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Klage gegen Mietpreisbremse abgelehnt: Ein juristischer Schlag gegen Eigentumsrechte und den freien Markt

Die Mietpreisbremse war zumindest bis 2025 rechtmäßig, meint das Bundesverfassungsgericht. Was politisch als Schutzinstrument für Mieter verkauft wird, bleibt jedoch ein massiver Eingriff in Vertragsfreiheit, Eigentumsgarantie und marktwirtschaftliche Kernprinzipien.

Die Linke steht nicht nur hinter der bestehenden Mietpreisbremse. Sie möchte die Regelungen sogar drastisch verschärfen. (IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die im Jahr 2020 beschlossene Verlängerung der Regelung bis 2025. Eine vermietende Gesellschaft hatte gegen diese Ausweitung geklagt und argumentiert, die Mietpreisbremse sei in ihrer verlängerten Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Diese Einschätzung teilen auch zahlreiche Kritiker. Seit mehreren Jahren verweisen Stiftungen, Verbände, Ökonomen und Fachleute auf einen aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsgarantie sowie auf eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, die mit der Mietpreisbremse einhergeht.

So wies die Ludwig-Erhard-Stiftung bereits 2019 darauf hin, dass die Mietpreisbremse gegen mindestens drei grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft verstoße: Neben dem Schutz des Privateigentums betreffe dies die Vertragsfreiheit und die Bildung von Preisen im Wettbewerb. Wissenschaftlich betrachtet lässt sich dies bestätigen: Staatlich festgelegte Preisobergrenzen verzerren grundsätzlich den Markt.

Die Richter in Karlsruhe folgten diesen Argumenten jedoch nicht. Sie erkannten in der Fortführung der Mietpreisbremse keinen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie. Der mit der Begrenzung des Mietpreises verbundene Eingriff sei weiterhin gerechtfertigt.

Die Mietpreisbremse besteht seit 2015 und wurde seither mehrfach verlängert. Nachdem sie Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen war, beschloss der Gesetzgeber, sie erneut bis Ende 2029 fortzuführen. Über diese jüngste Verlängerung hatte das Gericht jedoch nicht zu entscheiden.

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Ziel der Mietpreisbremse ist es, Neu-Mieter zu entlasten. Sie gilt in Regionen, die von den jeweiligen Landesregierungen als Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausgewiesen werden, und soll übermäßige Mietsteigerungen bei Neuvermietungen verhindern. Zu Beginn eines Mietverhältnisses darf die verlangte Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Maßgeblich ist dabei die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, wie sie beispielsweise in Mietspiegeln ausgewiesen wird. Von der Regelung ausgenommen sind Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Ebenfalls nicht erfasst werden Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Die Mietpreisbremse mag auf der einen Seite ein nobles Ziel verfolgen – die finanzielle Entlastung von Mietern – und ist zudem rechtlich gedeckt. Das ändert jedoch nichts daran, dass sie nach Ansicht vieler Kritiker nicht nur in Eigentumsrechte eingreift und den Markt verzerrt, sondern darüber hinaus auch den Wohnungsneubau stark ausbremst.

Für zahlreiche Beobachter handelt es sich bei der Mietpreisbremse um eine Maßnahme, die lediglich Symptome eines schwachen Marktes behandelt, ohne das eigentliche Kernproblem zu lösen: Den strukturellen Wohnraummangel löst die Mietpreisbremse nicht; sie behandelt lediglich Symptome des überregulierten Wohnungsmarktes und der durch übermäßige Vorgaben geplagten Baubranche.

„Während einer Wohnungsbaukrise die Mietpreisbremse zu verlängern oder gar zu verschärfen wäre wie ein Brandbeschleuniger für die Verhinderung von Wohnungsbau“, erklärte Justiziar Franco Höfling in einer Stellungnahme bereits im Jahr 2024 – noch vor der neuerlichen Verlängerung.

Grundsätzlich gilt: Staatliche Eingriffe in die Preisbildung – so auch die Mietpreisbremse – führen bei Marktteilnehmern zu Verunsicherung. Investoren zögern, wenn unklar ist, welche zusätzlichen Regulierungen künftig folgen könnten. Fehlende Planungssicherheit mindert die Investitionsbereitschaft.

