Bundesverwaltungsgericht
Dieses Urteil stellt den ganzen Rundfunkbeitrag auf den Prüfstand
Das Bundesverwaltungsgericht verwirft ein Urteil aus Bayern zum Rundfunkbeitrag. Eine Beitragspflicht besteht demnach nur, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag, „Vielfalt zu sichern“, erfüllt.

Ist das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsgemäß? Diese Frage muss nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Mittwoch neu diskutiert werden. Denn die Bundesrichter stellen fest: Das „Gesamtprogrammangebot“ muss „Vielfalt und Ausgewogenheit“ sicherstellen.
Die Prüfung selbst wird nun zunächst der Verwaltungsgerichtshof in München vornehmen. Dieser müsste bei hinreichenden Mängeln eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht anstrengen – und so das bestehende Rundfunkrecht zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären lassen. Die Klägerin aus Bayern hatte beanstandet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein „vielfältiges und ausgewogenes Programm“ biete. Vielmehr diene er der „vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht als Erfüllungsgehilfe“. Da sie keinen Vorteil aus diesem Angebot ziehen könne, sei die Beitragspflicht nicht gerechtfertigt.
Alle Vorinstanzen hatten diese subjektive Argumentation verworfen. Laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wäre allein die Möglichkeit, den ÖRR zu nutzen, Vorteil genug für die Beitragspflicht. Alles andere sei über Programmbeschwerden abzuhandeln.
Dieses Urteil hebt Leipzig nun auf. Ein dem „Funktionsauftrag entsprechend ausgestaltetes Programm“ sei Voraussetzung für den „individuell-konkreten“ Vorteil, den das Bundesverfassungsgericht für die Beitragserhebung verlangt. Ist diese Wechselbeziehung von Beitragspflicht und Erfüllung des Funktionsauftrags auch nicht im Rundfunkstaatsvertrag verankert, hat sie gleichwohl Gesetzeskraft.
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Der Funktionsauftrag des ÖRR liegt – im Gegensatz zu privaten Medien – in der Sicherung von Vielfalt. Daraus ergeben sich „Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit“. Der Rundfunkbeitrag wäre demnach nicht verfassungsmäßig, wenn das „Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt.“ Unausgewogenheit lässt sich demnach beurteilen, indem man das Programm über einen Zeitraum von zwei Jahren betrachtet.
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Legt ein Kläger „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ vor, so muss das jeweils zuständige Verwaltungsgericht nach diesem Revisionsurteil Beweise erheben. Erhärtet sich der Verdacht, wäre das Verfahren im Wege der konkreten Normenkontrolle beim Verfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
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Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2018 lesen die Leipziger Richter heraus, dass zu jenem Zeitpunkt die Äquivalenz von Beitragspflicht und Programmangebot gegeben gewesen sei. Außerdem sei die „Schwelle für eine Verletzung des Äquivalenzgebots“ hoch. Eigentlich ging es damals aber um andere Fragen der Beitragserhebung.
Eine „Sachverhaltsaufklärung“ darf das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz jedoch nicht selbst durchführen. Eine „tatrichterliche Würdigung“ steht insoweit noch aus. Daher wird der Fall zurück nach München an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu erreichen, hält das Gericht allerdings für „überaus zweifelhaft“. Nach der Prognose des Bundesverwaltungsgerichts muss die Klägerin über ihr „bisheriges tatsächliches Vorbringen“ hinaus also weitere Belege vorlegen, wenn sie Erfolg haben will.
Das Gericht hat es unterlassen ein Urteil zu fällen und der Klägerin die lange Nase gezeigt. Mit Bestandsschutz für den ÖRR geht es weiter wie gehabt.
Leider ist da so. Wir werden weiter abgezockt damit Intendanten sechsstellige Gehälter im Selbstbedienungsladen des örr abgreifen. Der örr Scheiß gehört komplett abgeschafft.
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob Du GEZ zahlst oder 3/4 deines Lohns für Steuern abdrückst, die dann im Ausland oder für Ausländer verbraten werden?!
