Werbung:

Werbung:

Pro-Kernkraft-Aktivist

Wegen Protestaktion gegen Kühlturm-Sprengung: Berufungsinstanz bestätigt Strafurteil gegen „Atom-Andi“

Das Landgericht Schweinfurt hat das gegen den Pro-Atomkraft-Aktivisten Andreas Fichtner verhängte Urteil bestätigt, die Geldstrafe allerdings deutlich reduziert. Sein Anwalt bezeichnete die Begründung als schwer vertretbar und hält eine Revision für wahrscheinlich.

Pro-Atom-Aktivist Andreas Fichtner vor dem Landgericht Schweinfurt (Foto: Eleonora Makaryan)

Werbung

Das Landgericht Schweinfurt hat den Pro-Atomkraft-Aktivisten Andreas Fichtner, bekannt als „Atom-Andi“, in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Das Gericht bestätigte am Montag das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt grundsätzlich, reduzierte jedoch das Strafmaß deutlich. Statt 80 Tagessätzen à 50 Euro verhängte das Gericht nun 60 Tagessätze à 30 Euro – insgesamt also 1.800 Euro statt zuvor 4.000 Euro.

Damit entspricht die Höhe der reduzierten Geldstrafe zugleich dem ursprünglichen, auch in zweiter Instanz von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Ob Fichtner gegen das Urteil Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen wird, ist noch offen. Sein Anwalt Marcus Pretzell bezeichnete die mündliche Urteilsbegründung gegenüber Apollo News als juristisch „unhaltbar“. Eine Revision sei daher „sehr wahrscheinlich“, die endgültige Entscheidung wolle man jedoch erst in den kommenden Tagen treffen.

Der Fall geht auf eine spektakuläre Protestaktion vom 16. August 2024 zurück. An jenem Tag kletterte Fichtner auf einen Strommast direkt neben den Kühltürmen des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld in Unterfranken. Die Kühltürme sollten an diesem Tag gesprengt werden. Durch die Aktion verzögerte sich die Sprengung um rund eineinhalb Stunden. Fichtner wollte mit seinem Protest gegen den Rückbau funktionstüchtiger Kernkraftwerke demonstrieren und auf die Folgen des deutschen Atomausstiegs aufmerksam machen. Der Aktivist gilt seit Jahren als prominenter Befürworter der Kernenergie.

Im Zentrum des Strafverfahrens standen der Vorwurf des Hausfriedensbruchs und die Frage, ob Flatterbänder und punktuelle Kontrollpunkte der Polizei ein „befriedetes Besitztum“ im Sinne des § 123 Strafgesetzbuch darstellen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war im Vorfeld der Sprengung rund um das Kraftwerksgelände ein Sperrbereich eingerichtet worden. Dieser sei durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt angeordnet worden. Im Strafbefehl hieß es, der genaue Verlauf des Bereichs sei „auf einem Lageplan (Geländeskizze) veröffentlicht“ worden. Zudem sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass „das Betreten und jeglicher Aufenthalt im Absperrbereich ab 15:00 Uhr – bis auf Ausnahmen – verboten ist“.

Fichtner, der sich bereits vor dieser Zeit im Sperrbereich befand, wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich dort verbotenerweise aufgehalten zu haben. Dass seine Taten verboten waren, sei ihm laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen. Im Strafbefehl heißt es weiter, er habe in dem „befriedeten Besitzraum eines anderen ohne Befugnis verweilt“ und sich auch auf die Aufforderung des Berechtigten hin nicht entfernt. Dies sei „strafbar als Hausfriedensbruch“.

Lesen Sie auch:

Bereits in erster Instanz hatte das Amtsgericht Schweinfurt Fichtner verurteilt. Damals war die Strafe gegenüber dem ursprünglichen Strafbefehl sogar verschärft worden. Statt der zunächst geforderten 60 Tagessätze à 50 Euro verhängte das Amtsgericht 80 Tagessätze. Fichtner kündigte daraufhin an, gegen das Urteil vorzugehen (Apollo News berichtete).

Neben dem Strafverfahren drohen dem Aktivisten weitere finanzielle Folgen. Die Eon-Tochter PreussenElektra versucht auf zivilrechtlichem Weg, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zudem fordert die Polizei offenbar Einsatzkosten. Unterstützer organisierten deshalb eine Spendenkampagne zur Finanzierung der Prozess- und Anwaltskosten.

