Oberbürgermeisterwahl
AfD-Kandidat geht mit Eilantrag gegen Wahlausschluss in Ludwigshafen vor: Anwalt erhebt schwere Vorwürfe
Joachim Paul wurde von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Dagegen zieht der AfD-Politiker vor Gericht. Sein Anwalt macht der Stadt schwere Vorwürfe.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul wurde nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein zugelassen – jetzt wehrt er sich auf dem Rechtsweg gegen den Ausschluss. Am vergangenen Freitag hat der AfD-Politiker, vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Wirth, dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag vorgelegt. Er möchte durch eine einstweilige Anordnung des Gerichts doch noch auf den Wahlzettel für die am 21. September stattfindende Wahl aufgenommen werden.
Pikant: Am Montag startete die Antragsphase für Briefwähler. Weil Paul aber vom Wahlausschuss in Ludwigshafen – dem die derzeitige Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck vorsitzt – am 5. August mit sechs zu einer Stimme wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt wurde, wird er nicht in der Kandidatenliste aufgeführt. Dort sind nur die vier Anwärter von CDU beziehungsweise Freien Wählern, der SPD und Volt zu finden. Außerdem tritt ein SPD-Mitglied als parteilos an, weil er in seiner Partei nicht die nötige Zustimmung für eine Kandidatur erreichte.
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Hier könnten Paul also Briefwahlstimmen verloren gehen. Dagegen vorgehen könnte er letztlich nur in einer Wahlprüfungsbeschwerde nach der Wahl – wäre er hier erfolgreich, müsste die Wahl wiederholt werden. Damit er noch vor der Wahl zugelassen wird, hat er sich jetzt unter Verweis auf Paragraf 123 der Verwaltungsordnung, wonach einstweilige Anordnungen erlassen werden können, „um wesentliche Nachteile abzuwenden“, an das Verwaltungsgericht gewendet.
In dem Antrag, der Apollo News vorliegt, wird als Beleg für seine Verfassungstreue beispielsweise Pauls Kandidatur bei der Bundestagswahl im Februar angeführt, bei der er als Direktkandidat im Wahlkreis Koblenz 16,1 Prozent der Stimmen erreichte. Bei der gleichzeitig durchgeführten Landratswahl für den Rhein-Pfalz-Kreis verpasste er die Stichwahl mit 19,5 Prozent. Außerdem ist er seit 2016 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags.
„Zu keinem Zeitpunkt in seiner Laufbahn gab es privat oder dienstlich Hinweise oder Bedenken seitens seines Dienstherrn, dass er nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eingetreten ist“, schreibt sein Anwalt in dem Antrag. Dass Paul, der seit 2008 im Schuldienst verbeamtet ist, seine „politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung“ nicht erfüllt hätte, sei ihm nie vorgeworfen worden.
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Daraus wird das Fazit gezogen, eine „Überprüfung der Verfassungstreue eines Beamten, auch eines Wahlbeamten, kann zwingend nur durch einen übergeordneten Dienst- und Disziplinarherren erfolgen, niemals durch einen temporären und mit formalen Prüfungsobliegenheiten ausgestatteten Wahlausschuss.“
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In einem Ergänzungsschreiben vom 11. August, das Apollo News ebenfalls vorliegt, wird diese Argumentationskette noch einmal ausgeweitet. Zwar wird in Paragraf 53 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ausgeführt, dass nur Bürgermeister werden kann, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einsteht. „Erörterungsbedürftig ist aber, wie sich dieser Grundsatz zum Grundrecht des Antragstellers auf sein passives Wahlrecht verhält“, heißt es dazu.
