Indemnitäts-Frage
Juristisches Gutachten der AfD: Teile der Verfassungsschutz-Einstufung könnten rechtswidrig sein
Ein juristisches Gutachten stellt die Hochstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz infrage – konkret wird vor allem die Sammlung öffentlicher Aussagen von Thüringer AfD-Politikern, unter fehlender Betrachtung der Indemnität, kritisiert.
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Die AfD möchte die Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegen sich juristisch kontern. Dazu legt die Partei ein 62-seitiges Gutachten vor, welches die Chefs der Partei in Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, am Montag in Berlin präsentierten. In dem Papier, das Apollo News vorliegt, wird vor allem Bezug auf die sogenannte Indemnitätsklausel der Landesverfassung des Freistaats Thüringen genommen, um die Argumentation des Verfassungsschutzes anzugreifen, der die AfD am 2. Mai als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte.
In seinem entsprechenden Gutachten argumentiert das Bundesamt vor allem mit öffentlichen Äußerungen von AfD-Politikern, die die Behörde als verfassungsfeindlich auslegt. Dies sei jedoch in vielen Fällen unzulässig, argumentiert das Gutachten der Partei, und beruft sich dafür auf die sogenannte Indemnitätsklausel in der Landesverfassung des Freistaats Thüringen.
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Die Indemnitätsklausel in der Thüringer Verfassung ist in ihrer Tragweite bundesweit einzigartig: Artikel 55 Absatz 1 schützt Abgeordnete gegen jede Form der Verantwortlichmachung für Äußerungen, die sie im Landtag, seinen Ausschüssen oder sonst in Ausübung ihres Mandats getätigt haben – insbesondere im Hinblick auf mögliche staatliche Maßnahmen wie die Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden. Das Gutachten des Juristen Prof. Dr. Michael Elicker, Staatsrecht-Professor an der Universität des Saarlandes, kommt zu dem entsprechenden Schluss: Der Verfassungsschutz dürfe Äußerungen thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter nicht gegen die Partei verwenden. Ausdrücklich gemeint sind damit auch außerparlamentarische Äußerungen, sofern diese „funktional dem Mandat zuzuordnen sind“, heißt es. Das Gutachten zieht daraus keine rechtlich verbindlichen Konsequenzen für den Bund, argumentiert aber verfassungsrechtlich für eine Aufwertung des bundesrechtlichen Indemnitätsschutzes.
Das Gutachten argumentiert auch mit Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere mit Bezug auf den sogenannten „Ramelow“-Beschluss von 2013. Damals urteilte Karlsruhe nach einer Klage des Linken-Politikers Bodo Ramelow, dass die Beobachtung eines Abgeordneten durch den Verfassungsschutz unter dem Gesichtspunkt der Abgeordnetenfreiheit als Grundrechtseingriff einzustufen sei. Auch wenn das BVerfG dort nicht auf eine Indemnitätsklausel Bezug nahm – da eine solche im Grundgesetz nicht für außerparlamentarische Handlungen existiert – zeigt die Entscheidung auf, dass bereits die Beobachtung eines Abgeordneten einen verfassungsrechtlich relevanten Eingriff darstellt.
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Auf Bundesebene sind Eingriffe in die Indemnität grundgesetzlich vorgesehen, wenn es um die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht. Das Gutachten legt jedoch dar, dass auch Maßnahmen mit dieser Rechtfertigung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sein können. Ein pauschaler Rückgriff auf das Prinzip der wehrhaften Demokratie genüge dafür nicht. Hier kritisiert das Gutachten wiederum Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, welches die Indemnität in Entscheidungen zur NPD aufgeweicht hatte.
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Bei der Vorstellung des Gutachtens forderte Thüringens AfD-Chef Höcke, dass alle Beiträge der Landesämter für Verfassungsschutz aus dem aktuellen Bundesgutachten zu entfernen seien. Die „Schnüffelarbeit des Verfassungsschutzes“ sei „sofort einzustellen“, so Höcke weiter. Außerdem kritisierte der AfD-Politiker den Präsidenten des Thüringer Amts für Verfassungsschutz, Stephan J. Kramer, dem er Amtsmissbrauch vorwarf.