In seinem Abschlussstatement vor dem Landgericht Schweinfurt, das Apollo News vorliegt, zog Fichtner am Montag ausführliche Vergleiche zu Verfahren gegen Aktivisten der „Letzten Generation“. Dabei verwies er auf Fälle von Flughafenblockaden in Düsseldorf und Hamburg, bei denen Klimaaktivisten trotz massiver Eingriffe in den Flugbetrieb und einschlägiger Vorstrafen lediglich verwarnt worden seien.

Click here to display content from Twitter.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

Fichtner kritisierte, dass in seinem Fall mit einem anderen Maß gemessen werde. „Und dennoch soll ich so viel härter bestraft werden als die offensichtlich viel gravierenderen Fälle, die ich angeführt habe? Warum soll in meinem Fall mit einem so völlig anderen Maß gemessen werden?“, erklärte er.

Zugleich verteidigte er die Protestaktion ausdrücklich als friedlich. „Ich habe keinen Zaun durchschnitten – tatsächlich gab es ja überhaupt keinen Zaun, ja sogar überhaupt keine Markierung!“, sagte Fichtner. Zudem habe er sich widerstandslos von den Polizisten abführen lassen. „Wegen mir wurden keine tausend Flugpassagiere geschädigt!“

Auch den Vorwurf der Nötigung wies er zurück. Die Sprengung hätte „auch mit mir auf dem Masten ohne zusätzliches Risiko durchgeführt werden können“, argumentierte er. Inhaltlich nutzte Fichtner sein Schlusswort für eine grundsätzliche Kritik an der deutschen Energiepolitik. Er sprach von der „sinnlosen Zerstörung von Infrastruktur, die viele Milliarden wert ist“ und über Jahrzehnte „CO2-frei!! – die Grundlage unseres Wohlstands gebildet hat“.

Zudem verwies Fichtner auf steigende Strompreise und hohe CO2-Emissionen aus Kohlekraftwerken. „Unsere Energiepolitik treibt unser Land in den wirtschaftlichen Ruin!“, sagte er. Abschließend forderte er: „Wir brauchen einen sofortigen Rückbau-Stopp!“

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

27 Kommentare

  • Da wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen, was klar verfassungswidrig ist.

    • Das stört Richter nicht. Von denen wird man nur verhöhnt, wenn man darauf aufmerksam macht. Hab ich selbst am OLG Dresden erlebt. Mein damals 8-jähriger Sohn wollte sich letztlich umbringen – vier OLG-Richter Dresdens hätten das wohl trotz ausdrücklicher ihnen bekannter Warnungen vonseiten beauftragter Profession in Kauf genommen.

      aber was will man von einer Justiz erwarten, die bspw. Lina E. in ihren Gewalttaten gegen Andersdenkende gute Absichten attestiert. Die Justiz ist meiner Meinung nach hinsichtlich Menschenverachtung auf dem Niveau der Justiz des dritten Reiches.

      Da offenkundigst verfassungswidriges Handeln nicht strafbewehrt ist (die Institution Rechtsbeugung nur ein zahnloser Papiertiger ist, der gegen versucht aufrichtige Richter – Dettmer aus Weimar – missbraucht wird) bzw. die obrigkeitshörige Bevölkerung sowas nicht zu massivsten Protesten animiert, haben solcherlei (menschenrechtsverachtende) Richter nichts zu befürchten.

      • Justiz ist nur ein Wort, bedeutungslos wie z.Bsp. Gerechtigkeit!

  • Wenn man im Rechtsstaat schläft, wacht man irgendwann in einer Diktatur auf.

  • Aber als Greenpeace und Konsorten bei laufenden Kernkraftwerken Banner an Kühltürme dübelten, da war das noch in Ordnung

  • Normalerweise würde ich anhand der Rechtslage dem Gericht zustimmen, wegen der skandalösen Urteile der Vergangenheit in Bezug auf die Klimakleber und sonstiger Konsorten ist es allerdings nur noch ein schlechter Witz. Die Gerichte agieren zunehmend politisch beeinflusst.

    „Neben dem Strafverfahren drohen dem Aktivisten weitere finanzielle Folgen. Die Eon-Tochter PreussenElektra versucht auf zivilrechtlichem Weg, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“

    Dürfen die Geschädigten der ideologischen Energiewende eigentlich auch Schadensersatz verlangen?

  • Ein Demoverbot gegen Regierungspläne?

  • Bayern. Das Söderland. Warum wundert mich das nicht?

