Doris van Geul
„Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten“ – Staatsanwaltschaft zerrt Rentnerin erneut vor Gericht
Wegen eines Facebook-Kommentars wurde die Rentnerin Doris van Geul wegen Volksverhetzung zu rund 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Trotz einer zunächst erfolgreichen Revision wird die 76-Jährige von der Staatsanwaltschaft nun erneut vor Gericht gezerrt.
Die 76-jährige Rentnerin Doris van Geul musste in jüngster Zeit einiges über sich ergehen lassen. Nicht nur eine kürzlich überstandene Herzoperation, sondern auch die Justiz in NRW macht ihr zu schaffen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen die Rentnerin. Es folgte ein jahrelanges Strafverfahren, das noch vor Kurzem ausgestanden zu sein schien. Nun hat die Staatsanwaltschaft der Sache jedoch eine absurde Wendung gegeben. Zuerst berichtete die Achse des Guten hierüber.
Hintergrund ist ein Facebook-Beitrag der Rentnerin, mit dem sie am 8. Oktober 2023 einen Beitrag kommentierte, in dem der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ zitiert wurde.
Geul schrieb hierzu: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sah hierin keine harmlose Meinungsäußerung und erhob Anklage gegen die Rentnerin. Für van Geul nahm damit ein Verhandlungsmarathon seinen Anfang. Erstinstanzlich wurde sie vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen beziehungsweise rund 8.000 Euro verurteilt, wogegen sie Berufung einlegte. Doch das Landgericht Düsseldorf bestätigte das erstinstanzliche Urteil am 18. Juni 2025 (Apollo News berichtete).
Van Geul gab sich jedoch weiterhin nicht geschlagen und legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Das OLG hob das Berufungsurteil am 9. Januar dieses Jahres auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurück, da der erforderliche Vorsatz nicht ausreichend geprüft worden war.
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Die 76-Jährige konnte also nun davon ausgehen, dass das nervenaufreibende Verfahren endlich ein Ende haben würde. Doch dem war nicht so. Obwohl die Staatsanwaltschaft selbst auf Freispruch plädierte, legte sie nur kurz nach Verkündung des Urteils plötzlich doch Revision ein. Anders als noch in der Verhandlung argumentiert, erklärt die Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründung, dass bei dem Facebook-Beitrag eben doch Vorsatz bestanden habe.
„Nach den äußeren Tatumständen ergibt sich, dass die Äußerung der Angeklagten zielgerichtet dazu bestimmt war, eine feindselige Haltung gegenüber Asylbewerbern zu bewirken“, schreibt die Staatsanwaltschaft konkret. Weiter führt sie aus: „Erkennbar wird durch die wörtliche Unterscheidung ,Fachkräfte‘ und ,keine Asylanten‘ auch, dass die Angeklagte gerade nicht für möglich hält, dass Asylanten Fachkräfte sein können.“
Zudem wird der 76-Jährigen die Verwendung des Wortes „Asylanten“ angekreidet. Das üblicherweise hier genutzte Wort laute Asylbewerber, so die Staatsanwaltschaft. Hierdurch werde im Besonderen „die Ablehnung der Angeklagten gegenüber dieser Gruppe deutlich“.
Dass das Gerichtsverfahren nun noch einmal in eine neue Runde gehen wird, bezeichnet die Rentnerin gegenüber der Achse des Guten als „verrückt“: „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gelesen habe. Haben die im Moment keine anderen Probleme, als ausgerechnet eine alte Frau zu verurteilen, weil die Robert Habeck kritisiert hat?“
Ihr Verteidiger, Mutlu Günal, erklärt zu der Kehrtwende der Staatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft ist offensichtlich sehr verwirrt und kann sich nicht entscheiden, was sie möchte. In der Hauptverhandlung einen Freispruch beantragen und dann Revision einlegen, könnte aber auch den bösen Anschein erzeugen, als gäbe es von irgendwo einen Befehl, an Frau van Geul ein Exempel zu statuieren.“
Ohnehin ist es nicht das erste Mal, dass van Geul in das Fadenkreuz der Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen geraten ist. Im Oktober 2021 hatte die Düsseldorferin einen Beitrag gepostet, in dem Zitate Politikern fälschlich zugeschrieben wurden. Bereits damals gingen die Behörden energisch gegen die Rentnerin vor. Es kam zu einer Hausdurchsuchung.
