Drei Monate lang
Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will „vorsorgliche IP-Adressenspeicherung“
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für ein Comeback der Vorratsdatenspeicherung erarbeitet. IP-Adressen sollen für drei Monate gespeichert und Funkzellenabfragen erleichtert werden. Unter anderem „strafbarer Hass“ soll so besser bekämpft werden.
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Die Bundesregierung versucht erneut, eine Vorratsdatenspeicherung gesetzlich zu verankern. Anbieter von Internetdiensten sollen verpflichtet werden, IP-Adressen, die der Identifikation eines Gerätes im Internet dienen, drei Monate lang zu speichern und für den Zugriff durch Sicherheitsbehörden vorzuhalten. Neben Kinderpornografie und Online-Betrug soll „strafbarer Hass“ so leichter bekämpft werden können.
Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesjustizministerium liegt verschiedenen Medien vor. Statt von Vorratsdatenspeicherung ist dort die Rede von einer „vorsorglichen IP-Adressenspeicherung“. Er muss noch mit dem Bundesinnenministerium und dem neuen Bundesdigitalministerium abgestimmt werden. Traditionell befürwortet das derzeit CSU-geführte Innenministerium das Konzept der Vorratsdatenspeicherung.
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SPD-Justizministerin Stefanie Hubig erklärte gegenüber Bild, „Kriminalität im Internet endlich wirksamer“ bekämpfen zu wollen. Hierbei helfe die Vorratsdatenspeicherung, da „digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“ Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen, sei „ausgeschlossen“.
Der Entwurf sieht laut Tagesschau allerdings vor, dass bei der Speicherung die IP-Adressen einem Anschluss und damit einer Person zuzuordnen sind. Da IP-Adressen immer wieder geändert werden, müssen dafür auch Datum und Uhrzeit erfasst werden. Zudem sollen Funkzellenabfragen erleichtert werden, bei denen festgestellt wird, wann welches Handy mit welcher Funkzelle verbunden war. Auch damit ist eine Ortung möglich.
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Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag angelegt: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme, dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können“, heißt es dort zu Beginn des Kapitels über „Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration“. Auch die EU-Kommission arbeitet an entsprechenden Regelungen (Apollo News berichtete).
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Im Zuge der jüngsten Ereignisse rund um die Veröffentlichung der Epstein-Akten veröffentlichte das US-Justizministerium Tausende Unterlagen mit Fotos und Beweismitteln. Auf mehreren Aufnahmen sind prominente Vertreter aus Politik und Wirtschaft zu sehen.Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte die Speicherfrist von drei Monaten als zu kurz. Bei schweren Straftaten dauerten Verfahren oft deutlich länger. Grüne und Linke lehnen das Vorhaben hingegen ab. In der Ampel-Koalition waren entsprechende Pläne von Bundesinnenministerin Faeser (mehr dazu hier) noch am Widerstand der FDP gescheitert.
Das Gesetz soll im Frühjahr verabschiedet werden. Die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens dürfte wohl wieder angefochten werden. Kritiker fürchten einen Missbrauch der Daten und einen Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde bereits zweimal vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof für verfassungs-, europarechts- und grundrechtswidrig erklärt.
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Immerhin nennen sie diesmal den wahren Grund. Oppositionelle Äußerungen und Abweichungen vom staatlich verordneten Narrativ, sollen leichter verfolgt und bestraft werden können.
Ich surfe nur noch im Internet mit VPN, weil ich keinen Bademantel besitze. :))
Ich auch!!!
Lassen Sie mich raten, Ihr wahrer Name ist nicht Stefan Hillemacher.
Ihre Spur besteht aber nicht nur aus einer IP-Adresse und eine KI wird auch keine drei Monate zur „korrekten“ Bewertung brauchen.
Verlass Dich nicht auf VPN !
Denn eine hohe Sicherheit der Nachverfolgung gibt es nicht!
Wer sicher anonym sich im Netz bewegen will, der sollte das von einem Internetladen machen !
Die größte Sicherheit ist und bleibt, Abschaffung von Mobilfunk und Internetzugang !!!
Kein Auto, kein Konto, nur Barzahlungen !!!
Wenn Mobilfunktelefon und Internetzugang, dann nur mit SIM aus dem Ausland !!!
Staatliche Schnüffler und ihre Helferlein i.d. Bevölkerung, bei den Schnüffeldenunzianten, getarnt als NOG, etc. sind überall.
Es sind unheilbare Kranke, die dringend einer ärztlichen Behandlung kommen sollten bzw. förmlich nach einer Umerziehung schreien !!!
So läuft es bereits wie nach Art im Unrechtregime der ehem. DDR mit ihrer kommunistischen Volkszüchtigungspartei, der SED !
gesichert haben die auch schon personell vorgesorgt für die Umerziehung in den Lagern Bautzen und Hoheneck!
„STRAFBARER HASS“ was ist denn das für ein Müll, man kann es einfach nicht mehr glauben…
Das ist kein Müll. Es gibt legal die Hass-Woche und den täglichen Zwei-Minuten-Hass. Das muss reichen. Alles außerhalb davon delegitimiert den Großen Bruder.
