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„Shlomo Finkelstein“

11.000 Euro: Rechter Streamer „Shlomo Finkelstein“ soll offenbar Kosten für Polizei-Abhörung seines Umfeldes tragen

Aron P., alias „Shlomo Finkelstein“, muss laut seinem Streamer-Kollegen KasperKast die Kosten für die Ermittlungsabhörungen seines Umfelds selbst tragen. Diese belaufen sich auf 11.000 Euro.

Die für P. zuständige Staatsanwaltschaft Köln ließ das Umfeld des Streamers abhören.

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Vergangene Woche war bekannt geworden, dass im Zuge der Ermittlungen gegen den rechten YouTuber und Streamer Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“ das Umfeld von P. abgehört wurde. Unter anderem wurden auch sein Streamer-Kollege KasperKast und weitere Akteure aus dem Umfeld von P. abgehört. KasperKast erklärte nun in einem YouTube-Video auf seinem Kanal „KasperKast X HonigWabe“, dass P. die Kosten für diese Abhöraktion selbst tragen müsse. Die Summe der Kosten, die nun auf den mittlerweile inhaftierten P. zukommt, beläuft sich laut seinem Kollegen auf 11.000 Euro.

Apollo News fragte bei der für P. zuständigen Staatsanwaltschaft Köln nach, ob man dies bestätigen könnte. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels reagierte die Staatsanwaltschaft nicht auf die Anfrage. Des Weiteren kamen im Laufe des Prozesses gegen P. weitere Kosten auf ihn zu. Laut seinem Kollegen KasperKast habe er für eine einzelne Antwort der Staatsanwaltschaft Köln „40 oder 80“ Euro zahlen müssen.

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P. wurde wegen Volksverhetzung ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – hatte aber offenbar unbewusst gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Insgesamt soll er drei Auflagen gehabt haben, von denen er zwei nicht befolgt haben soll, wie aus den Gerichtsakten zu dem Fall hervorgeht. Er war verpflichtet, sich bei einem Umzug unverzüglich bei den Behörden umzumelden und sollte eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Diese Auflagen erfüllte P. offenbar nicht beziehungsweise erst verspätet, weil er nicht an seiner gemeldeten Adresse gewohnt hat und ihn deshalb die Briefe nicht erreicht haben.

Die Behörden beriefen sich bei ihrem Vorgehen auf die Strafprozessordnung. Nach Paragraph 100a der StPO ist eine Überwachung erlaubt, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.“

Zu den betroffenen Straftaten zählen unter anderem „Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“ sowie zahlreiche andere, teils schwerwiegende Straftaten. Auch Volksverhetzung fällt unter diese Kategorie – dies wurde P. vorgeworfen.

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Der YouTuber, der das Pseudonym „Shlomo Finkelstein“ ursprünglich als ironische Abgrenzung zu rechtsextremen Antisemiten wählte, nutzt in seinen Videos verschiedene Avatare, die an den englischen Philosophen Samuel Johnson angelehnt sind. Einer dieser Avatare stellt eine Fledermaus mit Johnsons Gesicht dar, ergänzt durch jüdische Schläfenlocken, einen traditionellen schwarzen Hut orthodoxer Juden und eine Hakennase. Im Hintergrund wird ein Davidstern als Lichtsignal in den Himmel projiziert, eine Anspielung auf das Bat-Symbol aus „Batman“, mit dem der Superheld alarmiert wird.

Mit dieser Karikatur soll sich P. insgesamt sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Die Karikatur soll seine Kunstfigur darstellen – das Amtsgericht schloss daraus, „dass für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, dass besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte“, womit er Juden ihre Menschlichkeit absprechen wolle – er habe damit „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ darstellen wollen. Diese Interpretation wird allerdings bestritten. P. bezog in der Vergangenheit durchaus pro-israelische Positionen bzw. wendete sich gegen Antisemitismus.

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