Ja richtig so ABGESCHAFFT aber wie werden wir den Zwangsbeitrag los. Also die meisten würden sich zum Weihnachtsfest von dem Geld lieber einen Stollen für 10€ holen und einen Schokoweihnachtsmann für 3€ und das sind nur die Preise vom Discounter.. bleiben noch 5€ über falls jemand raucht kann er vielleicht noch ein Päckchen Drehtabak bekommen dafür ohne Blättchen außer er hat eine Pfeife das geht auch. Also für 5€ bekommt man nicht mehr so viel heutzutage. Aber das wäre eine große Hilfe.
„Damit spielt das Gericht den Ball zurück an die Landesparlamente.“
Oh, heiße Kartoffel…hier…fangt auf.
Der ÖRR macht gute Arbeit. Ich schaue jeden Abend Tagesschau.
Kanzler
Das erklärt vieles!
IIIIIIIIch empfeeeeeeeeeeeeehle diiiie taaaaaaaaaaagesschau in eeeeiiiieeeiiieeeiiinfacher Spraaaaache, exxxxtra füüüür linksgrünnnne Spaaaatzenhiiiiiiirrrrrne 😉
Quatsch. Ändert leider gar nichts.
Sinnfrei hier von einem Urteil zu sprechen, was nur eine VERTAGUNG um mindestens 2 Jahre bedeutet.
Alle zahlen weiter und in 2 Jahren geht das Spielchen erneut los.
Nun, nach §§ 88 u. 92 VwGO gilt im Verwaltungsverfahren der sog. Dispositionsgrundsatz. Es wird also nicht von Amts wegen ermittelt, sondern nur nach dem entschieden, was die Parteien vortragen.
Da sollten sich die Klägerin und ihr Anwalt:
#1: um ein hinreichend großes und kompetentes Juristenteam bemühen,
#2: evtl. mittels Crowdfunding hinreichende Mittel beschaffen (es wird teuer!)
#3: sich der konstruktiven Mitarbeit eines kompetenten Teams aus Medienwissenschaftlern, Politologen, Soziologen und Journalisten versichern.
Dann könnte das Ganze einen tatsächlichen Prozeßerfolg erzielen. – Viel Glück damit.
Im Verwaltungsgerichtsverfahren gilt das Amtsermittlungsprinzip, d.h. dass das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt VON AMTS WEGEN ermitteln muss. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess, wo es den Parteien obliegt, das aus ihrer Sicht relevante vorzutragen.
Eine andere Frage ist natürlich, welche Sorgfalt und welchen EIFER das Gericht bei der Sachverhaltsermittlung an den Tag legt. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dass die Prozessparteien da ggf. nachhelfen.
👍👍
Messala.– nicht unbedingt. Man kann z.B. bei einer korrekt geführten Universitäts-Auftrags-Ermittlung dafür sogar öfftl. Mittel beantragen.Im Hinblick auf die Reichweite. Ein Professor mirt Schmackes und 3 korrekte Studenten, dann gehts voran.
Falsche Argumentation. Der Staat hat einfach nicht die Aufgabe, Medieninhalte zu produzieren. Fertig.
Der Staat produziert ja auch keinen Joghurt oder Badehosen.
Es gehört einfach nicht zu den staatlichen Kernaufgaben.
Genau.
Wir brauchen dringend ein Pflichtenheft für die Politik. Nur über Dinge die darin aufgeführt sind darf die Politik entscheiden. Alles andere ist solange Tabu bis 2/3 der Wahlberechtigten dies mittels Abstimmung kund tun.
Solange das Grundgesetz von der Politik selbst geändert werden kann, solange steht das Abwehrrecht des Volkes nur auf dem Papier und existiert in Wahrheit gar nicht.
Nur dann wäre effektiv Schluss mit solchen Eingriffen in unser Leben, wie zum Beispiel das so genannte Heizungsgesetz.
Bin ja mal gespannt, ob dieses Urteil in Zukunft Einfluss auf die Gästeauswahl bei politischen Diskussionsformaten hat. Hier zeigt sich, und lässt sich auch am ehesten belegen, die Unausgewogenheit am deutlichsten.
