Belgien
Urteil zu „Hassrede“: Bereits wahre Tatsachen zu verbreiten, ist kriminell, wenn dies Hass schürt
Ein belgisches Gericht verurteilt den Aktivisten van Langenhove wegen „Hassrede“ – mit einer brisanten Begründung: Seine kritischen Aussagen zur Migration seien faktisch korrekt, änderten aber nichts an seiner „kriminellen Absicht“, damit Hass zu schüren.
Der belgische Aktivist und ehemalige Politiker Dries van Langenhove wurde von einem belgischen Gericht wegen angeblicher „Hassrede“ verurteilt. Die Entscheidung ist brisant, denn das Gericht liefert eine widersprüchliche Begründung für sein Urteil: Obwohl seine Rede auf wissenschaftlichen Fakten und belegbaren Zahlen basierte, reiche seine allgemeine Abneigung gegenüber einer geschützten Gruppe aus, um ihn nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz in zwei Punkten schuldig zu sprechen.
Der Auslöser für den Gerichtsprozess liegt schon Jahre zurück und dreht sich um eine öffentliche Veranstaltung, die der Flame abhielt: Langenhove hielt im Februar 2024 eine zweistündige Vorlesung in einer Aula einer katholischen Universität im belgischen Löwen. Darin kritisierte Langenhove die Masseneinwanderung und die mit ihr einhergehende Wohnungsnot, sinkende Bildungsstandards und Gruppenunterschiede. Dabei stützte er sich auf offizielle Statistiken, veröffentlichte Studien und wissenschaftliche Daten, etwa zur Überrepräsentation bestimmter Gruppen bei Kriminalität.
Werbung
Daraufhin klagten die KU Leuven selbst sowie die belgische regierungsfinanzierte Einrichtung UNIA gegen Langenhove. Beide Institutionen warfen ihm vor, rassistische Aussagen gemacht und zu Hass und Rassismus angestiftet zu haben. Dabei stützten sie sich auf das Anti-Rassismus-Gesetz aus dem Jahr 1981.
Seitdem zieht sich der Prozess, der Langenhove nach eigener Aussage bereits rund 420.000 Euro kostete. Am Dienstag war es dann endlich so weit, und das Gericht verlas das Urteil. Es sprach Langenhove schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Einer Haftstrafe ist er lediglich aufgrund einer technischen Besonderheit entgangen. Langenhove wurde in insgesamt zwei von drei Anklagepunkten für schuldig befunden: Anstiftung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgrund von Nationalität, Hautfarbe oder Herkunft sowie Verbreitung von Ideen, die auf rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen.
Werbung
Die Begründung des Gerichts wirkt dabei ernüchternd. Es reiche bereits aus, eine allgemeine Haltung der Abneigung gegenüber einer geschützten Gruppe zu fördern; dafür sei nicht einmal ein direkter Aufruf zu konkreter Gewalt nötig.
Lesen Sie auch:
Bundesregierung
Neues Gesetzesvorhaben: Lkw- und Busfahrerprüfung künftig auf Arabisch und Russisch möglich
Die Bundesregierung will die Prüfung zum Lkw- oder Busfahrer vereinfachen und nun auch Arabisch und Russisch als Sprache anbieten. Damit sollen schneller ausländische Fachkräfte angeworben werden.Ungarns Widerstand: Auch Péter Magyar beugt sich von der Leyens Diktat nicht
Es bleibt beim „Hungary First“: Von der Leyens „Liebling“ Péter Magyar entpuppt sich nicht als das, was sich die Brüsseler Bürokraten von ihm erhofft hatten. Schon jetzt leidet das Verhältnis zwischen dem frisch gewählten Regierungschef und der Kommission.Wörtlich heißt es in dem Urteil, das belgische Medien und Langenhove selbst zitierten: „Selbst wenn alle Aussagen Van Langenhoves auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, ändert das nichts an der kriminellen Absicht. Van Langenhove wird nicht der Verbreitung falscher Informationen beschuldigt. Ihm wird vorgeworfen, Fakten so dargestellt zu haben, dass sie Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der im Antirassismusgesetz geschützten Merkmale schüren.“
Langenhove habe zudem die Botschaft vermittelt, dass „ein Großteil der gesellschaftlichen Probleme auf Superdiversität und Multikulturalismus zurückzuführen“ sei. Klar ist jedoch: Keine der Sachen, die er angesprochen hatte, war faktisch falsch oder rief zur Gewalt auf.