Denn die Wählbarkeit wird laut Paragraf 13 und 15 des Bundeswahlgesetzes nur demjenigen aberkannt, der „infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt“ oder „infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“. Ähnlich steht es auch in Paragraf 23 des Kommunalwahlgesetzes. Diesem ist überdies zu entnehmen: „Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er den Anforderungen nicht entspricht, die durch dieses Gesetz oder die Kommunalwahlordnung aufgestellt sind.“
Da Paul das passive Wahlrecht nicht gerichtlich aberkannt wurde, steht der Wahlausschluss mit Bezug auf die Gemeindeordnung im Widerspruch zu dem Bundes- und dem Kommunalwahlgesetz. „Kollidieren zwei gewichtige Verfassungsprinzipien, so ist im Verfassungsrecht grundsätzlich nicht einem der beiden Vorzug zu gewähren, vielmehr sind diese nach dem Prinzip der praktischen Konkordanz in einen möglichst schonenden Ausgleich zu bringen. Dies ist ein allgemein anerkanntes Prinzip“, heißt es dazu in dem Schreiben. Damit wird auf die Verhältnismäßigkeit verwiesen, die aber – wie vorher bereits erwähnt – nicht von einem Gremium, sondern einem Gericht entschieden werden soll.
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Im Eilverfahren muss jetzt das Verwaltungsgericht an der Weinstraße diese Argumente abwägen und den Streit entscheiden. Bis Ende der kommenden Woche wird ein Beschluss erwartet – das wäre Zeit genug, um Paul in die Kandidatenliste und somit auf die Wahlzettel für die anstehende Oberbürgermeisterwahl aufzunehmen.
Weil die Amtsinhaberin und ehemalige SPD-Politikerin, Jutta Steinruck, die 2023 aus der Partei ausgetreten ist, nicht erneut kandidiert und die AfD bei der Bundestagswahl stärkste Kraft in Ludwigshafen wurde, könnte der AfD-Kandidat realistische Chancen haben, zumindest die Stichwahl zu erreichen.
Viel Erfolg.
Und wenn er (doch noch) zugelassen wird, dann wird das hoffentlich ein „jetzt erst recht“ bei den Wählern.
Ich habe mir die ganzen Gesetze hierzu nach den Vorwürfen angesehen. Meines Erachtens ist die Rechtslage ganz klar und man hätte ihn nicht ausschließen dürfen.
Das was möglicherweise dort vom Verfassungsschutz angeführt wurde, reicht aber keinesfalls aus, um die Kandidatur nicht zuzulassen. Das geht nur, wenn er eindeutig verurteilt wurde und das Strafmaß ihm das Recht aberkennt.
Das ist kein kompliziertes Gesetzeswerk, sondern kurz und knackig formuliert. Soviel hätten auch diejenigen wissen müssen, welche seine Wahl abgelehnt haben.
Bedauerlich, dass der Amtsmissbrauch für Politiker so schwammig formuliert ist, sonst könnte das noch richtig Ärger geben.
Ich denke, dass es ihnen voll bewusst ist, dass das, was sie vorbringen Quark ist. Es geht nicht um den Inhalt, sondern darum den Verfassungsschutz und die Gerichte so lange zu beschäftigen, dass es für den AFD Kandidaten zu spät sein wird sich noch mal aufzustellen. DAS ist das perfide und ekelhafte!
Ein „jetzt erst recht „. Das wäre in der Tat die richtige Konsequenz, wird aber garantiert nicht passieren.
„Unsere Demokratie“ verteidigt die Demokratie indem sie diese abschafft, und rund 70% finden das ziemlich gut…
Hab erst gestern wieder einen Vortrag bekommen, daß wir in einer Demokratie leben, weil wir Meinungsfreiheit haben! Klar, wenn man die Richtige Meinung hat, hat man ja auch keine Probleme!
Ich erlebe es immer mal wieder, dass Leute auf Kritik über vermehrte Überwachung, mit dem Satz: „Ich habe nichts zu verbergen“, antworten.
Solchen Leuten stelle ich dann regelmäßig die Frage, ob sie dann auch zustimmen würden, ihre Wohnung zu verwanzen und dort Kameras zu installieren.
Ja, wie ging der Spruch: „Sie haben die Freiheit, Ihre Meinung zu sagen, aber ich kann Ihnen nicht garantieren, dass Sie danach noch Ihre Freiheit haben werden“.
Wobei man in D subtiler vorgeht, als auf eine frei geäußerte Meinung direkt mit dem Verlust der Freiheit zu reagieren. In manchen Dingen ist D, ist die EU lernfähig und besteht ausnahmsweise mal nicht auf seiner Vorreiterrolle.
meinungsfreit bedeutet doch nicht, eine eigene meinung zu haben. meinungsfreiheit sagt doch ‚frei von meinung‘ zu sein, eigene oder fremde meinung hin ode her.
