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Nordrhein-Westfalen

14-jähriger Rumäne prügelte Rentner mit Baseballschläger tot: Nur viereinhalb Jahre Haft

Am Montag verurteilte das Landgericht Hagen einen 17-jährigen Rumänen zu viereinhalb Jahren Haft. Der Jugendliche hatte einem Rentner den Schädel mit einem Baseballschläger eingeschlagen und dabei tödlich verletzt.

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Das Landgericht Hagen verurteilte einen 17-järhigen Rumänen wegen Körperverletzung mit Todesfolge (Symbolbild)(IMAGO / biky).

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In der Silvesternacht am 31. Dezember 2022 in Hagen brach der damals 14-jährige Rumäne Stiven M. mit zwei weiteren Komplizen in die Wohnung von Kosta A. ein. Dort schlugen die Eindringlinge mehrmals mit einem Baseballschläger die Schädeldecke des 80-Jährigen ein und verletzten den Rentner tödlich. Jetzt verurteilte das Landgericht Hagen am Montag den Tatverdächtigen Stiven M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendhaftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Darüber berichtete die Bild.

Konkret soll der Rumäne mit einem Komplizen durch ein Fenster in die Wohnung von Kosta A., der den Silvesterabend allein verbrachte, eingedrungen sein. Mindestens zweimal schlugen die Täter mit dem Baseballschläger auf den 80-Jährigen ein, um den Rentner anschließend auszurauben. Kosta A. erlitt dadurch Gehirnblutungen und musste in einem Pflegeheim versorgt werden. Der Rentner lag über längere Zeit im Koma und saß zuletzt im Rollstuhl, als er ein Jahr nach dem Angriff infolge seiner Verletzungen starb.

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Erst zwei Jahre nach der Tat gelang es den Ermittlern, Stiven M. dank DNA-Tests als Tatverdächtigen zu identifizieren. Der nun 17-Jährige wurde im Februar dieses Jahres während des Unterrichts festgenommen. Nach Angaben der Bild konnte M. erst nach einem weiteren Delikt als Täter identifiziert werden. Der Rumäne ist bereits als Intensivstraftäter – unter anderem wegen Bandendiebstahls, Kinderpornografie und Körperverletzung – polizeibekannt.

Der tödliche Angriff auf den Rentner hatte allerdings lediglich für den Rumänen Konsequenzen. Einer der Täter war erst 13 Jahre alt und kam mangels Strafmündigkeit straffrei davon. Währenddessen gelang es dem dritten Mittäter, unterzutauchen.

In Deutschland kommt es vermehrt zu Vorfällen, bei denen Rentner durch junge Männer mit Migrationshintergrund attackiert werden. So trat zuletzt ein südländisch aussehender junger Mann Anfang September in der Straßenbahn der Linie 10 in Bremen-Hemelingen einem 71-Jährigen unvermittelt gegen den Kopf. Der Rentner erlitt durch die Attacke eine Nasenbeinfraktur.

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Auch im August kam es zu einer Attacke mehrerer Jugendlicher im nordrhein-westfälischen Bad Salzuflen auf einen Rentner und seine Begleitung. Der 68-Jährige und seine Begleiterin wurden getreten, angesprungen und mit Steinen beworfen. Die Täter riefen dabei: „Scheiß Deutsche“.

sf

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101 Kommentare

  • Und SOWAS finden ca 70 Prozent der Wähler toll.

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    • Die meisten von denen kriegen so etwas in aller Regel gar nicht mit !

      • Richtig, für den ausgewogenen ÖRR ist das keine, höchstens versteckt eine kleine Meldung wert.

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    • Bei einem, der schon länger hier lebt, wäre es nicht Körperverletzung mit Todesfolge, sondern RAUBMORD gewesen.

  • §188 StGB „Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede von Politikern“. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren!
    So setzt man hierzulande Prioritäten.

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    • Nun ja, vermutlich dürfte hier § 18 Abs. 1 JGG einschlägig gewesen sein. Dort heißt es:

      „Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.“

      Was in Ihrem Beispiel fünf Jahre sind, sind im vorliegenden Fall also vermutlich zehn.

      Im übrigen gilt es, will man sachlich bleiben, faktisches Strafmaß vom Strafrahmen bzw. der möglichen Höchststrafe zu unterscheiden.

      • Bei Intensivtätern muß eine Verdreifachung gelten.
        Sonst machen sie weiter.

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  • Es wurde ihm nicht gut genug erklärt.
    KGE freut sich und hat einen Besuch bereits angekündigt.

    • Das ist wohl wahr. Nach Reul wäre es anders, wenn sie unser Rechtssystem kennen würden und sich demnach danach richten könnten. Wo um Himmels willen ist es erlaubt Menschen auszurauben und dabei zu töten?

  • Schade, wäre der Mann in Bulgarien hätte man eine gerechte Strafe erwarten können!

  • Im Namen des Volkes? Sicher nicht…

    • Das Strafmaß ist durchaus ordentlich ! Wir befinden uns hier im Jugendstrafrecht, wo das Höchstmaß auf 10 J. Haft gedeckelt ist.

      Der „Rumäne“ wurde NICHT (warum auch immer…;-)) wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dafür ist das Strafmaß grds. – rein rechtlich gesehen – nicht zu beanstanden, wenn auch als „unbefriedigend“ empfunden.

      -15
      • Genau das ist die Frage bzw das Problem, weshalb er nur wegen Körperverletzung mit Todesfälle und nicht wegen Mordes oder zumindest Totschlags angeklagt und verurteilt wurde. Da er bereits vorher straffällig war, sehe ich auch keinen Grund für mildernde Umstände.

