„Jeden Tag werden 54 Kinder und Jugendliche missbraucht“ – diese Meldung erschütterte am vergangenen Montag die Medienlandschaft. Diese Daten gehen aus dem Bericht „Lagebild Kindesmissbrauch“ des Bundeskriminalamts (BKA) vor. Auch Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind im vergangenen Jahr um 7,4 Prozent auf einen neuen Höchstwert von 45.191 gestiegen – und das sind nur die offiziellen Zahlen.
Was in diesem Zusammenhang aber in Nebensätzen untergegangen ist: Die Forderung, die Innenministerin Nancy Faeser bei der Präsentation zur Bekämpfung dieser Straftaten stellte – eine Vorratsdatenspeicherung. Bestärkt sieht Faeser sich in diesem Vorhaben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30. April 2024, in dem das Gericht von seiner bisherigen restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung abgewichen ist.
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Telekommunikations- und Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von ihren Kunden zu speichern und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Für die Anbieter bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand. Für die Nutzer, deren Daten gespeichert werden sollen, bedeutet es eine massive Verletzung verschiedener Grundrechte, wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis.
Faeser ohne Rückhalt in der Regierung
Die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung ist kein neues Thema. Faeser selbst versucht seit geraumer Zeit mit immer neuen Argumentationen die Vorratsdatenspeicherung mehrheitsfähig zu machen. Im April war es während der Präsentation der polizeilichen Kriminalstatistik noch die allgemeine Verbrechensbekämpfung. Im Mai führte sie bei der Vorlegung eines neuen Strategiepapiers die Gefahr des Rechtsextremismus an. Jetzt im Juli ist es der Kampf gegen die Kinderpornografie.
Die Gründe, die Faeser für ihr augenscheinliches Herzensprojekt instrumentalisiert, ändern aber nichts daran, was für einen Grundrechtseingriff die pauschale Vorratsdatenspeicherung bedeuten würde. Faeser ist deshalb bisher auch noch nicht mit ihrer Forderung durchgekommen und steht in der Regierung ziemlich allein da.
Die Ampelkoalition einigte sich stattdessen auf ein alternatives Verfahren, das sich „Quick Freeze“, zu Deutsch „Schockfrosten“, nennt. Den Gesetzesentwurf dazu hatte Buschmann bereits 2022 vorgelegt. Im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung gilt das Quick-Freeze-Verfahren als weniger invasiv, da es nicht pauschal, sondern nur aus aktuellem Anlass eingesetzt wird.
Buschmann sagte dazu, im Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung stelle das Quick-Freeze-Verfahren die Bürger „nicht unter Generalverdacht“. Die Bestands- und Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen und Internetanbieter unter anderem für Abrechnungszwecke von ihren Kunden erheben, werden dabei für einen gewissen Zeitraum gespeichert und dann gelöscht.
Um die routinemäßige Löschung zu verhindern, können die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen eine Speicheranordnung erlassen – die Daten werden also „eingefroren“. Wenn die Behörden dann auf die Daten zugreifen wollen, brauchen sie einen richterlichen Beschluss – die Daten werden also wieder „aufgetaut“. Dieser Vorgang wird als „quick freeze, fast thaw“ bezeichnet.
Ändert das neue EuGH-Urteil alles?
Zum ersten Mal wurde die Vorratsdatenspeicherung nach 9/11 zur Terrorbekämpfung ins Gespräch gebracht. 2006 wurden mit der EU-Richtlinie 2006/24/EG alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. In Deutschland trat daraufhin 2008 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht kassierte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung aber am 2. März 2010. Der EuGH schloss sich dieser Richtung mit seinem Urteil von 8. April 2014 an, in dem er die EU-Richtlinie wegen seiner Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtscharta für ungültig erklärte. Dem folgte eine Reihe an Rechtsprechung von deutschen und europäischen Obergerichten, die sich alle auf den Standpunkt stellten, dass das Recht auf Privatsphäre sowohl im öffentlichen als auch im digitalen Raum zu gewährleisten wäre und eine pauschale und anlasslose Vorratsdatenspeicherung damit nicht vereinbar sei.
Am 30. April 2024 meldete sich der EuGH erneut zur Vorratsdatenspeicherung zu Wort – dieses Mal aber nicht mehr so restriktiv wie bisher. Bisher hatte es den Standpunkt vertreten, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität wie Mord oder Kinderpornografie genutzt werden dürfe, nun stellte es fest, dass IP-Adressen zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität gespeichert werden dürfen.
