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Nach „Schwachkopf“-Razzia

Wegen fünf Retweets und Bosetti-Post erging jetzt ein Strafbefehl gegen Niehoff

Wegen fünf Retweets mit kritischen NS-Vergleichen zur heutigen Politik erging nun ein Strafbefehl gegen den aus der „Schwachkopf“-Affäre bekannten Stefan Niehoff. Ihm wird auch Volksverhetzung vorgeworfen, weil er ein „Blinddarm“-Zitat der ZDF-Komikerin Bosetti mit dem Zitat eines KZ-Arztes verglich.

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Erneut wird gegen Stefan Niehoff ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat nun in insgesamt sechs weiteren Fällen einen Strafbefehl gegen den Rentner beantragt, der durch das Amtsgericht Haßfurt auch bestätigt wurde. Bekanntheit erlangte Niehoff, nachdem sein Haus, infolge eines Strafantrags vonseiten Robert Habecks, durchsucht wurde. Niehoff hatte zuvor auf X (ehemals Twitter) ein Meme geteilt, in dem Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.

Konkret geht es für die Staatsanwaltschaft um fünf Fälle des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft kreidet Niehoff Fälle an, in denen er Beiträge anderer Nutzer auf X (ehemals Twitter) „retweetet“, also lediglich geteilt hat, die einen kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus zogen. In einem weiteren Fall soll Niehoff durch einen entsprechenden NS-Vergleich „Volksverhetzung“ begangen haben. Die Staatsanwaltschaft geht also gegen Niehoff vor, obwohl er die entsprechenden Bilder kritisch-satirisch weiterverbreitete – nicht verherrlichend.

In einem der Fälle geht es etwa, so der Anwalt Niehoffs, Markus Pretzell gegenüber Apollo News, um ein Meme in Form eines veränderten Spiegel-Titelbilds, das Niehoff auf X geteilt haben soll. Darauf zu sehen sein soll die bayerische Landesvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, wie sie, digital bearbeitet, einen Hitlergruß zeigt.

In einem anderen von Niehoff geteilten Beitrag würden katholische Geistliche beim Hitlergruß gezeigt werden – das soll der Rentner als Antwort auf einen Aufruf der deutschen katholischen Kirche geteilt haben, in dem diese dazu aufrief, nicht die AfD zu wählen. In diesem Zusammenhang soll Niehoff auch einen Beitrag geteilt haben, bei dem katholische Geistliche beim Handschlag mit Adolf Hitler zu sehen sind. In einem ähnlichen Kontext teilte Niehoff einen Post, in dem das Porträt Hitlers zu sehen ist.

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Laut Niehoff handelte es sich um dieses Sharepic, das Grundlage für den Vorwurf der Volksverhetzung im Strafbefehl war

Nur im Fall der angeblichen Volksverhetzung veröffentlichte Niehoff einen Beitrag selbst auf X: Dabei wird ein Zitat der Komikerin Sarah Bosetti, die während der Corona-Krise Maßnahmenkritiker mit einem „Blinddarm“ verglich, mit einem Zitat des KZ-Arztes Fritz Klein gegenübergestellt. Dieser wurde von einer KZ-Inhaftierten einst zitiert, dass Juden „ein entzündeter Blinddarm“ seien, „der aus dem Volkskörper entfernt werden müsse.“

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Obwohl Niehoff das Zitat offensichtlich kritisch nutzt, reichte das der Staatsanwaltschaft aus, um ihm nun Volksverhetzung vorzuwerfen. Auch in den anderen Fällen beziehen sich die von Niehoff weiterverbreiteten Posts nicht positiv auf den Nationalsozialismus, sondern verurteilen diesen und stellen ihn kritisch der heutigen Situation gegenüber. Dennoch versucht die Staatsanwaltschaft jetzt, ihm ein rechtswidriges „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ anzuhängen. Offenbar zunächst mit Erfolg, denn das Amtsgericht Haßfurt gab ihrem Antrag statt und erließ den gewünschten Strafbefehl.

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97 Kommentare

  • „Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ Alexander Issajewitsch Solschenizyn

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    • Interessant wäre es doch mal zu erfahren, was eigentlich dem ursprünglichem Verfasser geschah, denn man liest oft das man fürs retweeten/weiterleiten/teilen in diesem Lande erbarmungslos verfolgt wird.

      Wie hoch sind denn die Strafen ausgefallen für die mit Preisen überhäuften Vorzeige-Aufklärer mit B im Nachnamen (der Herr und die Dame)?
      Oder gibt es das „Sonderregeln“, weil die Verfasser einen politischen Schutzengel in den Rundfunkräten sitzen haben?

