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Gesundheitsminister als „Verbrecher“ bezeichnet – 70.000 Euro Gesamtstrafe für Meinungs- und Corona-Vergehen

Heinrich Fiechtner, ehemaliger Landtagsabgeordneter, wurde vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe in Höhe von über 70.000 Euro verurteilt - unter anderem, weil er Jens Spahn als „Verbrecher“ bezeichnete.

Heinrich Fiechtner wurde in einem Mammutverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von über 70.000 Euro verurteilt

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Der ehemalige Landtagsabgeordnete aus Baden-Württemberg, Heinrich Fiechtner, muss sich aktuell vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Zuvor wurde er bereits vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von über 70.000 Euro verurteilt. Dabei ist Fiechtner weder vorbestraft noch zuvor jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten. Apollo News liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sowie das Urteil des Amtsgerichts vor.

In dem Strafbefehl werden Fiechtner strafbare Handlungen in insgesamt 16 voneinander unabhängigen Fällen vorgeworfen. Doch nicht nur dieses Sammelsurium an Fiechtner vorgeworfenen Straftaten ist bemerkenswert, sondern auch deren zeitlicher Abstand zueinander. Demnach erstrecken sich die der Anklage zufolge strafbaren Handlungen von März 2019 bis in den November 2021.

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Verwirklicht haben soll Fiechtner demnach Straftatbestände wie Beleidigung, das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen oder die öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen Versammlung. Das Amtsgericht Stuttgart ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft ganz überwiegend gefolgt. Erstinstanzlich wurde Fiechtner zu einer Geldstrafe von 485 Tagessätzen zu je 150 Euro – also insgesamt 72.750 Euro – verurteilt. Fiechtner ging nun in Berufung und zog vor das Landgericht.

Fiechtner wird insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Politik das Begehen von Straftaten vorgeworfen. Auf seinem damaligen Telegram-Kanal „Dr. Heinrich Fiechtner Infokanal“ wurden die insgesamt 17 Bundes- und Landesgesundheitsminister als „Verbrecher“ und „Gesindel“ bezeichnet. Hintergrund des Textes war die Freigabe der Corona-Impfung für 12- bis 17-Jährige, ohne dass die STIKO eine entsprechende Empfehlung herausgegeben hätte. Fiechtner hat den zur Rede stehenden Text jedoch nicht einmal selbst verfasst, sondern dieser wurde lediglich über den Telegram-Kanal weitergeleitet.

Für die Gesundheitsminister Jens Spahn, Daniele Behrens, Claudia Bernhard, Heiner Garg, Petra Grimm-Benne, Kai Klose, Melanie Leonhardt sowie Ursula Nonnemacher war dies aber Grund genug, um Strafantrag gegen Fiechtner zu stellen. Amtsrichterin Anna Wegner erklärte im schriftlichen Urteil, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt seien. „Im heutigen Sprachgebrauch“ würden die Worte „Gesindel“ und „Verbrecher“ als „Ausdruck der Missachtung“ gebraucht, hieß es in dem Urteil. Wegner verurteilte Fiechtner folglich allein hierfür zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen.

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Die Liste der Vorwürfe geht weiter. In einem Video erklärte Fiechtner mit imitierender Stimmlage: „Geil, Merkel! Wollt ihr den totalen Corona-Kampf?“ Dabei streckte er seinen linken Arm aus dem Auto. Die Staatsanwaltschaft sah hierin das Zeigen des Hitlergrußes und mithin das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen. Die Verteidigung Fiechtners widersprach dem und berief sich unter anderem darauf, dass selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechende Gesten bereits satirisch verarbeitet worden seien.

