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Zeuthen: Staatsschutz ermittelt nach weiteren Gesängen zu „L’amour toujours“

In Zeuthen hat der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen, nachdem bei einer Feier die Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ zu „L’Amour toujours“ skandiert wurden. Mehrere Staatsanwaltschaften haben ähnliche Fälle bereits als nicht strafbar eingestuft.

Symbolbild

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In Zeuthen, Brandenburg, hat der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen, nachdem auf einer privaten Feier offenbar die Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ skandiert wurden. Ein Zeuge meldete am Samstagabend der Polizei, dass während der Party das Lied „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino gespielt und dazu die bekannten Parolen gerufen wurden, so die Polizeisprecherin. Die Beamten lösten die Veranstaltung daraufhin auf.

Der umgedichtete Song hat sich schon vor knapp einem Jahr, im Herbst 2023, zu einer Art Internet-Meme entwickelt – als mehrere Männer bei einer Dorfparty im mecklenburg-vorpommerischen Bergholz die rechte Parole „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ anstimmten. Schon damals verbreitete sich das Video rasant im Internet – und wurde immer wieder nachgeahmt und veralbert. Durch den bundesweit bekannten „Sylt-Skandal“ erreichte das Lied erneut einen neuen Höhepunkt; zeitweise war das 20 Jahre alte Lied in den Charts. Am Pfingstwochenende sollen junge Erwachsene auf einer Strandparty die Zeilen angestimmt haben – mit weitreichenden Folgen für die Beteiligten (Apollo News berichtete). Sogar Bundeskanzler Scholz kommentierte die Angelegenheit. In dutzenden Fällen in ganz Deutschland ermittelte der Staatsschutz.

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Auf einem Volksfest in Friedrichsdorf-Burgholzhausen im hessischen Hochtaunuskreis kam es zu einem Vorfall, bei dem die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ gesungen wurde. Der Vorfall wurde auf Video festgehalten und wird nun polizeilich untersucht. Die Ermittlungen könnten jedoch ins Leere laufen, da ähnliche Fälle in der Vergangenheit von Staatsanwaltschaften nicht als strafbar eingestuft wurden. Meist wurden diese Parolen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt betrachtet und galten demnach nicht als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs.

Bereits bei früheren Vorfällen, beispielsweise beim Faschingsumzug im Februar in Landsberg, hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen eingestellt. Eine Staatsanwältin betonte, dass eine Strafbarkeit solcher Parolen zwar grundsätzlich möglich sei, jedoch nur unter bestimmten Umständen, etwa wenn sie in Kombination mit rechtsextremen Symbolen oder fremdenfeindlichen Aussagen in besonders sensiblen Kontexten geäußert werden. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg kam zu einer ähnlichen Einschätzung, als sie Ermittlungen gegen Personen einstellte, die in einer Diskothek dieselben Zeilen gesungen hatten, da auch dort keine strafbare Handlung festgestellt werden konnte.

Die Staatsanwaltschaften orientieren sich damit an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010. Demnach verletzt der Ausruf „Ausländer raus“ die Menschenwürde nur dann, wenn zusätzliche Umstände vorliegen.

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