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Meinungsfreiheit

Grünen-Politiker Janosch Dahmen darf doch „Lappen“ genannt werden: Oberlandesgericht spricht X-Nutzer frei

Weil er den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen als „Lappen“ bezeichnet hatte, wurde ein Bürger zu 1.800 Euro Strafe verurteilt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Celle die Verurteilung aufgehoben und den Mann freigesprochen.

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Janosch Dahmen ist Bundestagsabgeordneter und gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Ein Bürger, der den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen auf X als „Lappen“ bezeichnet hatte, ist rechtskräftig freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Celle hob die vorherigen Verurteilungen des Amtsgerichts Springe und des Landgerichts Hannover auf. Die Gerichte hätten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Fall geht auf Januar 2024 zurück. Dahmen hatte sich auf X zu den Protesten gegen den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel geäußert. Daniel Kindl antwortete darauf: „Heul leise du Lappen. Das ist erst der Anfang.“

In Dahmens Namen wurde daraufhin Strafantrag gestellt. Das Amtsgericht Springe verurteilte Kindl im April 2025 wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 60 Euro – insgesamt 1.800 Euro. Das Landgericht Hannover bestätigte die Entscheidung am 18. März dieses Jahres.

Kindl legte Revision ein. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle wollte die Verurteilung bestehen lassen und beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen. Das Oberlandesgericht (OLG) kam jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Mit Beschluss vom 29. Juli sprach der zuständige Strafsenat Kindl frei. Das Landgericht sei „ohne hinreichende Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit“ von einer strafbaren Beleidigung ausgegangen, heißt es in der Entscheidung.

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Das OLG widersprach insbesondere der Annahme, bei der Bezeichnung „Lappen“ könne es sich um eine sogenannte Formalbeleidigung handeln. Der Begriff sei weder eine gesellschaftlich absolut tabuisierte Bezeichnung noch Fäkalsprache. Auch eine Schmähkritik oder ein Angriff auf die Menschenwürde liege nicht vor.

Kindl habe auf eine öffentliche Äußerung Dahmens zu einem politischen Protest reagiert und damit dessen öffentliches Wirken als Politiker kritisiert. Das OLG betonte, dass Bürger Amtsträger im Zusammenhang mit deren Machtausübung auch scharf und personalisiert angreifen dürfen. Der besondere Schutz der Meinungsfreiheit sei gerade aus dem Schutzbedürfnis gegenüber Machtkritik entstanden. Bei Politikern seien die Grenzen zulässiger Kritik deshalb weiter zu ziehen als bei Privatpersonen.

Zwar räumte das Gericht ein, dass die Bezeichnung „Lappen“ nur eingeschränkt zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und keinen konstruktiven Beitrag zur politischen Debatte darstelle. Im konkreten Fall überwog nach Auffassung des Senats dennoch die Meinungsfreiheit. Auswirkungen auf Dahmens persönliche Integrität seien weder festgestellt worden noch ersichtlich. Die Kosten des Strafverfahrens sowie Kindls notwendige Auslagen trägt die Landeskasse.

Zudem läuft noch ein zivilrechtlicher Streit zwischen Kindl und Dahmen. Nach Angaben von Kindls Anwalt Markus Haintz hatte Dahmen verlangt, dass Kindl die Äußerung künftig unterlässt. Die Verteidigung erhob daraufhin vor dem Landgericht Hamburg eine negative Feststellungsklage.

Nach Darstellung von Haintz erging dort im Juni zunächst ein Versäumnisurteil gegen Dahmen. Der Grünen-Politiker habe dagegen Einspruch eingelegt. Eine weitere Verhandlung soll demnach im September stattfinden. Eine abschließende Entscheidung in dem Zivilverfahren steht noch aus.

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47 Kommentare

  • Man muss Janosch Dahmen fast dankbar sein: Wer hätte gedacht, dass ein einziges „Lappen“ genügt, um Amtsgericht, Landgericht, Generalstaatsanwaltschaft und schließlich das OLG zu beschäftigen? Ein beeindruckendes Konjunkturprogramm für die Justiz.

    1.800 Euro sollte der Bürger zahlen – bis das OLG Celle daran erinnerte, dass Meinungsfreiheit nicht erst nach erfolgreicher Höflichkeitsprüfung erteilt wird. Besonders schön: Wer politische Macht ausübt, darf laut Gericht eben auch scharf und personalisiert kritisiert werden. Revolutionäre Erkenntnis!

