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Schuldenregelung

Wegen Sondersitzung: AfD hat Klage gegen Bärbel Bas beim Verfassungsgericht eingereicht

Die AfD kündigte wegen der Sondersitzung zur Schuldenregelung bereits eine Klage gegen die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas an. Jetzt haben sechs Abgeordnete eine Klage in Karlsruhe eingereicht.

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Sechs Bundestagsabgeordnete der AfD sind wegen der nach Bitten der SPD und CDU einberufenen Sondersitzung, in der das derzeitige Parlament die Schuldenregelung im Grundgesetz ändern soll, vor das Verwaltungsgericht gezogen. Bereits vergangene Woche drohte die AfD der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit einer Klage, sollte die geplante Sondersitzung bestehen bleiben (Apollo News berichtete).

Die Einreichung der Klage beim Bundesverfassungsgericht kündigte der Direktkandidat Christoph Grimm in einer Pressemitteilung an. Darin erklärt er, dem Organstreitverfahren seines Parteikollegen Dr. Christian Wirth sowie den Abgeordneten Dr. Christina Baum, Knut Meyer-Soltau, Martin Sichert und Ulrich von Zons beizutreten.

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„Ich halte das, was da jetzt im Bundestag ablaufen soll, für politisch ungeheuerlich und rechtlich höchst fragwürdig“, betonte Grimm in seinem Schreiben. „Die Frage, ob und inwieweit solche Beschlüsse des Parlaments zwischen den Legislaturen legitim sind, ist bislang höchstrichterlich ungeklärt, der Verfahrensausgang somit ungewiss.“

Martin Sichert verkündete seine Klage bereits am Sonntag auf X. Der Abgeordnete beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, das den Abgeordneten bei relevanten Gesetzesänderungen zwischen der ersten und der zweiten Lesung zwei Wochen Zeit zugesteht, um die Willensbildung im Parlament beeinflussen zu können. Als Beispiel nannte Sichert die Klage des CDU-Politikers Thomas Heilmann, der mit dieser Begründung das Gebäude-Energie-Gesetz ausbremste.

Dieses Vorhaben „führt die demokratischen Grundsätze völlig ad absurdum“, erklärt Sichert. „Die Finanzhoheit ist das Königsrecht des Parlaments. Und wer jetzt hunderte Milliarden auf einen Schlag über eine Wochenend-Aktion hinbekommen will, der ist ein Feind der Demokratie.“

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Bärbel Bas erklärte bereits vor einigen Tagen, mit einer Klage zu rechnen. Gleichzeitig stellte sie klar, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen, sobald ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage.

Das Vorgehen der beiden Sondierungspartner wird auch deshalb kritisiert, weil die Konstituierung des neuen Bundestages bis zum 24. März hinausgezögert wird — dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Zusammensetzung, da der Bundestag spätestens 30 Tage nach den Wahlen gebildet werden soll. Ohne diese Verzögerung wäre es den Sondierungspartnern nicht möglich, die Gesetzesänderung noch vor der Konstituierung des neuen Parlaments durch den Bundestag zu bekommen.

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38 Kommentare

  • Wie die Klage ausgehen wird, muss man nicht raten. In diesem Land geht ungeheuerliches vor und es scheint noch immer nicht die Spitze zu sein.

    67
  • Ich hoffe, die Klage hat Erfolg! Habe aber so meine zweifel…. Zur Not wird es ein schickes Abendessen schon richten…

    56
  • Mal überlegen…..ich denke Bärbel lacht, 8 Richter im 1. Senat in Karlsruhe lachen, 8 Richter im 2. Senat in Karlsruhe lachen.

  • Tja… Man kann nur noch hoffen! Aber…
    2029 Kanzler(in) Dr. Alice Weidel !

    27
  • toi toi toi.
    Fuer diese Legislaturperiode wird sich die AfD ein Dauer-Abo beim BVerfassungsgericht bestellen muessen. Wobei man die naechsten 4 Jahre wohl kaum noch „Legislatur“periode nennen duerfte….

  • Wenn die Wähler nur endlich erkennen würden, wieviel Macht sie haben – und diese natürlich auch sinnvoll nutzen… Aber meist winkt ein billiger Kugelschreiber und das Kreuz wird genau dort gemacht.

  • Die AfD-Fraktion hat Klage eingereicht, nicht nur die im Artikel genannten!

  • Nur sechs sind mutig – und es eigentlich auch nur wert, bei der nächsten Wahl wiedergewählt zu werden.

    11
  • Infos bitte Direkt an die CDU .

  • Brandmauer im BVG, läuft wie immer.

  • sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen, sobald ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage

    wenn ich das richtig verstanden habe, war es eben nicht ein Drittel, die die Sitzung einberufen haben, und daher ist es gesetzlich, doch mehr als fragwürdig.

    Ich kann mich erinnern, dass es bereits 1998 solch eine Situation gab, aber da ging es um den Kosovo, und es war Eile geboten, Es ging darum, dass sich das Geschehen auf dem Kosovo nicht nach dem deutschen Parlamentkalender richtete und deswegen Maßnahmen erforderlich waren, die es bislang noch nicht gegeben hat.

