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Bald ein Linken-Verfassungsrichter? Durch Brandmauer könnte es darauf hinauslaufen

Obwohl die CDU offiziell jede Zusammenarbeit mit der Linken ausschließt, ist sie bei der anstehenden Wahl von drei Verfassungsrichtern im Bundestag wohl auf deren Stimmen angewiesen. Diese fordert jetzt einen eigenen Verfassungsrichter.

Beim Bundesverfassunsgericht müssen drei Posten neu besetzt werden

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Innerhalb der CDU gilt formal nach wie vor der Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Linken. Schon in der jüngeren Vergangenheit wurde dieser jedoch immer wieder ignoriert. Schon bald dürfte die Union erneut auf Die Linke angewiesen sein – zumindest solange sie nach wie vor jede Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Die Linke scheint sich ihrer faktischen Macht über die Union dabei immer mehr bewusst zu werden.

Drei der 16 Richterstellen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müssen in Kürze neu besetzt werden. Dabei machen Union, SPD, Grüne und FDP bislang noch die Vergabe sämtlicher Posten unter sich aus. Traditionell lag das Vorschlagsrecht für die Richterposten am Bundesverfassungsgericht bei Union und SPD, deren Einigung früher für die erforderliche Zweidrittelmehrheit genügte. Später wurden auch FDP und Grüne einbezogen, sodass sie jeweils einen Sitz im Ersten Senat erhielten, der überwiegend für Grundrechte zuständig ist.

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Seit 2020 haben die Grünen zudem ein Vorschlagsrecht für den Zweiten Senat, der sich vor allem mit Fragen der Staatsorganisation befasst, da ihre Stimmen im Bundesrat benötigt wurden. Die FDP war zuletzt im Dezember 2022 mit einem Vorschlagsrecht an der Reihe. Aktuell sind die Sitze in beiden Senaten entsprechend dem vereinbarten Schlüssel verteilt: drei auf die SPD, drei auf die Union, jeweils einer auf die Grünen und die FDP.

Für die Nachbesetzung der nun vakanten Posten ist jedoch jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Zwei der vakanten Posten fallen in das Vorschlagsrecht der SPD und werden im Juni sowie voraussichtlich im September frei. Die aktuell dringendste Personalie betrifft jedoch die Union: Verfassungsrichter Josef Christ hat bereits im November vergangenen Jahres die Altersgrenze erreicht, bleibt aber im Amt, da eine Einigung auf seine Nachfolge bislang ausblieb. Die CDU schlug Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, als Nachfolger vor, stieß damit jedoch auf Widerstand bei den Grünen.

Alle drei Posten sind nun vom Bundestag neu zu besetzen. Seit Konstituierung des neuen Bundestags verfügen CDU/CSU, Grüne und SPD jedoch nicht mehr über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Zur Besetzung der Richterposten wird zunächst ein Wahlausschuss, bestehend aus zwölf Mitgliedern, gebildet. Dieser verfügt über ein Vorschlagsrecht. Da die Zusammensetzung des Ausschusses mittels des D’Hondt-Verfahrens berechnet wurde, verfügen Union, SPD und Grüne hier noch gerade über eine Zweidrittelmehrheit.

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Nach der Beratung im Richterwahlausschuss muss die Wahl eines Verfassungsrichters dann aber vom gesamten Bundestagsplenum mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden. Union, SPD und Grüne fehlen dafür aktuell sieben Stimmen. Da die erforderliche Mehrheit nur auf die anwesenden Abgeordneten entfällt, wollen Teile der Union jedoch schlicht das Risiko der Abstimmung eingehen beziehungsweise indirekt doch so mit der Linken zusammenarbeiten. Da es aber als unwahrscheinlich gilt und es teils abgelehnt wird, die erforderliche Mehrheit so zu erzielen, werden nach Angaben von Zeit Online gegenwärtig zahlreiche Optionen durchgespielt.

Unter anderem gebe es demnach im politischen Berlin den Vorschlag, der Linken einen Posten am Verfassungsgericht einzuräumen. Die Parteivorsitzende Ines Schwerdtner hat Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Union für die Wahl eines Richters signalisiert. Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger geht jedoch weiter und erklärt: „Perspektivisch sollte auch die Linke ein Vorschlagsrecht für neue Verfassungsrichter und -richterinnen bekommen”, und verwies darauf, dass die Stimmen der Linken inzwischen entscheidend seien. Einen Posten räumen müsste dann zwar wohl die SPD, die ohnehin stark überproportional am Verfassungsgericht vertreten ist, innerhalb der Union ist die Begeisterung aber dennoch wenig groß, einen Kandidaten der Linken zu wählen.