Das Gericht setzte dabei aber als Rahmen fest, dass die erhobenen Daten keine Rückschlüsse auf das Privatleben der Nutzer geben dürfen. Und vor allem bleibt es dabei: Um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, bräuchte es eine deutsche Gesetzesgrundlage. Die Ampelkoalition ist aber mehrheitlich – insbesondere die FDP und die Grünen – gegen eine solche Maßnahme. Nur in der SPD lassen sich Stimmen finden, doch auch Olaf Scholz ist nicht dafür, sondern hat sich vielmehr positiv über das Quick-Freeze-Verfahren geäußert.
Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie ineffektiv
Die Vorratsdatenspeicherung ist als Forderung nicht totzukriegen. Auch mit neuer EuGH-Rechtsprechung, wird Nancy Faeser jedoch schlechte Karten behalten, solange Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze in Deutschland und dem EU-Raum noch irgendeine Bedeutung haben. Nichtsdestotrotz sollte man diese Entwicklung äußerst kritisch im Auge behalten.
Was jetzt konkret aber sehr viel dringlicher ist: Die Begründung, mit der unsere Innenministerin ihren neusten Vorstoß für ihre geliebte Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt hat. Nachdem sie die Vorratsdatenspeicherung noch vor kurzem im Kampf gegen Rechts angeführt hatte, ist es ja nun der Kampf der Kinderpornografie, der sie angeblich antreibt.
„Angeblich“ deshalb, weil sich ihre gewünschte Form der Datenspeicherung in der Bekämpfung und Verfolgung dieser widerlichen Form der Kriminalität als denkbar ineffektiv herausstellen dürfte. Kinderpornografie ist nicht ständig auf den gängigen Seiten abrufbereit. Größten Teils spielt sich die Verbreitung dieser Inhalte im Darknet ab – es werden damit Daten produziert, auf die die Vorratsdatenspeicherung gar keinen Zugang hätte. Der ganze Sinn des Darknets ist immerhin, dass sich nicht nachvollziehen lässt, welche IP-Adresse auf welche Seite zugreift.
Die wenigen, die ihre Kinderpornografie also gänzlich ungeschützt über das „normale“ Internet verbreiten, könnten damit geschnappt werden. Doch die könnte wohl auch das Ordnungsamt parallel zur Parkkontrolle aufklären. Die Frage sollte in dieser Debatte deshalb weniger lauten, was denn nun der EuGH sagt oder nicht sagt. Sondern warum Faeser so fanatisch so harte Maßnahmen fordert, die für ihren vorgeschobenen Zweck komplett ineffektiv sind.
Irgend etwas erinnert mich an den Genossen Mielke von der Staatssicherheit in der DDR. „Ich liebe euch alle“ und „Wir müssen alles in der Hand haben, aber es muss demokratisch aussehen Genossen“ waren wirklich sehr schöne Sprüche.
– Diese Überwachungsinstrumente werden kommen:
– Sozialkredite
– Digitaler Euro
– Speicherung von Daten
– Vernetzung von Daten
– Auswertung nach festgelegten Kriterien durch KI
Da kommt selbst Orwell 1984 nicht mehr mit!
Ist klar, warum Faeser das will. Als Innenministerin ist sie doch auch Verantwortlich für die Staatssicherheit.
Frau Faeser wird wohl mutmaßlich nicht in der nächsten Regierung dabei sein. CDU und Grüne werden sich dann an Beschlüssen bedienen können, die sie heute (zumindest nach außen hin) kritisieren.
letztendlich duerfte es faeser nicht um den schutz der buerger vor allfaelligen gefahren gehen, sondern, wie inzwischen doch schon einigen klar ist, um die installation der totalueberwachung aller buerger in kleinen , verdaulichen schritten auf dem weg zum ungewaehlten supranationalen totalitaeren europa.
aehnliche bestrebungen sind mittlerweile aus allen westlichen (und auch nichtwestlichen) laendern weltweit hinreichend bekannt.
das erweiterte ziel ist eben die *eineweltregierung* des WEF, UNO, WHO-gespanns.
Faeser bekämpft nicht die Kriminalität. Sie führt einen Kampf gegen „rechts“ mit unlauteren Mitteln. Sie lässt Kalifatsbefürworter an Marktplätzen gewähren. Sie macht ausländische Täter zu Opfern ( Bad Oeynhausen) Sie relativiert Kriminalitätsstatistiken usw.
Gegen einen Verlag führt sie eine Razzia mit Verbot durch und begründet dies mit Vereinsrecht. Die Pressefreiheit zählt nicht mehr für sie, wenn es um ihren Antifa-Kampf geht.
Die größte Gefahr für die Demokratie in diesem Land !!! Sind die Grünen und die Realitätsfremde Faeser .