Ich dachte der führende Lügner hat nur „Wut und Zorn“ erlaubt…
Es geht nicht darum, ob Hass strafbar ist oder nicht, sondern um gezielte Propaganda, die darauf abzielt, jede Regimekritik zu strafbarem Hass zu erklären und die Menschen entspr. abzuschrecken.
Das mit dem Hass ist immer so eine geteilte Sache
Wie war das noch einmal?
Auf Aktion erfolgt die natürliche Reaktion
oder auch
Wer duldet das man ihm diktiert, der hat
bereits untätig nicht reagiert !
„Blinde, taube und nichts wissen wollende Feiglinge“ haben wir leider viel zu viele.
Was werden sie wohl ihren Enkel auf die Frage antworten, was habt ihr zur Verhinderung getan?
Es wird dann entweder der Frage ausgewichen oder
es kommt der Standartsatz als dämliche Frage, was hätte ich als einzelne/r schon tun können?
Ich habe noch nie so viele gleichgültige, Interessenlose und Verantwortungslose Deutsche Michel erlebt !
Hm,
wie beweist man jetzt strafbaren Hass wenn nichts weiter passiert?
Ist Liebe dann auch strafbar, wenn man Falsche liebt?
Dieses Regiem sollte mal in den Spiegel schauen. Widerlich !
Was, zum Geier, ist denn „strafbarer Hass“? Ist es strafbar, das Wetter, Montags morgende, Gemüsesuppe zu hassen.
Gibt es auch erlaubten Hass?
Ja, Hass gegen Räächts ist immer erlaubt und sogar gewollt.
Scheinbar möchte der Friedrich seine 5000 Anzeigen (…und evtl. Einnahmen) wegen Beleidigung weiter vorantreiben…
Einen anderen Grund kann ich mir auch nicht vorstellen.
Ja dem Pinocchio geht das Geld für die Ukraine aus.
Sie glauben, das könne man nun mit Bussen, Geldstrafen und Verfahrenskosten-Auflage wieder reinholen? Dann müsste man wohl die Ansätze „etwas“ anheben.
die hat es nie gegeben.
du bist einem fake aufgesessen.
es waren mehrere hundert, aber die zahl 5000 hat sich aus einem irrtum der berichterstatter ergeben.
die verbreitung dieser nachricht koennte uebrigesn strafbar sein.
deshalb hat AN seinen damaligen artikel auch recht schnell korrigieren muessen.
Ok, ich meine die Zahl die im Apollo Artikel stand, hab ich jetzt nochmal Glück gehabt??? Danke für den Hinweis…
Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar festgestellt, dass es eine Vorratsdatenspeicherung nur bei schwersten Straftaten geben darf. Der EuGH vertritt die gleiche Auffassung.
Beleidigungen gehören definitiv nicht dazu, selbst wenn es Majestätbeleidigungen sind.
Der Drops ist gelutscht!
Ich sag mal so: Starlink funktioniert, auch in Deutschland, ganz ohne öffentliche IP-Adresse.
That’s bullshit
Das ist technisch bullshit und die daten muss auch starlink rausgeben
Big Brother is watching YOU…..
Wie wäre es “ strafbarer Hass“ erstmal genau zu definieren, ansonsten ist jede Überwachung Tür und Tor geöffnet!
Hass ist ein Gefühl und das lässt sich abstellen!
Tausende Verfahren mit hunderten Hausdurchsuchungen sind offenbar noch nicht genug. Nebenbei, selbst das jüngste EuGH-Urteil hat da noch Hürden davor gesetzt, und so billige Vergehen wie Beleidigungen dürften da sicher nicht ausreichen.
Wenn das Wirklichkeit wird, wird permanente VPN Nutzung überall und immer Pflicht.
Und dann werden die VPN Betreiber von der Ursula unter Druck gesetzt die Verbindungsdaten raus zugehen.
Besser wäre es komplett aus der EU und WHO aus zutreten.
VPN und Tor Browser sagen nein.
Man könnte aber mal den anonymen simkarten den Saft abdrehen.
Muss man sich als Urlauber oder Besucher in Deutschland eine echte zweite sim oder esim zulegen. Klappt in anderen Ländern sehr gut.
Hass ist nicht strafbar. Es gibt dafür keinen Tatbestand im Strafgesetzbuch. Ich darf Politiker nicht beleidigen, nicht verhauen oder ähnliches. Aber Hassen darf ich sie. Es geht also nicht um Strafbarkeit, es geht um Kontrolle.
Nur die lassen sich nicht überwachen und können praktischen machen was die wollen.
Anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung 2025 ist wirklich ein technisches Meisterstück🙈😂 welch grandiose Idee !
Millionen normale Bürger werden erfasst, während halbwegs clevere Kriminelle längst über VPN, NAT oder Tor surfen. Am Ende weiß der Staat dann genau, wer um Mitternacht heimlich Netflix schaut, aber nicht, wer wirklich etwas angestellt hat. Symbolpolitik deluxe: viel Datensammelei, null Erkenntnis, maximaler Grundrechtseingriff.
