Revision gescheitert
Mitarbeiterin wehrte sich gegen Genderzwang in Bundesbehörde und wurde gekündigt – Urteil hebt Kündigung auf
Einer Frau wurde bei einer Bundesbehörde gekündigt, weil sie sich wiederholt geweigert hatte, ein Dokument zu gendern. Mit Erfolg ist sie nun gegen die Kündigung vorgegangen – ein entsprechendes Urteil wurde jetzt rechtskräftig.
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Einer Mitarbeiterin hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gekündigt, weil diese in einem Dokument nicht gendern wollte. Doch die Mitarbeiterin wehrte sich auf juristischem Weg gegen die Kündigung – und das mit Erfolg. Seit Anfang Juni sind die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg rechtskräftig – die Kündigung ist unwirksam, und die beiden vorangegangenen Abmahnungen müssen aus der Personalakte gestrichen werden.
Das Landesarbeitsgericht hatte im Februar in beiden Fällen die Revision des BSH abgelehnt – bereits Mitte Juli vergangenen Jahres hatte das Arbeitsgericht Hamburg der Mitarbeiterin – einer Diplomchemikerin, die seit 2012 für das Bundesamt tätig war – recht gegeben. Das BSH hatte sich damals mit der Niederlage nicht zufriedengegeben – dieses Mal verzichtete die Behörde auf eine Nichtzulassungsbeschwerde. Eine erneute Revision hatte das Gericht nicht zugelassen, sodass die Urteile nun rechtsgültig sind.
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Die Mitarbeiterin sollte eine Strahlenschutzanweisung auf Anweisung ihrer Vorgesetzten „geschlechtergerecht“ überarbeiten – sie weigerte sich jedoch, woraufhin sie erst zwei Abmahnungen erhielt und dann außerordentlich gekündigt wurde. Nach Ansicht der Gerichte war die Mitarbeiterin jedoch überhaupt nicht verpflichtet gewesen, die Strahlenschutzanweisung entsprechend zu ändern. Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.
Der Verein Deutsche Sprache, der die Klägerin finanziell unterstützt hatte, begrüßte das Urteil dennoch in einer Pressemitteilung. Der Vorsitzende des Interessenverbands, Walter Krämer, meinte darin: „Es ist ein wichtiges Zeichen für alle, die sich am Arbeitsplatz von Verfechtern der Gendersprache gegängelt fühlen.“ Auf die Staatskasse kommen aufgrund der juristischen Auseinandersetzung Kosten in Höhe von rund 18.000 Euro zu – sie muss für Gerichts- und Prozesskosten aufkommen.
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Endlich mal ein Urteil, das Sinn macht.
Dafür braucht man aber auch viel Geld und Durchhaltevermögen.
Wohl auch ein Grund, warum die Regierung die Bevölkerung weitest gehen enteignen will, denn wer kein Geld hat, kann sich auch nicht wehren.
… und genau deswegen müsser ReGIERung und Verfechter dieser Politik weg !!!
Sie müssen weg, aber sie dürfen nicht ihrer Verantwortung vor Gericht entkommen!
So und nun noch wieder zurück zu den echten und wirklichen 2 Geschlechtern !
Paßt dazu auf x
Gender und Geschlecht
https://x.com/leserschwert/status/1596037009684193280
„Wir „werden bald ein drittes Geschlecht finden ,die grüne Evolution und Forschung macht es möglich
Wir sollten den Verfahrensbevollmächtigten unserer vorbildlich unbeirrbaren Mitbürgerin großen, großen Dank zollen!
Die haben im erweiterten Sinne nämlich auch für UNS obsiegt!
(das ist NICHT zynisch gemeint!)
„Endlich mal ein Urteil, das Sinn macht.“
Es kann nur etwas Sinn ergeben.
Aber sich über „Gendern“ echauffieren – genau mein Humor.
Das Urteil ist richtig, die Begründung allerdings falsch. Ich bin wahrlich kein Freund der neuen Rechtschreibung und des Rechtschreibrates. Aber die vom Rechtschreibrat festgelegten Schreibweisen sind für Behörden verbindlich und der Rat hat bislang zum Glück das Gendern noch nicht erlaubt. Daher ist das Gendern selber und der Zwang zum Gendern schlicht eins: ILLEGAL. Und das hätte in der Begründung stehen müssen!
Ist der Rechtschreibrat so etwas wie der Rundfunkrat? Na, dann gute Nacht!
Der Rechtschreibrat wurde von den Kultusministern eingesetzt, um den allergrößten Unsinn der Reformkommission wieder einzufangen. Tatsächlich aber mehr ein Feigenblatt für die damalige anhaltende Kritik.
