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Thüringen

„Dünne Suppe“: Kramer unzufrieden mit AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hält das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz für unzureichend. Es sei „eine dünne Suppe“, sagte er – und fordert weiter ein Parteiverbot.

Stephan Kramer führt sein Amt als Verfassungschef mit dem Ziel die AfD zu bekämpfen.

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Der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hat sich erneut alarmiert über den wachsenden Einfluss der AfD gezeigt. Die AfD sei eine ernsthafte Bedrohung für das demokratische System, weswegen deren wachsende Präsenz in staatlichen Strukturen ihm Sorgen bereite. In diesem Zusammenhang plädierte der 57-Jährige abermals für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe zwar ein Gutachten zur Bundespartei vorgelegt, dieses sei aber wenig überzeugend. Es sei eine „dünne Suppe“, so Kramer. Die Welt berichtete zunächst.

Deswegen brauche es nun andere Mittel: Auf dem Stuttgarter Dokumentarfilm-Kongress Dokville erklärte Kramer am Freitag: „Wir haben eine signifikante Gefahrenstufe für unsere Demokratie erreicht. Die bisherigen Mittel wirken nicht.“ Die AfD würde, so Kramer weiter, durch ihre parlamentarische Vertretung und institutionelle Verankerung bereits jetzt die Demokratie „schädigen“. Daher sei es notwendig, dass der Staat klar Stellung beziehe: Es benötige „ein Signal des Staates, das sagt: Bis hierher und nicht weiter“.

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Zugleich betonte er die Bedeutung einer aktiven Zivilgesellschaft und warnte vor Gleichgültigkeit gegenüber demokratischen Prozessen: „Demokratie ist kein Automatismus, der einfach weiterläuft“, sagte Kramer. Sie verlange Engagement und Dialogbereitschaft: „Demokratie ist Kontaktsport und bedeutet, mit Menschen zu diskutieren und sie zu überzeugen, aber auch zu akzeptieren, wenn jemand anderer Meinung ist“, so Kramer weiter.

Im Dezember vergangenen Jahres berichtete Apollo News exklusiv über schwere Vorwürfe gegen den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer. Monatelange Recherchen offenbarten dabei unter anderem, wie Kramer Gutachten manipulierte und mittels Bedrohung und Intrigen gegen kritische Mitarbeiter vorging.

Aus dem Thüringer Innenministerium, dem das Amt für Verfassungsschutz untersteht, und aus der Behörde selbst kam nur Schweigen: Weder wurden die Vorwürfe dementiert noch bekräftigt. Apollo News war deshalb, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Walther Wegner, im Februar vor Gericht gezogen, nachdem das Thüringer Innenministerium einen presserechtlichen Auskunftsanspruch nach Paragraf 85 Absatz 3 des Thüringer Beamtenrechtsgesetzes abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht Weimar gab am 23. April dem Antrag in Teilen statt und zwang das Innenministerium dadurch, mehrere Fragen zu einem zentralen Vorwurf gegen Kramer zu beantworten: So hatte Apollo News mehrere Fragen zu einem Disziplinarverfahren gestellt, das gegen Kramer eingeleitet worden war, nachdem er Interna aus dem Amt an zwei Journalisten des MDR, Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling, weitergegeben hatte (Apollo News berichtete exklusiv).

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Dass dieses Disziplinarverfahren stattgefunden hatte, konnte Apollo News bereits durch die Veröffentlichung von Auszügen aus einem internen Dokument des Thüringer Innenministeriums zeigen. Ende Mai war von Gericht die Existenz des Verfahrens gegenüber Apollo News dann auch von offizieller Seite bestätigt worden. So gab das Innenministerium nach dem Urteil an, dass das entsprechende Disziplinarverfahren „in der Zeit von Dezember 2018 bis November 2019“ geführt worden ist. Insgesamt wurden dabei sechs Zeugenvernehmungen durchgeführt (Apollo News berichtete).

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82 Kommentare

  • Wenn keine Zutaten existieren, dann ist die „Suppe“ zwangsläufig „dünn“.

  • Wenn die Demokratie „unsere Demokratie“ gefährdet, dann sind wir in Orwell-Deutschland 2025.

  • Das Politik Verständnis von Herrn Kramer ist schon sonderbar. Während die Altparteien alles zusammen raffen, was sie an Stimmen haben um regieren zu können, unterstellt er der AfD, die natürlich demokratisch von den Altparteien in die Ecke gestellt wurde, die Demokratie zu zerstören. Herr Kramer, eine Partei, die nicht regiert, die aus allen Ämtern ausgeschlossen wird kann nichts zerstören. Vielleicht sollten Sie ihren Blick mal auf die Altparteien werfen. Und noch etwas, die Zivilgesellgesellschaft sind wir alle und nicht die von der Regierung bezahlten NGOs.

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  • Hohle Töpfe klingen laut. William Shakespeare

    28
  • Meine Oma sagte früher immer, man kann aus einem Esel kein Pferd machen und aus einem Heckenpenner keine staatstragende Persönlichkeit. War eine kluge Frau meine Oma.

  • Thüringen – das Land, in dem Waldschrate Verfassungsschutzpräsidenten werden.

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  • Gähn. Ich kann’s nicht mehr hören.

  • Ich korrigiere Herrn Kramer einmal: es bedarf eines Signals des Bürgers bis hierhin und nicht weiter.

