„Jeden Tag werden 54 Kinder und Jugendliche missbraucht“ – diese Meldung erschütterte am vergangenen Montag die Medienlandschaft. Diese Daten gehen aus dem Bericht „Lagebild Kindesmissbrauch“ des Bundeskriminalamts (BKA) vor. Auch Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind im vergangenen Jahr um 7,4 Prozent auf einen neuen Höchstwert von 45.191 gestiegen – und das sind nur die offiziellen Zahlen.
Was in diesem Zusammenhang aber in Nebensätzen untergegangen ist: Die Forderung, die Innenministerin Nancy Faeser bei der Präsentation zur Bekämpfung dieser Straftaten stellte – eine Vorratsdatenspeicherung. Bestärkt sieht Faeser sich in diesem Vorhaben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30. April 2024, in dem das Gericht von seiner bisherigen restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung abgewichen ist.
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Telekommunikations- und Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von ihren Kunden zu speichern und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Für die Anbieter bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand. Für die Nutzer, deren Daten gespeichert werden sollen, bedeutet es eine massive Verletzung verschiedener Grundrechte, wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis.
Faeser ohne Rückhalt in der Regierung
Die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung ist kein neues Thema. Faeser selbst versucht seit geraumer Zeit mit immer neuen Argumentationen die Vorratsdatenspeicherung mehrheitsfähig zu machen. Im April war es während der Präsentation der polizeilichen Kriminalstatistik noch die allgemeine Verbrechensbekämpfung. Im Mai führte sie bei der Vorlegung eines neuen Strategiepapiers die Gefahr des Rechtsextremismus an. Jetzt im Juli ist es der Kampf gegen die Kinderpornografie.
Die Gründe, die Faeser für ihr augenscheinliches Herzensprojekt instrumentalisiert, ändern aber nichts daran, was für einen Grundrechtseingriff die pauschale Vorratsdatenspeicherung bedeuten würde. Faeser ist deshalb bisher auch noch nicht mit ihrer Forderung durchgekommen und steht in der Regierung ziemlich allein da.
Die Ampelkoalition einigte sich stattdessen auf ein alternatives Verfahren, das sich „Quick Freeze“, zu Deutsch „Schockfrosten“, nennt. Den Gesetzesentwurf dazu hatte Buschmann bereits 2022 vorgelegt. Im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung gilt das Quick-Freeze-Verfahren als weniger invasiv, da es nicht pauschal, sondern nur aus aktuellem Anlass eingesetzt wird.
Buschmann sagte dazu, im Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung stelle das Quick-Freeze-Verfahren die Bürger „nicht unter Generalverdacht“. Die Bestands- und Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen und Internetanbieter unter anderem für Abrechnungszwecke von ihren Kunden erheben, werden dabei für einen gewissen Zeitraum gespeichert und dann gelöscht.
Um die routinemäßige Löschung zu verhindern, können die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen eine Speicheranordnung erlassen – die Daten werden also „eingefroren“. Wenn die Behörden dann auf die Daten zugreifen wollen, brauchen sie einen richterlichen Beschluss – die Daten werden also wieder „aufgetaut“. Dieser Vorgang wird als „quick freeze, fast thaw“ bezeichnet.
Ändert das neue EuGH-Urteil alles?
Zum ersten Mal wurde die Vorratsdatenspeicherung nach 9/11 zur Terrorbekämpfung ins Gespräch gebracht. 2006 wurden mit der EU-Richtlinie 2006/24/EG alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. In Deutschland trat daraufhin 2008 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht kassierte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung aber am 2. März 2010. Der EuGH schloss sich dieser Richtung mit seinem Urteil von 8. April 2014 an, in dem er die EU-Richtlinie wegen seiner Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtscharta für ungültig erklärte. Dem folgte eine Reihe an Rechtsprechung von deutschen und europäischen Obergerichten, die sich alle auf den Standpunkt stellten, dass das Recht auf Privatsphäre sowohl im öffentlichen als auch im digitalen Raum zu gewährleisten wäre und eine pauschale und anlasslose Vorratsdatenspeicherung damit nicht vereinbar sei.
Am 30. April 2024 meldete sich der EuGH erneut zur Vorratsdatenspeicherung zu Wort – dieses Mal aber nicht mehr so restriktiv wie bisher. Bisher hatte es den Standpunkt vertreten, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität wie Mord oder Kinderpornografie genutzt werden dürfe, nun stellte es fest, dass IP-Adressen zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität gespeichert werden dürfen.