        1
  • Da hat das tägliche Neuaushandeln mal wieder nicht geklappt. Tragisch. Wir benötigen mehr Sozialpädagogen, die uns allen erklären, wie man das richtig macht.

  • Herr Reul übernehmen Sie: Dem jungen Mann muss unser Rechtssystem erklärt werden.

  • Hat der Landesinnenministrierende von NRW Reul doch gesagt: Ausländer kennen unser deutsches Rechtssystem nicht, deshalb muß man Nachsicht walten lassen.

    • Bei einem Bio-Deutschen würden sie sagen: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht !

  • 4½ Jahre – das kommt mir sehr wenig für eine solch grausame Tat vor.

  • Bin mal gespannt, ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht.
    Totschlag und schwerer Raub, das ist schon eine Hausnummer.

  • für Steuerhinterziehung gibt’s mehr ..

    wird Zeit, dass die Strafmündigkeit runtergesetzt wird, d. UK und Wales: dort liegt sie bei 10 Jahren.
    Mit z.B. 13 weiß man anscheinend dort, was Recht und Unrecht ist.

    • Ich glaube eher, dass die Briten (übrigens auch die Schweden) mit der Herabsetzung der Strafmündigkeit auf besorgniserregende Entwicklungen reagieren. Aus Schweden wird berichtet, dass CLANS gezielt Strafunmündige für das Begehen schwerster Straftaten wie z.B. das Herbeiführen von Bombenexplosionen rekrutieren !!

    • Das nützt doch nix – der hier war mit seinen 14 Jahren ja bereits strafmündig, und kommt trotzdem fast ungeschoren davon – weil die Parteibuch-Richterlein das so wollen.

      Außerdem macht selbst eine harte Strafe keinen toten Rentner mehr lebendig.

      Deshalb: Besser gar nicht erst reinlassen…

  • Frage: Wie geht es denn dem Basballschläger ?

  • Was bin ich froh, das ich noch fit bin. Die Zeitung lohnt sich….an dem Tag!

  • Schwere Körperverletzung mit Todesfolge zieht (leider) nicht so ganz hohe Strafen mit sich … da müsste der Gesetzgeber aktiv werden.

  • Man kann ja nicht sagen, daß solche Urteile eine abschreckende Wirkung haben. Wahrscheinlich rennt er nach 2 Jahren wieder frei herum.

    • Da hilft in der Tat nur die Abschiebung. Aber auch da zeigt sich die Polit-Mischpoke unfähig. Laut Mitteilung der BPolizei scheitern mehr als die Hälfte aller Abschiebungen, das muss man sich mal vorstellen.

  • 4,5 Jahre Haft, warum wird diesem Knaben von diesem Richter Gnadenlos, nun die Zukunft verbaut?
    Mit Grüßen von der „Ironie“ und der „Satire“!

  • Ich fordere den Strafkatalog „Made in USA“!

    • Das bringt nicht viel, denn wir haben jetzt schon kaum mehr freie Haftplätze und – aufgrund der Zustände in den Haftanstalten – bald auch keine JVA-Bediensteten mehr.

      Hinzu kommt, dass sie mit noch so hohen Strafdrohungen keine Kriminellen wirklich abschrecken, und auch an der destruktiven Sozialisation von Menschen können sie damit praktisch nichts ändern.

      Das einzige was wirklich helfen würde: ABSCHIEBEN, ABSCHIEBEN, ABSCHIEBEN.

      Wird aber natürlich nicht passieren.

      • Vollzugsanstsltem müßten kostendeckend agiremo. Du arbeitst für Strom, Verflegung, Kleidung. Wenn etwas ays deinem Arbetsverdienst übrigbkeibt, kannst du dir was kaufen. Nix Arbeit, nux Essen. Das ist spaziale Erziehung.
        Also nix schönes Leben auf Aullgemeinkosten.

        1
    • Der ist in D allerdings nicht erlaubt, aber bei Apollo haben Sie Glück gehabt. Ich habe auf eine gängige Strafpraxis zu allen Zeiten in aller Welt – nicht die Todesstrafe – hingewiesen und bin gleich wegzensiert worden im freiesten Onlinemedium aller Zeiten.

  • Jetzt stelle man sich mal vor, das wäre umgekehrt gewesen.

    • EBEN !!!

  • Dieser extrem schlimme „Fall“
    wurde auch bei
    Aktenzeichen XY
    behandelt.

    Ich habe Fotos von dem teilweise zerschlagenen Kopf gesehen.

    Ein Foto wurde auch im Pflegeheim
    gemacht.

    Ich könnte weinen, wenn ich an die Fotos denke, schrecklich, der Anblick.

    „KÖRPERVERLETZUNG mit Todesfolge“.
    Ja nee, is klar.

  • Es ist alles nur noch schrecklich! Jeden Tag geht das so und kein Ende, im Gegenteil es wird immer mehr…

  • Klärungsdelikte häufen sich 😠

  • René Benko wurde heute in Innsbruck für hinterzogene 300 000 € zu zwei Jahren im Häfen verurteilt. In Ordnung. Aber in Deutschland wandert ein 17jähriger für einen eiskalten Mord nur 4,5 Jahre in den Jugendknast- Wer kann mir das erklären?

  • Möglicherweise hat der Rumäne in Notwehr gehandelt, womit die Strafe schon mehr als hart genug wäre.

    • Frage für einen Freund: Ist der Rumäne wirklich ein Rumäne, oder ein Mitglied eines ursprünglich aus Nordindien stammenden, eher ambulant lebenden Kollektivs?

      • Sie meinen einen fahrenden Volker?

        0
    • Ich hoffe, es ist Ironie…….

  • Wäre ich Tochter wüsste ich was zu tun ist.

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