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Extremismus

Verfassungsschutz löst Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ auf

Ein Prozessbevollmächtigter des Bundesamtes für Verfassungsschutz nennt den Phänomenbereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates „aufgelöst“. Dennoch sollen die betroffenen Personen weiterhin bearbeitet werden.

Hans-Georg Maaßen wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist gespeichert, Nancy Faeser war in dieser Zeit Bundesinnenministerin – hier im Januar 2026 bei der Corona-Enquete-Kommission des Bundestags. (IMAGO/Mike Schmidt)

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Laut einem Schriftsatz des Rechtsanwalts Wolfgang Roth ist der Phänomenbereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates „inzwischen aufgelöst“. Roth vertritt das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf eine Klage von Hans-Georg Maaßen als Prozessbevollmächtigter und verwendete die Formulierung in seiner Korrespondenz mit Maaßen und dem Gericht.

Bislang ist die Delegitimierung des Staates einer von sechs Phänomenbereichen des Extremismus, die die Behörde beobachtet. Hans-Georg Maaßen wird jedoch einem anderen Bereich, nämlich dem Rechtsextremismus, zugeordnet. Das Amt, das ihn heute als Extremisten führt und beobachtet, leitete das frühere Mitglied von CDU und Werteunion von 2012 bis 2018.

Als Grund für die Auflösung führt Roth für den Verfassungsschutz an, der Bereich habe „aufgrund der Entwicklungen nach seiner Einführung im Jahr 2021 an Bedeutung verloren“. „Mit der Frage der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit dieser Kategorisierung“ stehe das jedoch nicht in Zusammenhang, schreibt der Jurist in dem auf den 9. Februar 2026 datierten Schriftsatz.

Gegenüber dem Cicero wollte das Bundesamt die Auflösung weder bestätigen noch dementieren. Stattdessen erklärte der Verfassungsschutz, das „Personenpotenzial im Bereich ,Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘“ werde weiterhin bearbeitet. Das könnte jedoch auch im Rahmen anderer Phänomenbereiche stattfinden; das Bundesamt erteilte dazu keine Auskunft. Für abschließende Gewissheit über die Restrukturierung muss also wohl der nächste Jahresbericht des Verfassungsschutzes abgewartet werden.

Schon im September 2025 erfuhr die dpa aus Sicherheitskreisen von der abnehmenden Bedeutung der Kategorie. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen kündigte offiziell an, den Phänomenbereich ab 2026 nicht mehr zu nutzen. Auf der Onlinepräsenz Sachsens wird der Bereich allerdings – ebenso wie im Bund – weiterhin besprochen.

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Aus einer Abschaffung der Kategorie folge aber „nicht automatisch“, dass man die betroffenen Personen „nicht mehr im Blick“ habe. Vielmehr sei deren Beobachtung „weiterhin erforderlich“, meinte schon damals eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. In Sachen Verfassungsschutz hat der Bund die „ausschließliche Gesetzgebung“ über die Zusammenarbeit mit den Ländern und kann diesen gewisse Vorgaben machen.

Unter dem Label „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fassten die Verfassungsschutzämter ab April 2021 vor allem vielfältige Kritiker von Corona-Maßnahmen zusammen. Sie konnten keiner der vier klassischen Kategorien zugeordnet werden – Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Ausländerextremismus beziehungsweise, in neueren Publikationen, „auslandsbezogener Extremismus“. Andererseits waren sie dem Milieu der Reichsbürger und Selbstverwalter nicht hinreichend ähnlich. Diese Szene, die laut Verfassungsschutz teilweise große Überschneidungen mit dem Rechtsextremismus aufweist, wird schon seit einigen Jahren gesondert in den Verfassungsschutzberichten besprochen.

Der Begriff der VS-relevanten Delegitimierung stützt sich jedoch auf eine überaus schwammige Definition. Laut Verfassungsschutz geht es um Personen, die „wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft oder die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren.“ (sic!)

Zur Illustration der extremistischen Richtung verwendet das Bundesamt auf seiner Webseite Fotos von Schildern mit den Aufschriften „Diese Politik vernichtet uns alle“ und „Coronagate, Pharmagate, Merkelgate, Billgate“. Staatliche Corona-Maßnahmen dienten „als Vorwand und Hebel, um die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung als solche zu bekämpfen.“

Dem „Delegitimierungsspektrum“ rechnet der Verfassungsschutz 1.500 Personen zu – jeweils ein Bruchteil der amtlich erfassten Islamisten, Rechtsextremisten und Linksextremisten. Jeder sechste Delegitimierer sei 2024 gewaltorientiert gewesen. Es existiert auch ein „Aussteigerprogramm“ für Personen, die dem Phänomenbereich zugeordnet werden.