Anschließend wurde ein Strafbefehl mit einer Strafzumessung von 130 Euro à 30 Tagessätzen (insgesamt 3.900 Euro) ausgestellt (Apollo News berichtete). Van Geul entschied sich damals dazu, die Strafe zu akzeptieren. Jener Strafbefehl ist wiederum ein Grund dafür, weshalb in dem noch laufenden Verfahren eine derart hohe Geldstrafe im Raum steht.
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Hier wäre interessant zu erfahren, WER genau nach welcher Anweisung diese Wiederaufnahme weisungsgemäß befohlen hat.
Wer sich dafür interessiert, kann die Weisungskette nachverfolgen.
Frage die KI: „Wer ist der Dienstherr von …?“
Der oberste weisungsbefugte Dienstherr ist der Landes-Justizminister von NRW.
Aktuell Dr. Benjamin Limbach von den GRÜNEN.
Überraschung??
Das sagt die KI:
Die Mutter von Benjamin Limbach ist die bekannte Juristin und frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach (geborene Ryneck). Jutta Limbach war außerdem Professorin und von 1989 bis 1994 Justizsenatorin in Berlin.Politische Herkunft: Sie war langjähriges Mitglied der [SPD], während ihr Sohn Benjamin Limbach der Partei [Bündnis 90/Die Grünen] angehört und als Justizminister von Nordrhein-Westfalen tätig ist.
Der Sohn der Mutter?
Die olle Justicia ist z .Zt total zugedröhnt. Liegt wohl unterm Tisch.
Kölner Volkspark: Die Angst geht um: https://www.express.de/koeln/angst-in-koelner-park-sehr-aggressive-stimmung-1347813
Solche Weisungsketten werden vielleicht bald gelöscht – wie in Niedersachsen: Spurenverwischung nach rotgrüner Ganovenart.
Mir kommt das vor, wie ein interner Streit unter Juristen, der in/an diesem Fall ausgetragen wird. Das kostet Zeit und Geld, Wichtigeres bleibt dann eben liegen. Wenn`s so ist, dann sehr unsauber und traurig,
Ein Staat, der eine 76-Jährige mit akuter Herzkrankheit für eine reine Meinungsäußerung aufs Bitterste verfolgt, ist was genau?
Mehr darf man hier ja auch nicht mehr schreiben…
Als ob die Staatsanwaltschaft in NRW nichts besseres zu tun hätte … Man darf sich nur noch wundern.
Der Trick ist doch sich an solchen relativ harmlosen Sachen abzuarbeiten, damit man die wirklich kriminellen Täter nicht verfolgen muß/kann.
Weil man ja sooo ganz
dolle beschäftigt ist.
Hat sie nicht.
Der Feind der Bürger.
Mit solchen Äußerungen stehst du schon mit einem Bein im Knast. Islamist müsste man sein, dann darf man sich nach Herzenlust austoben – wie zum Beispiel in der Kölner Silvesternacht 2015/16.
Also ich sehe in dem Kommentar der Dame keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenbehauptung.
Nicht „romantisch“ formuliert, aber in der Sache zutreffend.
Ich würde in dem Alter und Erkrankung noch viel mehr aussagen und denen den 🖕🖕🖕 zeigen!
Sie könnte doch auch als Märtyrer ins Gefängnis gehen, das ist sie besser versorgt als im Altenheim!
Sie hat doch recht mit der Äußerung, ich verstehe die Justiz nicht. Was ist da ein Verbrechen, wenn man die Wahrheit sagt.
Genau das ist das Verbrechen.