Außerdem sind die tatsächlichen positiven Effekte, die durch die Mietpreisbremse entstehen, begrenzt: Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung weist darauf hin, dass die Mieten nach Einführung einer Mietpreisbremse tatsächlich kurzfristig um bis zu 5 Prozent – bei bestimmten Wohnungstypen sogar um bis zu 9 Prozent – gedämpft werden können.

Dieser Effekt lasse jedoch etwa ein Jahr nach Einführung deutlich nach und verliere anschließend nahezu vollständig an Wirkung. Die stärksten Dämpfungseffekte seien in der Vergangenheit vor allem in höherpreisigen Wohnlagen zu beobachten gewesen, womit das ursprüngliche politische Ziel – sozial und wirtschaftlich schwächere Mieter zu entlasten – nicht erreicht worden sei.

Von links kommen deshalb weitergehende Forderungen: Der Mietenanstieg soll – ob im Bestand oder bei Neuvermietungen – maximal auf die Verbraucherpreisentwicklung begrenzt werden. Die Linke forderte 2024 sogar einen bundesweiten Mieterhöhungsstopp für sechs Jahre. Angeblich „überhöhte“ Mieten will die Partei gleich gesetzlich absenken. Dann müsste wohl auch das Bundesverfassungsgericht endgültig nein sagen.

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41 Kommentare

  • Das tolle daran ist, die Sozialisten erreichen damit genau das Gegenteil und kapieren noch nicht mal warum…

    • 👍👍👍👍🤷‍♀️

    • Hochinteressant wieviele Harz4 Großgrundbesitzer hier für einen unregulierten Markt votieren.

    • Eigentum verpflichtet. Es ist gut dass das Gericht der Raffgier einzelner einen Rigel vorschiept.
      PS – die meisten die sich über die Preißbremse aufregen leben mit 35 noch bei ihren Eltern ohne eine Chance jemals auch nur eine 1Z 20 qm Miefwohnung bezahlen können.

    • Dann klären Sie uns doch einmal auf. Als es keine Mietpreisbremse gab wurde NICHT!!! gebaut, trotz Baugenehmigungen. Und jetzt erzählen Sie das Märchen die Mietpreisbremse verhindert den Bau von Wohnungen. Vielleicht wissen sie es nicht aber jeder private Bauherr kann sofort Wohnungen bauen, der fällt gar nicht unter die Mietpreisbremse. Macht er warum nicht?
      Selbst der Sozialistenkanzler baute nicht einmal die Hälfte der versprochenen Wohnungen und unser Black Rock Mann wird daran auch nichts ändern. Die Marktwirtschaft haben sie verstanden, Angebot und Nachfrage, schon mal was davon gehört? Die funktioniert schon seit Ende der 90er Jahre nicht mehr im Wohnungsmarkt. Aber wenn Sie Spaß haben können Sie ja für 30 QM 700-1000 Euro bezahlen. Oder wenn es Ihnen gefällt dem Nachbarn der es sich nicht leisten kann.

      -22
      • Aber danke für den Lacher…

      • Wirtschaftliches Unverständnis ist ein Problem in Deutschland. Dadurch werden wir immer ärmer und es fehlen auch immer mehr Wohnungen, und diese werden auch immer teurer oder verfallen, wo der Vermieter keinen Weg findet, auf seine Kosten zu kommen.

        • Es ist kein Unverständnis, es ist Programm! Ihr werdet nichts besitzen und schon gar keine Immobilien!

          2
      • Das kann nur von einem Sozen stammen…Beweis erbracht, sie kapieren es wirklich nicht…

        • PS: Nicht das ich ihnen nicht antworten wollte, dass wäre mir zu lang und sinnlos und verstehen würden sie es aus ideologischen Gründen sowieso nicht….

          4
  • In der DDR gab es den Spruch „Ruinen schaffen ohne Waffen“
    Erschreckend die Wiederholung zu erkennen als Ossi 🙈
    Niedrige Mieteinnahmen bedeutet nur noch Notverwaltung ohne Investitionen.

  • Wer jedes Jahr mehrere Grossstädte ins Land holt, braucht sich über fehlende Wohnungen nicht zu wundern.