De facto wurden in den letzten Jahren vermehrt Kritiker der Regierungspolitik, insbesondere in Sachen Krieg in der Ukraine und „Agitation gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen“, ins Visier genommen. Drastische, aber zulässige Äußerungen gegen Personen oder Maßnahmen – seien es Waffenlieferungen an das ostslawische Land oder der Einsatz von Wärmepumpen – wurden nicht als Kritik an politischen Programmen, dem tatsächlichen Funktionieren des politischen Betriebs oder der konkreten Ausgestaltung der politischen Ordnung gewertet, sondern als Delegitimierung des Staates als solchem.

Namhafte Staats- und Verfassungsrechtler übten von Beginn an scharfe Kritik an der Einrichtung des Phänomenbereichs. So sprach etwa Dietrich Murswieck beim juristischen Fachdienst LTO von einer drohenden „Überdehnung“ der Begrifflichkeit. Die Bundesregierung widersprach seiner Einschätzung in der Antwort auf eine schriftliche Frage eines AfD-Abgeordneten.

Volker Boehme-Neßler hält die Beobachtung angeblicher Bestrebungen und Einzelpersonen mit den für diesen Bereich angeführten Begründungen grundsätzlich für rechtswidrig, da ihr die gesetzliche Basis fehle. Oliver Drewes kritisierte 2023, der Phänomenbereich sei auch zwei Jahre nach seiner Einführung „nach wie vor unterentwickelt“. Die Beschreibung habe von Beginn an „relativ dünn“ angemutet.

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48 Kommentare

  • Wäre es nicht einfacher, gleich den ganzen „Phänomenbereich“ Verfassungsschutz aufzulösen?

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    • Das wäre wohl etwas Vorschnell und würde der eigentlich sinnvollen Aufgabenstellung ,dem Schutz der Freiheitlichen Demokratie ,einen Bärendienst erweisen .
      Nur sollte man ihn wie z.b den Bundesrechnungshof und wie Ursprünglich mal Gedacht das Verfassungsgericht vollkommen parteipolitischen Einflussnahmen entziehen !
      Alleine die Linksextremistischen Antifas NGOs inkl ihrer politischen Flügel in den Parlamenten wie die Linkspartei und Grünen rechtfertigen eine solche Behörde immer ! Vielleicht würde sie dann auch einmal echte Rechtsextremisten suchen und finden ? Wer weiß ?

      • Wenn diese Behörde wirklich die FDGO schützen soll, dann darf sie nicht länger dem Innenministerium weisungsgebunden unterstellt sein.

        Ansonsten liegt die Versuchung der missbräuchlichen Verwendung zum Ausschalten politischer Konkurrenz immer nahe.

      • Wenn man – TATSÄCHLICH – die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen wollte, müsste man wenigstens Grünenpartei, SPD und CDU verbieten.

        Denn diese Parteien HANDELN TATSÄCHLICH und auch noch aggressiv gegen die FDGO.

        • Was habt ihr eigentlich alle immer mit dem Verbieten ?
          Man muss den Parteien nur die Möglichkeiten nehmen sich des Staates bemächtigen zu können .
          Denke jede Partei die länger an der Macht ist wird immer versuchen Staatlicher Autoritäten zu ihrem eigen Vorteil auszunutzen und zu Missbrauchen .
          Wir brauchen z.b Amtszeitbegrenzungen und viel mehr Bürgerentscheide .
          Auch ein Bundespräsident der seinen Namen verdient wäre schon mal ein guter schritt in die richtige Richtung ! Und nicht solche Marionetten ohne jegliche Demokratische Legitimation Rückhalt in der Bevölkerung und Befugnissen .

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        • @Olaf.Kloeckner: Sie HÄTTEN Recht – wenn die von mir genannten Parteien sich an Recht, Gesetz und Verfassung halten WÜRDEN.

          Das tun sie aber nicht – vielmehr verbiegen sie alles in Richtung Einparteien-SED-Diktatur.
          Denn der Einparteien-Block der Alt- oder auch Kartellparteien kann nunmal Verfassungsrichter bestimmen, Grundgesetz und andere Gesetze verändern bzw. neue Gesetze erlassen – und so problemlos die freiheitlich-demokratische Grundordnung aushebeln…
          Und daneben gibt es ja noch die „N“GO-Schattenregierung…

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        • @Olaf.Kloeckner:

          Einen wesentlichen Punkt hast du noch vergessen/nicht bedacht: Die Politik braucht eine genaue Aufstellung der Punkte, über die sie entscheiden darf. Diese Aufstellung darf ausschließlich von den Bürgern selbst in einer Volksabstimmung geändert werden. Nur so ist langfristig eine stabile echte Demokratie möglich.