Amtsrichterin Wegner folgte jedoch auch hier der Staatsanwaltschaft. In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte sie: „Sie haben selbst gesagt, Sie werden immer dargestellt als also so ein Rechter, das ist wie gesagt, ich will die politischen Haltungen nicht kommentieren, aber das ist halt ein Auftreten, was Sie in der Öffentlichkeit haben, was man auch zu berücksichtigen hat.“ Die Argumentation des Gerichts hinkte auch daran, dass Fiechtner den linken und nicht den rechten Arm hob. Amtsrichterin Wegner zufolge sei dies jedoch unerheblich. Sie erklärte, dass die Handlung Fiechtners nicht eindeutig als Kritik an dem NS zu erkennen sei. Folglich verurteilte sie ihn auch hierfür zu 70 Tagessätzen à 150 Euro.

Im Übrigen soll sich Fiechtner immer wieder im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen strafbar gemacht haben. Dass er eine Versammlung anders durchgeführt habe, als er bei der Anmeldung angab, brachte Fiechtner eine Strafe in Höhe von 60 Tagessätzen ein. Zu einer untersagten Demo aufgerufen zu haben sowie eine Versammlung trotz Untersagung durchgeführt zu haben, führte dazu, dass Fiechtner noch einmal zu 60 beziehungsweise 70 Tagessätzen verurteilt wurde.

Gegen das Urteil hat Fiechtner Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Ob Fiechtner hier Erfolg haben wird, ist jedoch fraglich. Einen entsprechenden Beweisantrag, den vermeintlichen Hitlergruß mit einem Verweis auf Beiträge aus dem ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann als Satire zu werten, lehnte Richter Tilman Wagner ab. Stattdessen führte er hingegen eine in der Literatur kaum berücksichtigte Verordnung aus dem Jahre 1935 ein. In dieser heißt es, dass körperlich eingeschränkten Personen das Ausführen des Hitler-Grußes auch mit der linken Hand gestattet ist. Fiechtner kündigte bereits an, gegebenenfalls in Revision zu gehen und das Verfahren im Zweifel auch vor dem Bundesverfassungsgericht auszufechten.

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173 Kommentare

  • Wenn ich mir so das Gebrüll und das Vokabular aus dem Bundestag, bzw. aus den Beiträgen politischer Vertreter in der Öffentlichkeit Revue passieren lasse, stelle ich fest, dass in diesem Land gewaltig was schief läuft.

    452
  • Ein weiteres Schandurteil in einem politischen Schauprozess. Übrigens wurde Fiechtner schon mal von der Polizei aus dem Landtag abgeführt, weil er die damalige Landtagspräsidentin mit „Frau Präsident „, statt „Frau Präsidentin “ angeredet hat. Beides ist sprachlich korrekt.

    432
  • Nach lesen des Artikels, bleib ich kopfschüttelnd und fassungslos zurück.

    282
  • Wo er recht hat, hat er recht, aber in diesem Land darf man die Wahrheit ja schon lange nicht mehr sagen.

    354
  • Hier werden Verordnungen aus der NS -Zeit zur Urteilsbegründung hervorgeholt. Wo leben wir eigentlich.
    Was ist das für eine Justiz?

    366
  • Ich bin im falschen Film !

    191
  • Und all das wird natürlich von denen fröhlich unterstützt, die früher bei jeder Gelegenheit „WIllkürjustiz“ geschrien haben.

    189
  • Die Idee, Leute zu verurteilen, die unter Bezugnahme auf den Nationalsozialismus heutiges Politikerhandeln durch ihre Äußerungen als im Geiste ähnlich bewerten, womit sie es ganz eindeutig kritisieren, indem man sie bewußt so mißversteht, als habe derjenige im Gegenteil damit nationalsozialistisches Gedankengut verbreiten wollen, greift immer mehr um sich.
    Wäre dies tatsächlich der Fall, müßte man daraus schließen, daß der Kritiker die Kritisierten nicht kritisieren, sondern unterstützen wollte, indem er ihnen gewissermaßen den Segen des „Führers“ andichtet. Das wiederum kann man wohl ausschließen.

    153
  • „The most odious of all oppressions
    are those which mask as justice.“
    Robert H. Jackson
    Supreme court judge, Chief prosecutor/ Chefankläger im Nürnberg Prozess
    (‚Die niederträchtigsten aller Unterdrückungen sind die als Gerechtigkeit maskierten‘)

    115
  • Mir braucht keiner mehr zu erzählen das unsere Justiz unterbesetzt und überlastet ist. Es ist genügend Zeit vorhanden um sich für solchen Blödsinn zu engagieren.