Rechtschreibrat hat etwas mit Rechts zu tun , besser Linksschreibrat
Ceterum censeo: Der „Rechtschreibrat“ kann festlegen, was er will. Die Sprache gehört denen, die sie sprechen. Da hat kein „Rat“ etwas „festzulegen“.
Das ist nicht richtig. Der Duden hat die Doppelnennung eingeführt.
Die Doppelnennung war schon immer möglich. Und auch dank generischem Geschlecht auch schon immer überflüssig. Zudem hat der Duden keine Relevanz mehr. Er hat sich selber überflüssig gemacht,. Aber es geht hier vor allem um die Binnen-I-/Sternchen-/Doppelpunkt-Schreibweisen. neben der gequälten Partizipform und Doppelnennung.
Genosse Stalin konnte es nicht besser .
Wie wäre es mit Frauma ,
Mafrau ?Eigentlich eine gute Idee und alles ohne Sternchen : :
Meines Wissens ist der Duden seit 1996 nicht mehr amtliches Regelwerk der Rechtschreibung. Das Regelwerk für amtliche Rechtschreibung wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben.
@Steuerzahler: Ist er von Anfang an. Die Mehrheit gegen das Gendern ist wohl auch eher als knapp zu bezeichnen. Die ganze Rechtschreibeform ist überhaupt ein Ergebnis links-grüner Unterwanderung gewesen. Man wollte das Elitäre der Sprache zerstören. Dazu gehörte auch die Einführung von „Volksetymologien“ wie „Tollpatsch“ und „einbläuen“, die einen verblödeten Schreiber/Leser voraussetzten.
Mal schauen, wie lange es noch dauert, bis auch der Linksgrün woke unterwandert ist
Haben die Vorgesetzten damit nicht den Tatbestand der Nötigung zu vertreten?
Na ja, Gendern ist die Kunstsprache einer autoritären politischen Ideologie, die eben keine Abweichungen zuläßt.
Wenn sie kann.
… und auch seelische Grausamkeit als Form der Körperverletzung !!!
Im Umkehrschluss müsste sowohl der Vorgesetzte als auch der Leiter des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) außerordentlich gekündigt werden.
Verantwortung übernehmen als Vorgesetzter in Schland?
Ich lach mich schlapp.
Und dann noch Konsequenzem für Behördenversagen oder Behördenleiter?
Mir platzt der Bauch vor Lachen!
In diesem sog. EUland hat nichts mit gar nichts zu tun, und verantwortlich ist Niemand. Im Gegenteil, das Peter-Prinzip ist Staatsräson.
P.S. ich verwende das generische Maskulinum, ausdrücklich sind auch Frauen in solchen Positionen gemeint.
Soweit würde ich nicht gehen. Allerdings sollten die Verantwortlichen des BSH für diesen Prozess die Staatskasse entlasten und die Prozesskosten aus eigener Tasche bezahlen. Regt dann vielleicht zum denken an.
Bravo. Mal ein normaler Richter
Endlich einmal Rechtsprechung, die ihren Namen verdient. Ziel des generischen Maskulinum ist es doch wohl, alle Geschlechter mit einzubeziehen. Weshalb sich da manche Gruppen benachteiligt fühlen, erschließt sich mir nicht.
Ganz einfach: weil sie das generische Maskulinum nicht begreifen.
Zudem:
– Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS): Empfiehlt geschlechtergerechte Formulierungen prinzipiell, rät aber von grafischen Zeichen wie Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt ab. Begründung: solche Formen beeinträchtigen Lesbarkeit, Vorlesbarkeit, grammatische Flexionen und die Einheitlichkeit schriftlicher Normen; stattdessen werden Doppelnennung oder neutrale Umschreibungen empfohlen.
– Rat für deutsche Rechtschreibung: Betont, dass geschlechtergerechte Sprache gesellschaftlich relevant ist, nimmt jedoch keine Aufnahme von Genderzeichen ins Amtliche Regelwerk vor; weist auf Probleme mit Normierung, Vorlesbarkeitetc. hin und empfiehlt eher sprachliche Alternativen statt neuer orthografischer Sonderzeichen.
– Bayerisches Kultusministerium: Empfiehlt Schulen, auf Sternchen/Unterstrich/-innen‑Kurzformen zu verzichten und stattdessen klare, zitierfähige Formulierungen (Doppelnennung, neutrale Begriffe etc.) zu verwenden.
Ich empfehle:
Den ganzen Stuß einfach ignorieren und normales Deutsch verwenden.