Das Gericht setzte dabei aber als Rahmen fest, dass die erhobenen Daten keine Rückschlüsse auf das Privatleben der Nutzer geben dürfen. Und vor allem bleibt es dabei: Um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, bräuchte es eine deutsche Gesetzesgrundlage. Die Ampelkoalition ist aber mehrheitlich – insbesondere die FDP und die Grünen – gegen eine solche Maßnahme. Nur in der SPD lassen sich Stimmen finden, doch auch Olaf Scholz ist nicht dafür, sondern hat sich vielmehr positiv über das Quick-Freeze-Verfahren geäußert.
Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie ineffektiv
Die Vorratsdatenspeicherung ist als Forderung nicht totzukriegen. Auch mit neuer EuGH-Rechtsprechung, wird Nancy Faeser jedoch schlechte Karten behalten, solange Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze in Deutschland und dem EU-Raum noch irgendeine Bedeutung haben. Nichtsdestotrotz sollte man diese Entwicklung äußerst kritisch im Auge behalten.
Was jetzt konkret aber sehr viel dringlicher ist: Die Begründung, mit der unsere Innenministerin ihren neusten Vorstoß für ihre geliebte Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt hat. Nachdem sie die Vorratsdatenspeicherung noch vor kurzem im Kampf gegen Rechts angeführt hatte, ist es ja nun der Kampf der Kinderpornografie, der sie angeblich antreibt.
„Angeblich“ deshalb, weil sich ihre gewünschte Form der Datenspeicherung in der Bekämpfung und Verfolgung dieser widerlichen Form der Kriminalität als denkbar ineffektiv herausstellen dürfte. Kinderpornografie ist nicht ständig auf den gängigen Seiten abrufbereit. Größten Teils spielt sich die Verbreitung dieser Inhalte im Darknet ab – es werden damit Daten produziert, auf die die Vorratsdatenspeicherung gar keinen Zugang hätte. Der ganze Sinn des Darknets ist immerhin, dass sich nicht nachvollziehen lässt, welche IP-Adresse auf welche Seite zugreift.
Die wenigen, die ihre Kinderpornografie also gänzlich ungeschützt über das „normale“ Internet verbreiten, könnten damit geschnappt werden. Doch die könnte wohl auch das Ordnungsamt parallel zur Parkkontrolle aufklären. Die Frage sollte in dieser Debatte deshalb weniger lauten, was denn nun der EuGH sagt oder nicht sagt. Sondern warum Faeser so fanatisch so harte Maßnahmen fordert, die für ihren vorgeschobenen Zweck komplett ineffektiv sind.
Irgend etwas erinnert mich an den Genossen Mielke von der Staatssicherheit in der DDR. „Ich liebe euch alle“ und „Wir müssen alles in der Hand haben, aber es muss demokratisch aussehen Genossen“ waren wirklich sehr schöne Sprüche.
– Diese Überwachungsinstrumente werden kommen:
– Sozialkredite
– Digitaler Euro
– Speicherung von Daten
– Vernetzung von Daten
– Auswertung nach festgelegten Kriterien durch KI
Da kommt selbst Orwell 1984 nicht mehr mit!
Ist klar, warum Faeser das will. Als Innenministerin ist sie doch auch Verantwortlich für die Staatssicherheit.
Frau Faeser wird wohl mutmaßlich nicht in der nächsten Regierung dabei sein. CDU und Grüne werden sich dann an Beschlüssen bedienen können, die sie heute (zumindest nach außen hin) kritisieren.
letztendlich duerfte es faeser nicht um den schutz der buerger vor allfaelligen gefahren gehen, sondern, wie inzwischen doch schon einigen klar ist, um die installation der totalueberwachung aller buerger in kleinen , verdaulichen schritten auf dem weg zum ungewaehlten supranationalen totalitaeren europa.
aehnliche bestrebungen sind mittlerweile aus allen westlichen (und auch nichtwestlichen) laendern weltweit hinreichend bekannt.
das erweiterte ziel ist eben die *eineweltregierung* des WEF, UNO, WHO-gespanns.