    106
  • Das muss aufhören!! Ich fürchte, dass die neue Koalition dazu nicht die Größe haben wird, um darüber zu stehen. Dieses mimosenhafte Neue Gebaren in D verhält sich genau wie die Gesamtstimmung im Land. Will Merz daran was ändern, sollte er hier ansetzen.

    91
  • Demnächst werden noch Verstöße gegen die Scharia herangezogen.

  • Es wäre dringend erforderlich die Rechtssprechung der Gerichte dem Verfassungsgericht vorzulegen und dort auch klären zu lassen ob der § 188 StGB Verfassungskonform ist.

    59
  • Die Justiz ist politisiert, der Rechtsstaat ist tot, die Demokratie liegt bracht. Wenn die konservativen Kräfte in diesem Land nicht bald gemeinsam dagegen vorgehen, dann wird die Bevölkerung immer mehr darunter leiden.

    64
  • Hier wird erneut deutlich, weshalb die Kartellparteien eine Coronaaufarbeitung verhindern. Gäbe es eine solche nämlich, würde schnell klar werden, welcher Begriff zu wem passt.

  • Gegenüber Andersdenkenden kennt dieser Linksstaat keine Milde und keine Gnade.

    61
  • Leben in der neuen DDR 🤕

    52
  • Ich hoffe die Grüne Zeit ist nach der nächsten LTW in BW vorbei.

  • AmtsrichterIN! Alles klar.

    39
  • Ein Trugschluss der Epoche Aufklärung: Ein Rechtsstaat könnte sein eigenes Gruppendenken abbauen.

    Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser und Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird ein Rechtsstaat Gartenzwerge verharmlosen und Schlümpfe vernichten.

    Die Epoche Aufklärung kann Gruppendenken nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Auch hier kann man dem Angeklagten nur empfehlen, die amerikanische Botschaft in Deutschland um einen Prozessbeobachter zu bitten. Es muss internationale Öffentlichkeit hergestellt werden, damit die Welt weiß, was sich in unserem Land an antidemokratischen Exzessen bei der Justiz abspielt. Hier sollen Bürger maximal eingeschüchtert werden, um jede Form von Regierungskritik zu unterbinden. Es wird nicht einmal der Versuch unternommen, Äußerungen in ihrem Kontext zu bewerten.

    28
  • Der Villenkauf und Verkauf von Jens Spahn in Berlin während der Corona-Zeit, ist bis heute nicht aufgeklärt.
    Jens Spahn war von Anfang an im Bundestag nur als Lobbyist unterwegs (Die Geschichte von Jens Spahn, Max Müller und Doc Morris, focus: abgeordneter als Nebenjob)
    Die Maskendeals in der CDU/CSU geben Flechtner recht.

    28
  • “ … Stattdessen führte er hingegen eine in der Literatur kaum berücksichtigte Verordnung aus dem Jahre 1935 ein. In dieser heißt es, dass körperlich eingeschränkten Personen das Ausführen des Hitler-Grußes auch mit der linken Hand gestattet ist … “

    Wie bitte ???

    Liebe Redaktion : Hier wird, entgegen des Besatzungsrechts aus der Nachkriegszeit („SHAEF“-Gesetzt der West-Alliierten) in Verbindung mit Artikel 139 GG, offensichtlich verbotenes „NS-Recht“ angewendet.

    Bitte prüfen Sie das !

    Ich jedenfalls bin fassungslos darüber !

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  • Dann sollte die Grünen Abgeordnete aus Berlin die beim Fahren unter Alkohol erwischt wurde und darauf mehrfach den Hitlergruß zeigte, schon mal anfangen zu sparen. Oder war die dann nicht zurechnungsfähig, weil sie unter Alkoholeinfluß stand?

  • Fuellmich? Die Justiz verkommt zum Toberaum für Akademiker

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