„Shlomo Finkelstein“
11.000 Euro: Rechter Streamer „Shlomo Finkelstein“ soll offenbar Kosten für Polizei-Abhörung seines Umfeldes tragen
Aron P., alias „Shlomo Finkelstein“, muss laut seinem Streamer-Kollegen KasperKast die Kosten für die Ermittlungsabhörungen seines Umfelds selbst tragen. Diese belaufen sich auf 11.000 Euro.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass im Zuge der Ermittlungen gegen den rechten YouTuber und Streamer Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“ das Umfeld von P. abgehört wurde. Unter anderem wurden auch sein Streamer-Kollege KasperKast und weitere Akteure aus dem Umfeld von P. abgehört. KasperKast erklärte nun in einem YouTube-Video auf seinem Kanal „KasperKast X HonigWabe“, dass P. die Kosten für diese Abhöraktion selbst tragen müsse. Die Summe der Kosten, die nun auf den mittlerweile inhaftierten P. zukommt, beläuft sich laut seinem Kollegen auf 11.000 Euro.
Apollo News fragte bei der für P. zuständigen Staatsanwaltschaft Köln nach, ob man dies bestätigen könnte. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels reagierte die Staatsanwaltschaft nicht auf die Anfrage. Des Weiteren kamen im Laufe des Prozesses gegen P. weitere Kosten auf ihn zu. Laut seinem Kollegen KasperKast habe er für eine einzelne Antwort der Staatsanwaltschaft Köln „40 oder 80“ Euro zahlen müssen.
P. wurde wegen Volksverhetzung ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – hatte aber offenbar unbewusst gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Insgesamt soll er drei Auflagen gehabt haben, von denen er zwei nicht befolgt haben soll, wie aus den Gerichtsakten zu dem Fall hervorgeht. Er war verpflichtet, sich bei einem Umzug unverzüglich bei den Behörden umzumelden und sollte eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Diese Auflagen erfüllte P. offenbar nicht beziehungsweise erst verspätet, weil er nicht an seiner gemeldeten Adresse gewohnt hat und ihn deshalb die Briefe nicht erreicht haben.
Die Behörden beriefen sich bei ihrem Vorgehen auf die Strafprozessordnung. Nach Paragraph 100a der StPO ist eine Überwachung erlaubt, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.“
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Zu den betroffenen Straftaten zählen unter anderem „Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“ sowie zahlreiche andere, teils schwerwiegende Straftaten. Auch Volksverhetzung fällt unter diese Kategorie – dies wurde P. vorgeworfen.
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Mit dieser Karikatur soll sich P. insgesamt sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Die Karikatur soll seine Kunstfigur darstellen – das Amtsgericht schloss daraus, „dass für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, dass besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte“, womit er Juden ihre Menschlichkeit absprechen wolle – er habe damit „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ darstellen wollen. Diese Interpretation wird allerdings bestritten. P. bezog in der Vergangenheit durchaus pro-israelische Positionen bzw. wendete sich gegen Antisemitismus.
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Kosten tragen? Nun: Dann sollten auch die „Klimakleber“ die Kosten deren Beseitigung, der Polizeieinsatz und die reparatur der Strassen diesen auferlegt werden! Ebenso Polizeieinsätze in Fussballstadien dem entsprechenden Club! Jedem, der wegen Ruhestörung die Polizei ruft.
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube nicht, dass eine solche Kostenauferlegung da geregelt ist.
Ob Berliner Clans auch die Kosten tragen, welche die Polizei zu ihrer Überführung aufwenden musste?
Ob linke Demonstranten auch den Polizeieinsatz bezahlen, den sie erforderlich gemacht haben? Etwa beim AFD Parteitag?
Nein? Ach ich vergaß, manche Tiere sind gleicher!
Das kann eigentlich alles nicht wahr sein und hört sich – sollten die Darstellungen denn der Wahrheit entsprechen – sehr nach Willkürjustiz an. Die Staatsanwaltschaft sollte schnell auf die Apollo-Anfrage antworten, um einen solchen schlimmen Verdacht auszuräumen.
Mit welcher Energie hier bloße Meinungsäußerungen und Kunstprodukte verfolgt werden. Im Gegenzug darf man in Berlin sechs mal mit dem Messer zustechen bevor über einen Führerscheinentzug nachgedacht wird. Und dann immerzu von Demokratie und Freiheit schwatzen.
Seit wann muss ein Bürger für die Ermittlungen gegen sich die Kosten tragen? Wenn ein Falschparker durch den Park geht und ihm ein Polizeihubschrauber netterweise den Weg beleuchtet- kriegt er dann das Kerosin in Rechnung gestellt? Wenn ich wegen nicht bezahlter Haushaltsabgabe in Erzwingungs-haft sitze- muss ich Bett, „Schlüsseldienst“ Vollverpflegung und Strom selbst löhnen?
Fragen….
KasperKast erklärte nun in einem YouTube-Video auf seinem Kanal „KasperKast X HonigWabe“, dass P. die Kosten für diese Abhöraktion selbst tragen müsse. Sollte das stimmen, was ich ehrlich gesagt kaum glauben kann: Müssen künftig alle Messerstecher, Vergewaltiger, illegal Einreisenden, Sozialleistungs-Betrüger die Kosten, die sie der Gesellschaft verursachen (incl. Gerichtsprozess und potenziellem Gefängnisaufenthalt), selbst tragen?
Müssen Straftäter jetzt die Knastkosten selber tragen? Dieser Staat ist völlig am Ende.