1984 lässt grüßen…
Das Benennen der Realität ist ein Verbrechen, weil sich die Dünnbrettpolitiker nicht damit konfrontiert sehen wollen.
Natürlich ist das Satire, die armen Polizeibeamtenden müssen sich meinetwegen nicht schon um 6 bei mir einfinden, das gibt auch meine Kaffeemaschine nicht her.
Genau die Wahrheit ist in diesen Deutschland das Verbrechen!!!
Sie hat sich nicht politisch korrekt ausgedrückt.
Weil sie Rückgrat und Verstand hat, im Gegensatz zur Justiz, die Verbrecher frei spricht und Bürger die die Wahrheit sagen bestraft.
Was war an Ihrer Aussage Volksverhetzung? Wenn wir weiter so das Recht beugen, wird es auf Dauer nur wenige geben,die sich daran halten.
Ist schon ein paar Jahre her. Aussage der „Ankommenden“ zum örtlichen Betreuer war …
„Wir sind nicht zum Arbeiten hergekommen, wir wollen uns ein schönes Leben machen.“
Da stellts einem die Nackenhaare.
Danke für die Recherche des vollständigen Zitats. Ich bin immer sehr am genauen Wortlaut solcher Meinungsdelikte interessiert, um die ganze Absurdität der Urteilsbegründungen nachvollziehen zu können. In diesem Fall verkürzt der Staatsanwalt das Zitat auf „Wir brauchen Fachkräfte, keine Asylanten“, um zu behaupten, die Angeklagte habe eine Dichotomie aufgemacht: wer Asylant sei, könne keine Fachkraft sein, und umgekehrt. In Wahrheit qualifizierte die Angeklagte aber die zweite von ihr betrachtete Gruppe: es waren nicht einfach „Asylanten“, sondern „Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren.“ Sie spricht also nicht von Asylanten im allgemeinen, sondern von solchen, die 1. sich ein schönes Leben machen wollen und 2. unsere Werte und Kultur nicht respektieren. Somit ist die Argumentation der Staatsanwalt haltlos.
Ihre Argumentation mag bis zu einem gewissen Punkt richtig sein.
Aber selbst wenn sie ohne das ganze Beiwerk geschrieben hätte: „wir brauchen Fachkräfte, keine Asylanten“, ist das garnix, sondern nur ein Spruch. Und da brauch ich auch keine mich davon distanzierenden Kommentare, wie: „das hat sie aber polemisch geschrieben“ oder „naja, etwas scharf hat sie sich da schon ausgedrückt“ – nein, hat sie nicht. Es ist ein Allerweltsspruch. Ein Staatsanwalt, der sowas bereitwillig verfolgt, hätte skrupellos an der Mauer auch auf Flüchtlinge geschossen.
Ich hoffe, dass wir solches mich anekelndes … irgendwann auch ihrer gerechten Strafe zuführen – vergleichbar Nürnberg.
Angesichts der Entwicklung der Justiz in diesem Land möchte ich anregen, die Berichterstattung über Gerichtsverfahren auszubauen. Dort bestehen Lücken, die auch von alternativen Medien noch gelassen werden.
Der Verteidiger wird hier namentlich zitiert; die beteiligten Richter und Staatsanwälte erfährt man nicht. Oft hat es den Anschein, sie würden aus vermeintlicher journalistischer Professionalität gegenüber dem anonymen Rechtsstaat bewusst nicht benannt.
Das ist aus zwei Gründen nicht zielführend: Erstens hat jeder einen Mieter oder Vermieter oder Kunden oder Nachbarn und darf meines Erachtens wissen, was derjenige nicht in der geschützten Innensphäre eines einfachen Berufes, sondern in einer öffentlichen Verhandlung über das Schicksal anderer oder gleich „im Namen des Volkes“ ausspricht, plädiert und urteilt. Zweitens ist die Justiz keine homogene Masse, wie dieser Fall zeigt, sondern ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wich offenkundig von einer gesetzten Linie ab.
