Rheinland-Pfalz
AfD-Mitglieder dürfen keine Beamten werden? Renommierter Staatsrechtler hält das für rechtswidrig
Rheinland-Pfalz will Bewerber mit AfD-Parteibuch vom Staatsdienst fernhalten. Ohne Einzelfallprüfung sei das verfassungswidrig, sagt Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner.
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Landesregierungen in ganz Deutschland versuchen, Druck auf AfD-Mitglieder im Staatsdienst auszuüben. Zum Anlass dafür nehmen sie die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz. Besonders weit geht Rheinland-Pfalz. Dort soll niemand mehr Beamter werden, der in der AfD ist.
Bewerber müssen künftig erklären, „dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben“, gab das vom Sozialdemokraten Michael Ebling geführte Mainzer Innenministerium am Donnerstag bekannt – und stellte klar: Dazu zählt auch die AfD. „Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.“
Der Augsburger Staatsrechtler Josef Franz Lindner bewertet diesen Vorstoß kritisch. „Die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht noch nicht verbotenen Partei kann nicht automatisch dazu führen, dass ein Bewerber für den Öffentlichen Dienst nicht verbeamtet wird“, kommentierte er die Pressemitteilung des Landesinnenministeriums gegenüber Apollo News. „Sie kann jedoch im Falle der AfD Anlass sein, die Verfassungstreue der Bewerber im Einzelfall besonders zu überprüfen (so wird es seit kurzem in Bayern gehandhabt).“
Lindner, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg innehat, betont: „Auch die Tatsache, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, kann nicht zu einem Automatismus führen, dass ein Mitglied der AfD nicht eingestellt oder entlassen wird, sondern es bleibt bei der Einzelfallprüfung. Denn es handelt sich bei der Einschätzung durch das BfV lediglich um eine exekutivische Einschätzung, die bislang gerichtlich nicht bestätigt ist.“
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Das juristische Hintertürchen der Einzelfallprüfung lässt man womöglich auch in Rheinland-Pfalz weiter offen. Denn eine Formulierung in der Pressemitteilung des Innenministeriums lässt dafür Raum: „und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann“. Die Botschaft, die SPD-Minister Ebling mit dieser Mitteilung nach außen und innen senden möchte, ist offensichtlich jedoch eine andere.
Würde „der Staat“ dann bitte auch auf Steuerzahlung von AfD-Mitgliedern verzichten? `Wäre nur konsequent.
Manche würden sagen, dann liegen ab dem 01.08.2025 mehr als 10M Anträge auf Mitgliedschaft in den Postfächer der Parteizentrale und Wahlkreisbüros. Hinzu kommen dann noch zig Millionen die die Steuerflucht als primäre Motivation sehen.
Wetten, dann braucht es nur wenige Wochen und Karlsruhe stimmt einen Verbot zu wenn von ca. 60.5M Wahlberechtigten knapp 40-50% Mitglieder der Partei sind.
Aktuell gibt es nur ca. 1.2M Mitglieder ALLER Parteien, also nicht einmal 2% der gesamten Bevölkerung.
In einem Land in dem man sich als Frau fühlen kann.
Kann man sich dann auch als afd Mitglied fühlen, oder?
Ich hoffe, das wird irgendwann Mal in den Geschichtsbüchern stehen, als Warnung für kommende Generationen.
Keine AfD-Mitglieder mehr im öffentlichen Dienst
Wenn man sich die Kommentare durchliest, bekommt man den Eindruck, wir würden im Jahr 1933 und nicht in 2025 leben.
Da wird sehenden Auges gegen Art. 3 GG Abs. 3 und Art. 33 GG verstoßen, aber die AfD ist ja verfassungsfeindlich.
Es gibt Menschen, die ohne zu zögern zustimmen, dass man AfD-Leute kenntlich machen sollte über eine Binde oder ein Tattoo…
Leute, wo leben wir eigentlich?
Es geht also schon wieder los. Mit Gruppierungen welche unliebsame Ansichten oder Einstellungen haben. Wie 33! Erst diffamieren, Falschbehauptungen aufstellen, dann Meinungsfreiheit eingrenzen, dann Meldestellen einführen, Personen melden, Listen führen, Berufsverbote aussprechen, dann ausgrenzen. Nächster Step, dann abholen? Oder was?