Werbung
Die Klage stößt unter Konservativen und Rechtswissenschaftlern auf massive Kritik. So warnt der emeritierte Professor der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Gent gegenüber Doorbraak: „Dieses Urteil ist ein winziger Schritt hin zu einer totalitären Gesellschaft“. Auch Elon Musk schaltete sich in die Debatte ein und machte auf das Urteil gegen Langenhove aufmerksam.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
„Dieses Urteil ist ein winziger Schritt hin zu einer totalitären Gesellschaft“
Falsch. ein solches Urteil ist allein in einer totalitären Gesellschaft möglich.
Das ist richtig.
Und deswegen müssen wir dafür sorgen dass wir keine totalitäre Gesellschaft haben und daher müssen erstmal alle Linken weg und zwar komplett und sehr nachhaltig. Dann muss der ÖRR weg um mit deren Lügen Schluss zu machen. Dann sind wir der Freiheit schon näher.
Sehr richtig! Genauso ist es. 10000 Daumen hoch für diese geniale Analyse.
Erschreckend ist, dass die Aufzählung von Tatsachen jetzt als rassistisch gilt.
Und dazu noch schlimmer, dass die hier hereingeholten und massenhaft hereingebetenen als „geschützte Gruppe“ mit höheren Rechten gelten und wir, das deutsche Volk, quasi ausgetauscht werden und nur noch Spielmasse der Mächtigen sind, die sich damit ihr überhöhtes, ja zu oft überwucherndes Einkommen sichern wollen. Ich könnte ko…..
Ah, ein „Rico von der AFD“ mal wieder als „Agent Provocateur“ unterwegs.
Leute, fallt doch nicht auf solche Kommentare rein.
Elban, findet ihr euch schon gegenseitig peinlich?
Das wäre der erste Schritt zur Besserung.
Nicht nur die Linken – auch die Grünen. Wobei die Unterschiede marginal sind.
„Wir müssen alle Andersdenkenden loswerden, damit wir frei sind“, ist auch so eine Aussage, bei der sich die Demokratie kurz hinsetzt und eine Zigarette raucht.
Wer politische Gegner „komplett und nachhaltig“ entfernen will, kämpft nicht gegen Totalitarismus, sondern er bewirbt ihn in einem anderen Anstrich.
Und dieses ewige Freiheitsgeschwafel, direkt gefolgt von Zensur-, Säuberungs- und Abschaffungsfantasien, ist eine beeindruckende Form von geistigem Rückwärtssalto.
PS: Ich bin trotzdem hin- und hergerissen bei der Frage, ob das nicht doch Realsatire ist. Kann ein erwachsener Mensch, der der Rechtschreibung mächtig ist, so etwas wirklich ernsthaft behaupten?
das Urteil ist genau deshalb totalitär, weil es die Wahrheit nicht mehr als ausreichenden Schutz anerkennt.
Wenn selbst statistisch belegte Fakten zur Kriminalität, Integration oder demografischen Entwicklung strafbar werden, sobald sie „Hass schüren“ oder ein „Wir-gegen-Sie-Denken“ fördern könnten, dann wird nicht mehr die Lüge bestraft – sondern die unangenehme Wahrheit.
Das Schaffen von Rechtsunsicherheit ist das Kernproblem: Niemand kann im Voraus sicher wissen, ab wann eine wahre Aussage plötzlich „Hass“ ist. Das ist die klassische Definition eines Gedankenverbrechens. Man muss ständig raten, wie ein Richter oder Staatsanwalt die emotionale Wirkung einer Aussage bewertet.
Hinzu kommt der Missbrauch des Begriffs Menschenwürde: Ursprünglich sollte er extreme Erniedrigung (Folter, Lager, etc.) verhindern. Heute wird er von Linken inflationär benutzt, um unliebsame Meinungen zu kriminalisieren. Eine hässliche Nase ist keine gesellschaftliche Realität mit Millionen Betroffenen/1
Geh doch mal an die frische Luft, damit dein Kopf FREI wird.