    Und weil ein Strafverfahren offenbar noch nicht genug Aufmerksamkeit für dieses weltbewegende Wort erzeugt hat, geht der zivilrechtliche Streit weiter.

    So wird aus „Lappen“ ein Lehrstück: Man kann versuchen, ein Schimpfwort juristisch aus der Welt zu schaffen – und dabei dafür sorgen, dass es am Ende wirklich jeder gelesen hat. Streisand wäre stolz.

    • Wer diese Nichtigkeit zur Anzeige bringt, ist so dünnhäutig, dass er in der Politik aber auch mal so gar nichts zu suchen hat.
      Er sollte den Rat eher annehmen oder sich Hilfe suchen.

    • Mal davon abgesehen, dass er damit auch noch den Beweis geliefert hat, dass er genau das ist, denn nur ein „Lappen“ zerrt jemand durch alle Instanzen wegen so einem lächerlichen Schimpfwort. Das tut nur jemand, der kein Selbstwertgefühl hat.

  • Das ist zum SchLAPP(EN)lachen.
    Schön, dass es auch noch seriöse Richter gibt.

  • Eine Meinung muss keinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten und auch nicht konstruktiv sein. Sie darf sogar ausdrücklich falsch sein. Es gibt keine Schwelle an Positivmerkmalen, die überschritten werden müsste, bevor man eine Meinung äußern darf. Die entscheidende Grenze ist allein die Frage, ob die Äußerung den Schutz der Meinungsfreiheit verlässt und damit strafbar wird.

    Genau hier darf und muss man kritisieren, dass diese Schwelle von Gerichten in den vergangenen Jahren spürbar nach unten verschoben wurde. Vieles, was dem einen nicht gefällt, scheint zumindest latent unter dem Nimbus der Strafbarkeit zu stehen. Als Bürger sollte man sich jedoch nicht ständig fragen müssen, ob ein Gedanke noch zulässig oder schon strafbar ist. Im Gegenteil: Die Strafbarkeit einer Aussage müsste detailliert, lückenlos und zweifelsfrei dargelegt werden.

  • OT
    Sorry,aber politisch wichtiger….
    Ulrich Siegmund bei: -> {ungeskriptet} by Ben
    :::
    Der gefährlichste Mann Deutschlands: Ulrich Siegmund

    Gast: Ulrich Siegmund

    Ulrich Siegmund ist nicht nur Anwärter auf den Posten des Landeschefs in Sachsen-Anhalt, er ist zudem das, was man als charismatisch, charmant und smart bezeichnen könnte, wenn man ihm wohl gesonnen wäre. ….
    (Textauszug YT)

    ca 4 Stunden

    https://www.youtube.com/watch?v=9J-oOOLwba4

    • Nachtrag:
      Zeitindexe, auf der YT-Seite direkt anklikbar, falls Euch die 4 Stunden zu lange sind….

      00:00:00 – Intro
      00:04:06 – Sicherheitslage und Reaktionen aus der Bevölkerung
      00:13:02 – Warum CDU-Chef Schulze das TV-Duell verweigerte
      00:19:49 – Hinter den Kulissen bei Markus Lanz
      00:34:53 – Vom CDU-Mitglied zum AfD-Gründungsmitglied
      00:55:57 – Einzug in den Landtag: Karriere, Duftfirma und Aufstieg
      01:22:00 – Gewalt beim Plakatieren und das Potsdamer Treffen
      02:08:00 – Remigration, Verfassungsschutz und Vetternwirtschaftsvorwurf
      02:44:00 – Wahlausblick, Brandmauer und Landesmedienanstalt
      03:55:05 – Eine letzte Frage

      • Ihr seid halt einfach bloß Konsumenten und wie ihr früher Glotze geglotzt habt glotzt ihr heute Youtube und wollt jeden anderen damit reinziehen, zu euch runter.

        -17
        • na na, auch bei AN hat die zahl der videobeitraege zugenommen.

          leider.

          offensichtlich kommt es tatsaechlich bei den **lesern** / glotzern gut an.

          1
    • Super! Vielen Dank für den Link!!

    • Mein Reden. Für mich ist Ulrich Siegmund der charismatischeste Politiker seit langer Zeit.

  • Was soll man denn sonst sagen?