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        • @twsan
          Eine Partei Verbieten zu müssen heißt ja nichts anderes als dass das System nicht funktioniert oder sich anders selbst schützen kann . Ich würde lieber die Möglichkeiten der Parteien einschränken wollen das System zu missbrauchen ! Den am Ende wird es keine Partei geben die nicht von der Macht und dem Geld im laufe der Zeit Korrumpier wird .
          Da wird auch die AFD über kurz oder lang von betroffen sein .
          Es ist eben besser kein Geld offen rumliegen zu lassen als hinterher einen Dieb jagen zu müssen .

          Nur sollte man ihn (Den Verfassungsschutz) wie z.b beim Bundesrechnungshof und wie Ursprünglich mal Gedacht beim Verfassungsgericht vollkommen parteipolitischen Einflussnahmen entziehen !

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      • @Olaf: Dann meinen Sie auch, das GEZ-TV sei reformierbar?

      • @Olaf.Kloeckner: „Alleine die Linksextremistischen Antifas NGOs inkl ihrer politischen Flügel in den Parlamenten wie die Linkspartei und Grünen rechtfertigen eine solche Behörde immer !“ Weil diese Behörde für den Schutz der Genannten unabdingbar ist? Sie vergessen, lieber Herr Kloeckner, dass die Genannten dieses Land regieren und diese Behörde dafür sorgt, dass das möglichst auch so bleibt.

    • Bedeutet das, man darf ab sofort wieder ungestraft „Deligitimieren“? Macht doch mal eine klare Ansage!

  • Es ist absurd, den ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes als Rechtsextremisten zu führen.

    Das ist als ob man den Dorfmetzger zum Veganer deklariert.

    Diese Einstufung ist rein politisch, weil er nicht nach der Pfeife von Merkel und der CDU tanzen wollte.

    • Und alle anderen derartigen „Einstufungen“ nicht?

    • ich verstehe aber auch das Bild oben nicht. an Stelle von HGM würde ich die Frau rechts im Bild nicht mal mehr mit meinem A… angucken.

  • Alle bisherigen Überlegungen, den Verfassungsschutz aufzulösen, kamen von linker oder grüner Seite.
    Wenn diese Gedanken jetzt nur seitens der AfD erwähnt werden, lässt sich daraus nur schließen, dass der Verfassungsschutz seit Faeser zu einer politischen Institution umgebaut wurde, die den seither regierenden Parteien gefällig ist, also ihre eigentliche Aufgabe, welche überparteilicher Natur ist, nicht mehr erfüllt.
    Dass linke Parteien jetzt hinter dem Verfassungsschutz stehen, lässt also tief blicken.

  • Heißt das, die ganzen laufenden Verfahren wegen dieses Vorwurfs werden eingestellt?

    • Ich sehe es eher so. Der Bereich wird zwar offiziell eingestellt, aber es bleibt alles so wie es ist. Raider heißt jetzt Twix.

  • Der Staat bzw. die BRD hat sich selbst delegitimiert.
    Die Regierungen Merkel, Scholz und Merz (MSM) haben nichts ausgelassen das GG zu unterwandern und zu entmachten. Alles für die EU.

  • Die daraus entstandenen Gesamtkosten bitte an die entsprechende Initiatorin weiterleiten.

  • Verfassungsschutz löst Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ auf…
    Wohl wegen Überlastung, wenn sonst gegen 60 Millionen Deutsche, die nur die Wahrheit aussprechen, ermittelt werden müßte.

  • Jetzt noch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den ungeheuerlichen Verfehlungen des VS hinterher. Wie kann es sein, dass in einem Land mit zwei aufeinander folgenden Diktaturen ein Inlandsgeheimdienst gegen den unbescholtenen Bürger politisch in Stellung gebracht wird. Das wüsste ich gerne.

  • Nun ja, was nie legitim war, kann auch nicht delegitimiert werden.

  • Was der Anwalt geschrieben hat heißt doch alles und auch nichts. Und glauben kann man heutzutage eh nichts mehr. Die Bespitzelung der eigenen Bevölkerung hat in Deutschland inzwischen ein erschreckendes und zugleich beängstigendes Ausmaß angenommen, genau so wie die Politisierung der Gerichte.