Ein richtig guter Kommentar, ich stimme Ihnen voll zu. Danke!
Die Staatsanwaltschaft hat Probleme mit dem Deutschen. In der Aussage
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren.“
ist der Relativsatz „die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren“ ein notwendiger Relativsatz, der das Nomen „Asylanten“ einschränkt und die gemeinte Gruppe genauer bezeichnet. So kann man das interpretieren. Und so muß man das im Sinne von „in dubio pro rea“ interpretieren. Es geht eben gerade nicht um alle Asylanten, sondern um die, die…
Nicht aufgeben, Frau van Geul!
In Erinnerung an meinen Englischunterricht in der Schule habe ich mich noch einmal bei der KI vergewissert.
Im Englischen gibt es die defining relative clauses (notwendige Relativsätze) und die non-defining relative clauses (nicht-notwendige Relativsätze). Sie werden durch die Zeichensetzung unteschieden:
The man who lives next door is a doctor.
(notwendiger Relativsatz, kein Komma)
My brother, who lives in London, is a doctor.
(nicht-notwendiger Relativsatz, mit Komma)
Im Deutschen gibt es auch beide Sorten von Relativsätzen, allerdings beide Mal mit Komma. Aber selbst wenn jemand die Rechtschreibung nicht beherrscht, sollte das kein Verurteilungsgrund vor Gericht sein.
Bei Frau van Geuls Relativsatz handelt es sich um einen notwendigen Relativsatz.
Wieso darf die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragen und nach erfolgtem Freispruch dann doch in Revision gehen? Das widerspricht sich doch!
Ja, aber kanne make. Leute nix frage.
Verfolgung Andersdenkender. Das gab es in Deutschland früher schon.
Das scheint ein Fluch zu sein. Die Deutschen machen immer wieder mit, bis sie es kapiert haben…
Ist das alles, was unsere Staatsanwälte können? Eine Rentnerin verfolgen für eine Aussage, die doch heute jede Statistik belegen kann. Seit wann ist die Wahrheit Volksverhetzung? Und wen wollen sie damit Angst machen? Die Situation in Deutschland, rund um das Thema Migration, ist doch bereits so Haaresträubend, dass es den Menschen langsam egal ist, ob deren Aussage geprüft, verfolgt und sonst noch etwas werden. Wer hat diesen Staatsanwalt wieder in Gang gesetzt? Das ist die interessanteste Frage an dem Fall.
Jetzt erkennt auch der letzte Blinde mit Krückstock den Unterschied zwischen einer demokratisch legitimierten Regierung und einem authoritären Regime.
Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch und erhält einen Freispruch um danach in die Revision zu gehen?
Klarer Fall von Missachtung des Gerichtes, oder?
Ich verstehe gar nicht, wenn ich das Urteil erhalten habe, dass ich beantragt habe, dass ich dann noch mal in Revision gehen kann. Was soll das? Kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind, denn mit solch einer Rechtssprechung und Revisionspolitik wird ein Fall ja nie abgeschlossen. Warum wird alles so kompliziert bei uns gemacht, was eigentlich ganz einfach wäre?
Die Frage ist eher, warum er das juristisch überhaupt darf. Da gibt es wohl einen Fehler im System.
Die Staatsanwaltschaft wurde ganz offenbar übersteuert. Von wem das passierte, ist sonnenklar.
Die Wahrheit ist in Deutschland ein Verbrechen!
Offenbar ist es sehr leicht möglich, jedes Volk verhetzen, nur das eigene nicht. Zumal der Begriff „Volk“ für das eigene keine Gültigkeit mehr im ursprünglichen Sinne haben soll und durch den Begriff „Menschen“ ersetzt wird. „Volk“ ist dem Establishment zu identitär und passt nicht in deren Weltoffenheitsideologie.
