Grundsatzurteil
Dürfen Unzufriedene den Rundfunkbeitrag verweigern? Bundesverwaltungsgericht prüft Einseitigkeit des ÖRR
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall einer Rundfunkbeitragsverweigerin aus Bayern verhandelt. Sie will nicht mehr zahlen, da sie das öffentlich-rechtliche Programm als zu einseitig empfindet. Ein Urteil soll am 15. Oktober fallen.

Eine Frau aus Bayern weigert sich, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen. Sie wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung nicht zu erfüllen. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in öffentlicher Sitzung verhandelt. Das Urteil soll am 15. Oktober verkündet werden und klären, ob Beitragszahler die Zahlung verweigern dürfen, wenn sie den Programmauftrag als verletzt ansehen.
Der große Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt – das öffentliche Interesse war enorm. Die Klägerin wurde durch die Rechtsanwälte Harald von Herget und Carlos Gebauer vertreten, blieb selbst jedoch der Verhandlung fern. Unterstützung erhielt sie zudem von der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“.
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In der knapp zweistündigen Verhandlung erhielten beide Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Klägerseite kritisierte eine mangelnde Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zudem gebe es für Bürger – abgesehen von Programmbeschwerden – keine wirksame Möglichkeit, sich an die Rundfunkanstalten zu wenden, um Kritik zu äußern oder Veränderungen einzufordern.
Die Gegenseite entgegnete, man nehme Programmbeschwerden durchaus ernst. Diese Aussage sorgte im Saal für ein hörbares Raunen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nicht dazu da, „die Bürger zu indoktrinieren“, hieß es weiter. Daraufhin kam es zu Gelächter im Publikum, das der vorsitzende Richter sogleich ermahnte.
Apollo News sprach nach der Verhandlung mit dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“, Jimmy Gerum. Dieser erklärte, dass man mit dem Verlauf der Verhandlung „insgesamt sehr zufrieden“ sei. Ihm sei klar gewesen, „dass in der ersten Instanz nicht viel dabei an Ergebnissen herauskommt“. Daher sei es „umso wichtiger ist es, dass wir jetzt mit der dritten Instanz in dem Pilotverfahren auch die öffentliche Diskussion etwas anregen konnten über die Art der Defizite der Meinungsvielfalt“.
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Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag: Brisante Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht
Eine Frau aus Bayern weigert sich, weiter Rundfunkbeiträge zu zahlen, weil sie dem Bayerischen Rundfunk mangelnde Ausgewogenheit vorwirft. Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil soll klären, ob Beitragszahler die Zahlung verweigern dürfen, wenn sie den Programmauftrag als verfehlt ansehen.Er selbst sei „Befürworter der Grundidee eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Befürworter der Rundfunkbeitragspflicht“. Es brauche jetzt den „direkten Dialog, um letztlich Vertrauen zu gewinnen und dieses Vertrauen nach außen auch spürbar zu machen“.
Was man in den letzten drei Jahren erlebt habe, ist, „dass die Emotionen hochkochen“, „das Misstrauen ist da, die Reformunfähigkeit von innen ist da und all das führt natürlich dazu, dass viele emotional destruktiv mit dem Thema umgehen“. Der öffentliche Rundfunk müsse „geheilt“ werden, dafür brauche es „Geduld“.
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Neben der Frage nach der Zulässigkeit einer Beitragsverweigerung standen auch verfahrensrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Der vorsitzende Richter betonte, die vorgetragenen Argumente beider Seiten in die Urteilsbegründung einzubeziehen. Am 15. Oktober wird sich entscheiden, ob die Klägerin den Rundfunkbeitrag verweigern darf, wenn sie das Programm als zu einseitig empfindet.
Der vorsitzende Richter verdeutlichte erneut, dass es jedoch nicht in der Macht des Bundesverwaltungsgerichts liege, eine grundsätzliche Rundfunkreform anzustoßen, dafür sei der Gesetzgeber zuständig.
„Der vorsitzende Richter verdeutlichte erneut, dass es jedoch nicht in der Macht des Bundesverwaltungsgerichts liege, eine grundsätzliche Rundfunkreform anzustoßen, dafür sei der Gesetzgeber zuständig.“
Der wird einen Teufel tun. Ihm schwimmen doch sowieso schon die Felle weg. Die Angst vor mehr als 27 Prozent treibt ihn an.
Sie haben vollkommen recht: Der sog. Gesetzgeber wird einen Teufel tun….
Und auf die Justiz braucht auch NIEMAND zu setzen. Der staatliche Machtapparat ist ein geschlossenes System.
Der Bürger könnte an der Wahlurne etwas ändern, ist dafür in der Mehrheit jedoch auch zu deppert…….und so nimmt das ELEND seinen LAUF und weder Ochs noch Esel hält es auf.
Wahlurne? Nein. Kollektive Totalverweigerung.