  • Gegenüber dem Cicero wollte das Bundesamt die Auflösung weder bestätigen noch dementieren.
    Es wäre schön wenn ich mal lesen könnte, Gegenüber dem Cicero wollte die Auflösung des Bundesamts weder bestätigen noch dementieren.😁

  • Hat man inzwischen etwa erkannt, dass sich dieser Staat bereits auf allen Ebenen selbst delegitimiert hat? 🤔

  • Alle Kräfte werden jetzt auf den Flop-Bereich „Delegitimierung von Politikern etablierter Parteien“ konzentriert.

  • Jetzt noch den gesamten Verfassungsschutz auflösen. Und gut ists.

    • Volle Zustimmung

  • Wie jetzt – ich darf schreiben das die Regierung das Gegenteil von gut ist, ohne meinen Bademantel vorher zurechtzulegen? Ja is denn scho wieder Demokratie und Meinungsfreiheit?

  • Wann wird Faeser verhaftet?

  • Mit der Erfindung eines „Phänomenbereichs Delegitimierung des Staates“ wollten die für die Corona-Maßnahmen verantwortlichen Politiker von Merkel bis Faeser ihre Kritiker als kriminelle Staatsfeinde abstempeln. Indem sich der Verfassungsschutz darauf eingelassen hat, hat er selbst eklatant verfassungswidrig agiert. Solche grundsatzlosen Staatsorgane stellen eine weitaus größere Bedrohung für die Demokratie dar, als es eine einzelne Partei jemals sein könnte.
    Laut dem Verfassungsschutz-Fürsprecher Wolfgang Roth ist die jetzige Auflösung des „Phänomenbereichs“ keineswegs durch dessen fundamentale Verfehltheit begründet, sondern nur durch den Wegfall der Corona-Maßnahmen. Damit zeigt Roth, dass er wie sein Auftraggeber vom Grundgesetz nichts verstanden hat. Das autoritätsgläubige, freiheitsfeindliche Denken deutscher Juristen lebt ungebrochen weiter.

  • Kann der Verfassungsschutz tatsächlich die Verfassung schützen, oder gibt es nicht genug Gesetze um das Zusammenleben in der Gesellschaft zu gewährleisten? Der unsägliche NSU Komplex hat dessen versagen doch mehr als deutlich gemacht.
    Mittlerweile agiert er wohl nur noch politisch motiviert und operiert mit dem dümmlichen Wurmfortsatz „gesichert“ irgendwas….

    • Welche deutsche Verfassung sollte der „Verfassungsschutz“ denn schützen? Das Wort muß analog zu „Brandschutz“, „Insektenschutz“, Einbruchschutz“ usw. verstanden werden.

  • Nancy Fäser macht einen auf zuckersüß.
    Was braucht Herr Dr. Maaßen wohl für eine Selbstbeherrschung…

    • Er hält sich am Stuhl fest, damit seine rechte Hand nicht aus Versehen nach dem gelben Schal greift.

  • Das ist so lächerlich, denn dieser Staat kann selbst elementare Aufgaben nicht mehr erfüllen.

  • Kosmetik. Die Hausbesuche finden weiterhin statt. Die Denunzierungsportale sind weiterhin aktiv. Die Brandmauer existiert weiterhin. Bestrebungen, die AfD zu verbieten, sind aktuell. Es ist also KEIN Lerneffekt eingetreten. Das Gegenteil ist der Fall. Ja, der Phänomenbereich mag eingestellt worden sein. Der Grund dafür ist allerdings, dass man ihn nicht mehr braucht, weil andere Stellen in der Gesellschaft inzwischen die Drecksarbeit für den Staat übernommen haben.

  • Nun ja,
    dafür gibt es dann demnächst den Phänomenbereich „Delegitimierung eines Staatsverwesers“ …
    Damit wären alle willfährigen, haltungszeigenden Kostgänger der Einheits- und Mauerparteien dann endlich wieder in sicheren Gesinnungsgewässern …

  • Es wird der Schweif eingezogen um späteren Restriktionen zu entgehen.
    Hierbei versucht man sich in hanebüchenen Argumentationen.
    Gäbe es keine Erforderlichkeit für die Abschaffung, würde man diesen Phänomenbereich auch weiter reiten.
    Ich denke der Hans-Georg ist der gegenspielende Auslöser.

    • „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ können Faeser und Co. doch garnicht fehlerfrei sprechen, und der Begriff verrät doch nur die Beamten-Spießigkeit seiner Erfinderin. Wahrscheinlich werden die Mitarbeiter einfach unter einer harmlos klingenden Direktion neu angesiedelt.

  • Oh, die STASI verabschiedet sich von ihrem STASI-Sprech!?

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