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Angeklagt

Weil er sich nicht impfen lassen wollte: Bundeswehr-Offizier vom Landgericht freigesprochen

Ein Oberleutnant, der die Corona-Impfung ablehnte, wurde vom Landgericht Schweinfurt in zweiter Instanz freigesprochen. Der Soldat wurde wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt, nachdem er mehrere Befehle, sich impfen zu lassen, verweigert hatte.

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Das Landgericht Schweinfurt hat den Soldaten in zweiter Instanz freigesprochen (imago/fossiphoto)

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Ein Oberleutnant der Bundeswehr stand vor Gericht, nachdem er eine Corona-Impfung mehrmals verweigert hatte. Nachdem er in erster Instanz freigesprochen worden war, musste er erneut vor Gericht erscheinen. Doch auch das Landgericht Schweinfurt bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen, das den Soldaten freigesprochen hatte, und verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Darüber berichtete die Main-Post.

Der Bundeswehr-Offizier stand erstmals 2022 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen, nachdem er einen Befehl, sich impfen zu lassen, wiederholt verweigert hatte. Zuerst erhielt der Soldat einen mündlichen Befehl, sich impfen zu lassen. Obwohl er drei Tage später im Sanitätsbereich erschien, verweigerte er die Injektion. Einen weiteren mündlichen sowie einen schriftlichen Befehl seines Dienstvorgesetzten soll er ebenfalls verweigert haben. Daraufhin wurde er von seinem Lehrgang abgelöst. Der Offizier war als Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg stationiert. Nachdem er die Befehle nicht befolgt hatte, wurde er vom Lehrgang abgelöst und zu seiner Heimatkompanie in Roth versetzt. Auch dort verweigerte er trotz Aufforderung die Corona-Impfung.

Während die Bundeswehr den 36-Jährigen wegen Gehorsamsverweigerung anklagte, berief sich der Soldat vor Gericht darauf, sich stets aus Gewissensgründen nicht impfen zu lassen. „Ich habe vor meinem Bett in meiner Wohnung gekniet und gebetet: Jesus, ’hilf mir’“, erzählte der Mann. Er befürchtete, dass die Impfung die Leistungsfähigkeit seines Körpers beeinträchtigen könnte. Er betonte dabei, dass er kein Corona-Leugner sei und dass er den Schutz von Risikogruppen sowie die Behandlung Erkrankter unterstütze. Die Schweinfurter Kammer beurteilte diese Begründung nun als glaubhaft. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass es keinen Zweifel daran gab, dass dem Oberleutnant bewusst war, als Soldat Befehle befolgen zu müssen. Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 geht jedoch hervor, dass Soldaten sich auf ihre Gewissensfreiheit berufen können, um bestimmte Befehle zu verweigern. Die Richterin bestätigte, dass der Befehl für den Angeklagten „für ihn unverbindlich“ gewesen sei und er ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt habe.

Die Entscheidung war laut dem Gericht keine „leichtfertige“. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte zuvor intensiv mit den womöglich schädlichen Auswirkungen einer Impfung auseinandergesetzt hatte.

Das Urteil des Schweinfurter Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigt bereits Revision an. Der Fall wird nun vom Bundesgerichtshof übernommen. Der Soldat zeigte sich trotzdem erfreut und kämpfte am Dienstag vor dem Landgericht mit den Tränen. „Der Weg bis hierhin war nicht leicht und hat mich einiges gekostet.“ Er bedankte sich bei seinen Unterstützern, die zahlreich im Publikum vertreten waren.

rs

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62 Kommentare

  • Glückwunsch!

    • Scheinbar verstehen Sie Recht nicht … ein „Gewinn“ vor dem Landgericht und eine Revision ist genau das was das Gericht mit seiner Entscheidung erzielen will. Das Urteil hätte nur Bestand auf Landesebene (was das Gericht NICHT will) – also Revision und ab zum Bundesgericht. Vor dem Bundesgericht wird er verlieren und das Urteil wird somit bundesweit gültig sein und jede weitere Klage dieser Art unmöglich machen. Manchmal muß man verlieren um zu gewinnen. Der älteste rechtliche Trick.

      • Ab wann, also was muss passieren, damit der Wind sich dreht? Ich glaube, das dieses Urteil nicht mehr revidiert wird. Irgendwann wird die Wahrheit ihren Weg finden. Ich glaube, hier ist ein Anfang.

    • Dem stimme ich zu, bravo!