Die Volksverhetzung nach §130 StGB als ständige Erweiterung und mit der sprachlichen Schanierformulierung „eine Weise, die geeignet ist“ und dem Tatbild ohne Kontur „den öffentlichen Frieden zu stören“ mutiert immer mehr zu einem politischen Instrument gegen kleine Leute aus geringfügigem Anlass. Der Furor der Staatsanwaltschaft gegen Doris van Geul wirkt befremdlich und unverhältnismäßig.
Das Ganze kann nur politisch motiviert sein und zwar der Einschüchterung dienend.
Findet in DE eigentlich bei jeder Kleinigkeit eine Hausdurchsuchung statt? In den meisten Demokratien kommt sowas nur bei schwerwiegendsten Fällen vor.
Hausdurchsuchung als Bestrafung. Da sieht man mal was die Grundrechte wert sind.
Das Grundgesetz ist das Papier, mit dem sich die Politiker den Hintern abwischen, nachdem sie auf die restlichen Gesetze gesch!ssen haben!
Unter diesem Terrorregime herrscht ja auch keine Demokratie
Das ist legitime Meinungsäußerung, die Staatsanwaltschaft sollte wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt werden. Aber diese Leute werden schon sehen, wenn in diesem Land wieder Recht und Gesetz in die Regierung gewählt wird. Dann werden die Verbrechen der Vergangenheit aufgearbeitet.
Also wenn ihre Aussagen oben richtig wiedergegeben wurden, hat sie nicht pauschal behauptet, dass jeder der hier Asyl beantragt keine Fachkraft sei. Sie möchte nur, dass diejenigen die das nicht sind, wieder nach Hause gehen. Außerdem verstößt der Staat in vielen derartigen Fällen gegen seine eigenen Rechtnormen: § 16a Abs. 1, 2 GG; § 60 AufenthG usw.
Sind unsere Gerichte nicht ausgelastet oder trauen sie sich an andere Straftaten nicht ran ?
Wenn die junge Staatsanwältin mittags das Gericht verlässt, fühlt sie sich vermutlich sicherer, wenn Sie eine alte Oma an den Haaren herbeigezogen angeklagt hat, als einen 25-Jährigen Clanangehörigen aus bestimmten Ländern
Die Meinung dieser alten Dame vertreten sehr wahrscheinlich Millionen Deutsche. Da Millionen vom Regime nicht verfolgt werden können, statuiert man ein Exempel nach dem altbewährten und immer in Diktaturen präsenten Motto: „Bestrafe Einen, erziehe (heißt: bringe zum Schweigen) Tausende.“ Der nichtverfolgte Rest glaubt dann an Meinungsfreiheit, weil das Los nicht auf ihn fiel.
Wenn eine Staatsanwaltschaft sich nicht mit den ordentlichen Gerichtsurteilen eines Gerichts in einer Demokratie abfinden, sondern um jeden Preis gegen einen Bürger weiterklagen will, kann dann noch von „Verfassungstreue“ der Beteiligten die Rede sein?
Eine Insolvenz ist keine Pleite.
Wie ein Asylbewerber kein Asylant ist.
Nun, jetzt wird schon der Begriff „Asylant“ inkriminiert.
Vielleicht erinnert sich ja der eine oder andere:
„Wenn sich die SPD beim Kanzler-Gespräch am 27. September verweigert, ist jeder Asylant nach diesem Tag ein SPD-Asylant.“
(Zit. Volker Rühe in Bild vom 18.09.1991)
Ich schlug es ja schon einmal vor: Vielleicht sollte Frau van Geul wegen politischer Verfolgung um Asyl bei der US-Botschaft in Berlin ansuchen – am besten mit Medienbegleitung …
Gibt’s einen Spendenaufruf für einen namhaften Anwalt? Warum wird das alles erst jetzt öffentlich?
Wird Nius drüber berichten?
Die Dame hat recht. Wer zieht den verantwortlichen Staatsanwalt wegen Verfolgung Unschuldiger zur Rechenschaft?
Der Staat verliert halt nicht gern … ^^
Wieso? Der Staatsanwalt hat den Freispruch doch selbst beantragt.
Ist dieses Deutschland verkommen? Oder nicht?