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Gerichtsurteil

„Öffnet die Grenzen weit nach Rechtsaußen“ – die Reaktionen auf die Aufhebung des Compact-Verbots im Überblick

Das Compact-Verbot war rechtswidrig. Die Gerichtsentscheidung öffnet laut Tagesschau die „Grenzen des medial Sagbaren weit nach Rechtsaußen“. Andere sehen dem AfD-Verbotsverfahren die Grundlage entzogen. Die Reaktionen im Überblick.

Jürgen Elsässer nach der Aufhebung des Compact-Verbots vor dem Gerichtsgebäude

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Das Compact-Magazin von Jürgen Elsässer wird nicht verboten: Diese Entscheidung verkündete das Bundesverwaltungsgericht am Dienstagvormittag. Die krachende Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Verbot im vergangenen Sommer erlassen hatte, löste bundesweit Reaktionen aus – die einen feierten einen Sieg für die Pressefreiheit, die anderen kritisierten eine Grenzverschiebung nach „Rechtsaußen“.

Vor Ort feierten Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer gemeinsam mit seiner Ehefrau Stephanie Elsässer und anderen Mitarbeitern des Magazins den Sieg vor Gericht. Elsässer trug dazu ein T-Shirt mit der Aufschrift „Bundesregierungsbesieger“. Begleitet wurde die Feier vor dem Gerichtsgebäude von rund zehn Gegendemonstranten, die „es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“ skandierten.

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Eine Reaktion von der heutigen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser bleibt derweil aus – ebenso vom Bundesinnenministerium, das im Prozess der Gegner von Compact war. Auch von führenden Bundespolitikern der Regierungsparteien gibt es bislang keine Stellungnahme.

Aus anderen Parteien kamen jedoch durchaus kritische Stimmen: Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki schrieb auf X: „Nancy Faeser hat großen Schaden angerichtet. Sie zeigte kein Gespür für die Tragweite der Meinungsfreiheit und deren fundamentale Bedeutung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ Das Gericht hätte Faeser einen Verfassungsbruch attestiert. „Gut, dass sie nicht mehr im Amt ist“, kommentiert der ehemalige Bundestagsvizepräsident weiter. Auch die FDP-Politikerin Linda Teuteberg schrieb auf X: „Die Meinungsfreiheit ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Auch einige AfD-Politiker zeigten sich über die Aufhebung des Verbots erfreut. Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah schrieb auf X: „Das Compact-Verbot ist gekippt! Ein guter Tag, Glückwunsch an Jürgen Elsässer! Es zeigt sich, dass die Justiz trotz aller politischer Beeinflussung noch einen eigenen Spielraum hat und nutzt. Wir müssen jetzt die Urteilsgründe auswerten, um die Grenzen zu kennen.“

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Die hessische Landtagsabgeordnete Anna Nguyen schrieb auf X über die Urteilsbegründung, wonach die von Compact getätigten Aussagen nicht für ein Verbot ausreichen würden: „Das sollte auch einem geplanten AfD-Verbot die letzte Argumentationsgrundlage entziehen.“

Bei den Öffentlich-Rechtlichen fallen die Reaktionen auf die Entscheidung des Gerichts gemischt aus. Die Tagesschau schrieb dazu bereits im Vorfeld in einer Analyse: „Verliert hingegen der Staat, öffnet dies die Grenzen des medial Sagbaren weit nach Rechtsaußen.“ In anderen Medien, etwa bei n-tv, wurde Faeser für das Verbot weiter kritisiert. Bei n-tv kommentierte Hendrik Wieduwilt: „Wäre Faeser noch im Amt, dann wäre jetzt ein Rücktritt fällig.“

ARD-Korrespondent Gabor Halasz schrieb auf X: „Bundesverwaltungsgericht hebt Compact Verbot auf. Eine Niederlage für die ehemalige Innenministerin. Ist das diese weisungsgebundene Justiz und Deutschland auf dem Weg in die Diktatur? Wird schwer, das weiter zu erzählen.“

Die Aufhebung des Compact-Verbots könnte für den Steuerzahler derweil noch teuer werden. Nach der „Grundsatzentscheidung“ gab Elsässer gegenüber Apollo News an, dass nun eine Schadensersatzklage im Raum stehen würde. Ähnliches hatte Elsässer bereits nach der ersten Aufhebung des Verbots gefordert – laut ihm habe der Schaden, der durch das Verbot entstanden war, 320.000 Euro betragen (Apollo News berichtete).

Grundsätzlich zeigte sich das Anwaltsteam von Elsässer erfreut: Die Entscheidung sei mit „bemerkenswerter Klarheit“ getroffen worden – das Verbot sei „krachend gescheitert“. Nun bleibt abzuwarten, welche politischen Konsequenzen die Aufhebung des Compact-Verbots entfalten wird. So oder so bedeutet die Aufhebung des Compact-Verbots eine weitere schwere Niederlage für Faeser.

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74 Kommentare

  • Der schale Beigeschmack bleibt, dass nur mit viel Geld und der Unterstützung hochspezialisierter Anwälte das Vorverfahren aufgehoben wurde und kleinere Medienmacher aus finanzieller Sicht hätten aufgegeben müssen gegenüber derart staatlicher Willkür.

    185
  • Niederlagen von Faeser bedeuten immer Siege für das Volk.