Wie wäre es denn, wenn wir die IP-Adressen der Politiker erfassen, die im Plenarsaal lieber aufs Handy starren, um Reden zu ignorieren? Statt zuzuhören, daddeln sie aus Verlegenheit auf dem Display herum, während andere reden. Technisch ist das heute ein Klacks: Wer zu viel daddelt, bekommt einfach automatisch eine zeitanteilige Lohnkürzung. Wären das meine Angestellten ( sind sie ja im übertragenen Sinne) dann würde ich die achtkantig rausschmeissen!
Noch ein weiterer Versuch sich noch mehr Möglichkeiten zu Einschüchterung der Bürger, sowie Unterdrückung der Meinungsfreiheit, zu schaffen.
und dazu kommt dann noch die am freitag abgesegnete machtuebernahme und durch die WHO, mit verlust vieler rechte, und nicht zuletzt das:
**Die EU wird ihren Bürgern bis 2030 eine „Geldbörse“ aufzwingen. Darin sind Ihre gesamten Daten und Ihre gesamte Identität gespeichert. Eine App vom Superstaat EU für alles: Ihr CO2-Konto, ihre medizinischen Daten, Reise- und Mobilitätsdaten, Bildung, Beschäftigung, Finanzen und Steuerakt, Impfpass, ihre Unterschrift und biometrische Daten, Stimme und DNA.**
sehr anschauliche beispiele fuer unseren zukuenftigen alltag finden sich hier:
https://tkp.at/2025/12/21/so-treibt-die-eu-den-co2-euro-voran-zur-kontrolle-und-bevormundung-der-buerger/
Das ist ja unfassbar!!!!!!
Ergänzend:
https://www.achgut.com/artikel/es_dauerte_22_sekunden_gestern_beschritt_der_bundesrat_den_weg_in_die_sklaverei
So ist es. Es geht um Einschüchterung und Druckaufbau, Repression, Drohpotential und – ggf. – um illegale Strafverfolgungsmöglichkeiten.
„Strafbarer Hass“ reicht mir schon. Ich hasse (derzeit) niemand. Aber es ist mein gutes Recht zu hassen. Und obendrein ist es ein Gefühl. Man fragt sich jeden Tag, wo man hier gelandet ist?
Nun, „wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren.“
(vgl.: Lessing, Emilia Galotti, IV,7)
Seit wann wird das schon gefordert? seit 2000? Wer kommt ungeschoren davon? Ein paar Nutzer bei X, deren Meinung den Obrigkeiten nicht passt und deshalb muss mal wieder der alte Datenschutzverstoß gefordert werden.
Mit machine learning könnte man mittlerweile alles automatisiert ablaufen lassen und ich glaube das ist deren Traum – keine unpassende Meinung im Netz, nirgendwo, nicht einmal im verschlüsselten Privatchat zwischen gleichgesinnten.
Was! ist »strafbarer Hass«?
Der moderne informelle Mitarbeiter. Die Stasi läßt grüßen.
Na und. Dann nutzt man eben ein VPN, dessen Anbieter in einer Bananenrepublik residiert und spart sich den Bademantel.
Ja, man muss sich bald schützen vor dem Staat wie in einer Bananen-Republik. Und diejenigen, die Böses wollen, machen das mit Darknet und VPN schon heute. Daher ist das ein Rohrkrepierer.
Strafbarer Hass….gilt das auch für die SAntifa?
Nun, schon wieder so ein Nonsens …
Sie wollen jetzt also wieder (oder immer noch) „strafbaren Haß“ verfolgen – nur leider sind sie beim Erklären und Definieren von ebendiesem etwas schmallippig.
Ab wann genau würde denn dieser Haß „strafbar“ werden? Wie viel Prozent des Menschen muß haßerfüllt sein, damit dieser strafbar wäre? Welche Äußerungen dieses Hasses, die keine sonstigen Tatbestände von Kundgabedelikten oder Handlungen erfüllen, sollen davon umfasst sein?
Man sollte der „Dame“ mal sagen, daß Haß nicht strafbar ist.
Wo, wenn überhaupt, hat die Rechtswissenschaften studiert.
Na ja, vielleicht war sie ja nur bei Brosius-Gehrsdorf auf’m Kurzseminar!
was strafbar ist , bestimmen diejenigen, die uns regieren.
niemand sonst.
weil sie es koennen.
sie haben das recht des staerkeren auf ihrer seite.
und das nutzen sie zu ihren gunsten.
nichts und niemand kann sie daran hindern.
Also der Souverän könnte seine Angestellten einfach entlassen.
Aber das geht mit Angsthasen und Erstereihe-Komapatienten von ARD/ZDF leider nicht.
„Unter anderem“ soll „strafbarer Hass“ bekämpft werden…so so…
Ist nicht diese Vorratsdatenspeicherung schon „strafbarer Hass“, der den Staatsanwalt auf den Plan rufen sollte ?
Ich frag mal meinen Apotheker…vorsichtshalber…
Belarus… Wir kommen👍👍