Was ist aus diesem Land in nur 10 Jahren geworden.
Dann ist es zu spät!
Nix mehr mit „Warnung“ oder so.
Schul- oder Geschichtsbücher sind im grünrotschwarzbraunen Nullkommanix(!) verboten oder umgeschrieben oder aus dem Verkehr gezogen.
Das GG aber ist doch schon seit 2005 der Fraß der wahren Demokratiefeinde im periodischen Bundestags-Irrenhaus. Oder?
Die drei, vier dafür hauptverantwortlichen Parteien muss man dazu gar nicht benennen.
Und je schlimmer die agieren, desto mehr Geld wird noch in deren Kassen gespült!
Und seitdem rührt sich hier fast GAR NIX DAGEGEN (20+% AfD reichen LEIDER NICHT).
Bösartigste Salamitaktik, was hier dazu seit Merkel abgeht.
JEDER weiß es eigentlich(!), aber die meisten wählen den verkrusteten IRRSINN weiter.
Das was heute passiert entspricht genau dem, was mir mein Geschichtslehrer Ende der 80er Jahre beigebracht hat. Die echten Faschisten erkennt man daran dass sie faschistische Sachen machen.
Kommt drauf an, wer den Inhalt diktiert!
Ausgerechnet die SPD macht solche Vorschläge…wie war das mit einer gewissen Nancy F. und ihrem Gastbeitrag im Magazin „antifa“???
Werden ihr jetzt alle Gelder (die der Steuerzahler finanzieren muss!) gestrichen? Bin gespannt…oh, doch nicht.
Die Geschichtsbücher sind voll von Warnungen.
Es hilft jedoch nichts.
Das lässt leider nur schlimmes erahnen.
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages ist die Verfassung der BRD zu finden. Ich gehe also davon aus, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form noch gültig ist.
Und da steht in Artikel 3, Ziffer (3), dass niemand wegen seiner politischen Anschuungen benachteiligt werden darf. Es besteht also gar kein Zweifel darin, dass das verfassungswidrig ist.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Genossen/Genossinnen der SED 2.0 arbeiten ja gerade daran die Verfassung und Konstitution dieses Landes auf grünen Öko-Faschismus umzubauen. Da ist es doch hilfreich das man “ Einigen“ die Menschenwürde entzieht und so entmenscht, dass Artikel 3 GG nicht mehr gilt.
👍so ist es!!
Das nennt man wohl Endspiel. Sie räumen Versorgungsposten frei um sie mit ihren Leuten besetzen zu können, solange es noch geht.
Die linksrotgrüne Agentin Brosius wird in „Merkels sozialistische Rotrobenbrigade“ in Karlsruhe in Position gebracht denn sie soll das AfD-Verbot aussprechen…..
Ebenso dreist wie primitiv.
Ein riesengroßes Dankeschön an Frau Storch! Urplötzlich kommen Plagiatsvorwürfe von Frauke Brosius-Gersdorf, das paßt der CDU durchaus in den Kram. Die Wahl ist zwar abgesagt, aber auf einen andern Zeitpunkt könnte man sie wieder stattfinden lassen.
Das IST rechtswidrig!
Wenn alle AFD Wähler mal einen Monat zu Haus bleiben würden, würden sie merken welche Partei die Steuern zahlt um die Diäten zu sichern.
Man sollte an solchen Stellen immer bewusst machen, dass der Begriff „extremistisch“ deshalb so beliebt ist, weil er so unbestimmt ist. Die Landesregierung suggeriert, „extremistisch“ sei dasselbe wie „verfassungsfeindlich“ im juristischen Sinn, der Begriff wird aber von den Sozialpsychologen völlig anders definiert.
Die Macht der Worte ist mit den Bildern verbunden, die sie hervorrufen, und völlig unabhängig von ihrer wahren Bedeutung. Worte, deren Sinn schwer zu erklären ist, sind oft am wirkungsvollsten. So z. B. die Ausdrücke Demokratie, Sozialismus, Gleichheit, Freiheit u. a., deren Sinn so unbestimmt ist, daß dicke Bände nicht ausreichen ihn festzustellen.
