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Über 1000 Meldungen

Zur Fußball-EM: DFB beauftragte dubiose staatliche Meldestelle zur Strafverfolgung von „Hasskommentaren“ gegen National-Elf

Der DFB ist eine Kooperation mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) eingegangen, um im Rahmen der EM gegen „Hasskriminalität“ vorzugehen. Dabei nimmt der Kampf gegen „Hasskriminalität“ immer erschreckendere Formen an. Angeblich habe man 800 strafrechtlich relevante Sachverhalte identifiziert.

Insgesamt 1000 vermeintliche Hasskommentare zur Nationalelf wurde gemeldet

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Der Deutsche Fußballbund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben im Vorfeld der EM die in Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) beauftragt, „Hatespeech“ gegenüber der deutschen Nationalmannschaft zu verfolgen. Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich mit Hinblick auf die Olympischen Spiele in Paris dieser Kooperation angeschlossen. Dies machte nun die dpa öffentlich.

Online-Beiträge, die möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen, leiten die Verbände zur strafrechtlichen Prüfung an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität weiter. Insgesamt 800 strafrechtlich relevante Hasskommentare will die ZIT so insgesamt identifiziert haben, wie Hessens Innenminister Christian Heinz (CDU) erklärte. Insgesamt wurden über 1000 vermeintliche Hasskommentare zur Nationalelf gemeldet.

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Oberstaatsanwalt Benjamin Krause und Leiter der ZIT machte gegenüber der dpa noch einmal deutlich, mit welcher Vehemenz man die vermeintlichen Straftäter jagen wolle. Straftaten im Netz dürften nicht toleriert werden, so Kruse. Und weiter: „Vielmehr tun wir alles dafür, die Urheber strafbarer Postings zu identifizieren, damit diese sich gegenüber der Justiz für ihre Äußerungen verantworten müssen“.

Das Vorgehen gegen „Hassrede“ nimmt zunehmend bedenkliche Formen an. Zum 1. Februar 2022 wurde beim Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Meldestelle eingerichtet, bei der die Verfolgung von „Hassrede“ zentralisiert, koordiniert und erfasst wurde. Dabei kooperiert man eng mit zahlreichen staatlichen – wie der ZIT – und nicht-staatlichen Meldestellen. Diese leiten strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA weiter, welches dann wiederum die strafrechtliche Relevanz prüft. Die Verfolgung von Hasskriminalität nimmt dabei immer größere Ausmaße an.

Aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass zwischen Juni 2021 und September 2023 dem BKA insgesamt 13.730 Meldungen übermittelt wurden. Wurden im Juni 2021 von sämtlichen Stellen dem BKA noch 81 Meldungen vermeintlich strafrechtlich relevanter Inhalte übermittelt, so waren es im Juni 2023 1556 Eingänge, die das BKA verzeichnete. Dies dürfte weniger an einer Zunahme der „Hasskriminalität“, sondern vielmehr an einem Ausbau der Meldestellen liegen. Bei jeder dieser Meldungen wird bei dem jeweiligen Internetanbieter eine Löschung der vermeintlich strafrechtlich relevanten Äußerung „angestoßen“.

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Angebliche Täter müssen sich mitunter auf eine juristische Tortur gefasst machen

Vor diesem Hintergrund relativieren sich auch die 800 strafrechtlich relevanten Sachverhalte der „Hasskriminalität“, die das ZIT während der nun seit rund einem Monat stattfindenden EM ausgemacht haben will. Zwar ist das ZIT nicht die einzige Meldestelle, jedoch dürfte sie gerade aufgrund der Kooperation mit dem DFB in der jüngsten Zeit einen erheblichen Anteil der gemeldeten Sachverhalte ausgemacht haben. Wie viel am Ende tatsächlich von diesen 800 Fällen angeblicher „Hasskriminalität“ übrig bleibt, ist fraglich.

Zunächst muss auch die Zentralstelle für Hasskriminalität beim BKA eine mögliche Strafbarkeit bejahen. Danach muss das mutmaßliche Opfer in der Regel Strafantrag stellen. Bei Fällen der „Hasskriminalität“ handelt es sich regelmäßig um Beleidigungsdelikte. Diese werden nicht von Amtswegen, sondern erst auf Antrag beziehungsweise Anzeige des vermeintlichen Opfers verfolgt. Obwohl etwa das ZIT bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt in Main angesiedelt ist, kann sie – solange kein Strafantrag vorliegt – also auch keine weiteren Ermittlungen gegen den vermeintlichen Täter einleiten.

Kommt es jedoch zu Ermittlungen, müssen sich Betroffene mitunter auf eine juristische Tortur gefasst machen. Was es bedeutet, ins Visier wegen angeblicher „Hasskriminalität“ zu gelangen, musste auch der Blogger Hadmut Danisch am eigenen Leib erfahren (Apollo News berichtete). Unter anderem, weil er Grünen-Chefin Ricarda Lang als „dick“ bezeichnete, wurde er von der NGO-Meldestelle „REspect!“ beim BKA gemeldet.

Danisch musste sich daraufhin mit der Berliner Staatsanwaltschaft herumschlagen, die ohne ersichtliches Ergebnis ermittelte. Schlussendlich beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehl. Das zuständige Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Das Verfahren wurde eingestellt, da das Gericht keine strafbare Handlung feststellen konnte. Die Ermittlungen führten dennoch zur Kündigung von Danischs Spendenkonto.

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