KEINER stellt sich die Frage, vor allem NIE linke Medien,:
WIE kann ein LANDTAGSABGEORDNETER, noch einmal Landtagsabgeordneter, ein Mandat haben und somit dem GG und Landesverfassungen folgen, aber NICHT ein Amt auf kommunaler Ebene geeignet sein???
Wäre er „nicht geeignet“, würde er KEINE Immunität genießen UND gerichtlich festgestellt und verurteilt.
Dies ist NICHT der Fall.
Diese zutreffende Logik tut nichts zur Sache ! Es geht dem Parteienkartell nicht um Logik, sondern um EXEKUTION um jeden Preis.
UNSERE DEMOKRATIE = DEMOKRATIE-SABOTAGE !
So schaut`s aus. Durch diese bösartigen und verfassungsfeindlichen Umtriebe des Parteienkartells wird die Demokratie zur Farce und Verhöhnung der Bürger.
25-30% dieser Bevölkerung sind Selbsdenker. Der Rest leidet unter „Betreutem Denken“. Z.B.: Hier ist die Tagesschau und wir wollen, das Sie uns alles glauben!
Das ist ja interessant, die kurze Zeit zwischen der Entscheidung des Wahlausschusses und dem Versenden der Briefwahlunterlagen. Die wurden dann aber schnell gedruckt, ohne Herrn Paul. Aber das ist sicher keine Absicht gewesen und war auch nicht von langer Hand eingefädelt.
Für Sie, Herr Paul und Ihren Anwalt, alles erdenklich Gute und viel Erfolg vor Gericht!
Die Briefwahlunterlagen bereits jetzt zu verschicken ist ein grober Wahlfehler, der ggf. zur Wiederholung der gesamten Wahl führen muss.
Wo doch die Bundestagswahl so weit geschoben wurde, weil kein Papier für den Druck der Stimmzettel aufzutreiben war.
Aber diese Schachzüge der demokratischen Parteien hat man schon wieder vergessen.
Der Wahlausschuss hat die für seine Aufgabe im Kommunalwahlgesetz (KWG) festgelegten Vorgaben zu erfüllen. Der für die Bürgermeisterwahl anzuwendende Par. 23 Abs. 1 KWG sieht vor, dass der Wahlleiter die eingereichten Vorschläge unverzüglich durch die Gemeindeverwaltung auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen hat. Damit wäre ggf. auch die Regelung aus Par. 53 der Gemeindeordnung zu prüfen (dann aber wohl immer und bei allen Wahlvorschlägen). Wenn ein Mangel festgestellt wird, ist gem. 23 KWG sofort die Vertrauensperson des Wahlvorschlags zu benachrichtigen und aufzufordern, behebbare Mängel zu beseitigen. Hat die Wahlleiterin dies getan? Wurde die Möglichkeit gegeben, einen anderen Bewerber aufzustellen bzw. gegen die Bewertung der mangelnden Verfassungstreue vorzugehen?
Nach Abs. 2 wäre es auch nach Ablauf der Einreichungsfrist (und vor der endgültigen Entscheidung durch den Wahlausschuss) möglich gewesen, einen Mangel an einem an sich gültigen Wahlvorschlag zu beheben. Was ungültige Wahlvorschläge sind, wird in dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Die mangelnde Verfassungstreue steht dort nicht.
Nach Abs. 3 ist ein Wahlvorschlag durch den Wahlausschuss zurückzuweisen, wenn er den Anforderungen aus dem KWG nicht entspricht. Die Gemeindeordnung ist hier nicht genannt. Der Ausschus hätte vor der Zurückweisung des Wahlvorschlags aber die Einhaltung des Abs. 1 erfragen müssen, ob der Partei die Möglichkeit der Mängelbeseitigung gegeben wurde. Wurde dies im Ausschuss thematisiert?
Dieses „Wächterrat“-Verhalten des Wahlausschusses und im speziellen der bisherigen OB ist ein schwerer Angriff auf unsere Demokratie und muss Konsequenzen für die Beteiligten haben.
Es liegt nun an der Justiz die Demokratie zu verteidigen. Ich würde dies als einen Präzedenzfall bezeichnen. Ich denke wir alle sind sehr gespannt auf das Ergebnis. Es wird zeigen, wie es tatsächlich um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bestellt ist.