Erinnert als Star Wars Fan an Folgendes
Ach wenn man JETZT erst einmal „prüfen“ müsse wegen Einseitigkeit, sorry hat man hier Personal vom Intro aus Star Wars bestellt der dies hier NICHT seit Jahren miterlebte
„A long time ago in a galaxy far, far away….“
Man wird aber eine Urteil finden das wiederum an Star Wars erinnert
„Order 66“
mit dem Ergebnis: ALLE zahlen weiter, Widerstand wird beseitigt.
Man sagt ja auch immer wieder manch Politiker lebe auf einen anderen Planeten. (Augenzwinker).
„Erinnert als Star Wars Fan “
Das erklärt Ihr simples Gemüt.
Nun, zwei Stunden mündliche Verhandlung bestehend aus Klagevortrag, Klageerwiderung – beides wie schon schriftlich vorgetragen und Vertagung.
Anscheinend keine weitere Beweisaufnahme und der abschließende richterliche Hinweis, für eine „Rundfunkreform … sei der Gesetzgeber zuständig“.
Das war die Beerdigung erster Klasse mit Spannmuffenfederung und Kokosflockenauflage (frei nach Loriot).
Der Richter wird da nicht viel machen können .
Der ÖRR ist für den Machterhalt Elementar ! Nicht nur das der ÖRR Falschnachrichten und Propaganda verbreitet er Filter auch noch Unerwünschte Nachrichten aus !!
Denke mal das der ÖRR alleine für ca 5-10% gesamt Stimmanteil der Altparteien verantwortlich Zeichnet ! Wenn man gedanklich mal bei jeder der Altparteien 5-10% bei den Umfragen oder Wahlergebnissen abziehen würde versteht man auch das Dilemma des armen Richters der ja auch noch mal in Pension gehen will !!
Die Haushaltsabgabe ist Merkels meisterhafter Schachzug zum ewigen Machterhalt ihrer Regierung. Auch jede Nachfolge-Regierung, die die Zwangsernährung der Öffis beibehält, kann auf ewige Treue der gemästeten Bonzen rechnen.
Und verstärkter Palmfaserauflage…
Das Urteil ist doch längst gefallen. Jeder kennt es!
Das ist fast richtig. Zuerst wird von einem Richter/Berichterstatter ein Entwurf auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen vor der mündlichen Verhandlung ausgearbeitet. Die Leute meinen immer, auf das das Gepappelt in der mündlichen Verhandlung komme es an. Das ist nicht richtig. Die mündliche Verhandlung dient nur der Kontrolle und dem letzten „rechtlichen Gehör“. In der mündlichen Verhandlung kann man nur selten den geplanten Urteitsentwurf kippen.
Wenn man aus dem Berichterstatter den Richter raus nimmt, bleibt nur noch der Bestatter übrig..
👹👹👹👹👹
Das BVerwG in Leipzig ist nicht die dritte Instanz, sondern es handelt als Revisionsinstanz, die das Urteil des Bayr VerwG-Hofs prüft, zurückweisen und auch rügen kann. Zentral war die Frage, ob der ÖRR journalistische Qualität als Leistung zu erbringen habe und ob bei Mangel an journalistischer Qualität, die Zahlung verweigert werden könnte. Der Bayr VerwG-Hof hatte entschieden, dass gezahlt werden muss, unabhängig von der Qualität (auch wenn nur ein Testbild gesendet werden würde). In dem Prozess in Leipzig ließen die Richter ernste Zweifel an dieser Entscheidung durchblicken.
Das Leipziger Gericht ist eine Revisionsinstanz. Es wird NICHT entscheiden, „ob die Klägerin den Rundfunkbeitrag verweigern darf, wenn sie das Programm als zu einseitig empfindet., sondern ob der Bayrische Verwaltungsgerichtshof sorgfältig gearbeitet hat.
„Der vorsitzende Richter verdeutlichte erneut, dass es jedoch nicht in der Macht des Bundesverwaltungsgerichts liege, eine grundsätzliche Rundfunkreform anzustoßen, dafür sei der Gesetzgeber zuständig.“
Reicht es nicht, wenn per Gericht geprüft wird, ob der Medien-Staatsvertrag eingehalten wird?
Eigentlich ist die Lösung ganz einfach,….
Wer den ÖRR weiterhin will, zahlt und alle anderen nicht!!!
Da dieses System aber zum Zusammenbruch führt, wird mit aller Macht daran festgehalten, da ändert auch keine Gerichtsentscheidung etwas dran. Der Richter hat es mit seiner Aussage im Prinzip vorweggenommen.
Wir bezahlen mit den GEZ Gebühren dafür das wir belogen werden. Gleichzeitig unterstützen wir damit die Kriegs Propaganda einzelner Politiker.