      Oder darf man wieder nicht hinweisen, dass die Verrohung der Sprache einigen bekannt vorkommt, weil es ähnlich klingende historische Beispiele gibt?

    • Dieser Mann muß jetzt mit allen Mitteln fertiggemacht werden. Er nimmt es sich heraus, dagegen anzugehen.

  • Warum wurde die Blinddarm-Äußerung Bosettis nicht als Volksverhetzung gewertet?

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    • Weil nicht jedes Leben schützenswert scheint?

      Weil das Grundgesetz sich nicht auf diese Gruppe bezieht?

      Weil das Grundgesetz und auch viele Staatsanwälte und Richter flexibel wirken?

      Weil Bosetti und viele Andere ausführende Mitwirkende darstellten?

      Weil dieses Land (und viele Länder dieser Welt) zeitgleich an einem Strang zogen?

      Und nun mal von mir eine Frage:

      Warum wurde in anderen europäischen Ländern erlaubt, dass Künstler in den Lockdowns online durch Gesang, Bsp. Andrea Bocelli vor dem Mailänder Dom (!) u. Zucchero in der Arena di Verona und in Venedig; in England durch Lieder täglich (!) gesungen von Gary Barlow mit anderen Stars und in vielen anderen Ländern, um Mut zu machen?
      Und in unserem Land gab es das nicht? Gab es evtl. Ideen und gar Verbote?

    • wie war das noch mit den Krähen…??

    • Hätten Sie das gerne? Wenn ja, sollten Sie Niehoff besser nicht verteidigen, weil Ihnen wahrscheinlich in den ersten 3 Sekunden die Argumente ausgehen würden.

      -13
      • Eben genau nicht.
        Bosetties Beitrag war an sich eine klare Volksverhetzung. Sie setzt die Ungeimpften mit dem Blinddarm gleich, den man im Zweifel auch los werden sollte.
        Niehoff nimmt Ihre Aussage und zeigt auf, dass dies im dritten Reich genau so gesagt und gemacht wurde. Eine perfekte Art der Kritik und der Beweis der niederträchtigen, volksverhetzenden Aussage von Bosetti.

        2
  • selbst gelöscht

    Es bringt eh nichts, was treffendes zu schreiben.

    • Nein, wie dürfen nicht aufgeben, gegen Unrecht aufzustehen!

      • Indem wir endlos immergleiche Nachrichten immergleich kommentieren?

        6
        • Wollte nur Uwe beipflichten. Erwische mich selbst immer häufiger beim Anfangen-Tippen-Anhalten-Löschen.

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        • Nein, Sie können auch kreativer kommentieren. Und die Nachrichten werden ja nun auch immer schlimmer! Es geht darum, sich nicht aus dem öffentlichem Diskurs vertreiben zu lassen!

          Trotzdem und erst recht: Wir müssen friedlich bleiben und diesen Leuten den Spiegel vorhalten!

          Alles Andere würde den Turbo in Gang setzen!

          Sie können natürlich auch demonstrieren gehen, solange es noch erlaubt ist. Steht Ihnen frei!

          10
    • Auch meine Erfahrung! Nichts von mir wurde veröffentlicht, obwohl alles korrekt und richtig ist!

    • Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

  • Aber ich liebe euch doch alle.

  • Die Obsession, Andersdenkende zu verfolgen, zu zersetzen, ist krank.
    Möge Justizia, Göttin der ausgleichenden Gerechtigkeit, endlich wieder erscheinen!

    • Justizia hat das Universum verlassen.

  • Und gegen die ZDF-„Komikerin“ wird nicht ermittelt, weil…

    134
    • … sie zu den „Guten“ gehört. Auf Ungeimpfte rumhacken, gehörte doch zum guten Ton. Da wird niemand dafür belangt.

    • George Orwell: Manche Tiere sind gleicher.

    • Die ist staatlich geprüfte Satirikerin, die darf das. Andere Leute dürfen das nicht.

    • Sie setzten sich auch gerne selber SchachMatt, stimmts? Schon vor Spielbeginn.

  • War Bamberg im Mittelalter nicht dafür bekannt, die meisten Hexenprozesse durchgeführt und unschuldige Bürger verurteilt zu haben 🤔..? Ich meine ich hätte da mal ne Reportage gesehen. Soll natürlich kein Vergleich sein, denn in der heutigen Zeit gibt es ja keine Hexenprozesse mehr 😉☝️

  • Es ist wie beim Winken zum Abschied, das einfach als Wiederbetätigung interpretiert wird.