    Jetzt geht es nicht um eine besondere Eilbedürftigkeit, sondern es geht ausdrücklich darum, dass eben in dem neuen Bundestag die Sperrminorität für AFD und Linke besteht, und die will man umgehen. Der alte Bundestag wird missbraucht, um ein Veto gegen den Wählerwillen umzusetzen, das ist nicht grundgesetzkonform.

  • Aus
    bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/bundestagswahl-2025/nach-der-bundestagswahl-1963908#tar-2
    Absatz
    Was ist eine „geschäftsführende Bundesregierung“ – und was darf sie?
    Eine geschäftsführende Bundesregierung besitzt dieselben Befugnisse wie eine Regierung, die „regulär“ im Amt ist. Es ist jedoch gängige Praxis, dass sie keine Entscheidungen trifft, die eine neue Regierung allzusehr binden würden. Sie hält sich daher mit neuen Maßnahmen und Gesetzen zurück.

    so steht es geschrieben. Dehnbare Forumulierungen.
    D. h. die vollumfängliche Regierungsgewalt und Beschlussfassung des 21. Deutschen Bundestages beginnt spätestens am 25. März mit der konstituierenden Sitzung.

  • Nur mal so am Rande. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem „Grundgesetz“ und einer Verfassung, welche wir nicht haben.
    Na, wer weiß es?
    Das Grundgesetz kann von den Regierenden wenn auch mit 2x (Bundestag und Bundesrat) 2/3 Mehrheit nahezu beliebig und beliebig oft geändert und angepasst werden. Was in der bundesrepublikanischen Geschichte seit 1949 schon duzende Male stattgefunden hat.
    Eine Verfassung kann nur über ein Volksentscheid mit Zustimmung der Mehrheit der Bürger geändert werden.

  • Es ist zwar richtig, dass Bas auf Bitten der Abgeordneten den Bundestag einberufen muss, allerdings muss dies nicht zum Wunschtermin geschehen. Sie könnte genauso gut den Termin auf den 15. oder 17., also nachdem das endgültige Wahlergebnis bekannt gegeben wurde, legen und dann selbstverständlich den neu gewählten Bundestag laden. Dieser müsste sich vor der Abstimmung zwar noch konstituieren, was aber problemlos möglich wäre. Laut Gesetz tritt der neue Bundestag _spätestens_ 30 Tage nach der Wahl zum ersten Mal zusammen. Von frühestens ist da keine Rede.

  • Bananen Republik Deutschland. Mit einem Rechtsstaat oder einer Demokratie hat das alles nichts mehr zu tun. Das grosse Vorbild der Welt ist zu einem Haufen Betrüger verkommen.

  • Der Justizsumpf wird sicher dafür sorgen das SchMerz das bekommt was er will!
    Zur Not gibt’s halt wieder mal ein Dinner mit Murksel!

  • Sollte die erste Sitzung kommenden Donnerstag doch durchgewunken werden dann war’s das mit der Demokratie in Deutschland. Wer soll dann den Rest noch stoppen? Niemand!
    Die CDU und Konsorten werden dann unser Land kaputt regieren!

    Das Verfassungsgericht wird die Klage seitens AfD genauso schnell vom Tisch fegen wie sie drauf gelandet ist. Man siehe wer da alles auf den Bänken sitzt, dann ist alles beantwortet!

  • Diese Frau ist eine Antifantin.

  • Ohhh… Gibt es wieder ein lecker Abendessen so wie mit Merkel?

  • Französisch/Deutsch übersetzt
    bas / tief,niedrig

  • Ich hoffe wenn alles mit rechten Dingen zugeht, vllt die AfD und die Kläger eine Chance haben , aber mein Bauchgefühl sagt mir , die stecken alle unter einer Decke , Habath der beste Buddy von Merkel ☝, aber die Hoffnung stirbt zuletzt 🙏🇩🇪

  • Glaubt die AfD echt daß man diesen monolithischen Block durchbrechen kann?
    Wenn sogar Verfassungsjuristen und ehemalige Richter sagen daß die Unabhängigkeit nicht mehr gesichert sei?

  • Die Scheindemokratie mit dem Hang zur Diktatur macht so etwas möglich. Jeder Mensch mit normalen Menschenverstand und ein bisschen Moral und Rechtsverständnis weiß, dass das Auswüchse einer undemokratischen, Wählerverachdenden Clique ist. Wir müssen nur nach Rumänien schauen, dann wissen wir bescheid.

  • Beim Verfassungsgericht eingereicht?

    Wenn es um das Grundgesetz geht, wäre dann nicht das Grundgesetzgericht zuständig? Seltsam!

  • Der Bundestagspräsidentin bleibt es unbenommen, den Antrag von einem Drittel der Abgeordneten auf zwei Sondersitzungen gerade wegen der unklaren Rechtslage abschlägig zu bescheiden. Es wäre dann an den in Rede stehenden Abgeordneten selbst, Maßnahmen zu ergreifen, um doch noch ihren Willen zu bekommen. Angesichts dessen könnte kritisiert werden, dass es völlig untriftig ist, was Bärbel Bas ins Feld führt. Mithin erscheint es geradezu beliebig zu sein, das besagte Drittel an Abgeordneten einfach davon freizustellen, ihren Antrag notwendig zu begründen, wie es ansonsten die geübte Praxis unabweisbar verlangt.

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