Apophis, wieso beleidigen Sie mich?
Ach komm, Atlas. Das ist doch keine Beleidigung. Stell dir doch einfach mal nen „dämlichen Vogel“ vor. Das ist lustig und erheiternd, hm?
Masseneinwanderung und ihre Folgen schon.
Dass der Beschuldigte über Jahre 42.000 € zahlen musste, nur weil er wahre Dinge gesagt hat, zeigt zusätzlich die abschreckende Wirkung: Wer kritisiert, riskiert finanzielle und existenzielle Vernichtung.
Das ist kein Rechtsstaat mehr, das ist ideologische Herrschaft durch unklare Gesetze./2
Wenn ich mir schon die Mühe mache , kannst du dämlicher Vogel es dir auch 2mal durchlesen , obwohl ich bezweifle das du es verstehst…
Die Aufregung kann ich durchaus verstehen. Aber „totalitäre Gesellschaft“ ist hier schon ein sehr großer Vergleich.
Auch wahre Tatsachen können rechtswidrig sein, wenn sie gezielt zur Entwürdigung, Einschüchterung oder Hetze eingesetzt werden, etwa bei Volksverhetzung, Doxxing oder bewusstem Prangerverhalten. Das kennt jedes Rechtsstaatssystem. Nicht jede wahre Aussage ist automatisch legitim, genauso wie Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass jede Form der Veröffentlichung folgenlos bleibt.
In einem totalitären Staat kann der Staat einfach machen, was er will. In einem Rechtsstaat wird dagegen vor Gericht darüber gestritten, wo die Grenze liegt. Genau das passiert hier ja gerade.
Man kann das Urteil zu streng finden. Finde ich persönlich auch. Aber daraus sofort „Totalitarismus“ zu machen, ist populistische Empörung in Reinform. Damit überzeugt man niemanden.
Du tust so, als würde die bloße Existenz von Gerichten das Problem lösen – tut sie aber nicht. Auch rechtlich erfolgende Einschränkungen können inhaltlich zu weit gehen.
Wenn sogar wahre Aussagen sanktioniert werden können, wird die Grenze für erlaubte Meinungsäußerung unklar. Genau das erzeugt Selbstzensur – nicht aus Schuld, sondern aus Angst.
Das ist kein Totalitarismus im klassischen Sinn, aber die Wirkung kann ähnlich sein: Bestimmte Positionen verschwinden aus dem öffentlichen Diskurs.
Der Punkt ist also nicht „Gerichte vs. Willkür“, sondern:
Wie eng wird der Meinungskorridor – und wer definiert ihn?
Einschüchterung der freien Meinungsäußerung durch die Politik und Justiz ist Totalitarismus.
Antwort an Atlas.
Ich war nicht bei der Rede dabei. In einem deutschen Kommentar zu § 130 StGB ist aber zu lesen:
„Nicht tatbestandsmäßig ist eine wahrheitsgemäße Berichterstattung, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolgt und geeignet ist, ein feindseliges Klima gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu schaffen (z. B. Bericht über Ausländeranteil bei der Kriminalität). Etwas anderes gilt aber, wenn sie durch einseitige Verzerrungen und wahrheitswidrige Verfälschungen auf eine Stimmungsmache abzielt, bei Äußerungen, die auf das Schüren von Hass angelegt und als scheinbar sachliche Enthüllungen verbrämt sind […].“
Es für strafbar halten, daß „Fakten so dargestellt werden, daß sie Haß schüren“ halte ich nun wirklich für grenzwertig. Es liegt keine Herabwürdigung in der (einfachen) Benennung einer für jeden offensichtlichen Tatsache. Das zu tun mag nicht nett sein, es mag charakterlos sein, aber strafbar (!)?
An Atlas (Fortsetzung)
Beim belgischen Gesetz scheint es nur auf die Absicht des „Täters“ anzukommen, auf sonst nichts. Das „Äußere der Tat“ selbst ist nicht inkriminiert. Natürlich muß es im Recht auch immer auf die Absicht ankommen, im deutschen Recht spielt das z. B. eine Rolle bei der Entscheidung ob Mord oder Totschlag vorliegt. Da geht es aber um die Tötung eines Menschen, was an sich ein Übel ist.