Faeser bekämpft nicht die Kriminalität. Sie führt einen Kampf gegen „rechts“ mit unlauteren Mitteln. Sie lässt Kalifatsbefürworter an Marktplätzen gewähren. Sie macht ausländische Täter zu Opfern ( Bad Oeynhausen) Sie relativiert Kriminalitätsstatistiken usw.
Gegen einen Verlag führt sie eine Razzia mit Verbot durch und begründet dies mit Vereinsrecht. Die Pressefreiheit zählt nicht mehr für sie, wenn es um ihren Antifa-Kampf geht.
Die größte Gefahr für die Demokratie in diesem Land !!! Sind die Grünen und die Realitätsfremde Faeser .
Mord und Kinderpornographie wird vorgeschoben
Wie sehr Faeser mit Mördern sympathisiert hat sie bewiesen, als sie erstunken und erlogen hat, daß der Phillipos-Mörder so pöhse pöhse pöhse keine Luxusunterbringung hätte.
In Wahrheit geht es um etwas anderes. Was in der besten BRD aller Zeiten unter „schweren Verbrechen“ verstanden wird ist in der Strafprozeßordnung (StPO) in § 100a Telekommunikationsüberwachung aufgelistet und zwar in Absatz 2 Teil 1 d) „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach § 127 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 129 bis 130“ Nicht von ungefähr nicht direkt genannt, nämlich „Bildung krimineller Vereinigungen“ und den Gummiknüppel der Diktatur schlechthin: „Volksverhetzung“
Und: Die Tat muß nicht erwiesen sein. Ein beliebiger Verdacht, eine Spitzeldenuntiation reicht aus, vollkommen ausgespäht zu werden. Die linksextremen Freunden von Faeser wird das nicht treffen. Sondern Euch!
Nancy Mielke 2024 vor der Volkskammer „Ich liebe doch alle … Alle Menschen! Na ich liebe doch … Ich setze mich doch dafür ein …!
Weil Faeser eine brandgefährliche Linksfaschistin ist! Sie will einen totalitären Überwachungsstaat schaffen, indem nicht nur jeder jederzeit überall gläsern ist, sie will auch jeden jederzeit kaltstellen können. Besonders ihr unliebsame Leute. Also jeden der nicht linksgrünwoke ist. Dafür instrumentalisiert sie sogar die Vergewaltigung von Kindern. So widerwärtig und verschlagen ist sie.
Von all dem, dass derzeit unser Kabinett bildet ist sie die Schlimmste – und das will weiß Gott was heißen!
Naja, dann versehen wir die gesamten Wohnungen (auch die von Peter Haag) mit Kameras, lückenlos, auch Schlafzimmer und Toiletten/Badezimmer, denn schließlich gibt es ja auch viel häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch innerhalb der Familien.
Die Aufnahmen werden bei den Sicherheitsbehörden gespeichert.
Herr Haag ist sicher einverstanden, denn er hat ja, wie wohl die meisten von uns, nichts zu verbergen.
Nun, waidwundes Wild zieht sich ins Unterholz zurück.
Waidwunde Minister gehen zum Angriff über.
Je angeschossener Minister sind, desto rücksichtsloser versuchen sie ihren erbärmlichen Hals zu retten.
Mit der Compact-Aktion ist Nancy bereits zur politischen Untoten mutiert und greift nun zum letzten Mittel, bevor ihr der Haselnußpflock ins Herz getrieben wird.
Requiescat in politica pace! (R.I.P.P.)
Na worum solls schon gehen. Die USA haben den Krieg gegen Russland (und China) längst beschlossen und wir haben mitzumarschieren, Warum wurde wohl „Compact“ verboten? wegen dem Interview mit Sacharowa!
„Rechtsextrem & Kinderporno“ ist nur der Vorwand um unsere Grundrechte auszuhebeln. Das Regime hoffiert ganz offen Neonazis und verhindert Ermittlungen gegen Päderastenringe aus der High Society.
Da die Abgeordneten meistens ohnehin nur noch Statisten sind, die Gesetze kaum lesen, vielleicht gar nicht wirklich verstehen, fallen sie entweder auf diesen Schwachsinn herein, oder sie interessiert anderes viel mehr.
„Recht und Ordnung“ lassen sich ganz einfach mit der bestehenden Gesetzgebung durchsetzen, wenn Staatsanwälte und Gerichte hierzulande diese auch konsequent anwenden würden.
Da braucht’s keinen Anzeigemeister oder digitale Strafverfolgung.