Die unser Blut vergießen wollen aber selber nicht bereit sind ihre Kinder an die Front zu schicken.
Ich verstehe nicht, wie man Befürworter der Rundfunkbeitragspflicht sein kann, wenn das Geld-eintreiben so abläuft, wie bisher.
Das macht für mich den Eindruck, dass man damit nur versucht bei ‚Feinden der Gesellschaft‘ sprichwörtlich einen Fuß in die Tür zu bekommen.
Das Recht zu verweigern wäre natürlich super, aber wie soll das ablaufen? Wer entscheidet wann das Programm wieder gut genug ist um die Gebühren einfordern zu dürfen?
Nun ja, das einfachste wäre keine Beitragspflicht von Haus aus. Wer ÖRR konsumieren möchte kann sich ein Abo-Modell buchen. Bekommen anderen Medienhäuser ja auch hin.
VERSCHLUESSELN! Was meint ihr wie schnell die Qualitaetsmedien dann weg sind – wenn sie sich am Markt behaupten muessen! Das meiste – unserer GEZ Gebuehren – geht fuer die fetten Ruecklagen und Pensionen der Intendanten und anderer Parteibonzen drauf. So war das nie gedacht! Programmkritik – nicht ernst genommen – selbst in der Coronazeit erfahren – nur Indoktrination! WEG DAMIT! Ich koennte mit dem Geld besseres anfangen.
Was heisst hier, Verweigerung der Gebühren?
Man sollte uns Schmerzensgeld zahlen!
Es wäre Zeit diesen Zwangsfinanzierten ÖRR zu beenden. Wenn mehr als 60% der Bevölkerung dieses Programm nicht mehr will, muß was geändert werden.
Die können sich privatisieren. Dann können sie senden was sie wollen, insofern es der Zuschauer will.
Nun, „es wäre Zeit diesen zwangsfinanzierten ÖRR zu beenden“ – Sicher.
Organisieren Sie politische Mehrheiten dafür.
Wenn die sich privatisieren wird es lustig und ich muss ich mir ein Wettbüro suchen die Wetten annehmen wie lange die dann finanziell durchhalten. Ich tippe 14 Tage bzw. maximal bis Monatsende. 😀
Um so mehr sie sich verweigern, um so deutlicher wird es. Sie wissen, dass sie verlieren werden, aber statt zu schlichten schreien sie nach Verboten und machen dadurch die Bürger wütend.
Mal als Beispiel, wie die zu den Einschaltquoten kommen.
Wir wurden vor dem Supermarkt angesprochen.
Das Gerät zur Ermittlung der Einschaltquote gab es nur in Kombination mit dem Gerät „Warenkorb“. Das bedeutet, daß man bei jedem Einkauf alle Artikel scannt und übermittelt. Dadurch wird der so genannte „Warenkorb“ erstellt.
Parallel dazu bekam ich ein Gerät zum Anschluß an den Fernseher, bei dem personalisiert die eingeschalteten (nicht unbedingt gesehenen!!!) Sendungen gezählt wurden
Wir haben dann immer nur die Salami, die Milch und das Brot gescannt.
Nach 2 Wochen kam ein Anruf, ob das Gerät zur Einschaltquote etwa defekt sei.
Als ich erwiderte, daß wir in diesem Zeitraum kein Fernsehen eingeschaltet hatten, war am nächsten Morgen ein Mitarbeiter da und hat alles abgeholt.
So viel dazu.
… ich stelle mir vor, die Richter geben den Kläger recht. Jeder darf den Beitrag verweigern. Ein Aufschrei geht durch die Medien. Der ÖRR steht innerhalb kurzer Zeit mit erheblich geminderten Einnahmen da.
… da hab ich mal wieder geträumt. Schade.
Was erzählt dieser Richter.
Erklärt das BVerwG das diese Frau keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss, dann ist das ein Grundsatzurteil auf das sich jeder berufen kann und genau so argumentieren kann.
Das wäre wohl das Ende des ÖRR.
Ich wünsche der Dame Glück, wenn sie den Prozess gewinnt wird eine erdrutschartige Flut von Schreiben beim Beitragsservice landen in denen die Menschen die Beitragszahlung mit genau dieser Begründung verweigern werden.
Also um so eine Klage überhaupt zu führen, braucht man schon etwas mehr als eine stinknormale Rechtsschutzversicherung. Viel Zeit, gutes Polster und Vitamin B.
Daß jemand auf dieser Ebene es macht, hätte ich nicht erwartet.
Irgendein Verfahrensfehler wird als Alibi für die Ablehnung hergenommen. Wenn es hochkommt, werden noch ein paar ermahnende, aber unverbindliche Worte ins Urteil geschrieben. Kennen wir alles schon vom Bundesverfassungsgericht. Warum sollte es hier anders sein?
Ich würde gern eine Wette auf das Urteil eingehen, wo kann ich das tun?