  • Folgendes kann ja so nicht stimmen, wenn da breit darüber berichtet wird. Insofern trägt es sehr wohl zur Meinungsbildung bei.

    „Zwar räumte das Gericht ein, dass die Bezeichnung „Lappen“ nur eingeschränkt zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und keinen konstruktiven Beitrag zur politischen Debatte darstelle.“

  • Nach dem, was der während des Karolaterrors abgeliefert hat, halte ich diese Zuschreibung für sehr zurückhaltend formuliert.

    • Ja. Deshalb nennen wir den offiziell jetzt 3fach LAPPEN! Das müßte juristisch grade noch so durchgehen.

  • Das Wort „Pfosten“ sollte auch rehabilitiert werden 🪵

  • Was eine Justiz Posse…

  • Die Reste der Demokratie werden mit grünen Lappen aufgewischt.

  • Wo steht im Grundgesetz, dass niemand beleidigt werden darf?
    Wer mich beleidigt, bestimme ich selber!

  • Dabei war das doch ein eher noch schmeichelhafter Ausdruck…

  • Scheint eher ein Läppchen zu sein.

  • Grüner Sektenführer, der sich vor allem während der Seuchen Zeit schuldig gemacht hat..
    Lappen ist eigentlich viel zu milde….

  • Ich habe Janosch noch in sehr sehr sehr schlechter Erinnerung wie er sich während Corona aufgeblasen hat und meinte, über das Volk richten zu können und zu dürfen.
    Für mich wäre solch ein Mensch nie im Leben mehr wählbar.

  • Die Frage ist halt nur, darf Dahmen überhaupt Politiker genannt werden. Ich meine jemand der für eine Partei steht, die Deutschland gesellschaftlich und wirtschaftlich in den Untergang reißt, sollte vielleicht besser als Totalversager bezeichnet werden!!

  • „Das Landgericht sei „ohne hinreichende Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit“ von einer strafbaren Beleidigung ausgegangen,“
    und sollte dafür wegen Rechtsbeugung angezeigt werden ☝️

  • So sind die „Grünen.
    Für mich sind die ganze linke Mischpoke die Schutzheiligen für weichen Stuhlgang.

    • Grüne würden jetzt sagen, lecker, lecker, lecker! Und Reis ist auch schon drin!

  • Ich halte „Lappen“ für geradezu liebevoll, wenn man bedenkt, dass der Grünen-„Gesundheitsexperte“ Janosch Dahmen während der Corona-Zeit einer übelsten Scharfmacher und Hetzer war. Maßnahmen konnten ihm nicht totalitär genug sein.

  • Janosch Dahmen hat das richtige Label jetzt auch nochmal gerichtlich bestätigt bekommen – auch bei der Berliner Feuerwehr soll er nicht so unbedingt angekommen sein. Seine Ausfälle während der „Carola Zeit“ haben eine noch viel größere Dimension intellektueller Fehlleistung – also zusammengefasst : dieser Kerl lebt von unserem Steuergeld, ohne etwas für unsere Gesellschaft eingebracht zu haben. Die Frage der finanziellen Tragbarkeit aus Steuergeld ist unserer Gesellschaft eigentlich nicht zuzumuten. Darf man das jetzt als bedingungslose, aber unnütze Lappenfinanzierung bezeichnen ? .

  • Den Namen hat er jetzt weg. Immer wieder lustig, dass Linke den Streisand-Effekt nicht kennen.

  • Lappen geht, Luftpumpe hätte es vielleicht besser getroffen. Sei es drum.

  • 4.500–7.000 € hat diese Posse laut Schätzung von ChatGPT den Steuerzahler bisher gekostet. Im Extremfall sogar 11.000 €. Kosten für Richter, Staatsanwälte und Justizpersonal sind dabei noch gar nicht enthalten. Wenn man alles mit einrechnet, kommt ChatGPT auf einen Betrag von bis zu 20.000 €.

  • Ich sehe es eher als Kompliment. Ein Lappen hat immerhin einen Nutzen, den man bei Dahmen nicht erkennen kann.

  • „Grünen-Politiker Janosch Dahmen darf doch „Lappen“ genannt werden: Oberlandesgericht spricht X-Nutzer frei“

    Was sollte an einer Tatsachenbehauptung auch verboten sein?

    Ein Auto ist ein Auto und ein Lappen bleibt ein Lappen!

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