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BSW-Anfrage

61 Prozent der geplanten Abschiebungen scheitern

Über 61 Prozent der geplanten Abschiebungen in Deutschland konnten in diesem Jahr nicht vollzogen werden – das ergab eine parlamentarische Anfrage von Sahra Wagenknecht. Im Vorjahr lag die Quote sogar noch höher.

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Zwischen Januar und September 2024 konnten laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung über 61 Prozent der geplanten Rückführungen nicht vollzogen werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervor. Insgesamt blieben in diesem Zeitraum 23.610 von 38.328 Abschiebungen erfolglos.

Das Jahr 2023 wies mit 65,6 Prozent gescheiterter Abschiebungen eine noch höhere Quote auf, wobei auch die Jahre 2022 (64,3 Prozent) und 2021 (60,6 Prozent) nahe an diesen Werten lagen. Häufige Gründe sind, dass Betroffene untertauchen, rechtliche Einsprüche erfolgreich sind oder geplante Rückführungsflüge kurzfristig ausfallen. Um das Verfahren zu beschleunigen, verabschiedete der Bundestag im Januar 2024 ein Gesetzespaket zur Verschärfung der Abschieberegelungen. Die neuen Maßnahmen sahen eine Verlängerung der Haftzeiten für ausreisepflichtige Personen und zusätzliche Durchsetzungsrechte der Polizei vor.

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Wagenknecht wirft Bundeskanzler Olaf Scholz „Wortbruch beim Thema Abschiebungen“ vor. Scholz habe „vor einem Jahr vollmundig versprochen, dass endlich wieder Recht und Gesetz gelten und Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben werden.“ Doch Wagenknecht sieht kaum Fortschritte und kritisiert, dass „selbst Straftäter oft genug im Land bleiben.“ Das, was die Bundesregierung bisher umgesetzt hat, sei „eine Luftnummer“.

Scholz hatte im Oktober letzten Jahres gegenüber dem Spiegel gesagt: „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben.“ Wie das in der Realität aussieht, zeigt ein unglaublicher Fall einer solchen Abschiebung aus August: Ein 38-jähriger Mann aus der Elfenbeinküste, der abgeschoben werden sollte, leistete am Flughafen Düsseldorf massiven Widerstand und griff auf dem Weg zum Flugzeug zwei Polizisten an. Die Beamten erlitten dabei so schwere Verletzungen, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Trotz dieses Vorfalls wurde der Mann anschließend freigelassen.

Grundlage für diese Entscheidung ist eine Dienstanweisung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf. Wie aus dem Dokument hervorgeht, dürfen Personen, die sich aktiv oder passiv ihrer Abschiebung widersetzen, unter bestimmten Umständen auf freien Fuß gesetzt werden. Konkret heißt es in der Anweisung: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen“ (Apollo News berichtete).

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