Mecklenburg-Vorpommern
Rot-Rote Landesregierung plant „Konsequenzen“ für AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst
Die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will „Konsequenzen“ für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst prüfen lassen. Ein entsprechender Antrag wurde unter dem Titel „Rechtsstaat und Demokratie schützen“ im Landtag eingereicht.
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Die Fraktionen der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern fordern in einem Antrag Bund und Länder auf, „zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung für im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder der AfD ergeben“. Der Antrag unter dem Namen „Rechtsstaat und Demokratie schützen – Politisch motivierte Kriminalität und Rechtsextremismus bekämpfen – Zivilgesellschaft den Rücken stärken“ wurde vergangene Woche in den Landtag eingereicht.
Der Antragstext beginnt mit einer Verurteilung von Rechtsextremismus und führt anschließend eine Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Zwar wird berücksichtigt, dass diese Einstufung derzeit gerichtlich eingefroren ist, dennoch setzen die Antragsteller ihre Begründung im Antrag uneingeschränkt fort. Als Hauptgrund für ihre weitere Argumentation führen sie die ohnehin bereits rechtlich umstrittenen Vorwurf eines „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses“ an.
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Die Hochstufung der AfD würde „unter Berücksichtigung der zu erwartenden gerichtlichen Überprüfung“ eine „nicht irrelevante Grundlage für den weiteren Umgang mit der AfD“ darstellen. Weiter heißt es, dass man das Gutachten und die „vielfach vorliegenden Erkenntnisse zur verfassungsfeindlichen und die Menschenwürde missachtenden Ausrichtung der AfD“ bei „der Prüfung weiterer vom Grundgesetz vorgesehener Schritte, wie dem Parteienverbot oder dem Ausschluss von der staatlichen Finanzierung“ berücksichtigen müsse.
Daher fordere man die Prüfung von „Konsequenzen“ für „im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder der AfD“. Hierbei sei ein „möglichst einheitliches Vorgehen der Länder und des Bundes anzustreben“, um „Beamte, die neben ihrer Mitgliedschaft in der AfD durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen“.
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Doch nicht nur die Entlassung von AfD-Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst wird gefordert. Ebenso sollen „geeignete Schritte“ vorbereitet werden, „um mit den Ländern und der Bundesregierung die Möglichkeiten des Handlungsrahmens des Grundgesetzes – einschließlich eines möglichen Parteienverbotes oder der Entziehung staatlicher Mittel gemäß Artikel 21 – zu prüfen“.
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Angenommen alle Busfahrer und Feuerwehrleute treten eben als solche Beamte in Erscheinung und werden entlassen, wer fährt dann den Bus und wer löscht das Feuer? Ich frage wirklich nur für einen Freund.
Nur noch ABSURD !!!
jedes Arbeitsgericht, sollte es denn noch funktionieren, kassiert sämtliche Kündigungen
Einigermassen unverständlich ist, wieso sich Teile der Ostdeutschen das, was sie 1989/1990 erreicht hatten, sich nämlich der kommunistischen Knute entledigt zu haben, offiziell streitig machen lassen, indem sie die neuen (alten) linkstotalitären Unterdrücker fast ohne Widerspruch gewähren lassen.
Alles schon vergessen, die Montage, die Repressalien der SED, die Stasi, die Knüppel, Hohenschönhausen etc …?
Das Werkzeug, das man von autoritären Regimen kennt, scheint wieder zur Standardmechanik zu werden: Schwarz oder Weiß, Freund oder Feind, wer nicht mit uns ist, ist gegen uns. Zustimmung wird zur Pflicht, Abweichung zum Verdacht, ganz wie man’s kennt aus dem Milieu der sogenannten „Guten“
laut GG , das man vielleicht nochmal lesen sollte, darf niemand wegen seiner politischen Einstellung gesondert behandelt werden. Jedes funktionierende Arbeitsgericht kippt das
Sind nicht in MV bald Wahlen? Na, das wird ja dann interessant!