    Was Sie dabei gedacht haben, bestimmen nicht Sie, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte.

  • Mein Gott, der arme Mann! Was passiert hier bloß??!

  • „X (ehemals Twitter)“
    Ich denke, auch die meisten Eurer Leser haben es jetzt verstanden.

  • Ist Rosetti Kunst oder kann die weg?

  • Ich kann mich aus anderen Quellen an die Gegenüberstellung der Aussage dieser Frau und dem damaligen Arzt erinnern. Aber im Artikel steht ja auch, daß man bei Herrn Niehoff gezielt gesucht hat.

    Nachtrag: Also „Don Alphonso“ hat laut WIKIPEDIA davon auch geschrieben

  • „Amtsgericht Haßfurt“ passt perfekt.

  • Inhaltlich müssen Anwälte u. Richter die Sache bewerten und sollten sich doch bitte objektiv zu Wort melden, aber auf mich persönlich wirkt es so, als könnte ein Vater eines Kindes mit einer Einschränkung extreme Angst haben, in welche Richtung dieser Staat abgleitet.

    Und ich Frage in die Runde:

    Wenn Etwas „nie wieder“ passieren soll, wie soll man Dinge, die in der Gegenwart passieren, aber eben nicht genau das Gleiche sind, aber bei denen bei sensiblen Menschen die Alarmglocken schrillen, denn kritisieren? Schliesslich gab es vor der Ermordung Millionen von Juden, Sinti, Roma, Homosexuellen, Kommunisten, etc. eben auch andere Taten an den Schwächsten!

    Kann und sollte der Verweis denn nicht nur in die eine Richtung vor Missbrauch schützen, sondern auch in die andere?

    Er hatte wohl schlicht Angst um seine Tochter! Angst ist ein Gefühl – sie darf anscheinend in diesem Land straflos geschürt werden, aber wenn Menschen aus Angst versuchen sich zu wehren, dann wird es strafbar?

    • Ich warne regelmäßig vor „überziehen“, weil überziehen die beste Waffe des Kritisierten gegen seine Kritiker ist. Der perfekte Nebenkriegsschauplatz.

      • Ja gut, aber wo soll das enden?
        DIE bestimmen ja was „überzogen“ ist.
        Brauchste auch gar nix mehr sagen.
        Ziel erreicht !

        4
        • Das ist doch der Sinn! Nichts Abweichendes mehr zu sagen, am besten, es auch nicht denken.

          4
        • Deshalb ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Manchmal glaub ich, dass der ehrenwerte Agent Provocateur durch den Intellekt der eigenen Leute völlig überflüssig geworden ist.

          -1
      • Inzwischen ist es so schwammig, dass man doch gar nicht mehr weiß (manch Einer kann es so oder so kaum einschätzen), wann Etwas überzogen ist und wann nicht. Es ist vollkommen subjektiv!

        Und damals, als er es teilte, war das GG noch der Massstab, noch gar nichts Schwammiges wie „Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“! Zählt das Damals oder das Heute?

        Und wenn Jemand selbst als Kritiker subjektiv das Gefühl hat (was ja bei Anderen sehr wohl als Massstab gilt) und eben die Angst, dieses Land könnte wieder abgleiten, dann ist das erstmal nur sein Gefühl und dem wollte er Ausdruck verleihen.

        Wir sollten uns doch davor hüten, diese schlimme Zeit und deren anfängliche Massnahmen und Repressionen eben NICHT als Massstab zu nehmen, ganz egal wer heute das Opfer sein könnte! Dann gäbe es doch Opfer 1. und 2. Klasse! Haben damals zu Viele zu früh geschwiegen?! Ja! Da wir nicht in die Zukunft sehen können, müssen wir frühzeitig „Vorsicht“ sagen! Auch auf die Gefahr hin, es könnte überziehen!

        0
  • Ich halte die Vergleiche für überzogen und ungeschickt. Wehret den Anfängen heißt nicht zwingend größter Hammer und maximales Märtyrertum.

    • Der Punkt ist doch:

      Jeder Bürger sollte doch die Möglichkeit haben, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten kritisch zur Politik zu äussern! Ja und auch Druck macht etwas mit (sensiblen) Menschen!

      Es ist nicht Jeder Germanist, Journalist oder Philisoph! Und erst recht nicht Historiker oder Jurist!

      Deswegen ist es auch unverhältnismässig, von jedem Menschen in diesem Land zu erwarten, er oder sie hätte die gleichen Kompetenzen, die man aus seiner eigenen Blase kennt. Den politischen Anspruch, den muss man erstmal aussen vor lassen.