    185
  • Das Urteil bestätigt u. a. Pressefreiheit und Meinungsfreiheit. Und wie so oft in den letzten Jahren weißt es die Regierung in die Schranken.
    Wer was anderes will, sollte sich fragen ob er Demokratie überhaupt verstanden hat.

  • Gott sei Dank!!!!!!!!!

  • Vielleicht denkt man ja jetzt in Regierungskreisen darüber nach, daß man es im Gegensatz zu anderen Gerichten beim Bundesverwaltungsgericht bisher versäumt hat, dort die „richtigen Leute“ zu platzieren.

    84
  • Das Gericht hat zu beurteilen, ob gegen geltendes Recht verstossen wurde oder nicht. Die Antwort ist eindeutig. Die Moralvorstellung von Journalisten ist vollkommen irrelevant. Dass einige diese über geltendes Recht erheben wollen, spricht für sich.

    81
  • „Verliert hingegen der Staat, öffnet dies die Grenzen des medial Sagbaren weit nach Rechtsaußen.“
    Und das ist auch gut so, es gibt nicht nur Links!

    157
  • Glückwunsch.

  • Es gibt tatsächlich noch Gerechtigkeit in diesem Land. Ich hätte bei unserer Justiz nicht mit diesem Urteil gerechnet. Vielleicht schwappt das ja mal rüber auf viele andere Gerichte in Deutschland

  • Endlich mal wieder ein neutrales Urteil!

  • Mich ficht das alles nicht mehr an. Ich habe meinen konservativen Standpunkt seit 30 Jahren nicht verändert, ich bin für Meinungsfreiheit, egal ob es jetzt ein kleines Mädchen ist das provokant gegen Polizisten niveaulos wettert, oder eben alte weiße Männer die im Geiste noch in den 30ern des vorigen Jahrhunderts verhaftet sind. Freie Meinung ist in einer Demokratie unverzichtbar, und wenn sich eben jemand an etwaigen Aussagen stößt, dann soll dieser eben weghören, ganz einfach.

  • Ein erfrischender Windstoß durchweht die Schwüle deutscher Meinungskorridore.

  • Persönliche Haftung von Faeser wegen grob fahrlässiger Amtspflichtverletzung müsste doch jetzt folgen, oder ?

    40
  • Aber Grenzöffnungen sind doch, wie wir seit 2015 wissen, gut!

    Oder etwas doch nicht?

  • Moin , was ist denn passiert. Nichts denn die verantwortlichen Protagonisten sitzen mit top finanziellen Mitteln an der Quelle. Die lachen doch den Bürger aus.
    Was in den letzten Jahren für Schaden an der Demokratie entstanden ist und wer ist dafür zur Verantwortung gezogen worden……Niemand.

  • Das Urteil interessiert die Phaser überhaupt nicht. Und die Entschädigung an Compact zahlt die Stadtkasse. Wie gesagt, juckt die Phaser nicht im geringsten.

  • Alles gut und der ÖRR deplatziert sich wieder komplett. Herzlichen Glückwunsch, Meinungsfreiheit!

    35
  • „könnte für den Steuerzahler derweil noch teuer werden.“

    Die angegebenen 320.000 Euro Schaden zahlt Nancy bestimmt aus Kulanz gegenüber dem Steuerzahler gerne aus ihrer privaten Portokasse. Oder?

    48
  • Der mündige Bürger darf also nie wieder selbst entscheiden. Es kann nur eine Weltanschauung geben, nach staatlicher Vorgabe.
    Erinnert mich an ein Zitat aus dem Film Scarface:“Ich sage immer die Wahrheit, selbst wenn ich lüge“.

  • Nicht nach weit rechts aussen, sondern weit rechts innen – innerhalb der Demokratie, die das Grundgesetz beschreibt, aber vlt. Außerhalb der „Demokratie“, die manche links-gruenen meinen!

    17
  • Einer Juristin muss man unterstellen können, das sie das Grundgesetz versteht, seine Artikel auslegen kann. Frau Faeser hat somit vermutlich im Amt vorsätzlich Artikel 5(1) als Teil als Bestandteil der Verfassung dieses Staates delegitimiert!

    Wenn das keine abschließende Pointe auf ihre durchweg ausschließlich peinliche Amtsführung ist, was denn dann 🤩

  • Frau Faeser hatte das selbstverständlich einkalkuliert.
    Es ging nur darum, maximalen (finanziellen und sonstigen) Schaden anzurichten.
    Für die entstandenen und weiter entstehenden Kosten muss sie ja nicht aufkommen.

  • Dann gäbe es noch die Bewährungsstrafe für den Mann, der das Ich-hasse-Meinungsfreiheit-Meme gepostet hat. Denn, das war ja wohl eine wahre Aussage. Das Urteil müsste aufgehoben werden.
    Es ist noch sehr viel Arbeit, die massiven Schäden und Fehlentwicklungen der Ampelregierung zu korrigieren, aufzuarbeiten, zu beseitigen. Wenn es denn geschieht.

  • WoW! Ganze 10 (in Worten: Zehn) Gegendemonstranten? Da hat die Gegenseite aber ordentlich aufgefahren! Tja,sie schicken halt nur ihre Besten!😂

  • „es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“ skandierten.“ Mit dem Urteil ist ja nun bewiesen das Compact keine Nazi-Propaganda betreibt.

    20

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