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Verleumdung

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Politikerbeleidigung gegen Habeck – Folge wäre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte am Dienstag mit, wegen Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 gegen Robert Habeck zu ermitteln. Es geht um Verleumdung, darauf steht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten Haft – doch Habeck genießt Immunität.

Robert Habeck entgeht dank seiner Immunität zunächst ein Strafverfahren.

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In dem von der Staatsanwaltschaft Dresden angestrebten Ermittlungsverfahren gegen Robert Habeck geht es ausgerechnet um den „Politikerbeleidigungsparagrafen“ 188 des Strafgesetzbuches – ebenjenem Paragrafen, den der Grünen-Politiker selbst vielfach nutzte und so unter anderem eine Hausdurchsuchung bei einem bayerischen Rentner auslöste.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte am Dienstag nach einer Apollo News-Anfrage in einer Pressemitteilung mit, dass das Ermittlungsverfahren, das wegen eines „bestehenden Anfangsverdachts“ eingeleitet wurde, auf Verleumdung gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches zurückgeht. Brisant: Das Ziel dieser Ermittlungen ist eine Freiheitsstrafe – denn Verleumdung wird in diesem Kontext mit mindestens sechs Monaten und bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Bislang sieht die Fachliteratur vor, dass Vergehen „gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“ nach diesem Paragrafen gegen Einzelpersonen erfolgen – die Ermittlungen folgen jedoch, weil Habeck dem Bündnis Sahra Wagenknecht nachgesagt hatte, Gelder aus Russland erhalten zu haben. Der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge geht es bei dem Ermittlungsverfahren jetzt aber auch nicht nur um die Partei, sondern auch um Sahra Wagenknecht selbst, der demnach geschadet wurde.

Konkret geht es um die Äußerung, „sich (…) für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Troll-Armeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen: Das ist widerlich, und das gehört sich nicht, und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden.“ Diese Worte hatte Habeck am 30. August 2024 in Dresden geäußert.

Das BSW forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung, die Habeck dann auch unterzeichnete. Der Staatsanwaltschaft Dresden zufolge ging im November dennoch eine Anzeige der Partei und von Wagenknecht selbst gegen den Grünen-Politiker ein, die das BSW bereits am 30. Oktober gestellt hatte. Nachdem die Ermittlungsbehörde am 11. März dieses Jahres dann die Aufhebung der Immunität beantragt hatte, leitete sie der Pressemitteilung zufolge am 21. März ein Ermittlungsverfahren ein.

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Dass Habeck tatsächlich ins Gefängnis muss, gilt als unwahrscheinlich. Einerseits kann eine Strafe von unter zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Andererseits hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag die Aufhebung der Immunität des ehemaligen Wirtschaftsministers abgelehnt – auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Zuvor war bereits am 11. März der Antrag auf Immunitätsaufhebung eingereicht worden. Weil Bundestagsabgeordnete jedoch zunächst für die Zeit ihres Wirkens immun sind, musste die Ermittlungsbehörde um Genehmigung für ein Strafverfahren bitten – das wurde abgelehnt. Die Immunität von Bundestagsabgeordneten ist in Artikel 46 des Grundgesetzes festgelegt und ein Aufhebungsverfahren in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt.

Ein Strafverfahren muss vom Bundestag erst genehmigt werden, Ermittlungen darf eine Behörde außerdem frühestens 48 Stunden einleiten, nachdem der Bundestag über das Ersuchen informiert wurde. Dass der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung das Ersuchen letztlich ablehnte, führte das Fachgremium nach Informationen von Apollo News auf die sogenannte Indemnität zurück – die aber einerseits nicht bei verleumderischen Aussagen gilt und nur ein Grundsatz ist, der ausgehebelt werden kann (mehr dazu hier).

Gegenüber Apollo News wollte sich Habeck bislang nicht zu dem Sachverhalt äußern. Auch das BSW beantwortete eine Anfrage bislang nicht. Nachdem die Partei im vergangenen Herbst gegen den damaligen Wirtschaftsminister vorgegangen war, hatte eine Grünen-Sprecherin erklärt, Habeck habe mit seiner Äußerung damals auf die Finanzierung des BSW abgezielt, weil die Partei „nicht die versprochene Transparenz hergestellt hat, woher die Gelder eigentlich kommen“. Für russische Zahlungen an die Partei gibt es bislang aber keine Belege.

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69 Kommentare

  • Nun … es ist bezeichnend, dass die „Regeln und Gesetze“ , welche Habeck nutzte, um die Meinung von Bürgen gegenüber ihn selbst äusserst oft eingesetzt hat, nun für ihn nicht angewendet werden kann. Es zeigt doch eins: Politiker stellen sich über das Gesetz und lachen uns Bürger aus! Dies muss ein Ende haben , Politiker müssen für Ihre (Un-) Taten haften und zwar auch rückwirkend. Diese Art von Verhalten kennt man eigentlich nur von totalitären Systemen und Diktaturen.