      Ich selber war nicht so standhaft, habe mich trotz aller Skepsis impfen lassen müssen. Die erste Impfe von J&J vertrug ich gut, bei der Zweiten Soße von Biontech bekam ich starke Schmerzen im linken Brustbereich. Blutdruck über 220, trotz gabe von Nitrolingual.
      Krankenwagen, Krankenhaus…
      Habe diese Schmerzen über ein Jahr mit mir getragen. War dann wohl doch nicht so gut.
      Übrigens war ich in der Corona-Zeit weder erkältet noch hatte ich Corona.

      • Ich hatte weder eine Erkältung noch sonstige Krankheitsanzeichen in dieser Zeit – ohne die Brühe im Körper oder vermutlich genau deshalb. Besonders lustig: spucke in einen Becher und das Orakel sagt Dir ob Du krank bist oder nicht, ohne jede Anzeichen. Gut für einen Bekannten von mir, der damit 2-3 Wochen „Sonderurlaub“ hatte und seinem Hobby nachgehen konnte.

    • Es ist mittlerweile erwiesen: die Corona-Impfung verkürzt das Leben. Oft genug sofort. Und die Impfindustrie wusste es von Anfang an. Sonst hätte diese Brut ja nicht die Untersuchungen vor den angeblichen Notzulassungen verfälschen und manipulieren müssen. Warum wird das nicht von den Gerichten berücksichtigt?

  • Das ist ja wirklich eine Überraschung! Das hätte ich nicht erwartet. Andere Soldaten wurden von diesem Gericht wegen Impfverweigerung verurteilt.

    • Die sind mit allem drum und dran zu rehabilitieren !!

      • Du bist auch ungeimpft ?

        • Rhetorische Frage, oder ?

          16
  • So wie ich den Artikel verstehe geht es hier um eine Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen.

  • Der Richterin kann man nur danken.

  • Ein Lob an die Richterin.
    Es scheint doch noch in Teilen Gerechtigkeit in der Justiz zu geben..

    • Ob die nochmal befördert wird? Gut möglich, dass sie nun versetzt wird und in Zukunft nur noch dröge Massendelikte bearbeiten darf!

  • Auch meinen Glückwunsch!

    Aber ich muss zugeben, dass ich es erschreckend finde, wenn ich im säkularen und humanistischen Vernunftstaat Deutschland nicht mehr mit Fakten, uns seien sie noch so glasklar argumentieren darf, sondern mit nicht ganz nachvollziehbaren religiösen Glaubenssätzen.

    • Was für „Glaubenssätze“? Er konnte eine Impfung nicht vor seinem Gewissen verantworten, weil er gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtete.

  • >>Die Staatsanwaltschaft kündigt bereits Revision an. Der Fall wird nun vom Bundesgerichtshof übernommen.<<
    Die lassen nicht locker, es steht zu viel auf der Karte: das ganze Kartenhaus aus Lügen, Nötigung und "Durchregieren" kann kollabieren. Also dürfen wir die Bürger auch nicht locker lassen!

    • Die sollte sich besser auf den oder die Befehlsgeber konzentrieren, die trotz schon damals bester Kenntnis der Öffentlichkeit zu einer zweifelhaften bis schädlichen Wirkung der Mittel unabdingbares Impfen befahlen; und damit mindesten fahrlässig gegen ihre Fürsorgepflicht verstießen.

  • Nun, „ein Oberleutnant der Bundeswehr stand vor Gericht, nachdem er eine Corona-Impfung mehrmals verweigert hatte“, wird berichtet.

    Besäße ich eine Kristallkugel mit der Gabe des Blicks in die Zukunft, würde ich wahrscheinlich sehen, daß der junge Oberleutnant nicht zum Hauptmann befördert werden, sondern aus dem Dienst wegen nichterfolgter Beförderung ausscheiden wird – aber so weit reicht meist die mediale Aufmerksamkeitsspanne nicht …

  • Besonders verwerflich, wenn demnächst Männer wieder zwangsrekrutiert werden und dann nicht mal Impfungen verweigern dürfen.

  • Das sind wundervolle Nachrichten. Die Basis kämpfte damals gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen. Deren Vertreter Darwin Dante (Pseudonym) sollte mit Alice Weidel zusammenarbeiten.
    https://jlt343.wordpress.com

  • O Wunder – es gibt Juristen, die schon einmal etwas von den Grundrechten gehört haben. Wenn sie dann noch Informationen über die RKI Files einholen, dann hat der wackere Soldat nichts mehr zu befürchten.

  • Es ist bedenklich wenn man sich so erniedrigen muß um zu seinem Recht zu kommen. Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit über Maßnahmen , die die eigene Gesundheit betreffen selbst zu entscheiden. Der Prozeß als solcher ist schon eine Zumutung.