Das wird für die SPD nach hinten losgehen, wie das Fäser-Gutachten. Die Wahl wird neu angesetzt. Die SPD wird massiv Stimmen verlieren, AfD wird zulegen.
bin nicht sicher! sehe eine 60-40 chance ja. man sieht doch allerorten, wie trotz nennen wir es rechtsstaat geurteilt wird. und selbst zurückgenommene urteile bzw. in dem fall einschätzungen (vs bericht faeser am letzten tag ihrer amtszeit: afd „gesichert rechtsextrem“) bleiben de facto bestehen. alle berufen sich trotzdem darauf und es wird rauf und runter gebetet.
Es gibt irgendwie nur noch politische Skandale, die als solche gar nicht mehr erkannt werden und völlig folgenlos bleiben.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz sollte zurücktreten.
Könnte mir vorstellen, dass die Aktion zwischen dem Innenministerium, dem Verfassungschutz und der Stadt Ludwigshafen eine „rechtsextreme“ Kampagne gegen die Ampel in Rheinland-Pfalz auslösen könnte.
Immer wieder rechtsextreme Kampagnen–einmal gegen Frau Brosius Gersdorf–
dann gegen die demokratischen Gemeinderäte von Ludwigshafen—und dann womöglich degen die Demokraten der Landesregierung.
Immer im Mittelpunkt–die SPD.
Und wenn sie keine Nazis findet dann malt ein SPD-ler selbst einen.
Wie neulich im Landtag von BW.
wenn mir das einer vor sagen wir 10j erzählt hätte …. ich hätte gesagt „was stimmt nicht mit dir?“.
In der Demokratie eingeschlafen und im Sozialismus erwacht…gebt acht..🤫
Oder im Kalifat…🤮
Als Bürgermeister kann ich jeden vorschlagen und wählen, ob mit oder ohne Liste!
Liegt ihr Bademantel schon bereit? 😉
Es muß eben nicht mal mehr nur demokratisch aussehen! Das wird sich aber rächen, ich hoffe BALD!
Der ist doch sehr schön zu erkennen, welche intellektuelle Begabung die Kartellparteien ihren 70% Wählern unterstellen…
Da muss nichts unterstellt werden. 80% des Wahl Viehs frisst das.
(Ganz gleich was man nun von der AFD hält)
Die Richter in Neustadt spielen auf Zeit. Gerade heute erklärte Paul sein Awalt der Wahlauschuss und Verfassungsschutz sollen sich bis nächste Woche äußern. Dabei ist die rechtliche Lage ganz klar und man müsse auch dringend über ein Eilantrag entscheiden.
Das stimmt.
Die Entscheidung lässt zu lange auf sich warten. Zumal jeder Tag, der untätig vom Gericht zugebracht wird, einen großen Schaden für die Demokratie bedeutet.
Genauso ist es gewollt. Man hätte auch reinschreiben können: er mag Pipi Langstrumpf und weigert sich Döner zu essen. Der Verfassungsschutz muss sich mit jeden Müll befassen. Und danach die Gerichte. Das dauert so lange, dass die Wahl vorbei ist. Ein ganz perfides Spiel. Und funktioniert immer. Das muss aufhören! Die linken Zecken sind durchschaut.
Sie haben keine Argumente, die überzeugen, also greifen sie zu solchen hinterhältigen Maßnahmen und verlieren in der Bevölkerung immer mehr an Rückhalt.
https://www.facebook.com/100000886242540/posts/24780774144868784/?mibextid=wwXIfr&rdid=qV5VGAL1PzBffYRL#
Ich bin gespannt, ob das Gericht den Eilantrag zugunsten der AfD entscheidet. Ich vermute, es wird ihn ablehnen. Ich hege den Verdacht, dass unser Rechtsstaat dazu mißbraucht wird, es für unliebsame Parteien und unliebsame Bürger teuer und zeitaufwendig zu machen, Recht zu bekommen. Und zwar Rechte, die bisher völlig unstreitig waren.
