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  • Da sieht man das die vom Namen her zwar Linke heißen aber im Endeffekt immer noch die Mauerschützen Partei SED sind. Die sog linke kann nicht von ihrer Vergangenheit lassen und hätten am liebsten Arbeitslager und Mauer beibehalten! Auf linken Parteitreffen wird die Internationale gespielt und es wird über die gute alte Zeit schwadroniert! Einfach zum kotzen 🤮

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  • Die rechtmäßigen Eigentümer der Akten können nur die Personen bzw. ihr Erben ein, über die diese Akten geführt wurden. Nur sie können die Unterlagen über ihr Leben besitzen dürfen.
    Aber das Vertusche hat ja Geschichte, und die wiederholt sich bekanntlich. Wer am lautesten Nazi schreit, ist selber einer.

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  • Man stelle sich vor, die NSDAP wäre nie verboten worden und es gäbe heute eine Partei „Die Rechte – Nationalsozialismus mit menschlichem Antlitz“ (frei nach H. Broder)
    Die gehörten verboten, alle einen Verfahren unterzogen wie der Entnazifizierung und enteignet!

    1
    • Man hätte nach der Wende ganz anders durchgreifen müssen.
      Das hat man sich nicht getraut.
      Noch heute fällt uns das auf die Füße.

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  • Kann der Rechtsnachfolger eines Kinderschänder und Massenmörder Vereines etwas beanspruchen? Nein
    Das gilt dann auch für die SED Nachfolge.

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