  • Die neuen Klassenfeinde werden auch in der DDR.2 rigoros verfolgt um sie mundtot zu machen.

  • Heute noch sitzt Atom-Andi aufgrund eines politischen Skandalurteils im Knast. Morgen wird er ein Volksheld sein, weil er uns die Atomkraft erhalten hat. Freiheit für Andi!!!!!!!!

  • Die Gefährdung de Flugverkehrs durch Klimaterroristen bleibt hingegen überwiegend straflos.

    • Richtig, daran sieht man, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

    • Das ist eine freche, dumme Lüge und viele dieser „Klimaterroristen“ haben mehrere Jahre Haft gekriegt. Lüg nicht.

      -17
      • Hamburg (dpa/lno) – Zweieinhalb Jahre nach einer Blockadeaktion von Klimaaktivisten am Hamburger Flughafen hat das Amtsgericht einen der Beteiligten zu einer Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt. Der Richter sprach den inzwischen 21-Jährigen wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs schuldig. Das Urteil wurde in Abwesenheit des Angeklagten verkündet……Der Angeklagte ist bereits wegen einer Autobahnblockade in Berlin vorbestraft. Damals wurde er nach Angaben des Richters ebenfalls verwarnt und musste 150 Arbeitsstunden ableisten. Dies wertete das Gericht nicht als strafverschärfend, weil diese Tat rund drei Jahre zurückliegt.
        (QUELLE: https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Prozess-um-Flughafen-Blockade-Klimaschuetzer-wird-verwarnt-id30688557.html)

      • Terroristen

  • Da können bzw. konnten sich unsere Herren und Damen Richter mal wieder so richtig austoben. Bei Mördern, Vergewaltigern, Amokfahrern u.ä. aus einem bestimmten Milieu können sie das interessanterweise nicht.

  • Problemlösung für die Deutschen und Deutschland > AfD

  • Linksgrünwoke Gesinnungsjustiz…

  • Tja und die links-grünen Antifa-Terroristen mit ihrer Strassenkleberei der Menschenleben kostete gehen straffrei aus. Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr mit Todesfolge, gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, der hunderte Passagiere das Leben hätte kosten können usw. wird von der Links-Grün-Extremistischen Gesinnungsjustiz natürlich nicht angeklagt und verurteilt !

    • Gelogen. Kann jeder nachschauen welche Urteile die kassiert haben aber du lügst einfach frech.

      -13
      • Das ist die AN Tradition hier!

  • „Aktivist“ heißt Provokateur der nur Aufmerksamkeit will. 80 Tagessätze sind Kleingeld, genau so wie 60. Er erhält nicht mal einen Strafeintrag. Der Kühlturm ist trotzdem weg. Was soll dieser Murks? Was ist das Ziel davon?

    -16
    • Diese Aktion diente sicherlich nicht der Verhinderung der Sprengung (so dumm war er sicher nich), sondern dem Protest gegen die sinnlose Verschleuderung von Volksvermögen. Natürlich sollte die Aktion Aufmerksamkeit wecken, was denn sonst. Aber nicht Aufmerksamkeit für den Akteur, sondern für den Skandal der Sprengung. Als Provokation wird das wohl eher von den Klimagläubigen empfunden, die nichts als Sonne und Wind gelten lassen. Ich fühle mich jedenfalls nicht provoziert.
      Man mag die Aktion für illegal halten, aber genauso gut kann man sie auch für einen Akt der Zivilcourage halten. Bei zahllosen linksgrünen Aktionen ähnlicher Art zeigt die Justiz meistens ein augenzwinkerndes Einverständnis mit den Motiven der Rechtsbrecher (z.B. bei FFF, Greta). Dieser Fall beweist erneut, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst. Im einen Fall Gnade vor Recht, im anderen Fall genau umgekehrt.

    • Terroristen

  • Das war der Einzigste der Erkannte das da Volksvermögen aus ideologischen Gründen
    vernichtet wurde.
    Die anderen Klatschhassen die Dabei waren hatten nur Spaß am großen Bum.
    Und jammern heute über die hohen Energiepreise.
    Aber die meisten Menschen lernen nur durch Schmerz.

  • So ein Rechtsstaat aber auch.. ach nein, nichts rechts, sondern linkssstaat… LOL

  • Hä, der Mann ist ein absoluter Held und der Richter und die Staatsanwaltschaft gehört hinter Gitter!

Werbung