Wenn Gerichte allein anhand der unterstellten Absicht – so scheint es hier zu sein – entscheiden, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, dann hat das auch für mich schon Ansätzes von Totalitarismus.
Erwachsene Menschen müssen Tatsachen aushalten und müssen selbst dafür verantwortlich sein und bleiben, wie sie auf Tatsachen reagieren.
Umgekehrtes Vorzeichen, Diskussion in der Moralphilosophie: Darf man einen unschuldigen Menschen einem Mob zu Lynchen übergeben, wenn größeres Übel dadurch verhindert würde?
Der eigentliche Kernkonflikt liegt weniger in einem Gegensatz von „Gerichte vs. Willkür“, sondern vielmehr in der sorgfältigen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten sowie der Menschenwürde andererseits. In solchen Fällen tritt der Wahrheitsgehalt einer Aussage oft in den Hintergrund und das durchaus zu Recht.
Denn selbst wenn eine Aussage objektiv zutreffend wäre, etwa wenn jemand tatsächlich eine auffällige oder als unvorteilhaft empfundene Nase hätte oder im Extremfall gar keine Nase (objektiv feststellbar), rechtfertigt dies nicht automatisch öffentliche Benennung und damit Herabwürdigung oder Verächtlichmachung. Auch hierfür kann rechtlich eine Sanktion erfolgen.
Der gesellschaftliche Meinungskorridor verengt sich nicht zuletzt dadurch, dass Menschen zunehmend schweigen. Und wer sich heute bereits eher zurückhält, hätte in früheren Zeiten unter Umständen noch deutlich größere Hürden und Risiken für freie Äußerung erlebt.
Ach Gottchen, Jürgen, was soll das bitte für eine Einschüchterung sein? Menschen (beispielsweise Apollo-Leser), die bei dem kleinsten gesellschaftlichen Widerspruch oder rechtlicher Sanktion zusammenbrechen wie ein billiger IKEA-Klappstuhl und sich dann ins Internet flüchten, um dort anonym über das ach so ungerechte und schwere Leben zu jammern, sind wirklich kein guter Maßstab dafür, ob der Staat effektiv einschüchtert oder nicht.
Ich kenne die Äußerungen von Van Langenhove nicht und auch nicht, was konkret Anlass für dieses Urteil war. Zuerst empörte mich zu lesen, dass jemand, der die Wahrheit ausspricht, deswegen verurteilt wird. Jedoch geraten wir hier an die Grenzen von Wahrheit und in einen philosophischen Bereich, der Wahrheit relativ betrachtet und Wahrheit in Frage stellt. Ich denke da an Ernst Bioch, der schrieb, dass es Lüge sei, wenn ein Träumender im Traum sagt „es regnet“, auch wenn der Traum durch fallenden Regen ausgelöst wurde.
Und hier kommen wir an die Grenze von Wahrnehmung, Bewusstsein, Lüge und Wahrheit. Das Urteil des belgischen Gerichts hinterlässt bei mir ein zwiespältes Gefühl. Einerseits soll Hetzrede, selbst wenn sie Wahres zu ihrem Kern macht, untersagt werden, andererseits stellt sich die Frage, ob Wahrheit Hetze ist, wenn sie dafür missbraucht wird, Menschen zu verunglimpfen. Eine einfache Antwort gibt es hier m. M. nicht.
Wie gesagt, ich kenne Van Langenhove und seine Reden nicht. Wenn er jedoch Wahres dafür missbraucht, verallgemeinernd gegen bestimmte Menschengruppen aufzuwiegeln, ist das verurteilenswert. Wenn er aber einfach Wahrheit ausspricht, ohne daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen, dann dürfte keine Verurteilung rechtmäßig sein. Das bloße Veröffentlichen einer Statistik ist unproblematisch. Die Interpretation kann es aber schon sein.
Soviel Quatschkommentar am frühen Morgen ertrage ich nicht.
Das Urteil und seine Begründung IST TOTALITÄR!!
Für diese Erkenntnis muss Niemand überzeugt werden, es ist offensichtlich.
@Walter Wissenbach
Das macht dieser „Teilnehmer“ sowieso.