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  • Natürlich wird sich auch CDU und SPD nicht für eine, ansonsten übliche Praxis, Aufhebung der Immunität einsetzen.
    Dann könnten beide Parteien nämlich nicht auf das Wohlwollen bei zu erwartenden Fällen um Spahn und Lauterbach bauen.

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  • Leider werden wir sehen das auch hier nichts passieren wird. Wir können eine Wette abschließen

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  • Daher habe ich die Botschaft der USA angeschrieben…und es tat gut.Die Antwort der Botschaft war,es wird an die HSI weitergegeben.War erstaunt über die Antwort und da sie so rasch kam.

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  • Mir bleibt nur eine Hoffnung: Daß die Außerirdischen kommen und mich dann mitnehmen in ihrem Raumschiff.

    19
  • Wird Habeck denn Mitglied des Bundestages bleiben wenn er nun in die USA geht?

    Ist die Immunität denn aufgehoben, wenn ein MdB dort ausscheidet?

    63
  • Nun, schon die alten Römer wussten:

    Corvus corvo oculum non effodit!

    (Ein Rabe hackt dem anderen das Auge nicht aus.)

  • Warum gibt es eigentlich eine Immunität für Politiker??
    Sind etwa nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich??
    Finde den Fehler.

    38
  • Ach Robert, du bist aber auch ein Versager auf ganzer Linie.

  • Ja so kann es gehen

  • Flieht er darum in die USA?

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  • Seine Anschuldigung hat er doch als Privatperson gemacht, nicht als Mandatsträger. Warum also Immunität?

  • Immunität entziehen. Anklagen und aburteilen, wo liegt das Problem?
    Ob Donald Trump sich auf Herrn Habeck als Gastdozenten freuen wird?
    Welche Themen möchte er denn lehren? Globale Wirtschaftswissenschaften oder doch lieber Märchen aus Tausendundeiner Nacht? Übernimmt die Kosten dafür das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

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  • Hat eine Majestät eine andere Majestät beleidigt. Und nun?

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  • Manche sind eben „gleicher als gleich“ ..

  • Ich mag Habeck nicht, aber dieses Verfahren zeigt die Absurdität dieses Beleidigungsparagrafen. Solche Äußerungen müssen politisch und nicht gerichtlich ausgetragen werden. Para 188 StGB ist eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig und sollte sofort abgeschafft werden.

    4
  • ‚Gastprofessuren‘ haben bekanntlich nur eine geringe ‚Halbwertzeit‘ – und lustig wird’s dann, wenn die parlamentarisch-reziprok herbeigezauberte ‚Unangreifbarkeit‘ eines schönen Tages ihr Ende findet und die ‚Anschlussverwendungen‘ ausbleiben – aber ich bin und bleibe da eher pessimistisch – und denke mir u.a. eine ‚europäische‘ Devise: „In Brüssel brennt noch Licht – den Robert kriegt Ihr nicht…“.

  • Wie weit Robert Habeck mit seinen Äußerungen über das Ziel hinausschießt, lässt sich bereits daran erkennen, dass der damalige Vizekanzler noch anlässlich der Eröffnung eines Gewerkschaftstages am 22. Oktober 2023 eine „Kampfaufstellung“ forderte. Was darunter zu verstehen ist, blieb allerdings unklar. Will nunmehr die Staatsanwaltschaft Dresden mit ihrem Antrag vom 11. März 2025, die Immunität aufzuheben, um den heutigen Bundestagsabgeordneten dazu befragen zu können, ist es äußerst erklärungsbedürftig, warum daraufhin das Parlament es nicht zulässt, in der Sache endlich Rede und Antwort zu stehen.

  • Meiner Meinung nach sollte die ermittelnde Staatsanwalstschaft über die Aufhebung der immunität entscheiden und nicht der Bundestag. Man sieht doch was dabei herauskommt.

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  • Andere anzeigen wegen nichts und selber ist er der größte Halunke.
    Immunität dürfte es gar nicht geben, auch ein Politiker muss dafür geradestehen, wenn er gegen das Gesetz verstößt.

  • Vor den Augen des Gesetzes sind alle gleich und manche gleicher

    4
  • Kennt jemand eine Petition, die eine Aufhebung der Immunität von Robert Habeck fordert?
    -die muss es doch geben.

  • Hier scheinen sich einige, ein härteres durchgreifen bei Meinungsverstößen zu wünschen. Wenns um missliebige Personen geht, dann wird die eigene Meinung schnell mal angepasst.

    -32
  • Politiker sind die neuen Majestäten:
    leben gut vom Geld des Volkes, fühlen sich elitär, bestrafen Kritiker, sind selbst aber vor Strafe geschützt. Habeck darf ungestraft fast 1 Milliarde in den Sand setzen (Northvolt) und spaziert nach seiner Abwahl lässig nach Trump-Land, vor welchem er doch so gewarnt und sogar Fachkräfte aufgefordert hat, es zu verlassen.

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