Gustave Le Bon (1841-1931), franz. Arzt, aus dessen Buch „Die Psychologie der Massen“
Der Marsch durch die Institutionen soll vollendet werden. Da kann man AfD-Mitarbeiter nicht gebrauchen.
Deshalb würde ich es begrüßen, wenn künftig ALLE Bewerber für den ÖD unabhängig von ihrer politischen Überzeugung vor Dienstantritt ihre Verfassungstreue besonders nachweisen müssen. Da gäbe es sicher einige, die da in Schwierigkeiten kommen – ohne jetzt in eine konkrete Richtung zu schauen.
Woher will der Arbeitgeber wissen, in welcher Partei man ist? Außerdem geht den das gar nichts an.
Die „interne Betriebsstasi“ wird alle Chats von Google und aus sozialen Medien abrufen…
Notfalls holt man eine vorgedruckte „Einschätzung“ vom Verein „Verfassungsschutz“ ein.
„und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann“.
Das nennt sich dann wohl Umkehr der Beweislast.
Müssten nicht eigentlich die „Verteidiger unserer Demokratie“ den Nachweis erbringen, worin konkret eine Verfassungs-un-treue begründet ist?
Wir sind nicht mehr allzu weit von einer Zeit entfernt, die Unheil hervor gebracht hat.
Haben Sie die letzten Jahre schon verdrängt?
Wehrpflicht, Steuerpflicht und Beitragspflicht in der SozVers bleiben selbstverständlich bestehen.
So weit geht die Ausgrenzung dann doch nicht.
Rechtswidrig! Genau!
Klagt dagegen, solange das noch geht….
Dazu muss man nicht mal Staatsrechtler sein, um zu erkennen, dass dies so nicht rechtens sein kann! Es steht doch sogar im Grundgesetz, dass niemand aufgrund seiner politischen Einstellung benachteiligt werden darf.
Dass dies verfassungswidrig ist, sage auch ich. Aber wer bin ich schon.
Echt lächerlich Parteien biegen sich den Staat und das Recht so wie es ihnen dient.
Braucht es Korrekturen, nennen sie es Gesetze und positionieren Personen in Institutionen und Organisationen, um Abhilfe zu schaffen.
Jedoch umso mehr die Bevölkerung aufbegehrt, umso schneller und mehr braucht es dann den „Handlungsbedarf“.
Ist es Zufall das es immer mehr Gesetze, Organisationen und behördliche Strukturen gibt?
Nicht lächerlich, sondern erschreckend und gefährlich!
In den alternativen Medien und ihrer Presse wird dauernd davon gesprochen, dass das ein Endspiel ist für die Roten, das fühlt sich ehrlich gesagt überhaupt nicht so an…
… was muss nochmal „geschützt“ werden? … war‘s die Demokratie oder der Rechtsstaat? … oder die Meinungsfreiheit? … es ist wohl eher die Willkür …
Tja, so was kennen wir doch schon aus der DDR und von etwas früher, nicht? Und ihr fragt euch, wie das ab 1933 alles geschehen konnte? Genau so ist das geschehen!
So bemüht halt jede Seite ihre absolut neutralen Experten.
Wer am Ende meistens Richtig liegt, sollte mittlerweile klar sein. Hoffnung muss natürlich weiterhin erlaubt bleiben.
Ich dachte wir leben in einer Demokratie! Gilt nur Demokratie für die die ihre Meinung für Richtig halten aha soweit ist es also schon!
Gesichert rechtsextremistisch. Mehr muss man nicht schreiben.
Wie sieht das für Mitglieder der SED Linken aus, gilt das für diese genauso?
Welche „SED Linke“?
Gemeint sind die BlutROTEN, Kommunisten, jetzt verstanden!
Das IST rechtswidrig.
Um das zu wissen, braucht man kein renommierter Staatsrechtler zu sein.
Einfach das Gehirn einschalten und das Grundgesetz, Artikel 3 lesen:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
RICHTIG!
Ich frage mich, wo wir hier eigentlich leben!?