    • Afrikanische Migranten bauen mehr Wohnraum als sie selber brauchen.

      • Wo, bitte Nachweis und erzählen sie uns bitte nicht das die afrikanischen Migranten in Afrika die Wohnungen bauen…

        Die Baugenehmigungen in Deutschland gehen Jahr für Jahr zurück. Ein Grund für fehlenden Wohnraum und nun kommen sie und behaupten das afrikanische Migranten in Deutschland mehr Wohnungen bauen als sie selber brauchen… wow… das hat nichts mehr mit kognitiver Degeneration zu tun…

        Bitte weisen sie ihre Behauptung nach, das würde ich gerne selber nachlesen…

      • Brüllllll…mit wessen Geld???

  • Eigentum? Was ist das denn. Schaut mal auf die Symbole auf den Geldscheinen. Die Scheine gehören dem Staat. Wir bekommen sie leihweise, so lange es dem Staat gefällt.

  • Mit solchen Entscheidungen gehen wir den Weg Argentiniens, der es von einem der reichsten Länder der Welt zu einem der ärmsten gemacht hat.

    • @Felix1
      Das ist ist ja nun echt eine absurde Behauptung!

  • Die Mieter werden in Zukunft mit dem auskommen müssen, was am Markt ist. Aufgrund der hohen Anforderungen an die C02-Vorgaben und Sicherheitsstandards für Mietwohnungen durch die Grünen Gesetze werden Neubauten zum totalen Minusgeschäft. Für private Kapitalanleger sind die Kosten zu den Mietpreis plus die Risiken durch zahlungsunwillige Mieter inzwischen ein nicht mehr kalkulierbares Risiko. Die Konzerne machen wegen der Links-grünen Aussagen zu einer möglichen Enteignung einen Bogen um Deutschland.
    Auch die Gesetze gegen Vermieter helfen keinen Mietraum zu schaffen.

  • Ich habe keinen Wohneigtum….mittlerweile ganz froh darüber. Bei allen Auflagen und Risiken….wird sich da noch jemand freiwillig finden bzw das sich antun….statt Kapitalanlage macht der Staat daraus eine Geldvernichtungsmaschine……jetzt mit obersten Segen des Bundesverfassungsgerichst … .

  • Die so genannte ‚Vertragsfreiheit‘ ist bei der Existenzgrundlage Leben und Wohnen völlig fehl am Platz und hat auf dem Mietmarkt nichts verloren.
    Warum wohl sind die Mieten in Wien oder Graz nur nur ein drittel bis halb so teuer wie in F, D, B, HH oder München? Die Antwort lautet, weil ein Großteil der Immobilien in Staatsbesitz sind und so dem Spekulantentum entzogen.

    • @Dr. M.A. Buse
      Sie weisen auf einen richtigen und wichtigen Aspekt hin, den H. Martin in seinem Beitrag völlig außen vor lässt.

    • Und wie lange müssen Sie dann auf so eine Wohnung warten?
      Günstig waren die Wohnungen in der DDR auch, die Autos waren auch preiswert, leicht zu reparieren und den praktischen Anforderungen durchaus Genüge leistend.

      • Sie haben bei der Gelegenheit vergessen zu erwähnen, dass ein gebrauchter Trabbi mehr gekostet hat als ein Neuwagen, auf den man 18 Jahre gewartet hat. Auch das war eine Folge des Mangelsozialismus und da wollen sie wieder hin. Es soll wieder Arbeiterschließfächer geben oder jetzt nennt man es auch Wohnklo. Und ein Auto soll keiner mehr besitzen außer natürlich die selbsternannte Elite.

      • Ab in die DDR

        • Oh ich habe vergessen das als Satire zu kennzeichnen.

          2
  • In einigen Jahren werden die Hütten wie zu DDR-Zeiten aussehen.

  • Wenn sich mit Wohnungen reichlich Geld verdienen ließe, hätten wir keinen Wohnungsmangel.
    Wird aber ein Linker nie verstehen.