Verweigern nicht, aber Zurückhalten sollte und muss eine Möglichkeit sein, bis der Mangel abgestellt wurde.
Schön ist doch zu sehen, wie Altparteien, Richterbesetzungen und ÖRR einen Zirkel bilden. Es bleibt alles so, wie es ist.
Wir müssen uns nur anschauen, welche Parteien in Talkshows eingeladen werden und sofort wird klar, wie „ausgewogen“ das Programm ist😂.
Es geht dabei nicht um „Unzufriedene“ – das ist die Abwiegelargumentation der ÖRR ! Es geht vielmehr darum, dass die ÖRR nicht mal mehr so tun als ob sie die inhaltliche Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrages (Ausgewogenheit) einhalten. Die sind nicht nur massiv einseitig, sondern loben sich dafür auch noch selbst.
Nur ist Ausgewogenheit laut BVG der zentrale Grund für die Legitimität der Zwangsgebühr. Und nicht „Zufriedenheit“ des Publikums! Nach banaler Logik würde also gelten: Einseitigkeit = keine Zwangsgebühr. Das wissen die Richter auch, die kennen die Aussagen des BVG. Die Frage ist daher nur, ob die Richter des BVerG hinreichend Rückrat besitzen, sich mit ÖRR und deren politischen Steigbügelhaltern anzulegen.
Das darf man bezweifeln
Natürlich darf man das nicht, denn die Hetze von Reschke, Hallogalli, Thevesen, Böhmermann und Co. kosten richtig Asche. Also von daher, das Volk muss weiter medial desinformiert, manipuliert und belogen werden.
Man stelle sich Wahlergebnisse und Umfragen mal ohne die Propaganda des ÖRR vor !!! Und dann stelle man sich mal unser Land die Wirtschaftspolitik Innere Sicherheit Zuwanderung und Energiewende vor wenn die Bürger unabhängig und Qualifiziert über vor und Nachteile sowie Alternativen und Möglichkeiten informiert worden wäre ? Im Grunde einen ÖRR nach Staatsvertrag ! Wir würden in einem gänzlich anderen Land leben und könnten uns auch mal wieder um andere Dinge kümmern als um die pure Existenz !!
Ein anderes, besseres, moderneres, sicheres, für echte Fachkräfte aus dem Ausland attraktives Land wäre Deutschland.
Ja, was Sie hier beschreiben, habe ich noch erlebt. In den 80ern und 90ern.
Alle, die nach 2000 geboren wurden, müssen ja denken, das war schon immer so.
@Paul
Ja auf jeden Fall !
Alle politischen Sendungen der Hauptsendezeit sind definitiv links bis ultralinks eingestellt. Das merkt an an vielen Dingen, an der Gästeauswahl, an der Betitelung von Themen, daran dass die „falschen Gäste“ (wenn sie denn man eingeladen werden) ständig unterbrochen und korrigiert werden, an den einseitigen Faktenchecks und natürlich an den persönlichem Umfeld der Moderatoren – sofern bekannt.
Es gibt unzählige „Firmen, die genau auf dieses Geschäftsmodell zugeschnitten sind.
Es GAB!!! mal Seiten, auf denen man finden konnte, wie Gäste ein-und wieder ausgeladen wurden, weil sie nicht den Vorstellungen entsprachen, Beteiligte, die ihre Erfahrungen mitteilten.
Sie sind alle verschwunden, ich hab zwar ein großes Archiv, aber inzwischen ist auch da fast nichts mehr zu finden.
Hier ist noch die Markus Lanz Firma, die damit wirbt (bzw geworben hat), extra zugeschnittene „Gäste“ in beliebiger Kombination in genau bestimmten Sitzbereichen, Meinungen bzw Positionen zur Kamera bzw Verhaltensweisen usw zur Verfügung zu stellen.
https://www.northdata.de/Mhoch2TV-ProduktionsgesellschaftmbH&CoKG,Hamburg/HRA112507
Ich frag mich nur, warum die bezahlten „Schauspieler“ das machen und wieso das nicht irgendwann mal wenigstens einem Nachbarn auffallen muß. Da ist scheinbar ein Heer von Laiendarstellern, das hier durch die ÖRR getrieben wird, und keiner merkts
Schauprozess mit vorgefertigtem politischen Urteil. Das ist wohl jetzt Standard geworden.
Ich möchte den ÖRR nicht „heilen“, ich möchte ihn abgeschafft sehen. Und meine Geduld ist schon lange am Ende. Wie man noch „Befürworter der Grundidee eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Befürworter der Rundfunkbeitragspflicht“ sein kann, obwohl man – nicht nur in Deutschland – deutlich sieht, dass die Grundidee nicht funktioniert (und auch nicht funktioniert hat als der ÖRR noch nicht linkshegemonial war), ist mir ein großes Rätsel.