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Nach Hausdurchsuchung

„Wir dürfen die Debatten nicht verkehren“, sagt Habeck über die „Schwachkopf“-Affäre

Robert Habeck hat sich erneut zu der „Schwachkopf“-Affäre geäußert. Man dürfe, so der Minister, die Debatten „nicht verkehren“. „Beleidigungen und Drohungen sind keine Normalität, und ich will sie auch nicht als Normalität hinnehmen“.

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Robert Habeck hat sich in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland nochmals zu der „Schwachkopf“-Affäre geäußert. Auf die Frage an den grünen Bundeswirtschaftsminister, ob sich derartige „Hetze durch Härte bekämpfen“ ließe, antwortete Habeck: „Viele Ehrenamtliche, Politikerinnen, Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind Beleidigungen, Drohungen, Hass im Netz ausgesetzt. Mit der Folge, dass Menschen sich zurückziehen, wie der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. Das ist schlecht für unsere Demokratie.“

Klar müsse er als Politiker Kritik und Zorn aushalten. „Aber die immer stärkere Entgrenzung will ich nicht akzeptieren“, so Habeck weiter. „Dreckspack“, „Missgeburt“, „an die Wand stellen“, Adolf-Hitler-Vergleiche, Drohungen an die Familie würden laut dem Wirtschaftsminister und Kanzlerkandidaten der Grünen zum Beispiel zu diesem „Repertoire“ gehören.

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Dann spricht der Minister konkret über die „Schwachkopf“-Affäre: „Sicher gibt es Wörter, über die man streiten kann. Aber wir dürfen die Debatten auch nicht verkehren. Beleidigungen und Drohungen sind keine Normalität, und ich will sie auch nicht als Normalität hinnehmen“, meint der Vizekanzler. „Zum Vorgehen der Behörden: Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigener Verantwortung entscheiden. Sie entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Hausdurchsuchung für verhältnismäßig halten oder nicht.“

Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“-Beitrag

Habeck ignoriert dabei einerseits die Weisungsgebundenheit der Behörden durch die jeweiligen Ministerien und weigert sich mit dieser Aussage zudem einmal mehr, auch nur im Ansatz eine Entschuldigung gegenüber dem von der Hausdurchsuchung betroffenen Rentner infolge der „Schwachkopf“-Affäre auszusprechen. Dabei hatte Habeck den Strafantrag selbst unterschrieben (Apollo News berichtete).

Der 64-jährige Stefan Niehoff, ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, musste am 12. November eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen, weil er einen Beitrag per Zitatfunktion auf X teilte, in dem Habeck als „Schwachkopf Professional“ bezeichnet wurde. Aufgrund dieses Beitrags, der bereits fünf Monate alt ist, wurde Niehoffs Wohnung gegen sechs Uhr von bayerischen Kriminalpolizisten durchsucht und ein Tablet beschlagnahmt.

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Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte in ihrem Durchsuchungsbeschluss erklärt, Niehoff habe damit versucht, „Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren“. Aufgrund dieses richterlichen Beschlusses konnte die zuständige Kriminalpolizei Schweinfurt die Person, die Wohnung mit Nebenräumen und die Fahrzeuge „ohne vorherige Anhörung“ durchsuchen.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Bekanntwerden von Niehoffs Beitrag zudem „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht“: Die Behörde erkenne darin eine Straftat in Form einer „gegen eine Person des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gemäß §§ 185, 188 Abs. 1, 194 Strafgesetzbuch“, wie in dem Beschluss festgehalten wurde.

Die Behörde ergänzte die Vorwürfe mit dem Vorwurf der Volksverhetzung. Aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg ging jedoch unmissverständlich hervor, dass die Hausdurchsuchung allein wegen des Retweets mit dem Schriftzug „Schwachkopf Professional“ stattfand (Apollo News berichtete). Laut dem Amtsgericht stehe die angeordnete Maßnahme „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts“. Auch die Beschlagnahmung des digitalen Endgeräts sei im Rahmen der Ermittlungen gegen Niehoff „erforderlich“.

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