    • Genauso ist es. Das steht sogar in unserem Verfassungs-Ersatz. Wer die Grundrechte nicht beachtet, muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden und sollte Deutschland nicht dienen dürfen. Seine Vorgesetzten sollten ihren Job verlieren!

  • So muss jeder Mensch freigesprochen werden, der noch im Knast sitzt, oder dem die Existenz vernichtet wurde (Entschädigung in millionen Höhe), weil er/sie in Wahrheit und Wirklichkeit lebt und handelt. Gerichte müssen in einer Demokratie frei vor politischer Einflussnahme sein, sonst erwacht man in dunklen Zeiten auf.

  • Na schau! Jetzt sind einige Gerichte wieder liebkind mit der Bevölkerung.

  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
    Wir wissen alle, wie das enden wird.
    Anssonsten würde das ganze Coronatheater denen auf die Füße fallen…

  • Endlich mal ein mutiger Offizier!

  • Ich habe damals (1980) gelernt das man Befehle nur ausführen DARF wenn sie Rechtmässig sind. Damit müssten jetzt die Befehlsgeber vor Gericht gestellt werden, so wie die Mauerschützen, die ja auch nur Befehle ausführten, WENN wir den ein Rechtsstaat wären…

  • Dass man sich über eine solche Selbstverständlichkeit freut, ist schlimm. So weit haben Politik, Behörden, Gerichte und Medien das Rechtsgefühl schon verschoben und verbogen.

  • Vielen Dank an den Soldaten, dass er die Kraft und den Willen aufbrachte, sich von kriminellen Politikern und deren Erfüllungsgehilfen nicht zwingen zu lassen, sich selber gesundheitlich zu schädigen!

    • Ja unbedingt unterstützenswert! Auch meine Hochachtung für soviel Standhaftigkeit ist ihm sicher!

  • Gerade wieder ein guter Artikel erschienen, der aufzeigt, weshalb die Gentherapie nicht funktioniert und nichts als Schäden im Körper verursacht. Und die Plörre wird ja mittlerweile sogar in der Tierhaltung eingesetzt.

    https://www.achgut.com/artikel/nukleinsaeuren_zum_einatmen_eine_neue_form_der_immunisierung

    Sollte zum Allgemeinwissen werden.

    • Die Demokratie ist zur Tyrannei verkommen – egal, worauf man den Blick richtet.

  • Eine Staatsanwaltschaft, die dagegen vorgeht, hat gezeigt, dass sie nicht in der Lage ist, sich objektiv und neutral informieren zu können oder zu wollen. Sie legt eine Missachtung von Grundrechten an den Tag, die dazu führen sollte, dass die weitere staatsanwaltschaftliche Tätigkeit derjenigen, die das praktizieren, dauerhaft beendet wird wegen Ungeeignetheit für ein öffentliches Amt.

  • Diese StA ist unbelehrbar. Diese StA will eine Verurteilung erzwingen ohne Richtsicht auf die richterliche Autorität, eine der justiziellen Säulen unserer Gesellschaft…

    • Sie verfolgen keinen Menschen, sie wollen die dahinter steckende „falsche Meinung“ verurteilen. Der Oberleutnant ist nur ein Symbol. Er soll stellvertretend für alle anderen, die sich dem offiziellen Narrativ widersetzt haben, in den Knast. Damit sich all die anderen merken: Du hast dich der offiziellen Lehre nicht zu widersetzen. Sonst wirst du zerstört.

      • Bestrafe Einen, erziehe Viele – frei nach Mao Tse-tung.

  • Vor Gericht gehören jene Verbrecher, die sowas befehlen

  • Es hätten einfach nur viel mehr sein müssen…

  • Heute werden wir an unsere wirklichen Helden erinnert: an Stefan Niehoff, den aufrichtigen und unerschrockenen Kämpfer für die Meinungsfreiheit, den der Herr heute zu sich gerufen hat, und an den „unbekannten Soldaten“, von dem doch sonst immer die Rede ist, jenen Oberleutnant, der die richtigen Lehren aus den zwölf Jahren gezogen hat: Gewissen vor Befehl.

    • Der Herr sei Stefan Niehoffs Seele gnädig. Ich weiß nicht, woran er verstarb, jedoch könnte ich mir gut vorstellen, dass das, was er durch die Staatsschergen erleiden musste, seiner Gesundheit nicht zuträglich war. R. I. P.

      • Es soll ein Schlaganfall gewesen sein.
        Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die zurückliegenden Ereignisse dazu beigetragen haben.

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