Das wird er, NACH der Wahl. Dieses Spiel haben sie schon einmal erfolgreich gespielt. Die Institutionen so lange beschäftigen bis es zu spät ist. Bis keine Zeit mehr ist einen neuen Kandidaten zu präsentieren (mit dem das Spiel von vorne losgeht) oder die Wahl vorbei ist.
Der sieht sehr sympathisch und vertrauenserweckend aus. 😉
Ein Unding – ein Wahlausschuß ist gar nicht befugt einen Ausschluß auszusprechen. Das jetzt schon Briefwahl ohne ihn und ohne einen gerichtlichen Bescheid durchgeführt wird, zeigt wie undemokratisch hier agiert wird
Wir leben im besten Zirkus aller Zeiten.
Für den ich keinen Cent bezahlen würde! Ach Mist! Tu ich ja mit meinem Steuergeld. Zum Kotz…..
Politische Justiz !
Und lässt sich das Recht nicht beugen ,
kommt das Urteil eben Monate oder Jahre später !
Im der besten “ Anstalt “ die es jemals gab !
„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten“ – dieses Zitat Walter Ulbrichts muss umgeschrieben werden:
es sieht weder demokratisch aus noch haben die irgendwas in der Hand.
Stimmt.
Maximal haben die noch einen Kugelschreiber in der Hand.
Und der wird verboten. Ist umweltschädlich. Ein Bleistift darf demnächst auf nicht mehr aus Bewaldung entstanden sein. 🙄 Da bleibt nur noch Höhlenmalerei oder einmeißeln in Stein. Ne, geht auch nicht. Dann dreht Ann Katrin Kaufholt durch. Steine, Flüsse und Wälder dürfen bei ihr ja demnächst gegen ihnen angetanes Unrecht klagen. Sprechen dürfen wir auch nicht.
Es wird richtig super werden!
Ich habe am 09.08.2025 bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal Strafantrag gegen die Bürgermeisterin Steinruck und weitere 6 Mitglieder der Wahlkommission gestellt. Grund: Rechtsbeugung im Amt, Amtsanmaßung gegenüber richterlicher Hohheit, Verstoß gegen Kommunalwahlgesetz RPL, §§ 2, 4 15 – 18. sowie Wahlentzug für ca.17.500 Ludwigshafener Bürger, die zur BT-Wahl in Ludwigshafen die AfD gewählt hatten. Denen wurde durch den verfassungswidrigen Ausschluss des AfD-Kandidaten somit das aktive Wahlrecht entzogen!!!
Mal schauen, ob ich Post bekomme oder ob ich den Bademantel benötige.
Ich sage mal Chapeau. Als Laie traue ich mir keine Einschätzung zu. Aber ein gut gepflegter Bademantel sollte in keinem ordentlichen Haushalt fehlen.
Stabil.
Dass da strafrechtlich was relevantes bei raus kommt glaube ich jedoch nicht.
In Deutschland wird häufig der verfolgt, der auf den Schmutz hinweist.
nur Bürgermeister werden kann, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einsteht….
Und welche rechtsverbindliche „Gewähr“ haben die anderen Kandidaten vorgelegt ?
Es ist eine Schande, demokratie- und rechtstaatsverachtend, wenn unbescholtene Bürger ihre „Unschuld“ Beweisen müssen !
Ich wünsche viel Glück vor Gericht. In diesem Präzedenzfall wird sich zeigen, wie es tatsächlich um die Demokratie hier steht. Das ganze Vorgehen steht offensichtlich im totalen Widerspruch zu geltendem Recht. Die Justiz muss dem Linken Treiben Einhalt gebieten oder wir können aufhören auf Demokratie zu machen. Im Kern geht es darum, dass nicht die Politik entscheiden kann, wer aus „Gesinnungsgründen“ zur Wahl zugelassen wird und wer nicht. Wenn das Bestand haben sollte können wir das Buch zuschlagen.
Deleted, falscher Kommentar
In Bad Bevensen wurde mal eine Kommunalwahl wiederholt, weil die CDU die Grünen nicht zugelassen haben. Aus Solidarität haben die Grünen bei der Wiederholung über 50% bekommen und die CDU wurde weniger als halbiert. Ähnliches wird in Ludwigshafen auch zu Gunsten der AfD passieren
https://www.uelzen-tv.com/uelzen-tv-kanaele/videos-uelzen/bad-bevensen/gruene-machen-bei-bad-bevensener-stadtratswahl-das-rennen
Interessante Geschichte. Hoffentlich läuft es in Ludwigshafen ähnlich.
