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RKI-Leaks

„Zwangsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen“: RKI war von rigorosem Vorgehen gegen die Bevölkerung überrascht

Die RKI-Files offenbaren, dass selbst das RKI davon überrascht war, wie drastisch die Politik gegen Ungeimpfte und die Bevölkerung insgesamt vorgegangen ist. In einem Sitzungsprotokoll vom 27. Oktober heißt es: „Zwangsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, ist bemerkenswert“.

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Die kürzlich veröffentlichten Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Corona-Pandemie haben für Aufsehen gesorgt. Diese ungeschwärzten Dokumente, die von der Journalistin Aya Velázquez veröffentlicht wurden, umfassen Protokolle des RKI-Krisenstabs aus den Jahren 2020 bis 2023 und enthalten mehrere tausend Seiten.

Dabei wurde intern auch über „Zwangsmaßnahmen“ diskutiert, welche die Bundesregierung gegen die eigene Bevölkerung angewendet hat. Von der Rigorosität, mit der die Politik plötzlich Grundrechte massiv einschränkte und Druck auf Teile der Bevölkerung ausübte, war dabei offenkundig auch das RKI überrascht. Im Protokoll vom 27. Oktober 2021 heißt es: „Zwangsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, weil bestimmte Dinge nicht funktionieren, ist bemerkenswert.“

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Dass das RKI auch aus eigener Initiative vorgeschlagen hätte „Zwangsmaßnahmen“ anzuwenden, geht aus den Protokollen nicht hervor. Vielmehr wurde der Druck auf die Bevölkerung auf Betreiben der Politik drastisch erhöht. Entgegengestellt hat sich das RKI aber auch nicht intern gegen diese Pläne zur Zwangsausübung. Vielmehr gewinnt man den Eindruck, dass das RKI froh darüber ist, dass erhöhter Druck auf die Bevölkerung ausgeübt wird. So heißt es in dem Sitzungsprotokoll vom 27. Oktober 2021, dass die Booster-Kampagne zu spät kommen würde, um der Pandemie Herr zu werden.

Während der Corona-Pandemie hat die Politik bis dahin undenkbare Eingriffe in die Rechte der Bürger vorgenommen. In Deutschland ist man dabei insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2021 drastisch gegen Ungeimpfte vorgegangen. Die Gleichheit vor dem Gesetz wurde de facto ausgehebelt. Auf diese Phase bezieht man sich auch in dem genannten Sitzungsprotokoll.

Schon im Oktober galt im öffentlichen Raum weitgehend 2G. Ab Mitte Oktober galt etwa in Baden-Württemberg auch an Hochschulen das sogenannte 2G-Optionsmodell. Schnelltests, um zumindest an 3G-Veranstaltungen teilnehmen zu können, waren darüber hinaus nicht mehr kostenlos. Nach dem Oktober wurde das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Es wurden gegen Ungeimpfte Ausgangssperren verhängt. Die 2G-Maßnahmen gingen so weit, dass Ungeimpften nur noch das Betreten von Supermärkten gestattet wurde.

Auch das Versammlungsrecht wurde massiv eingeschränkt. Schon im Oktober mussten je nach jeweiliger Versammlungsbehörde die Maskenpflicht und Abstandsregelungen eingehalten werden. Zudem gab es regelmäßig strikte Begrenzungen der Teilnehmerzahlen. Später wurden sogenannte „Spaziergänge“ nicht selten pauschal verboten.

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