Frage dazu:
Was glauben Sie, werter P.Schoeffel, worauf sich derart gelagerte Gerichtsbeschlüsse (oder gar Urteile) (unter anderem) maßgeblich stützen?
Widerstand gegen jeden einzelnen Punkt der WEF Agenda 2030 ist erste Bürgerpflicht!
Ideologie kostet. Viel.
Warum wird nicht gegen die Verantwortlichen des Amts vorgegangen, wenn diese von Mitarbeitern etwas Illegales ( mind. etwas unnützes) fordern und Steuerzahlergeld und Justizressourcen verschwenden?
Nach diesem Urteil ist es möglich.
… die werden vom Filz gedeckt, mit dem sie verwoben sind … kann man nur hoffen, dass die Motten kommen … das war Amtsmissbrauch, was die Vorgesetzte forderten … und der Kanzler muss weg
Wieso zahlt hier „die Staatskasse“ und nicht der/die Vorgesetzte, welche die Abmahnung und die Kündigung veranlassten?
Gutes Urteil. Die Kosten der Klage sollten die Vorgesetzten der Dame aus eigener Tasche bezahlen.
Meines Wissens trägt die unterlegene Seite immer die Verfahrenskosten, es sei denn, man ist bedürftig.
Die „unterlegene Seite“ sind aber nicht die Vorgesetzten, sondern das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Was nichts anderes heißt als dass wir alle als Steuerzahler die Verfahrenskosten tragen.
Das sind die kleinen Momente der Hoffnung.
Das Fatale an vielen Durchschnittsbürgern ist, dass sie zwar innerlich gegen das Gendern sind, weil es ihren lebenslangen Gewohnheiten und ihrem Verstand widerspricht, dass sie aber in der passiven Beobachterposition verbleiben, weil sie für sich der Ansicht sind, dass sie sowieso nichts ändern können.
Der „Witz“ ist: JEDER kann etwas ändern, wenn er aktiv wird, wie ich es selbst erlebt habe. Ich selber lese einige Fachzeitschriften. Wenn ich feststelle, dass zunehmend darin Fachartikel erscheinen, die gegendert sind, rufe ich bei der Redaktion an und mache die klare Ansage, dass ich das Abonnement kündigen werde, wenn die Genderei nicht unterlassen wird. Das zeigt meistens Wirkung.
… ja, aber nur wenn es um weniger als zwei Abonnenten geht …
Es ist sehr selten, dass man eine Gerichtsentscheidung loben kann. Aber in diesem Fall von mir ausnahmsweise mal ein dickes Lob für den gesunden Menschenverstand des Gerichtes. Ein ganz dickes Lob auch für Beharrlichkeit der wehrhaften Mitarbeiterin und für den Verein Deutsche Sprache. Noch heute geht eine Spende an den Verien raus und Mitglied in dem Verein werde ich auch (30 Euro Jahresbeitrag ist doch ein Klacks für den guten Zweck).
Aber folgender Passus dämpft ein wenig meine aufkeimende Euphorie: „Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.“ Hm… ist das vielleicht ein Hintertürchen (bzw. offenes Scheunentor) für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber? Die gendern doch schon fast alle wie die Weltmeister*innen.
Es ist ein unfassbarer Skandal, dass der Staat jemanden dazu zwingt, eine nicht Duden-gerechte, links-ideologische Sprache zu verwenden. Das gehört eigentlich in die Schlagzeilen der Medien – als kulturelle Untat des Jahres!
Muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen: Da wird jemand allen Ernstes gekündigt, weil er so was Nebensächliches wie Sternchen oder Binnen-I nicht verwenden will.
Meine Güte, Gendern ist nirgendwo als offizielle Rechtschreibung vorgeschrieben. Wie kann man dann sowas zum Kündigungsgrund aufbauschen? Diebstahl – ja, Mobbing – ja, – Wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrags nicht erfüllen – ja! Aber wegen Gender-Weigerung zu feuern, ist in etwa so, als würde der Elektriker seinen Gesellen rauswerfen, weil der sich weigert, an den Sicherheitsschuhen schwarze Schuhriemen aufzuziehen statt Rote.
Übrigens, AN: „Auf die Staatskasse kommen aufgrund der juristischen Auseinandersetzung Kosten in Höhe von rund 18.000 Euro zu“
Nix da Staatskasse – Steuerzahler. Macht euch doch bitte nicht dieses Verschleiern der Altmedien zu Eigen. Ross und Reiter benennen.
Ich sehe das sehr ähnlich.