Ich bin überzeugt davon, dass er anonyme Meldungen raushaut wie Kirschkernspucken.
@atlas
Wenn Sie selbst nicht erkennen, was an diesem Urteil totalitär ist, ist jede weitere Diskussion mit Ihnen komplett überflüssig, da Sie offensichtlich nicht des Denkens fähig sind.
Ihr zwangskollektivistisches „uns“ können Sie sich sparen.
Nein, @Atlas, das kann Gerald nicht. Denn auch wenn er nur Wahres antworten würde, könnten Sie ihn – nach belgischer Logik jedenfalls – wegen Volksverhetzung anzeigen. Dagegen hilft nur noch Schweigen.
Meine Begründung findest du in deinem Wesen… such such!
Schade, da hat er (w/d) bei Ihnen sein Ziel ohne jeglichen Aufwand erreicht.
„Wenn Sie selbst nicht erkennen, was an diesem Urteil totalitär ist, ist jede weitere Diskussion mit Ihnen komplett überflüssig, da Sie offensichtlich nicht des Denkens fähig sind.“
Sagt der „radikale Demokrat“, der nicht in der Lage ist, einfache Begründungen zu liefern und somit keine sachliche Diskussion führen kann, und der stattdessen lieber andere ausgrenzt und diffamiert, indem er ihnen pauschal abspricht, überhaupt denken zu können.
„Radikaler Demokrat“? Nein, „Vorzeigedemokrat“!
Gott, ist das peinlich.
Werter Gerald, ich bedanke mich für Ihre äußerst unaufgeregte Antwort und freue mich, dass Sie Ihre Meinung mit uns teilen. Gerne können Sie nun auch begründen, wieso dieses Urteil angeblich totalitär ist. Vielen Dank!
„Nein, @Atlas, das kann Gerald nicht. Denn auch wenn er nur Wahres antworten würde, könnten Sie ihn – nach belgischer Logik jedenfalls – wegen Volksverhetzung anzeigen. Dagegen hilft nur noch Schweigen.“
Es gibt belgische Schokolade und einen belgischen Rechtsstaat. Aber meines Wissens keine belgische Logik, denn die ist universell, was ausdrücklich nicht bedeutet, dass sie bei jedem vorhanden ist.
Bei dem Versuch zu begründen, warum dieses Urteil totalitär ist, wüsste ich nicht, weshalb er sich gleichzeitig der Volksverhetzung schuldig machen sollte. Und falls doch, dann war die Begründung ohnehin schwach.
Ja, er sollte am besten schweigen und Philosoph bleiben.
„Das macht dieser „Teilnehmer“ sowieso.
Ich bin überzeugt davon, dass er anonyme Meldungen raushaut wie Kirschkernspucken.“
Hey, Kirschkernspucker, hau jetzt mal deine Begründung raus, so wie ich doch freundlich darum bat. Oder kommt da wieder mal nix?
Atlas,
das Urteil ist genau deshalb totalitär, weil es die Wahrheit nicht mehr als ausreichenden Schutz anerkennt.
Wenn selbst statistisch belegte Fakten zur Kriminalität, Integration oder demografischen Entwicklung strafbar werden, sobald sie „Hass schüren“ oder ein „Wir-gegen-Sie-Denken“ fördern könnten, dann wird nicht mehr die Lüge bestraft – sondern die unangenehme Wahrheit.
Das Schaffen von Rechtsunsicherheit ist das Kernproblem: Niemand kann im Voraus sicher wissen, ab wann eine wahre Aussage plötzlich „Hass“ ist. Das ist die klassische Definition eines Gedankenverbrechens. Man muss ständig raten, wie ein Richter oder Staatsanwalt die emotionale Wirkung einer Aussage bewertet.
Hinzu kommt der Missbrauch des Begriffs Menschenwürde: Ursprünglich sollte er extreme Erniedrigung (Folter, Lager, etc.) verhindern. Heute wird er von Linken inflationär benutzt, um unliebsame Meinungen zu kriminalisieren. Eine hässliche Nase ist keine gesellschaftliche Realität mit Millionen Betroffenen/1
Masseneinwanderung und ihre Folgen schon.