Die Regierung sollte sich ein neues Volk suchen 👀
„Zivilgesellschaft den Rücken stärken“
Zivilgesellschaft? Ach so, ja, die gab’s auch in der DDR. Das waren doch die vom MfS, die in Zivil rumliefen, oder? 😉
Es waren auch damals Linke.
Ich glaube, sie werden sich wundern, wie viele das sind und dann gibt’s wieder „Arbeitskräftemangel“. 🙂
Und wenn dann der Müll nicht abgeholt, die Straßen nicht gekehrt sind und der Schulbus ausfällt, werden sie hoffentlich merken, was für’n Sch… sie sich wieder ausgedacht haben.
Macht ihr nur, es interessiert uns nicht. Immer mehr Menschen wählen sie und mit Euren Spielchen werden es noch mehr.
Es ist völlig klar, dass diese Regierung angeklagt werden muss und die gehört vor Gericht. Diese Missachtung von Demokratie und Freiheit, darf nicht mehr länger toleriert werden.
Eingewanderte Westpolitker wollen jetzt die Ossis erziehen. Und sie werden, wie die DDR Regierung daran zerbrechen.
Hatten wir alles schon einmal. Nannte man damals Radikalenerlass. Und wer hat da wohl regiert?
Irgendwann wird der Wind drehen, ich hoffe man hat sich die Namen der Linken notiert.
Einschüchterungsversuche. Das ist solange lustig, bis die AfD irgendwo regiert und die ehem. SED als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Von denen sind gefühlt alle Öffis.
Das ist exakt der Radikalenerlaß der 1970er Jahre. Nur umgekehrt, jetzt sollen die Rechten raus aus dem öffentlichen Dienst. Aber damals hat die Politik noch etwas getaugt, kein Vergleich zu dem woken Gewurstel heutzutage.
Ich dachte “ Niemand darf für seine politischen Ansichten benachteiligt werden“
Muss man eigentlich den Verfassungsschutz verklagen, wegen Untätigkeit?
„Rechtsstaat und Demokratie schützen“
Das ist an Ironie kaum zu übertreffen. Welche rechtsstaatliche Grundlage soll das denn bitte haben? Weil der VS irgendwas willkürlich, ohne Belege vorzubringen, ohne es rechtsstaatlich prüfen zu lassen, ohne dass ein ordentliches Gericht die Sachlage prüft und die Beschuldigten sich äußern können einfach behauptet?
Das soll den „Rechtsstaat und Demokratie schützen“? Das ist ja schon sowas wie eine satanische Umkehr der Realität.
Es ist genau das Gegenteil, das seit schon einigen Jahren passiert und immer weiter vorangetrieben wird – Rechtsstaat und Demokratie erodieren immer mehr …
Die Post-DDR firmiert sich immer aggressiver und in verfassungswidriger Weise. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Die AfD administrativ als verfassungswidrig zu behandeln, ist deshalb verfassungswidrig. Aber im „Kampf gegen rechts“, d.h. im Kampf um linken Machterhalt, gelten den Links-Grünen keine roten Linien.
Der deutsche Ungeist war nie weg.
DDR 2.0
Wie war das eigentlich im 3. Reich. Also als die Nazis die Macht ergriffen hatten? Sie haben auch gleich überall im öffentlichen Dienst gesäubert.
Man braucht halt nicht den Polizeibeamten, der seinen Eid auf das Grundgesetz geleistet hat, sondern einen, der der Obrigkeit hörig ist.
Ursprünglich wurde das Beamtentum genau deshalb eingeführt, damit nach Recht und Gesetz ohne Folgen für einen unkündbaren Beamten und nicht im Interesse der Herrschenden gehandelt wird. Heute ist das anders.
Gegenmaßnahme: linksradikale Landesregierung wegen politischer Diskreditierung verklagen!