Hätte nicht gedacht das der „Westen“ den Schuß doch noch hört!
Schaun mer mal ob es klug ist, Deutschen Gerichten am laufenden Band Gesinnungsjustiz anzudichten.
Übrigens durchaus möglich, dass Paul kein Recht bekommt, auch wenn er das blau-vermeintlich hat.
Dass du es nicht so mit der Demokratie hast, wissen wir alle.
Nein lieber Teletubbie, Wahlausschüsse sind natürlich nicht obsolet. Ihnen obliegt halt nur die formelle, Prüfung, nicht aber die substantielle Aussortierung der politischen Konkurrenz. Auch wenn Du das leider immer noch nicht kapiert hast..
Mein Tipp, lies die nächsten Wochen weiter zu dem Thema, (aber mit eingeschalteten Kopf) wenn das juristische Ergebnis feststeht kannst Du sicher noch einen kleinen Teil der in der Schulzeit vernachlässigten Bildung aufholen 😉
@Sorry Frau Kein, auch wenn Sie mit Ihrer Analyse des Teletubbie natürlich in Gänze richtig liegen…..aber…..der Clown schreit leider immer wieder nach Medizin. Da muss man ihm doch einfach helfen 🤩
Teletubbie kann auch Prozentrechnung. 100% – 25% AFD = 80%
Keine weitern Fragen,,,
Doch, ich gehöre allerdings zu den anderen 80% 😉
Och, die Justiz muss trotz solcher Vorwürfe das Recht anwenden. Was der Richter vom Kläger oder Angeklagten hält sollte keine Rolle spielen. Funktioniert nur leider nicht im besten Deutschl… blabla schauen wir halt mal 😬
Das sehen anerkannte Staatsrechtler, z.B. Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler bekanntlich ganz anders als unser Hausnarr, der an Blauphobie leidende Teletubbie.
Denn hätte das Teletubbielein den Text gelesen -und ganz wichtig- ausnahmsweise auch einmal geistig erfassen können,, wüsste er, das dieses Verfahren für den Antragsteller eigentlich narrensicher ist, da dem Gremium lediglich eine formelle Prüfung oblag.
Die Prüfung der Verfassungstreue hingegen nicht, die obliegt -wenn überhaupt vorzunehmen- den Gerichten.
Also, welches Gericht hat dem AFD-Kandidaten im Vorfeld seine Rechte aberkannt? Ich bin ganz Ohr roter Teletubbie! Ansonsten, vielen Dank für Deinen ahnungslosen Lacher. Du hast mit der SPD echt die für Deinen Bildungsstand genau passende Partei gefunden. Selbst „dat“ A. Nahles hätte keinen besseren Gag raushauen können. Und das heißt schon was 😂
Sie sind einfach nur lästig.
Merken Sie nicht’s mehr oder macht Sie
das an ?
Herr ALI,
bitte um Gnade. Man muss sich ja den Bauch vor Lachen halten. Irgendwann hüpft ihnen ihr lustiger Teletubbie noch einmal deprimiert aus dem Fenster. Ist dieses Männlein nicht schon genug durch seine eigenen Aussagen der Lächerlichkeit preisgegeben? Den nimmt hier geistig ja niemand für voll. Entweder ist das noch ein unmündiger Enkel irgendeiner Oma gegen Rechts oder er ist seid langem in Besitz eines amtliches Ticket einer geschlossenen Anstalt. Also Bus und Bahn frei, Sie verstehen was ich meine. Der ist ihnen und den anderen hier doch geistig nicht einmal ansatzweise gewachsen. Lassen sie ihn in seinem Haas gegen die AFD links liegen. Sein Karma holt ihn irgendwann schon selbst ein, auch wenn er nicht einmal das bemerken dürfte.
Der Ali mal wieder.
Nach deiner kruden LogiK sind Wahlausschüsse also obsolet, muss ja.
Gerichte offensichtlich auch, denn du bestimmst auch gleich das Urteil.
Tip, wenn du König bist, kannst du ja alles ändern. Bis dahin träum leise. 😉