Dass der Beschuldigte über Jahre 42.000 € zahlen musste, nur weil er wahre Dinge gesagt hat, zeigt zusätzlich die abschreckende Wirkung: Wer kritisiert, riskiert finanzielle und existenzielle Vernichtung.
Das ist kein Rechtsstaat mehr, das ist ideologische Herrschaft durch unklare Gesetze. /2
Sie sollten sich mal wie die meisten anderen auch das Gesamtbild und die allgemeine Tendenzen anschauen und nicht nur Fokussiert den Einzelvorgang .
Dann würden auch sie mal verstehen was die Kommentatoren meinen und wo die Reis hingeht !
Mündige Staatsbürger können nie kritisch genug den Mächtigen gegenüber sein und sollte immer auch das Gestern Heute und Morgen im Auge behalten .
@Gerald B
Ist mir schon klar dass unser Hauseigener Verfassungsschutz Kommentator eigentlich hier nur die Leute aus der Reserve locken will .
@Atlas
So, es ist gut jetzt, du hast deinen Auftritt gehabt.
Wiedermal ohne Applaus, nur Buhrufe kassiert.
Der Vorhang fällt und du bist entlassen.
Such dir ein anderes Theater.
@ der „neue“ Atlas wird zum „alten“ Atlas. Wir sollten @pandu um Hilfe bitten. Ist ja fast wie Dr.Jekyll und Mr. Hyde.
Das weiß der doch, der tut nur so denkbehindert.
@Atlas
Hey wir reden hier gerade über dich und nicht mit dir .
Was mischt du dich da ein ? 😁🙄 hat Vati dir nie gesagt das wenn erwachsene sich unterhalten du mal schweigen sollst oder nur reden wenn du gefragt wirst ? 😎😊👍
@atlas
das war für alle User, die Ihre Äußerungen vom Vortag hier gelesen haben.
I
Ladies, ich will euch bei eurem stutenbissigen Gossip nicht stören, aber wäre es wirklich zu viel verlangt, wenn ihr euch ausnahmsweise mal auf den Inhalt konzentrieren würdet?
Was hat meine Person mit dieser Diskussion zu tun? Wisst ihr selber nicht.
„der „neue“ Atlas wird zum „alten“ Atlas“
Scheiße, Jürgen, da muss ich dir mal recht geben.
Hat ja nicht lange gedauert.
Ich muss mich also wieder resetten.
Danke für den Hinweis.
#Atlas: Tut mir leid, ich sehe das hier genau andersherum als Sie. Es ist für mich der Versuch, den Faktenberichter zu vernichten. – Ihre Aussage: „Auch wahre Tatsachen können rechtswidrig sein, wenn sie gezielt zur Entwürdigung, Einschüchterung oder Hetze eingesetzt werden…“ Bitte bringen Sie mal konkrete Beispiele. Ich will versuchen Sie zu verstehen. Sehe Sie aber leider als genauso linken Vogel, der sich hinter seiner, sich selbst belügenden und bequemen SPD-linksgrünen Ideologie versteckt.
Da komt dein leider von der Wand-zur-Tapete-denken wieder durch Atlas. Weiter reicht es einfach nicht !
Wenn man vor Gericht ernsthaft über das Urteil „gestritten“ hätte , dann hätte das Urteil anders ausfallen müssen!
Denn die Folgen für weitere Urteile sind absehbar und das wird auch den Richtern klar sein.
Da ist der totalitäre Vergleich zumindest nicht ganz unbegründet.
Das bedeutet, wenn dich jemand bestiehlt, und dieser jemand gehört einer schützenswerte Gruppe zu, zum Beispiel Migrant, dann darf man ihn nicht als Dieb bezeichnen sinst geht man vllt in den Knast.
Kann man dann noch ausdehnen auf Klingenakrobatik.
Und wie lange dauert es dann noch, bis der Polizei verboten wird, Kriminalstatistiken auf Realdaten protokollieren? Ist ja dann auch Hass und Hetze gegen Kriminelle. Heute in Belgien, morgen hier.
Wer die Wahrheit und Tatsachen ausspricht, schürt jetzt „Hass“ und ist kriminell.
Es ist nur noch die Sprache der Diktatur erlaubt. Der ÖRR berichtet dann über die „Tatsachen“ der Regierung.