Allerdings:
—Da wird jemand allen Ernstes gekündigt, weil er so was Nebensächliches wie Sternchen oder Binnen-I nicht verwenden will.—
Es ist eben nicht „nebensächlich“.
Es ist eine ganz knallharte Ideologie, die von ihren Verfechtern ohne wenn und aber durchgesetzt wird.
Insofern ist es natürlich begrüßenswert, dass die Mitarbeiterin recht bekommen hat und für ihren Mut belohnt wird.
Somit wurde den Ideologen eine Grenze gesetzt.
Und es werden hoffentlich mehr Arbeitnehmer ermutigt es der Klägerin gleichzutun.
Lindblom…wer mir ein solches Schreiben schickt, bekommt es entweder zurück mit der Bitte neu in Hochdeutsch zu verfassen-oder gleich Ablage P.(Papierkorb)
Im übrigen wird dieses Geseire(Gendern) vermtl. das selbe Schicksal teilen als das der „Mengenlehre“. Schwachsinn!
Upsa, das ruft wiedermal die linken Freunde der geistigen Beschränkheit auf den Plan.
Besser Schaum vorm Mund als Schaum statt Hirn im Kopf.
„Muff“ ist der Mief in der Birne …
Muffasa, wenn Sie der Forumstroll sein wollen, ist das Ihr gutes Recht. Ein bisschen Spaß muss sein. Allerdings sollten Sie dann mal ein paar rhetorische Stilmittel einsetzen: Ironie (einschließlich Selbstironie), Sarkasmus, geistreiche Wortspiele und dergleichen. Prollige Pampigkeit und radebrechende Rotzigkeit sind auf Dauer langweilig.
Ich vermute allerdings, dass Sie an intellektueller Insuffizienz leiden und außerstande sind, esprithaltige Pfeile abzuschießen. Googeln Sie mal Herbert Wehner. Der hat sich in seiner Zeit wunderbare Duelle mit seinen Kontrahenten geliefert und Sottisen sonder Zahl zum Besten gegeben. Aber Sie müssten dann wohl vorher erstmal googeln, was Sottisen sind.
Wir sind alle doof geboren worden, nur die Meisten haben wad draus gemacht. Tut mir echt leid für Sie
… Ming Jung, das muss Ihnen nicht leid tun … der Typ lässt erkennen, dass sein Zustand selbstverschuldet ist …
Wirds Dir nicht irgendwann langweilig? ^^
darum heißt es ja: Diskutiere niemals mit einem Linken. Das wäre wie Schachspielen mit einer Taube – Sie besiegt dich durch ihre Dummheit und kackt dir noch aufs Spielfeld
Muffasa
10.06.2026 um 12:36 Uhr
Nein euch Oppas kann ich von morgens bis abends auslachen
Man kann auch daran versterben. Win-Situation für Oppas
Nein euch Oppas kann ich von morgens bis abends auslachen
Gerdolfo, der kleine Linke, versucht zu provozieren 🤣
die kleine faschistische linke zecke sitzt ja auch den ganzen tag zu Hause rum #keinsteuergeldfürlinketrolle
Haben Sie Ihre Pillen heute morgen vergessen oder können Sie nicht anders? Dann würde ich einen guten Psychologen empfehlen. Da wird Ihnen sicher geholfen!!
So muss das sein. Unnötigen Schwachsinn als solchen erkennen, für die eigenen Überzeugungen einstehen, Rückgrat beweisen, sich vor Konsequenzen nicht fürchten und im Zweifel Recht einklagen. Wenn das nur jeder zweite, ach, jeder fünfte machen würde, würden sich sehr viele dieser nervtötenden Themen in Luft auflösen. Aber mitzumachen und die Klappe zu halten ist eben viel bequemer.
Der verantwortliche Behördenleiter sollte die Kosten aus privater Tasche zahlen, wo und wie sonst soll Erkenntnis erwachsen, wenn er doch bisher eindeutig renitent war.
Zudem sollte er wegen erheblichen Mangel an Kompetenz seines Amtes enthoben werden.
Warum sollte der Steuerzahler solche Fehlbesetzungen finanzieren?
nicht jeder (zweite oder fünfte) hat die kraft und den mut, wegen so etwas seine berufliche existenz zu riskieren.
Das ist der Punkt und das ist auch völlig in Ordnung. Aber dann verspielt man meines Erachtens das Recht, sich anschließend darüber zu beschweren.
Machen wir uns nichts vor: Viele derjenigen, die sich im Internet lautstark über solche oder ähnliche Themen empören, bringen im analogen Leben kein Wort heraus. Sie machen mit, passen sich an und tragen damit letztlich selbst ihren Teil zu genau diesen Entwicklungen bei. Genau das ist es, was mich irritiert.