Aber Hauptsache mal wieder einen bescheuerten Kommentar rausgehauen…
Wer stoppt diese Frau mit ihren Fantasien des vollendeten Überwachungsstaat? Man darf sich langsam fragen, wer dieses Land eigentlich regiert – Frau Faeser oder Herr Scholz, dieser hat es bis heute noch nicht einmal geschafft sich zu dem Skandal um Compact zu äußern.
Diese aus der A…..a kommende Innenministerin will die totale Überwachung und Unterwerfung der Bevölkerung, siehe auch Verbot von Compakt, sollte sie damit durchkommen was ich nicht glaube, gibt es von ihr kein halten mehr, sie wird alles verbieten was ihr und ihrer Linksgünen Meute nicht passt!! Wenn die Gerichte jetzt einen Fehler machen und das verbot von Compakt zulassen haben wir keinen Rechtstaat mehr, so auch die Meinung vieler Rechtsvertreter!!
Kann man diese hysterische Frau da wegbringen? In Hessen ist es uns durch eine Wahl gelungen. Eine Innenministerin können wir jedoch leider weder wählen, noch abwählen.
Sie lügt wie sie’s gerade braucht,
Kinderpornographie als Grund für eine Vorratsdatenspeicherung anzuführen wirkt in Zeiten in denen die Grünen versuchen Pädophlilie gesellschaftsfähig zu machen schon fast wie Ironie.
Wenn Frau Faeser Kinder vor Übergriffen schützen möchte, sollte sie mal in ihrer eigenen Partei und dann bei den anderen Altparteien anfangen. Da sind genug solcher Täter zu finden.
Eine gesetzliche Regelung in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung – ob nun ständig oder „quick freeze“ oder nur mit Gerichtsbeschluss – ist doch völlig egal und irrelevant. Die Dienste aus Übersee speichern doch schon seit Jahrzehnten unsere gesamte Kommunikation – auch die „end-to-end“ verschlüsselte im Klartext. Wie sonst kommen Tips zu bevorstehenden Terrorakten immer von „befreundeten Diensten“ ? Es ist also völlig egal was in Berlin beschlossen wird. …. ich glaube am sichersten ist momentan noch das Telefonieren über Festnetz … das haben die Dienste mittlerweile aus dem Auge verloren.
Bei der extrem niedrigen bis nicht vorhandenen Strafbarkeitsschwelle, mit der inzwischen sogar Hausdurchsuchungen angeordnet werden – hier reicht schon die Teilnahme an der ‚falschen‘ Demonstration oder ein Politdarsteller, der sich durch ein Posting ‚beleidigt‘ sieht – ist auch dieses ‚Quick Freeze‘ nur ein Feigenblatt und läuft letztendlich auch auf eine Totalüberwachung von jedem hinaus, der es noch wagt, sich offentlich kritisch über die schleichende Abschaffung von Demokratie hin zu einem totalitären sozialistischen Regime anzuprangern. Und ganz nebenbei: Wer nicht aktiv Maßnahmen zur Wahrung seiner informationellen Selbstbestimmung ergreift, wird schon jetzt von Google, Microsoft, Amazon, Meta, Apple usw. rund um die Uhr überwacht und ausspioniert – und diese Unternehmen geben ihre gesammelten Daten auch völlig unkompliziert an die Regierungen der Länder, in denen sie ihre Dienste anbieten wollen, weiter. In so fern eine reine Scheindebatte!
Seit diese Regierung an der Macht ist, ist 1984 nur noch ein Wimpernschlag entfernt.
Es macht fassungslos wie faschistoid diese Menschen vorgehen und die sogenannten Medien schweigen dazu
Nach 2001 begann man systematisch mit dem Aufbau eines Überwachungsapparats. Ich hörte damals immer „wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten“. Da die Herde geschiwegen hat sollte sie nun besser nichts mehr zu verbergen haben, geschoren wird sie sowieso.
Es scheint ja auch nie jemanden der Widerspruch aufgefallen zu sein, daß man damals von einer islamischen Bedrohung sprach, weswegen sich jeder westliche Fluggast seitdem einen Finger in den Popo stecken lassen muß, gleichzeitig begann man mit dem Import jener Menschen die angeblich die Bedrohung darstellten. Wieso sollte also nun jemanden der Widerspruch auffallen, daß jene die Kinder schützen wollen, die die größte Bedrohung für Kinder darstellen?