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  • Und ich bin unzufrieden
    mit dem Wurzelsepp.

  • Zitat>>Deswegen brauche es nun andere Mittel: Auf dem Stuttgarter Dokumentarfilm-Kongress Dokville erklärte Kramer am Freitag: „Wir haben eine signifikante Gefahrenstufe für unsere Demokratie erreicht. Die bisherigen Mittel wirken nicht.“<<

    Welche Mittel sollen das denn sein? Auch für ein Verbotsverfahren braucht "der Staat" klare Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Wer soll die denn bringen. wenn es das Bundesamt dies nicht bringt? Dieses Verbot kann nicht einfach vom BMI ausgesprochen werden. Also da habe ich meine Zweifel.

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  • Ich fordere eine Absetzung Kramers, denn er erfüllt erwiesenermaßen nicht die geforderten Voraussetzungen für dieses Amt.

    Und wenn man es schon nicht schafft, die Zutaten für eine schmackhafte Suppe zu besorgen, scheinen die Regale für diese Zutaten im Supermarkt leer zu sein und man sollte ein anderes Gericht kochen.
    Er bescheinigt letztendlich durch seine Aussagen die eigene Unfähigkeit, vernünftige Entscheidungen zu treffen.

  • So sind sie, die Sozialisten. Es gibt laut 1000-seitigem Gutachten zwar keinen Grund, die AfD zu verbieten. Richtigerweise benennt er es als „dünne Suppe“. Aber Sozialisten wollen eben – auch faktisch grundlos – immer Andersdenkende verbieten.

    So sind sie nunmal.

    Das war vor 92 Jahren so. Und war auch in der Zeit nach 49 so.

  • „Wir haben eine signifikante Gefahrenstufe für unsere Demokratie erreicht. Die bisherigen Mittel wirken nicht.“
    Deutet Herr Kramer hier etwa nicht verfassungskonforme bzw. autoritäre Methoden an, um die AfD loszuwerden?

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  • „Die AfD würde, so Kramer weiter, durch ihre parlamentarische Vertretung und institutionelle Verankerung bereits jetzt die Demokratie „schädigen“. “

    Damit disqualifiziert er sich selbst für die Erstellung eines Gutachtens !!!
    Gebraucht wird bei dieser Frage OBJEKTIVITÄT ! (Extra groß geschrieben!)

    48
  • Soviel habe ich in der DDR gelernt: Je mehr Demokratie draufsteht, um so weniger ist drin.

  • „Dünne Suppe“ – Das ist doch sehr gut. Das bestätigt immerhin, dass an dem Verdacht nichts dran ist. Also, zu den Akten legen, und dann den nächsten zuwenden. Wie wäre es z. B. mal mit der Antifa? – Nur mal so eine Idee…

  • Wie war das eigentlich mit Herrn Kramer und den russischen Rockern? Weiß jemand was?

  • „Wir haben eine signifikante Gefahrenstufe für unsere Demokratie erreicht. Die bisherigen Mittel wirken nicht.“

    Hmm… klingt für mich irgendwie wie „die erlaubten Methoden bringen uns hier nicht weiter“, so mit einer Tendenz zu einer „endgültig radikalen Lösung“ …

    Ja, mei, i woiß ned, des kimmt mer irgndwie bekonnt vor… wo hob i deß nur schomma ghört?
    Egal, i mogs ned 🙁

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  • Schlimm ist doch nur das dieser Mann null Qualifikationen für dieses Amt hat

  • Kramer, der schon Mitglied mehrerer Parteien (CDU,FDP,SPD) war, aber kein abgeschlossenes Studium vorweisen kann, hätte dieses Amt niemals antreten dürfen, denn das Thüringer Verfassungsschutzgesetz verlangt, dass der Präsident dieser Behörde über die Befähigung zum Richteramt verfügen soll und dieses trifft auf Kramer nicht zu. Das Innenministerium dem der VS untersteht, beruft sich auf die Formulierung ,,Soll“, die angeblich einen eingeschränkten Ermessensspielraum erlaubt, nur hier ,,Soll“ heisst ,,Muss“ und nicht ,,könnte“. Übrigens. Kramer ist früher bei den „Nachtwölfen“ mitgefahren und im Amt Mitarbeiter bedroht. Mit dieser Vita sollte er eher selbst vom VS beobachtet werden und nicht Präsident dieser Behörde werden.

  • Schön nochmals ins Rampenlicht. Typisch Verfassungsschutz. Klagt nicht die afd gegen das Gutachten? So einfach geht eh kein verbot

  • Bei seinen Übergriffen bis hin zu Bedrohung gegenüber seinen Mitarbeitern kann man nicht von dünner Suppe sprechen.

  • Tja Herr Kramer, das Dumme an ihrer aussagen ist, Ihrer Meinung ist nicht die reale Demokratie. Sondern nur ihre Meinung was sie unter der Demokratie verstehen. Bevor jemand eine ehrliche aussagen treffen kann ob jemand gefährlich für die Demokratie ist, muss vorher erst mal glaubhaft herausfinden ob man selbst wirklich in der Mitte der Gesellschaft steht.

  • Der dritte Absatz. Herr Kramer, schauen Sie mal in den Spiegel.

  • Dieser Kramer ist schwer zu ertragen. Solche Leute sollten als Pförtner Dienst tun und in keinem Fall als Leiter des Verfassungsschutzes.

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