Dasselbe Prinzip:
Im echten Leben schweigt man aus Angst vor möglichen Konsequenzen oder sozialer Ächtung, um dann anonym im Internet zu beklagen, man dürfe angeblich nichts mehr sagen. Dabei verstärken sich die Menschen dort gegenseitig in dieser Angst, bis sie irgendwann selbst daran glauben. So schweigen immer mehr Menschen, der Meinungskorridor verengt sich, und die Bereitschaft zum Widerspruch nimmt ab. Und wer ist schuld?
Mit richtiger medikamentöser Einstellung klappt’s auch mit den Kommentaren! Weiter so!
Hallo Name der Redaktion bekannt (Original) sie wissen aber schon das Dum-Dum Geschosse nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 23) verboten wurden
Dieser Kommentar wirkt ziemlich unreif.
Who cares?
… besonders deswegen, weil Sie Ihren eigenen kommentierten … zum Schießen … und Sie merken es nicht einmal …
Das ganze Land ist auf der Schussfahrt ins angebliche Glück! Und dieser Irrsinn ist nicht mehr auf zu halten!
„Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.“
Das kann man so nicht stehen lassen. Amtssprache ist Deutsch, nicht irgendeine Fantasiesprache
Verstand hat gesiegt! Seltsam, dass sie Gerichts- und Prozesskosten zahlen muss. Danke an den Verein Deutsche Sprache, um der geistig entkernten Sprachverhunzung Paroli zu bieten.
Alf…immer erstaunlich dass viele User hier die Rechtsschutzversicherung-mit Strafrechtsschutz- nicht kennen. Für ein Handvoll $ jährlich. 20 Hamburger mit 15 Cola.
Schon die 1. und 2. „Rechtschreib-Reform“ (die erste musste nach einem Jahr „reformiert“ werden, weil sie dümmlich, fehlerhaft war und totales Chaos auslöste) waren poltisch motivierte Angriffe auf die deutsche Sprache. Weil es kaum Widerstand aus der Bevölkerung gab (sehr wohl von Verlagen, Schriftstellern, Sprachwissenschaftlern, Professoren usw, der allerdings u.a. vom ÖRR totgeschwiegen wurde), folgte mit dem „Gendern“ dann die nächste Stufe, die deutsche Sprache politisch zu instrumentalisiren und zu ruinieren.
Quatsch-Deutsch.
Bravo – eine verdiente Schlappe für die Linksgrüne Verwaltung in Hamburg.
Sie konnten wohl noch nicht alle Richter gegen solche mit entsprechender „Gesinnung“ austauschen in Hamburg.
Mit was für Fanatikern sind solche einstmals ehrwürdigen Institutionen mittlerweile durchsetzt. Da gehört ja nicht nur die Vorgesetzte der hier in ihrer beruflichen und sozialen Existenz bedrohten langjährigen Mitarbeiterin? Das müsste vielmehr thematisiert werden. Für beknackte Satzzeichen greift man zu solchen Maßnahmen. Die Personalstelle, die nächsten Vorgesetzten und auch der Personalrat tragen den Wahnsinn offensichtlich mit.
Der Artikel suggeriert leider, dass das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Kündigung aufgrund des Zwangs zum Gendern aussprach. Dem ist leider nicht so. Das Gericht entschied, dass die Diplom-Chemikerin nicht ermächtigt war die Strahlenschutzanweisung zu ändern, somit der Aufforderung zum Gendern die Grundlage fehlte und dadurch die Kündigung unwirksam ist.
Gratulation!
Ich meine, für unser Land ist es der einzig richtige und wichtige Weg, diesem übergriffigem Staat und dem mit Absicht herbeigeführtem Irrsinn (den nun wirklich Jeder erkennen kann) entgegenzutreten: Ruhig, besonnen, mit der Justiz und mit allen Mitteln, die uns die Gesetze hergeben. Eben nicht ins Chaos abzugleiten, um am Ende einen wirklich totalitären (KI-)Staat zu erhalten!
Das mag manch einem Kult-Anhänger nicht passen, aber dann tanzt halt um Euren Benben und macht es in Eurem Kreis und lasst uns in Ruhe(!), das ist meine Meinung!
Wir sind nicht Eure Skl*aven, über die Ihr immer wieder nach Belieben Euren Schöpfungsmythos ausschütten könnt! Die Zeiten sollten doch wohl jetzt endgültig vorbei sein!