Vorwärts immer, rückwärts nimmer!
Die Visionen von „1984“ und die Errichtung des „MiniWahr“, des „Ministeriums für Wahrheit“, rückt nicht nur immer näher: Es ist schon voll bei der Arbeit.
Ja und mit dieser Begründung kann man Alle wegen Allem verurteilen. Ein perfekter Maulkorb und es zeigt die heilige Kuh der UNO, die Migration. Nichts, aber auch gar nichts, darf in dieser Sache auch nur hinterfragt werden!
Die Wahrheit zu sagen, bedeutet, die Realität zu schildern.
Wenn es in Menschen Hass erzeugt, die geschilderte Realität zu benennen, dann sind die schuld, welche eine solche Realität politisch erzeugt haben bzw. nichts dagegen tun, diese Realität durch eine zu ersetzen, welche in den Menschen positive Gefühle erzeugt.
Es muss natürlich heißen: „…nichts daFÜR tun, diese Realität durch eine zu ersetzen, welche in den Menschen positive Gefühle erzeugt“.
Ich bitte um Entschuldigung.
Dieses Urteil bestätigt, dass es strafbewährt ist, Fakten auszusprechen, die Minderheiten betreffen. Diese Fakten hat der Bürger für sich zu behalten. Das ist dann keine Meinungsfreiheit, sondern exakt totalitäres Agieren.
Ich empfehle, die neue Enzyklika Magnifica Humanitas von Papst Leo XIV. aufmerksam zu lesen. Dort heißt es in Satz 83: „Doch wir dürfen die Hoffnung nicht verlieren. Ich lade alle ein, über wirksamere Formen der Zusammenarbeit und über internationale Institutionen nachzudenken, die das globale Gemeinwohl bewahren können, ohne die legitime Vielfalt der Völker und Staaten aufzuheben. Denn die Förderung des Gemeinwohls kann niemals losgelöst werden von der Achtung des Rechts der Völker, zu existieren, ihre Identität zu bewahren und ihren je eigenen Beitrag für die Familie der Nationen zu leisten. [84] Jeder Versuch oder jedes Vorhaben, eine Nation auszulöschen oder zu unterwerfen, ist zutiefst unmoralisch und daher inakzeptabel.“ Aber vermutlich wird jetzt auch der Papst der Hassrede bezichtigt???
Das geschilderte Urteil zeigt, dass Antidiskriminierungsvorgaben von staatlichen Stellen missbraucht werden, um Diskurse zu kriminalisieren. Wenn das nicht geändert wird, sind von den Machthabern unerwünschte Debatten nicht mehr möglich. Damit steht der Erhalt der Demokratie auf dem Spiel.
Weiß jemand, ob der Herr in Berufung gehen kann und ob er das tut? In diesem und in dem bei der JF stand nichts dazu da.
„Der Politiker war bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal anwesend. Sein Anwalt kündigte nach Angaben unmittelbar an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.“ Quelle:
https://unzensuriert.at/333016-verrueckt-ein-jahr-haft-fuer-aussprechen-von-amtlichen-zahlen-zur-einwanderung/
Tja, wenn Regierungskritik kriminalisiert wird, dann weiß man wo man lebt!
Wann platzt der Kochtopf?
Wenn das Geld „alle“ ist, vorher nicht. Und dann tanzen die Goldstücke.
Dieses Urteil ist die definitive Abschaffung der Meinungsfreiheit.
Wenn noch nicht mal unstreitige Tatsachen geäußert werden dürfen (wenn das den Herrschenden nicht passt), dann bleibt nichts Wesentliches mehr der Meinungsfreiheit.
Das ist der tatsächliche Beginn des postfaktischen Zeitalters, wie das linke Lager es z.B. der Trumpadministration vorgeworfen hat. Erst negiert man die Fakten mithilfe von sogenannten „Wissenschaftlern“ und wenn das auch nicht mehr hilft, weil die Wahrheit unübersehbar geworden ist, verbietet man selbige ganz einfach. Das erinnert mich persönlich an den Roman „1984“. Dessen Protagonist arbeitete im Ministerium für Wahrheit und sein Job war es Pressemeldungen zu fälschen.
