Verfassungsgericht
Wird ein Kandidat für das Bundesverfassungsgericht nicht zur Wahl gestellt, weil er zu migrationskritisch ist?
Die CDU hat das Vorschlagsrecht, um einen Posten am Bundesverfassungsgericht zu besetzen. Sie hat den Richter Robert Seegmüller nominiert, der sich in der Vergangenheit migrationskritisch äußerte - und jetzt um eine Mehrheit fürchten muss.

Die CDU hat das Vorschlagsrecht für den frei werdenden Posten eines Richters am Bundesverfassungsgericht. Die Partei nominierte Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR). Damit der Kandidat als Richter am Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig.
Wie die Süddeutsche Zeitung Ende Januar berichtete, war für Ende des Monats der Wahltermin angesetzt. Jedoch wurde der Termin auf Bitte der Unionsfraktion abgesagt. Mutmaßlich, weil die Fraktion fürchtete, nicht die benötigte Mehrheit zu bekommen. Seegmüller hatte sich in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender auch kritisch zur Migrationspolitik geäußert.
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So sagte er 2018 in einem Interview mit der Welt, dass Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze nach nationalem Recht erlaubt seien. In einem Interview 2019 sagte er, die „Grundidee hinter der Duldung“ sei „richtig“. Wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sei, solle sie ausgesetzt werden. „Ich habe aber Zweifel, ob die Abschiebung wirklich in jedem Fall, in dem eine Duldung erteilt wird, auch tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist.“
2018 sagte er in einem Interview mit der Zeit, dass eine neutrale Instanz fehle, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kontrolliere. Wie Welt am Samstag berichtete, hätten vor allem die Grünen Bedenken, Seegmüller für das Amt zu wählen. Allerdings seien ihre Stimmen nötig, um die Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen. Es wird befürchtet, im Nachteil zu sein, wenn die Opposition Entscheidungen bezüglich der Migrationspolitik einer CDU-geführten Regierung anfechten will.
Dabei ist offen, ob Seegmüller sich als Verfassungsrichter überhaupt mit der Migrationspolitik befassen würde. Die Union hält derweil an ihrem Kandidaten fest. Geklärt werden wird die Personalie erst nach der Bundestagswahl. Bis zu einer Einigung bleibt der jetzige Richter Josef Christ geschäftsführend im Amt. Eigentlich hätte er zum 01. Dezember in Pension gehen sollen.
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Wenn man immer nur Partei taktisch hantiert, wird man niemals eine Änderung herbei führen. Merz hat Angst, dass die Linken und Grünen gegen seinen Vorschlag stimmen, schwebt aber in dem Glauben mit ihnen eine erfolgreiche Koalition bilden zu können. Das ist so bodenlos naiv, dass es die ganze Nation inzwischen schon bemerkt.
Das erlebt die AfD täglich. Leider.
Stellt euch mal vor die AFD stimmt für den!!!!
Früher mußte man den Ahnenpaß vorweisen, heute den Nachweis, in den letzten 10-20 Jahren nicht ein einziges Mal gegen grüne Interessen gestimmt zu haben.
Die Verbissenheit dahinter in beiden Fällen dieselbe.
Ist ja klar – wer wie die Grünen seinen legendären Marsch durch die Institutionen so lange und so gründlich durchziehen konnte, der wird sich doch jetzt nicht von der CDU davon abhalten lassen, weiterhin nur ihnen wohlgesonnene Richter an die Schaltstellen der hohen Gerichte zu platzieren.
Ich möchte mich hier nicht zu dem Richter äußern, der mal das oder das vor 7 Jahren gesagt haben soll, sondern zur Haltung von Merz und der Union. Was ist das eigentlich für eine unprofessionelle Einstellung, den Vorschlag für den Richter zurück zu ziehen? Wenn man eine 2/3 Mehrheit braucht, dann ist das eben so. Das andere andere Parteien aber auch, wenn die einen Richter vorschlagen.
Warum nicht Augen zu und durch und sehen was geschieht anstatt das kneifen. So wird unsere Politik nicht besser und vor allem nicht anders.
Tja gäbe es tatsächlich eine Gewaltenteilung, dann würde es per Laufbahn durch Leistung und Qualifikation und Ausschreibung die Posten besetzt.
Da es aber keine Gewaltenteilung gibt, bestimmen die „demokratischen“ Parteien aus BT und BR steuerbare Vertreter, deren Urteile zur Kenntnis genommen aber nicht wirklich verpflichtend umgesetzt werden (z.B. Stiftungsgesetzurteil, Haushalt, Merkel „Wahl Thüringen“ etc.).
Dieses Land hat seinen Kompass verloren.
Was an dem was er gesagt hat, macht ihn für das Amt unwählbar?
Hat er Kinder, dann ist er wohl auch unwählbar, Stichwort Abtreibung?
Ist er Katholik, dann zu religiös?
So viel Hirn kann ich nicht abschalten um diese Logik zu verstehen.
Tja, liebe CDU, willkommen in der Grube, die ihr zusammen mit den „demokratischen Parteien“ selbst gegraben habt.
Seit wann ist die Benennung eines Problems ein Kündigungsgrund oder ein Ausschlusskriterium?. Erbärmlich