  • Die Mietpreisbremse ist nur deshalb notwendig, weil der Staat sich aus dem sozialen Wohnungsbau zurück gezogen hat und die angeblich so benachteiligten Wohnungsgesellschaften ebenfalls nicht bauen. Das führte bei einer steigenden Bevölkerung zu explodierenden Preisen. Wegen des Versagens der sozialen Marktwirtschaft war der Schritt notwendig. Hätte der Staat und die Wohnungsgesellschaften allerdings genügend Wohnraum geschaffen, bräuchte es keiner Mietpreisbremse und die Mieten wären heute deutlich niedriger!!!

    • Ja warum will denn niemand bauen? Sind vielleicht die Kosten zu hoch? Sind es vielleicht zu viele der überbordenen Vorschriften? Ist es vielleicht auch, dass man mit der noch zu bauenden Immobilie sich in Unkosten stürzt, die man nie wieder rein bekommt?

    • Die soziale Marktwirtschaft versagt nicht sondern der Sozialismus

      • Es ist kein SOZIALE Marktwirtschaft, wenn sie nicht gegen die Profitgier vorgeht. „Der Markt“ regelt einen Dreck, wenn kein „Wettbewerb“ mehr existiert. Es gibt ja auch Vermieter, die sich an Regeln halten und faire Mieten verlangen. Eigentum verpflichtet!

    • Hier in Köln Kalk hat noch vor kurzem eine Wohnungsbaugesellschaft einen sehr großen Wohnkomplex auf ehemaligen Industriegelände neu gebaut.
      Es wird durchaus gebaut, aber wenn die Nachfrage durch unkontrollierte Migration ungebremst steigt, dann ist es unmöglich, ein entsprechendes Angebot fertig zu stellen. Vor allem Dingen, wenn die Mieter dort alles vom „Amt“ also dem Steuerzahler bezahlt kriegen, inklusive Heizkosten.

      • ach so ist das in Köln

  • Seit Zensus 2022 sollte dem letzten Eigentümer bekannt sein, Art14GG ist Fassade und man ist MIETER beim Staat der der Willkür des Staates und Gesetze unterworfen ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

    Wie der Absatz3 das Wörtchen „NUR“ Anwendung findet entscheidet NICHT der Eigentümer, NICHT das Volk sondern Parteien und/oder Gerichte mit deren Richter die durch Regierungsparteien ins Amte kamen

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

  • „Erfolgsrezepte“ der DDR werden wieder rausgekramt und die Ergebnisse werden auch wieder dieselben sein: verringerter Neubau und Verfall des Bestandes bei gleichzeitiger Schwarzmarktbildung, sprich viele Wohnungen werden gar nicht mehr auf dem freien Markt angeboten.
    Und das alles unter einer Unionsregierung, die sich erdreistet, parteinah den „Ludwig Erhard Gipfel“ zu veranstalten und real das Land immer tiefer in den Sumpf eines sozialistisch motivierten Etatismus führt.
    Liebe Union, wenn ihr Sozialismus wollt, dann seid so ehrlich, und sagt das auch im Wahlkampf und lebt dann mit dem Wahlergebnis.

  • Hauptsache alle werden gegeneinander „beschäftigt“ mit 100 Million Indoktrinationen

  • OMG, eine Analyse soll das sein und dann nicht mal den Unterschied zwischen einer Verfassungsbeschwerde und einer Organklage kennen.

    Vorliegend geht es um eine nicht zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde , Az. 1 BvR 183/25.

    -13
    • WAS, nur 5 Minusdäumchen nach einer halben Stunde.

      Leute, nur keine Hemmungen, entblödet euch……….

  • „Dann müsste wohl auch das Bundesverfassungsgericht endgültig nein sagen.“
    Sagt das BVG nicht das, was die SPD ihm vorgibt?

  • Das BVerf“G“ ist halt voll versuperlinksgrünt. Alles was nicht in die Agenda passt wird abgelehnt oder sogar diskreditiert. Das gilt auch im (vermeintlich) kleinen, wenn bspw. die „Falschen “ eindeutige Verfahrensfehler der Vorinstanzen geltend machen. Und die gute Sarah wird das auch noch erfahren. BVerf“G“ = auf selbem Level wie die „Verdienst“-Orden-Schleuder oder das GEZ-TV. Kann heute alles weg, niemand merkt was fehlt.

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