Und darüber hinaus, was alles unterdrückt/ weggelassen wird. Das ist einseitige Berichterstattung.
Intendanten Adresse………
Sicher ist das Urteil eine Enttäuschung für alle, die glaubten, jetzt pauschal keine Gebühren mehr zahlen zu müssen.
Aber dem ÖRR wurde immerhin aufgezeigt, dass es so nicht weiter geht.
An Beweisen, dass die Programme der Anstalten seit längerem nicht mehr ausgewogen und vielfältig sind, sondern eine auffällige Schlagseite haben, dürfte es nicht mangeln.
Auf dem Urteil des BVG Leipzig können die Gebührenzahler aufbauen, indem sie Beweise vorlegen.
Und sehen wir weiter.
Wie naiv…
Da ist, wie zu erwarten war, genau gar nichts passiert.
Das Bayrische Verwaltungsgericht wird sagen: Was wollt ihr eigentlich? Ihr habt doch Julia Ruhs und Dieter Nuhr und jetzt zahlt weiter, damit Böhmermann, Reschke und Bosetti euch beleidigen können“
Fall erledigt.
Heißt der nicht Restle.
Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass es, mit Blick auf ähnliche Umstände im Steuerrecht, empfehlenswert sein könnte, eine Zahlung des Zwangsbeitrags künftig ausdrücklich unter den Vorbehalt der noch ausstehenden späteren Prüfung seiner Rechtmäßigkeit zu stellen und zu erklären, gegebenenfalls seine Rückerstattung verlangen zu wollen.
Ich glaube, man sollte nicht zu viel erwarten.
Die ÖR wird jetzt ein Gutachten bestellen welches zum Schluss kommt, dass eine Ausgewogenheit und Vielfalt vorhanden ist und alles bleibt beim alten.
Und natürlich: Warum brauchen wir so viele Sender, Internetportale. Für den Bildungsauftrag würden drei Programme genügen, alles weitere kann über freiwillige Abo angeboten werden. Dann wären wir bei einem Beitrag von EUR 5,-
„Dann wären wir bei einem Beitrag von EUR 5,-“ Die 5 Euros reichen aber bei weitem nicht ,um die horrenden Gehälter und Rentenansprüche der Intendanten zu finanzieren ,das ist gesichert sicher
Letztlich ein positiv zu wertendes Urteil. Die Unausgewogenheit der Berichterstattung wird damit zum Thema in jedem Gebührenverfahren vor den unteren Instanzen werden können.
Auch wenn die VGs und OVGs natürlich alles abweisen werden, wird allein die Systematisierung des Stoffes für unzählige Schriftsätze der sauberen Dokumentation der politischen Schieflage des ÖRR dienen. Das könnte dann auch in anderen Konstellationen hilfreich sein.
„Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2018 lesen die Leipziger Richter heraus, dass zu jenem Zeitpunkt die Äquivalenz von Beitragspflicht und Programmangebot gegeben gewesen sei. Außerdem sei die „Schwelle für eine Verletzung des Äquivalenzgebots“ hoch“
Damit erhält der BayVGH quasi einen Freibrief. Denn wenn man die SCHWELLE so HOCH legt, dass jeder 2m- Mann aufrecht darunter durchgehen kann, dann kann du da letztlich ALLES als „rechtskonform“ reinpacken, mit ein bisschen „Begründung“.
Fazit: Es bleibt dabei: Diese Entscheidung ist KEIN Teilerfolg sondern eine camouflierte Niederlage.
Warum es hierfür negative Bewertungen gibt, erschliesst sich mir so gar nicht!
Das Urteil ist einfach nur ein Ping Pong zu Lasten des Klägers, der wissenschaftlich! per Gutachten über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren nachweisen muss, dass der ÖRR seinen Auftrag nicht erfüllt!
WTF
„… erschliesst sich mir so gar nicht!“
Keine Idee davon, dass andere Leute andere Meinungen haben könnten…?
Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann 👍
„Die beste Demokratie, die man für Geld VON ANDEREN kaufen kann 👍
Vielfalt? Dazu muss man sich nur die Auswertungen der Politik- Talkshows über die eingeladenen Gäste und deren Parteizugehörigkeit ansehen.
Komisch, welt und focus bringen nicht eine Nachricht darüber.
Soll es nicht bekannt werden?
Daran ist nichts in irgendeiner Weise brisant und ändert absolut nichts. Warum sollte darüber besonders auffällig berichtet werden?
@Reaktion
Sie verkennen, dass alles mit allem zusammenhängt. 😉
Nicht auffällig berichten, aber eben berichten, du Reak mit F!
Also zwei Jahre wieder Zeit für den ÖRR und die Prüfung ergibt dann: alles ist ok.
Nun, wer glaubt, daß „dieses Urteil … den ganzen Rundfunkbeitrag auf den Prüfstand“ stellt, versucht das Bärenfell zu verteilen, bevor noch der Bär erlegt ist.
(Und was ist hier derart anstößig, daß es auf Freigabe warten müsste? – Kinder, ihr macht entweder Euch selbst lächerlich, oder Eure KI wurde in China programmiert …)
Das Urteil erscheint als Lichtblick, aber nun stellt sich die große Frage, wie denn die mangelnde Vielfalt belegt werden soll. Erwarten die Gerichte, dass sich die über 80-jährige Klägerin nun ans Werk macht, um Belege zu sammeln? Gerne würde ich einen zu gründenden Verein o.Ä. finanziell unterstützen, der mittels hochqualifizierter Analyse / Gutachten, am besten durch mehrere Politikwissenschaftler, das belegt, was schon viel zu viele bemängeln. Gibt es da was, gibt es da wen?
Ob ausgewogen oder nicht – ich hab das nicht bestellt und keinen Vertrag mit denen abgeschlossen, also wird auch nicht für etwas gezahlt, was ich weder will noch brauche. Basta.
Moin, kein Gericht in Deutschland sticht in dieses Wespennest.
Ich vertraue den ÖRR.
Du vertraust sicher auch der Antifa.
Natürlich. Die Antifa ist gegen Faschismus. Ich bin auch Antifa und Antira.
Der Schwarze Kanal mit Eduard von Schnitzler war auch vertrauenswürdig für Honecker und Co.
Genau wie die Propaganda Konsumenten in der späten Weimarer Republik dem öffentlichen Rundfunk an den Volksempfängern vertraut haben. Wie diese Rattenfänger Geschichten ausgehen ist ja allgemein bekannt.
@ Kanzler: Weil du Antifa bist, bist du nichts. 😺
Propaganda muss kostenlos sein. Daher besteht keine Zahlpflicht für den ÖRR.
Die „Vielfalt“, wenn ich nur den Begriff schon höre. Das ist alles zu schwammig und da kann man wieder alles mögliche hinein interpretieren.
Warum zieht das niemand mal über den Punkt „Grundversorgung“ durch? Über 20 Fernseh- und über 70 Radiosender sowie die unzähligen Social Media Auftritte sind weit mehr als das, was auch nur annähernd noch als Grundversorgung angesehen werden könnte.
Das wäre ein Punkt, wo mal tatsächlich eine „NGO“ tätig werden sollte.
@S. Kracht… Aber nicht mit der Aktivrente. Du musst weiter malochen. 🙂
Mach du es doch.
In einem Jahr bin ich Rentner, dann hätte ich Zeit.
Tja, ein Gutachten liegt schon vor: klare einseitige Berichterstattung
Professor Dr. Christian Rieck analysiert zusammen mit Roland Schatz von der Media Tenor, wie einseitig die Öffentlich Rechtlichen Medien berichten und das die klar als Arm der Regierung berichten. Gleichzeitig woher die meisten Menschen in Deutschland Ihre Meinung beziehen.
https://www.youtube.com/watch?v=0sIqy12p2rE
Bin kein Jurist, aber das hört sich nach Hornberger Schiessen an. So schnell werden wir die undemokratische Zwangsabgabe wohl nicht los. Aber ist ja auch ne gute Motivation für die Wahlzettel.