Multikulturalismus und Demokratie schließen sich eben gegenseitig aus.
Ein winziger Schritt in die totalitäre Gesellschaft und wird damit zum Normalen gemacht. So stark ist die Demokratie schon bedroht. Europaweit.
Belgien ist Deutschland nur zeitlich ein bißchen voraus. 1 Jahr vielleicht? Oder 5 Jahre?
Gab es in D nicht schon eine Verurteilung für das Posten des Fotos von HItler mit dem Großmufti von Jerusalem?
Das bedeutet: Wenn „Nichtmigranten“ Migranten kritisieren, werden sie verurteilt!
… es steht ALLES genau so im Global Compact On Migration, der einzige Ausweg: Austritt aus der UNO & WHO!
Nur noch eine Frage der Zeit, bis ein Opfer von migrantischer Gewalt diese nicht mehr benennen darf, ohne selber verurteilt zu werden.
Man kann nichr verhindern, dass die Menschen die Realität wahrnehmen, aber man kann verhindern, dass die Menschen die Missstände public machen
Darum das sogenannte „Hasssprechgesetz“ in Belgien. Darum Meldestellen bei uns…etc….
Die politischen Eliten haben auf fast allen Ebenen enormen Schaden angerichtet. Jetzt versuchen sie durch Scheindemokratie die Bürger am Ausleben von Meinungsfreiheit und Demokratie zu hindern, indem sie das kriminalisieren.
Darum auch due Brandmauer zur AfD.
Sie wissen, welche Schuld an ihnen klebt. Schuld gegenüber der eigenen Bevölkerung
Ist das Urteil rechtskräftig und alle Instanzen druch?
Vor der französischen Revolution haben die Bürger nur mit dem Aussprechen der Wahrheit auch Hass geschürt. Die Folgen kennen wir alle. So etwas muss im Jahre 2026 in Europa unbedingt vermieden werden. Man stelle sich vor, die Obrigkeit würde mit Mistgabeln aus dem Parlament und den Amtsstuben gejagt.
Angekommen in 1984. Zeit, die Sachen zu packen. Bärbel Bohley hatte ganz recht. Besser wird’s nicht. BTW, einfach mal einen Tag Urlaub in Brüssel machen und schauen, was da so abgeht.
Und hier sieht man, was solcher Hass anrichten kann! (Ironie aus)
https://www.bild.de/news/ausland/in-der-schweiz-mann-sticht-am-bahnhof-auf-passanten-ein-6a1800c161be973b7ac9fa08
„Derzeit läuft ein großer Polizeieinsatz am Bahnhof Winterthur. Wie unter anderem die Zeitung „Blick“ berichtet, hat dort ein Mann mehrere Personen mit einem Messer attackiert. Laut Augenzeugen habe er dabei „Allahu Akbar“ gerufen.
Der Vorfall ereignete sich offenbar am Donnerstagmorgen kurz vor 8.30 Uhr. Zeugen berichten der Zeitung, dass die Polizei eine Absperrung von etwa 100 Metern errichtet habe. Überall seien Einsatzkräfte zu sehen. Übereinstimmend werde von den Augenzeugen berichtet, dass ein Mann mehrere Personen mit einem Messer attackierte. Ein Video soll zudem zeigen, wie der mutmaßliche Täter aus der Bahnhofshalle in Winterthur (Schweiz) rennt und dabei „Allahu Akbar“ ruft.
Offenbar wurden mehrere Personen verletzt. In unmittelbarer Nähe sollen sich auch Kinder befunden haben.“
Überall sind die Mullahs auf dem Vormarsch……zum kot….
Pssst, ja nicht aussprechen, könnte zum Hass aufwiegeln, dabei lieben wir doch unsere Messerkünstler!
Wer es immer noch nicht begriffen hat, auf welchem Weg wir, bzw. die EUdSSR befindet:
§ 106 StGB der DDR: Staatsfeindliche Hetze. (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Jeder Nachrichten-,Pressesprecher braucht nun einen Anwalt an seiner Seite?
Nichts hat mit nichts irgendwas zu tun! Gehen Sie bitte weiter, es gibt hier nichts zu sehen!!! 🙂
Polizeiberichte sind ab sofort ebenfalls „Hassrede“.