      Vor einer Übergriffigkeit des Staates sollte uns ja eigentlich das GG schützen!

      Entweder alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich oder eben nicht!

      • Abgesehen davon, bei mir rennen Sie offenen Türen ein. Denn ICH und zwar NUR ICH war hier der Einzige, der zwischen Bendels und Niehoff diffenrenziert hatte. Wer das macht muss ein Troll sein.
        Alles verwursteln schafft die Probleme. Pöbeln statt Lösungsorientierung.

        -1
        • Ergänzung
          Ich war auch der Einzige hier, der Beiden Fraktionen gleichermaßen das Recht absprach, Kneipenvideos zu veröffentlichen. Wohlgemerkt, BEIDEN Lagern gleichermaßen, ohne jegliche Parteinahme.

          0
      • Was denn nun?
        „Deswegen ist es auch unverhältnismässig, von jedem Menschen in diesem Land zu erwarten, er oder sie hätte die gleichen Kompetenzen..“

        oder

        „Entweder alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich oder eben nicht!“

        -2
  • Alle die sich hier engagieren, könnten sich die etwaige Geldstrafe teilen.

    • Wenn’s bei einer Geldstrafe bleibt.
      So wie ich das sehe, wollen sie ihn mit dieser Fülle von Anschuldigungen einbuchten.

      • Wollen und können sind 2 paar Schuhe.

        Und auch wenn ich finde, dass einige völlig überziehen, bin ich hier ausnahmsweise mal auf der Seite des Angeklagten.

        0
    • Gibt es da schon ein Crowdfunding-Projekt?

  • Unter Volksverhetzung kann man alles anklagen. Ich habe nach dem Zusammenbruch der DDR keine gesteuerten „Faktenchecker“ und dergleichen benötigt! Das Kriegsgeheul einiger Politiker würde ich auch als Volksverhetzung sehen, aber dies ist meine persönliche Meinung

    • Gummiparagraph. Wenn definiert würde, dass die Person öffentlich agieren muss und gleichzeitig eine erkleckliche Anzahl von Hörern, Lesern, Followern haben muss, gäb’s in dem Belang kaum noch Verurteilungen. Scheißkommunismus/Sozialismus.

  • Wertes Apollo-Team

    Ich kann mich daran erinnern, dass Habeck davon schwadronierte, dass gegen Niehoff auch wegen Volksverhetzung ermittelt wurde. Damals war diese Aussage noch völlig ohne Grundlage und abwegig. Mittlerweile erweist sich diese Aussage als wahr. Hatte da Habeck Informationen, die er nicht hätte haben dürfen? Inwiefern hat da die Staatsanwaltschaft gesetzeswidrig Informationen zu anderen Verfahren an bspw. Habeck nach außen gegeben?

    • Interessiert in diesem Land keinen mehr.
      Die „Guten“ dürfen alles…

    • schon damals wurde die gewünschte „Ehe“ mit den Grünen vorbereitet, gelle <södr!! Man versteht sich doch unter "Demokraten"!!!

    • Voreingenommene Richter sehen in jedem erhobenen Arm Volksverhetzung. Für mich sind Nienhoffs Einlassungen im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig.

  • Nicht schön. Aber damit entlarvt sich Deutschland zumindest immer mehr selbst und wir aufgeklärten können uns ein Bild machen, wie das damals möglich war.

  • Verfolgung Unschuldiger §344 StGB

  • Bestrafe einen, erziehe alle!

  • Ich hatte Niehoffs kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus thematisiert, dies lediglich um eine sachliche Frage ergänzt.

    Wo?

  • Die Staatsanwaltschaft kreidet Niehoff Fälle an, in denen er Beiträge anderer Nutzer auf X (ehemals Twitter) „retweetet“, also lediglich geteilt hat, die einen kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus zogen.

    Das mal zum Thema Freiheitliche Demokraniche Grundordnung(GG) und Meinungsfreiheit,das lässt böses für die Zukunft vermuten.

    • „X (ehemals Twitter)“
      Sind Sie Autor bei Apollo?

  • Relativierte nicht Habeck seinen Strafantrag mit der Behauptung, der Mann wäre nicht nur wegen ihm, sondern wegen anderer Volksverhetzungsdelikte von der Polizei heimgesucht worden. Das war zwar in dem Zusammenhang falsch, wird aber jetzt offenbar nachgeholt. So kann einer seine Hände in Unschuld waschen.

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