Aus diesem Grund werden weitere Winkelzüge zur Besetzung des Gerichts diskutiert. Paragraf 7a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht regelt etwa, dass das Bundesverfassungsgericht selbst Kandidaten vorschlagen kann, wenn sich Bundestag oder Bundesrat innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters nicht auf einen Nachfolger einigen. In diesem Fall fordert das älteste Mitglied des Wahlausschusses (bzw. beim Bundesrat dessen Präsident) das Gericht auf, Vorschläge zu unterbreiten. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts entscheidet dann mit einfacher Mehrheit, wer als Kandidat vorgeschlagen wird.

Der Bundestag muss daraufhin zwar ebenfalls den vorgeschlagenen Kandidaten mit Zweidrittel-Mehrheit wählen, viele in der Union bevorzugen aber den Umweg über das Verfassungsgericht. Hier könnte man formal argumentieren, nicht mit der Linken zusammengearbeitet zu haben. Die Anwendung von Paragraf 7a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht steht allerdings auch in der Kritik, da er dem eigentlich unabhängigen Verfassungsgericht zumindest indirekt eine politische Gestaltungsrolle bei der Auswahl neuer Richter zuweist.

Daneben haben sich die Ampel-Regierung und die Union mit der Reform unter dem Motto „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts“ zahlreiche weitere Ausweichmöglichkeiten an die Hand gegeben. Angesichts der immer stärker werdenden AfD erklärte man, das Gericht hierdurch „demokratiefest“ machen zu wollen. Sollte das oben genannte Vorgehen scheitern und die vorgeschlagenen Kandidaten drei Monate ungewählt bleiben, kann der Bundesrat nach der Reform das Verfahren selbst übernehmen und die Wahl eigenständig durchführen. Da die AfD an keiner und die Linke an fast keiner Regierung beteiligt ist, wäre die Wahl hier wohl wesentlich einfacher.

Für den Bundestag wäre dies jedoch eine Blamage. Aus diesem Grund wird noch eine weitere Option diskutiert. Bemerkenswert an der verabschiedeten Reform war nicht nur, was fortan verfassungsrechtlich geregelt wurde, sondern ebenfalls, was man eben nicht im Grundgesetz verankert hat. Das Zwei-Drittel-Mehrheitserfordernis für die Wahl von Verfassungsrichtern ist lediglich einfachgesetzlich geregelt. Dadurch können künftige Änderungen an der erforderlichen Mehrheit weiterhin mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.

Sowohl in der Union als auch in der SPD stößt dies auf teils deutliche Ablehnung. Die Besetzung des eigentlich unabhängigen Verfassungsgerichts würde durch die Herabsetzung der erforderlichen Mehrheit zwangsläufig deutlich stärker politisiert. Folglich läuft derzeit alles darauf hinaus, dass die Union zur Besetzung des neuen Richterpostens auf die Linke angewiesen ist.

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99 Kommentare

  • Warum sind die Ostdeutschen Kollegen damals eigentlich auf die Straße gegangen?

    74
  • Wenn die beiden Erichs und Margot das noch miterleben könnten.
    Aber auch Ängie dürfte zufrieden sein 😉

    49
  • Die Union hat sich durch ihre infantile Politik selbst eingemauert.

    63
  • Die Union legt sogar noch ein paar Richterposten obendrauf, man muss es nur richtig anstellen.

  • Merz macht`s bestimmt möglich: Wenn schon eine Antifaschist Finanzminister werden darf, warum dann auch nicht ein Linker als Verfassungsrichter?

    86
  • Warten wir den Donnerstag ab.
    Bin gespannt wie groß dann noch unser Bundeskanzler, nach dem Gespräch mit Trump, noch ist.