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Tatsächlich ist Kramer, wie Apollo News im Dezember exklusiv berichtete, auch intern nicht unumstritten. Es geht um schwere Vorwürfe: Manipulation, Bedrohung, Intrigen. Kramer soll dabei auch das Prinzip der Indemnität, bei der Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“, ausgeklammert haben – ein die Partei entlastendes Gutachten soll er nicht einbezogen haben. Infolge der Berichterstattung setzte der Landtag Anfang März einen Untersuchungsausschuss zur Kramer-Affäre ein (Apollo News berichtete), welcher am vergangenen Mittwoch auch bereits erstmals tagte.
Na ja, es gibt auch bedenkliche Äußerungen der Regierungspartei. Wie wäre es, wenn der VS auch mal hier genauer hinschauen würden? Hier im Besonderen, Linke, SPD und Grüne.
„Das Gutachten des Juristen Prof. Dr. Michael Elicker, Staatsrecht-Professor an der Universität des Saarlandes,….“
Mutiger Mann, der an seiner Uni demnächst höchstwahrscheinlich einen Spießrutenlauf hinlegen wird dürfen.
Der Asta dreht bestimmt schon hohl.
No comment
könnte es sein, dass der Verfassungsschutz selber verfassungswidrig ist?
Könnte? Da muss man kein Jurist sein um dieses linke Schauspiel zu entlaven.
Hoffentlich werden da keine schlafenden Hunde geweckt. Mettbrötchen könnte da in Thüringen ruckzuck das entsprechende Gesetz ändern.
Ich habs satt vom ÖRR zu dem Thema von Morgens bis Abends verarscht zu werden.
Glücklich der, der sich seine Gutachter aussuschen kann. Schaun mer mal, welche Wahl das Gericht treffen wird.
Warum nur teilweise? Dann würde mich interessieren, welche Teile davon betroffen sind, also was angreifbar ist? Könnte hilfreich sein für Menschen mit offener und genetischer Meinungsfreiheit, welche ja sukzessive abgebaut wird, so man mitmacht.
Kritik in Presse und Fernsehen:
Die AfD wirkt zunehmend immun gegen negative Berichterstattung.
https://www.youtube.com/watch?v=9SeAmOvY61A 8 Min.
Dürfte dann auch Höckes „Alles für D…“ nicht justiziabel sein?
Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen, und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.
Abraham Lincoln
PS: Ausgenommen: die deutsche Bevölkerung!
Sieht man, dass sogar Äusserungen von AfD Abgeordneten (B. v. Storch) in den Parlamenten mit Ordnungsgeldern belegt werden. dann ist es mit der Indemnität von AfD Abgeordneten nicht weit her. Die AfD ist praktisch Freiwild.
Man muss sich nur einmal ansehen, WER diese Einstufung vorgenommen hat und weiss SOFORT, dass hinten und vorne nichts stimmt! In einem RECHTSSTAAT wäre DAS ein Ding der Unmöglichkeit, aber wir sind inzwischen ganz woanders gelandet!
Rechtswidrigkeit zeichnet die Regierung seit Merkel aus.
Der gesichert Links-Grüne Verfassungsschutz hat jetzt auch sein Gutachten
Was für ein erbärmliches Schmierentheater.
Na und? Teilweise heißt nicht ALLES. Abgesehen davon nur eine subjektive Einschätzung, die Gerichte nicht teilen müssen.
PS
Indemnität
Nur Oberlehrer verwenden so kluge Worte. Kann man vor Gericht machen, aber nicht als Volksansprache, denn dafür ist leicht verständliche Sprache zielführender.
Jede Wette, dass hier 90% erst mal googeln mussten.
Wenn wir schon mal dabei sind, um dem Vergessen vorzubeugen: Was macht den die Promotionsprüfung von Herrn Dr. Mett in Thüringen. Offenbar prüft man sich dort einen Wolf. Diese Arbeit hätte eine KI in sekundenschnelle erledigt. Die betroffene Universität sollte sich mal ein Beispiel an der Uni Hamburg im Fall Habeck nehmen. Da war der Verdacht -der nicht von der Hand zu weisen war- noch nicht richtig ausgesprochen und auch ganz schnell widerlegt. Also, woran hängt es? Was das künstliche Nazi-Gedöns des LfV Thüringen, aber auch der anderen anbetrifft, gehören diese „Behörden“ auf ihren eigentlichen Zweck (Terrorismus und Spionage) zurückgeführt. Der Rest sollte strafrechtlich aufgearbeitet werden.