Warum stellt man ihm nicht auch noch die Kosten für den Krieg in der Ukraine, oder die Küche von Habecks „Freunden“ in Rechnung ? Wäre doch ein Abwasch. (Sarkasmus)
Was macht die Staatsanwaltschaft, wenn ich die Macher der Eröffnungszeremonie der Olympiade in Paris der Volksverhetzung anzeige ??
Meine Begründung:
Diffamierung und Berschmutzung des christlichen Glaubens, dem weltweit mehr als zwei Milliarden Menschen anhängen, und damit auch Diffamierung und Beschmutzung genau dieser Menschen in volksverhetzendem Ausmaß.
Zahlen das die Islamisten auch selbst ?
Mein Problem ist, dass ich in der Regel um 06:00 h ungern durch motivierende externe Coaches, oft und gern auch in Uniform, aus dem Schlaf gerissen werde. Deswegen verweise ich mich mal!
Nicht dass mir noch die durch Aron P. zum Einsturz gebrachten Pfeiler Unsererdemokratie auf den Kopf fallen.
Geht ja noch. Andere verfaulen 13 Jahre unschuldig im Kittchen und sollen jetzt 100.000€ für „Kost&Logis“ berappen…
Steht auf, Leute.
Warum steht hier nicht was für eine Volksverhetzung?
Ich entscheide ob etwas Volksverhetzung ist.
So wie ich auch nicht einfach schlucke, wenn die Nachrichten von ARD, ZDF etc. sagen dass es „Antisemitische“ Äußerungen/Plakate an einer Uni etc. gab, ohne zu sagen/zeigen was das war.
Das stinkt dann sehr danach, dass es eben nicht so eindeutig ist, und man es daher bewusst weg lässt.
Schön wäre es mal darauf einzugehen, ob das normal ist solche „Kosten“ (es riecht immer danach dass das mehr als Kosten sind) der Person in Rechnung zu stellen.
Disclaimer:
Ich bin 4x gegen Corona geimpfter Wähler der Linken.
Wie so oft, haben sich auch hier die Geschichtenerzähler der Staatsanwaltschaft eine Story als Straftat mit Hängen und Würgen zusammen geglaubt.
Ist genauso abwegig wie ein zu langjähriger, unschuldig, Verurteilter jetzt für KOST UND Unterkunft im Knast zahlen soll.
Ein warnendes Beispiel: Man sollte nach der Zeitenwende mit der eigenen Meinung, Pöbeleien, oder auch nur mit Satire vorsichtig sein. Natürlich nur wenn man nicht politisch korrekt ist. Die andere Seit darf das natürlich.
Ich habe Shlomos Videos immer für übertrieben gehalten, aber auch sein Pöbeleien gegen das Christentum sind ein Teil der freien Meinung. Deshalb Leute passt auf! Die spaßen nicht! Shlomo kann für den Rest seines Lebens von Bürgergeld leben. Der Staat ruiniert Existenzen. Shlomo hat keinen umgebracht, keinen Sachschaden verursacht. Also keine selbstherrlichen Alleingänge mehr auf YouTube etc. … der Staat hört mit und an der Wahlurne sieht noch keiner wo ihr Eurer Kreuz macht. Wenn die Wahl tatsächlich im Februar stattfindet müssten 90% Wahlbeteiligung eigentlich Pflicht sein. Oder? Alles andere wäre eins Schande.
der ist nicht rechts – der ist richtig.
„Zu den betroffenen Straftaten zählen unter anderem „Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“ sowie zahlreiche andere, teils schwerwiegende Straftaten.“
Also genau wie bei Merkel, Scholz, Habeck, Faeser…
Das sollen die staatlichen Behörden gefälligst selber tragen. Den Klimaklebetrotteln habt ihr ja auch keine Rechnung geschickt.
Köln ist pleite.
Diese ganze Nummer ist eine politisch motivierte Farce, eine Bankrotterklärung der Justiz. Niemand bei gesundem Verstand kann die Verursacher dieser Situation noch ernst nehmen. Die Entscheidungsträger in diesem Fall haben jeden Hohn und Spott verdient, der sie treffen sollte.
„Schlomo“ ist ungefähr so „rechts“ wie Apollo rechts ist.
Nämlich gar nicht.
Alle Überlappungen sind Zufall und das Resultat von Frustrationen, die aber von links kommen.
Dass die anfallenden Ermittlungskosten in Rechnung gestellt werden, ist ein alter Hut.
Das nennt sich Kostennachweisung und geht mit der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft und von dort ggfls ans Gericht. Es ergeht dort dann ein Urteil und der Angeklagte trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Bei Einstellung oder Freispruch trägt die Staatskasse (sprich: Steuerzahler) die Kosten.
Bei Trunkenheit im Verkehr z.B. bezahlt der Probant die Kanüle, die Blutentnahme durch den Arzt und die Blutuntersuchung im Labor.
Nun, ich schrieb´s schon einmal – gegen die journalistische Empörung:
1) Gegen das ursprüngliche Urteil hätten rechtliche Mittel bestanden, die man nicht ergriffen hat oder verfristen ließ, weshalb es rechtskräftig wurde.
2) Die Bewährungsaussetzung war an Bedingungen geknüpft, die entweder nicht eingehalten werden konnten, oder sollten, oder wollten.
3) Dann wurde versucht, den Betroffenen und seinen konkreten Aufenthaltsort zu ermitteln, wofür auch die Abhörung des mutmaßlichen Umfelds erfolgte.
Wir können uns jederzeit über die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen unterhalten und aufregen; und ja, gegen migrantische Straftäter werden von der Justiz mE. abweichende „Standards“ angewandt. Aber wer, weil juristisch schlecht/nicht beraten, Nachteile erleidet, ist selbst daran schuld.