    32
  • Was sich derzeit beim Bundesverfassungsgericht abspielt, ist ein demokratietheoretischer Skandal. Wenn dort kein einziger rechter oder konservativer Richter mehr vertreten ist, dann ist das nicht nur ein Ungleichgewicht – es ist ein Verfassungsbruch durch die Hintertür. Ein Verfassungsgericht, das sich parteipolitisch einseitig besetzen lässt, verliert jede Glaubwürdigkeit und jede Autorität.
    Das hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Das ist institutionalisierte Machtanmaßung – vergleichbar mit Korruption. Wenn Richter nur noch aus einem ideologischen Lager stammen, dann urteilen sie nicht mehr im Namen des Volkes, sondern im Namen ihrer politischen Seilschaften. So zerstört man das letzte Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
    Ein Bundesverfassungsgericht muss aus allen im Bundestag vertretenen Parteien bestehen – ohne Ausnahme. Alles andere ist Willkürherrschaft unter dem Deckmantel des Rechts. Wer das nicht erkennt, hat entweder das Grundgesetz nie gelesen –oder will es beugen

    50
  • Die sollen endlich aufhören sich mit diesem Brandmauernmist einzuscheißen.
    Die AfD ist nicht die NSDAP!!!!

    77
  • Ist doch egal, da wir nachweislich eine GewaltenAUFteilung durch Parteien haben und KEINE Gewaltenteilung.

    Alle 3+1 Säulen (L,, E., J.)werden von Parteien bestimmt und bei den Medien in den Rundfunkräten mit Parteifunktionären besetzt.

    Und da eh nur gilt alle gegen eine Partei, ist es egal welch Parteibuch jener trägt, denn die politische Richtung und Kampf steht fest.

    Erst wenn das (Alt)Parteienkartell streitet, weil man mehr Stücke vom Kuchen haben will, den man nur unter sich aufteilt, erst dann gibt es Stress.

    Manche würden vorschlagen, mal Begriffe wie Korruption und Machterhalt nachlesen und abgleichen.

    44
  • Die SED im Verfassungsgericht – Amen.

    33
  • Wenn die CDU hier mit den Linken klüngelt, verabschiedet sie sich als Staatstragende Partei!

    20
  • Nur noch DRECKIGES Gekungel in der Bundesregierung, wo ALLES über Bord geschmissen und Gesetze einfach umgeändert werden, nur um an der Macht zu bleiben! Koste es, was es wolle!

  • Einen noch linkeren als die, die schon vorhanden sind!?

  • Geht mal wieder nichts durch!

    14
  • Erpressung… Sie werden bald auch einen eigenen Ministerposten verlangen. Schau’n wir mal.

  • Wie ein unabhängiges juristisches System funktionieren kann sieht man in Italien.
    Alles zur Abhängigkeit der deutschen Judikative unter gewaltenteilung.de

  • Das macht dieser Merz auch noch. Wir setzen uns unsere Verfassungsfeinde auch noch in das Bundes Verfassungsgericht. Und alle, besonders die CDU und ihre Wähler finden das toll.

  • Vielleicht trifft man sich ja noch kurz in Nymphenburg?

    5
  • Sie postulieren das Gericht demokratiefest machen zu wollen. Das reale Ergebnis ist, die Herrschaftsmileus machen es immer stärker demokratieferner.

  • Man kann nur noch erschüttert sein, der Mauerschützen Partei, noch einen Verfassungsrichterposten zu zu schanzen. Wie erbärmlich ist denn das. Wenn Merz denkt, das der mit solchen Taschenspieler Tricks durch kommt und meint, alle Bürger sind blöd, dann ist sein Ende nicht mehr weit!!!

  • Solange die AfD überall außen vor bleibt, kann sich nichts ändern. Es wird gekungelt wo es nur geht, Hauptsache die einzige Opposition und einzige demokratische Partei kann weiterhin beleidigt und beschimpft werden.

  • Die einzige Neuheit wäre das pinke Parteibuch.

  • Das Parteiensystem ist doch links , CSU seit Merkel. Wenn man das Parteiprogramm liest wollen alle den great reset in ihren Träumen. So langsam sollte es nach Jahren der ständigen Wiederholung jeder sehen. Die können ihre neue Weltordnung sich von der Backe putzen

  • Wenn demnächst die umbenannte SED auch noch im 1. Senat sitzt, dann können wir uns auf einiges gefasst machen. Der anmaßende und absurd begründete Klimabeschluss war schon ein juristischer Tiefpunkt, aber demnächst wird es um Sonderabgaben zum Lastenausgleich einzelner gesellschaftlicher Gruppen und um sonstige Umverteilungsmaßnahmen gehen.

  • Wenn es nach Fritzekanzler und seinem treuen Thorsten geht, bekommt die SED auch noch die absolute Mehrheit der Richter – Hauptsache sie tut so, als wäre er der Größte.

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